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Gut abgesichert im Alter

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge steht in Deutschland auf drei Säulen: Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Private Altersvorsorge. Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bildet eine Basis, reicht aber oft nicht mehr aus, um im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Eine zusätzliche Absicherung mit einer privaten Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente sowie im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann diese Vorsorgelücke schließen. Wir erklären Ihnen das weite Feld der gesetzlichen, betrieblichen und vor allem privaten Altersvorsorge, damit Sie entspannt und gut abgesichert in die Zukunft blicken können.
Älteres Ehepaar beim Einkaufen
Älteres Ehepaar beim Einkaufen

Grundlage der Altersvorsorge in Deutschland bilden gesetzliche Systeme der Alterssicherung. Für Angestellte ist das vor allem die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberufler regeln ihre Altersvorsorge über sogenannte berufsständische Versorgungswerke. Beamte im öffentlichen Dienst sind über die Beamtenversorgung abgesichert. Zusammenfassend werden diese gesetzlichen Systeme der Altersabsicherung oft als erste Säule der Altersvorsorge bezeichnet.

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Die zweite Säule der Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (oder betriebliche Altersversorgung): Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Teile Ihres Gehalts angelegt und später als Betriebsrente an Sie ausgezahlt werden. Welche Formen oder Anlagearten (die sog. Durchführungswege) gewählt werden, bleibt Entscheidung der Unternehmen. Viele Arbeitgeber nehmen die betriebliche Altersversorgung sehr ernst und unterstützen Ihre Mitarbeiter durch Zuzahlungen und Zusatzleistungen, die oft z.B. durch Tarifverträge oder Verbandslösungen noch mal ergänzt werden.

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Älteres Ehepaar lächelt
Älteres Ehepaar lächelt

Die dritte Säule der Altersvorsorge sind private Maßnahmen zur Alterssicherung, die Sie selbst zusätzlich treffen. Eine private Rentenversicherung, aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen oder Geldanlage wie Fonds, Aktien und Immobilien können eine solche zusätzliche finanzielle Alterssicherung bilden. Bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge, wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente, fördert der Staat dabei durch Zuzahlungen oder Steuervorteile.

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