- Die Neupreisentschädigung leistet bei Totalschaden oder Diebstahl eines Neuwagens. Eine Kaufpreisentschädigung leistet dagegen bei gebrauchten Kfz.
- Voraussetzungen für die Auszahlung sind unter anderem Erstbesitz des Wagens sowie der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko. Der Gültigkeitszeitraum beträgt in der Regel zwölf bis 24 Monate.
- Die Neupreisentschädigung greift nur bei Totalschaden oder Diebstahl. Andere Schäden regelt Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
- Der größte Vorteil der Neupreisentschädigung ist die Vorbeugung finanzieller Verluste durch den hohen Wertverlust von Neuwagen.
Neupreisentschädigung für Kfz
Neupreisentschädigung: Kurz erklärt
Was ist die Neupreisentschädigung?
Definition Neupreisentschädigung
Eine Neupreisentschädigung garantiert für einen Zeitraum von meist zwölf bis 24 Monaten eine Erstattung des kompletten Neuwerts Ihres Wagens (sogenannter Neuwertausgleich). Eine Kaskoversicherung mit Neupreisentschädigung lohnt sich dann, wenn Sie einen Neuwagen kaufen wollen.
Nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder einem Diebstahl zahlen Kaskoversicherungen für gewöhnlich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Ist beispielsweise Ihr drei Jahre alter BMW nach einem Unfall nicht mehr zu reparieren, zahlt Ihnen Ihre BMW-Versicherung genug Geld, damit Sie sich einen BMW im vergleichbaren Zustand kaufen können.
Was ist der Unterschied zwischen Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung?
Die Neupreisentschädigung gilt nur für Neuwagen. Für Gebrauchtwagen trägt dieselbe Regelung in der Kfz-Versicherung den Namen Kaufpreisentschädigung und ersetzt den Wert des Wagens zum ursprünglichen Kaufzeitpunkt.
Für die Neupreisentschädigung unerheblich sind die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert. Der Zeitwert ist der Listenpreis, den Sie rein hypothetisch beim Kauf eines Fahrzeugs zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu zahlen hätten. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wieviel ein gleichaltriges und gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich kostet. Da zum Wiederbeschaffungswert meist Händlermargen und Steuern hinzukommen, liegt dieser meist 20-25 Prozent höher als der Zeitwert.
Beispielrechnung für eine Kfz-Neupreisentschädigung
Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung
Voraussetzungen für den Abschluss einer Neupreisentschädigung
Eine Neupreisentschädigung ist Teil eines Kfz-Kasko-Versicherungsvertrags. Entsprechend kann von einer Neupreisentschädigung nur Gebrauch machen, wer eine Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen hat. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören:
- Das Kfz ist ein Neuwagen.
- Sie sind Erstbesitzer.
- Es handelt sich um einen Kaskoschaden.
- Der Schaden tritt innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist auf (je nach Versicherungsanbieter drei bis 24 Monate).
Sonderfall Tageszulassung
Bei einer Tageszulassung versichern Autohändler:innen ein Fahrzeug für nur einen Tag, um den Wagen anschließend als Gebrauchtwagen verkaufen zu können. Dies hat den Vorteil, dass sie attraktive Rabatte auf ansonsten neuwertige Kfz geben können.
Viele Kfz-Versicherungen gewähren jedoch für Autos mit Tageszulassung keine Neupreisentschädigung, da Käufer:innen beim Erwerb eines Autos mit Tageszulassung keine Erstbesitzer:innen mehr sind. Fragen Sie vor Vertragsabschluss Ihr Versicherungsunternehmen, wie es Autos mit Tageszulassung behandelt.
Sonderfall Leasingfahrzeug und GAP-Deckung
Wie lange gilt die Neupreisentschädigung?
Allianz Vorteile: Neupreisentschädigung bei der Allianz
Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Kauf- oder Neupreisentschädigung erst bei Abschluss einer Vollkasko an. Bei der Allianz profitieren Sie in den Produktlinien Komfort und Premium bereits bei Abschluss einer Teilkasko von einer Kauf- oder Neupreisentschädigung.
Außerdem bietet die Allianz Ihnen folgende zusätzliche Vorteile:
- Standardmäßig 24 Monate Laufzeit, in der Linie Premium sogar 36 Monate Neupreisentschädigung.
- War Ihr zuvor versichertes Auto ein Verbrenner oder Hybrid und erwerben Sie einE-Auto als Neuwagenersatz, erhalten Sie 2.500 Euro zusätzlich zum Neupreis.
Vorteile und Nachteile der Neupreisentschädigung
Für wen ist eine Neupreisentschädigung sinnvoll?
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung für Kfz ist für alle Käufer:innen eines Neuwagens sinnvoll, die das Risiko eines finanziellen Verlusts nach einem Totalschaden oder Diebstahl umgehen möchten.
- Der größte Vorteil einer Neupreisentschädigung besteht darin, dass Neuwagen oft bereits ab Kaufzeitpunkt erheblichen Wertverlust erleiden. Gerade Modelle im Premiumsegment verlieren mit dem Kauf 15 bis 20 Prozent an Wert, noch bevor der erste Kilometer gefahren ist. Bei Diebstahl oder Totalschaden bleiben Versicherungsnehmer:innen ohne Neupreisentschädigung auf dieser Differenz sitzen.
- Besonders hilfreich ist eine Neupreisentschädigung bei Finanzierungen. Fahrzeughalter:innen sind auch nach einem Unfall zur Zahlung Ihrer Raten verpflichtet. Ohne Neupreisentschädigung ersetzt die Kfz-Versicherung jedoch nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser ist wegen des Wertverlustes für gewöhnlich deutlich niedriger als die Kreditsumme – wodurch Kreditnehmer:innen Schulden für ein Auto abbezahlen müssten, das sie nicht mehr besitzen.
- Der einzige Nachteil einer Neupreisentschädigung liegt darin, dass entsprechende Versicherungspolicen für gewöhnlich nur in höherpreisigen Tarifen enthalten sind, wodurch die Prämie für Teil- oder Vollkasko etwas höher ausfällt. Die günstigsten Tarife bieten oft keine Neupreisentschädigung an.
Häufige Fragen zur Neupreisentschädigung
Was ist besser: GAP-Deckung oder Neupreisentschädigung?
Gibt es eine Neupreisentschädigung bei Haftpflichtschaden?
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
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