Die Unfallversicherung in der Steuererklärung anzugeben, kann sich lohnen. Denn Sie können sie als sonstige Vorsorgeleistung geltend machen, wenn Sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro (für ledige Arbeitnehmer:innen) oder 2.800 Euro (für Selbstständige, Beamte, Beamtinnen, Pensionäre, Pensionärinnen) nicht überschreiten. Es ist auch möglich, die berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten abzusetzen. Eine Unfallversicherung, die den privaten und beruflichen Bereich zugleich abdeckt, müssen Sie in der Steuererklärung je zur Hälfte als Vorsorgeleistung und Werbungskosten angeben. Eine einmalige private Unfallrente ist nicht steuerfrei. Sie müssen den Ertragsanteil versteuern. Um sich gegen langfristige Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern, informieren Sie sich gerne über eine private Unfallversicherung der Allianz.
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema Unfallversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.