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Unfall­ver­sicherung & Steuer­erklärung

So können Sie die Unfall­versicherung von der Steuer 2022 absetzen

Die Unfallversicherung in der Steuererklärung anzugeben, kann sich lohnen. Denn Sie können sie als sonstige Vorsorgeleistung geltend machen, wenn Sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro (für ledige Arbeitnehmer:innen) oder 2.800 Euro (für Selbstständige, Beamte, Beamtinnen, Pensionäre, Pensionärinnen) nicht überschreiten. Es ist auch möglich, die berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten abzusetzen. Eine Unfallversicherung, die den privaten und beruflichen Bereich zugleich abdeckt, müssen Sie in der Steuererklärung je zur Hälfte als Vorsorgeleistung und Werbungskosten angeben. Eine einmalige private Unfallrente ist nicht steuerfrei. Sie müssen den Ertragsanteil versteuern. Um sich gegen langfristige Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern, informieren Sie sich gerne über eine private Unfallversicherung der Allianz.

Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema Unfallversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.

Geld zurück

Sitzen Sie gerade über Ihrer Steuer und fragen sich, ob Sie die Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist oder nicht? Je nachdem, in welchem Lebensbereich Sie die Unfallversicherung nutzen, können Sie sie so in die Steuer eintragen:

  • Privat: Sonstige Vorsorgeaufwendung (Sonderausgaben)
  • Beruflich: Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Privat und beruflich: meist 50 Prozent als Vorsorgeaufwendung und 50 Prozent als Werbungskosten (orientieren Sie sich am besten an den Angaben Ihrer Versicherung)

Für alleinstehende Arbeitnehmer:innen gilt für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1.900 Euro/Jahr (Stand 2022).

Für alleinstehende Selbstständige, Beamte, Beamtinnen, Pensionäre und Pensionärinnen, die selbst für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müssen, gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro/Jahr (Stand 2022).

Bei Ehepartner:innen und eingetragenen Lebenspartner:innen werden die Höchstbeträge entsprechend addiert, zum Beispiel 1.900 Euro + 2.800 Euro = 4.700 Euro.

Ein Beispiel: Als Angestellte zahlt Martina K. 1.250 Euro im Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung und 130 Euro für die Pflegeversicherung. Dazu kommen nochmals 200 Euro für die Arbeitslosenversicherung. Zieht sie diese Beträge von dem Höchstbetrag von 1.900 Euro ab, bleiben noch 320 Euro, die Sie in der Steuererklärung als weitere Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.

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Haben Sie Fragen dazu, wie Sie die Unfallversicherung steuerlich absetzen können? Kontaktieren Sie uns direkt!

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Unfall­versicherung in der Steuer­erklärung angeben

Wo Sie die Unfallversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, als was Sie sie absetzen möchten:

  • Sonstige Vorsorgeaufwendung: Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeile 48 (Ausgabe: 2022)
  • Werbungskosten: Anlage N, Zeile 46
Für wen ist sie steuer­frei?

Ob Sie die Unfallversicherung absetzen können, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Sie haben im Steuerjahr eine laufende Unfallversicherung.
  • Sie haben einen Nachweis über Ihre Unfallversicherung.
  • Sie haben steuerpflichtiges Einkommen.
  • Sie liegen noch nicht über der Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen oder
  • Sie haben mehr als 1.000 Euro Werbungskosten abzusetzen.

Gut zu wissen: Geben Sie die Steuererklärung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt ab. Die Frist für die Steuererklärung 2022 ist zum Beispiel am 31.09.2023. Nehmen Sie einen Steuerexperten bzw. -expertin in Anspruch dürfen Sie sich sogar bis 31.07.2024 Zeit lassen.

Machen Sie die Steuererklärung freiwillig, haben Sie nochmals deutlich länger Zeit. Hier gilt eine Frist von genau vier Jahren. Ihre Steuererklärung für 2022 müssen Sie also am 31.12.2026 abgeben.

Gut zu wissen
Die private Unfallversicherung der Allianz schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und unterstützt Sie bei langfristigen gesundheitlichen Problemen, die in Folge des Unfalls entstehen.

Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit.

Sie erhalten nach einem folgenschweren Unfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können.

Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen vereinbaren, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren persönlichen Unfall-Tarif.

Das brauchen Sie

Damit Sie die Unfallversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen und auf eine Auszahlung hoffen können, müssen Sie Ihrer Steuererklärung einen Nachweis über die geleisteten Versicherungsbeiträge anfügen.

Einen solchen Nachweis bekommen Sie normalerweise automatisch einmal im Jahr von Ihrer Versicherung zugeschickt oder erhalten ihn über den Online-Service Ihrer Versicherung. Sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie Ihre Unfallversicherung und bitten sie, Ihnen den Nachweis zuzuschicken.

Gut zu wissen: Manchmal reicht es auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag zusammen mit den entsprechenden Belegen Ihrer Kontoauszüge einreichen. So sieht das Finanzamt, dass Sie Ihre Unfallversicherung gezahlt haben.

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FAQ
Häufige Fragen
  • Welche Versicherungen kann ich in der Steuer absetzen?

    Grundsätzlich können Sie vor allem zwei Arten von Versicherungen absetzen:

    Nicht steuerfrei sind dagegen Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung. Diese Steuern können Sie nicht pauschal absetzen.

  • Kann ich die Unfallversicherung meiner Kinder steuerlich absetzen?

    Wenn Sie als Versicherungsnehmer:in Kindergeld beziehen, können Sie die Unfallversicherung für Ihr Kind in der Steuererklärung eintragen. Meist wird sich dies aber nicht auswirken, da der Maximalbetrag für die Steuer durch die angegebenen Kosten für Krankenversicherung und Rentenversicherung bereits ausgeschöpft wird. Möchten Sie den Betrag dennoch eintragen, nutzen Sie dazu die Anlage „Kind“.
  • Ist die Unfallrente steuerfrei?

    Bekommen Sie monatlich eine gesetzliche Unfallrente vom Staat, sind diese Einkünfte für Sie steuerfrei. Bei der privaten Unfallrente gilt jedoch: Den Ertragsanteil, also den Zinsgewinn der Versicherungsleistung, müssen Sie versteuern. Übrigens: Sind Sie gesetzlich und privat unfallversichert, erhalten Sie im Schadensfall je nach Invalidität Leistungen aus beiden Versicherungen.
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