Grundsätzlich können Sie vor allem zwei Arten von Versicherungen absetzen:
- Versicherungen rund um Beruf und Ausbildung, zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung oder die Arbeitsrechtsschutzversicherung, können Sie bei den Werbungskosten in der Anlage N (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) eintragen.
- Versicherung zur Vorsorge, zum Beispiel Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, werden in der Regel in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) angegeben.
Nicht steuerfrei sind dagegen Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung. Diese Steuern können Sie nicht pauschal absetzen.