Unfallversicherung in der Steuererklärung angeben
- Die Unfallversicherung in der Steuererklärung anzugeben, kann sich lohnen. Denn Sie können sie als sonstige Vorsorgeleistung geltend machen, wenn Sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro (für ledige Arbeitnehmer) oder 2.800 Euro (für Selbstständige, Beamte, Pensionäre) nicht überschreiten.
- Es ist auch möglich, die berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten abzusetzen.
- Eine Unfallversicherung, die den privaten und beruflichen Bereich zugleich abdeckt, müssen Sie in der Steuererklärung je zur Hälfte als Vorsorgeleistung und Werbungskosten angeben.
- Eine einmalige private Unfallrente ist nicht steuerfrei. Sie müssen den Ertragsanteil versteuern.
Wo Sie die private Unfallversicherung eintragen
Wo Sie die Unfallversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, als was Sie sie absetzen möchten:
- Sonstige Vorsorgeaufwendung: Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeile 50 (Ausgabe: 2021)
- Werbungskosten: Anlage N, Zeile 46
Wer die Unfallversicherung wann geltend machen kann

Ob Sie die Unfallversicherung absetzen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
Gut zu wissen: Geben Sie die Steuererklärung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt ab. Die Frist für die Steuererklärung 2021 ist zum Beispiel am 31.07.2022. Nehmen Sie einen Steuerexperten in Anspruch dürfen Sie sich sogar bis 02.03.2023 Zeit lassen.
Machen Sie die Steuererklärung freiwillig, haben Sie nochmals deutlich länger Zeit. Hier gilt eine Frist von genau vier Jahren. Ihre Steuererklärung für 2021 müssen Sie also am 31.12.2025 abgeben.
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