Sitzen Sie gerade über Ihrer Steuer und fragen sich, ob Sie die Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist oder nicht? Je nachdem, in welchem Lebensbereich Sie die Unfallversicherung nutzen, können Sie sie so in die Steuer eintragen:
Für alleinstehende Arbeitnehmer gilt für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1.900 Euro/Jahr (Stand 2019).
Für alleinstehende Selbstständige, Beamte und Pensionäre, die selbst für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müssen, gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro/Jahr.
Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern werden die Höchstbeträge entsprechend addiert, zum Beispiel 1.900 Euro + 2.800 Euro = 4.700 Euro.
Ein Beispiel: Als Angestellte zahlt Martina K. 1.250 Euro im Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung und 130 Euro für die Pflegeversicherung. Dazu kommen nochmals 200 Euro für die Arbeitslosenversicherung. Zieht sie diese Beträge von dem Höchstbetrag von 1.900 Euro ab, bleiben noch 320 Euro, die Sie in der Steuererklärung als weitere Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Wo Sie die Unfallversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, als was Sie sie absetzen möchten:
Ob Sie die Unfallversicherung absetzen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
Gut zu wissen: Geben Sie die Steuererklärung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt ab. Die Frist für die Steuererklärung 2020 ist zum Beispiel am 31.07.2021. Nehmen Sie einen Steuerexperten in Anspruch dürfen Sie sich sogar bis 02.03.2022 Zeit lassen.
Machen Sie die Steuererklärung freiwillig, haben Sie nochmals deutlich länger Zeit. Hier gilt eine Frist von genau vier Jahren. Ihre Steuererklärung für 2020 müssen Sie also am 31.12.2024 abgeben.
Damit Sie die Unfallversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen und auf eine Auszahlung hoffen können, müssen Sie Ihrer Steuererklärung einen Nachweis über die geleisteten Versicherungsbeiträge anfügen.
Einen solchen Nachweis bekommen Sie normalerweise automatisch einmal im Jahr von Ihrer Versicherung zugeschickt oder erhalten ihn über den Online-Service Ihrer Versicherung. Sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie Ihre Unfallversicherung und bitten sie, Ihnen den Nachweis zuzuschicken.
Gut zu wissen: Manchmal reicht es auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag zusammen mit den entsprechenden Belegen Ihrer Kontoauszüge einreichen. So sieht das Finanzamt, dass Sie Ihre Unfallversicherung gezahlt haben.
Grundsätzlich können Sie vor allem zwei Arten von Versicherungen absetzen:
Nicht steuerfrei sind dagegen Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung. Diese Steuern können Sie nicht pauschal absetzen.