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Normalerweise verlängert sich eine Unfallversicherung automatisch jedes Jahr um weitere zwölf Monate (Verlängerungsjahr). Aber vielleicht haben Sie gerade gute Gründe, Ihren Vertrag zu kündigen. Das kann eine Beitragserhöhung aufgrund einer Beitragsanpassung sein oder die Ablehnung eines konkreten Schadenfalls durch Ihren Versicherer. In beiden Fällen können Sie mit einem Monat Kündigungs­frist außerordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung hat eine Frist von drei Monaten zum jährlichen Laufzeitende (Hauptfälligkeit). Hierbei brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Sie müssen immer aktiv und schriftlich kündigen. Automatisch endet ein Unfall­versicherungsvertrag normalerweise nur im Todesfall. Nicht vorschnell den Vertrag beenden. Manchmal reicht schon die Umstellung auf einen anderen Tarif
Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Unfallversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Unfallversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformularein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen.

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Unfallversicherung zu kündigen.
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Haben Sie Fragen zu Wechsel oder Kündigung der Unfall­versicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Ordentliche Kündigung
In der Regel werden bei einer Unfallversicherung Ein- oder Drei-Jahresverträge abgeschlossen, die Sie jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigung ist dabei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Bei der Unfallversicherungen beträgt diese in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Haben Sie beispielsweise am 1. Mai 2020 eine Unfallversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, so müssen Sie diese spätestens Ende am 31. Januar 2023 kündigen. Kündigen Sie den Vertrag nicht oder verspätet, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme gilt im Übrigen bei Fünf-Jahresverträgen. Diese können bereits vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit – frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres – beendet werden. Derartig lange Vertragslaufzeiten sind mittlerweile allerdings sehr unüblich.
Die Kündigung der Unfallversicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Kündigungszugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die schriftliche Kündigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfen. Sie muss Ihrem Versicherer bis dahin bereits vorliegen. Sind Sie sehr knapp dran, empfiehlt sich der Versand per Fax. Vergessen Sie dabei nicht, den Sendebericht aufzuheben, um später gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Sie die Frist eingehalten haben. Alternativ können Sie die Kündigung auch per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung kündigen wollen, müssen Sie sich an keine strengen inhaltlichen Vorgaben halten. Sie können das Schreiben daher getrost selbst anfertigen und müssen nicht unbedingt auf kostenlose Muster oder Vorlagen aus dem Internet zurückgreifen. Wichtig ist allerdings, dass dem Schreiben klar zu entnehmen ist, dass es sich um eine Kündigung handelt. Setzen Sie das Wort "Kündigung" daher am besten direkt in den Betreff.

Darüber hinaus sollte das Kündigungsschreiben die folgenden Informationen enthalten:

  • Name des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Adresse
  • Kündigungstermin

Bitten Sie Ihren Versicherer am besten auch direkt um eine Kündigungsbestätigung. Zwar haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Rückmeldung, doch kommen die meisten Versicherer Ihrer Bitte gerne nach.

Wechseln statt komplette Kündigung

Sie wollten weiterhin unfallversichert bleiben, nur Ihren Versicherer wechseln? Dann sollten Sie beim Versicherungswechsel auf die richtige Vorgehensweise achten:

  1. Wählen Sie erst Ihre neue Unfallversicherung aus,
  2. warten Sie die Bestätigung des neuen Versicherers ab
  3. und kündigen Sie erst danach Ihre alte Versicherung.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird. Oder Sie sind mit Ihrer bisherigen Unfallversicherung unzufrieden und wollen deshalb den Tarif wechseln? Dann können Sie Ihren Unfallversicherungs-Tarif neu berechnen lassen. Sollten Sie Fragen zu einem Tarifwechsel Ihrer Allianz Unfallversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.

Sie wollen zur Allianz wechseln oder haben Fragen  zu Ihrem bestehenden Vertrag? Wir beraten Sie gerne.
Berechnen Sie hier Ihren individuellen Allianz  Unfallversicherung Tarif online.
Auf der Seite der Allianz Unfallversicherung erfahren Sie alles zu unseren Leistungen und Tarifen.
Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Allianz Unfallversicherung
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Sie interessieren sich für eine private Unfallversicherung der Allianz? Dann schreiben Sie uns. Ein Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin der Allianz wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Kündigungs­gründe

Wenn Sie mit Ihrer aktuellen privaten Unfallversicherung unzufrieden sind, können Sie sie kündigen und ebenso einfach eine neue Versicherung zu besseren Konditionen abschließen. Drei gute Gründe für eine Vertragskündigung:

1. Beitragserhöhung ohne Zusatz­leistungen

Ihr bisheriger Versicherer hat Ihnen ein Schreiben geschickt, in dem die Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie angekündigt wird. Bei näherem Hinsehen stellen Sie fest, dass sich am Leistungsumfang aber nichts geändert hat. In solch einem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

2. Versicherung zahlt nicht

Sie hatten einen Unfall und sind mit der Leistung Ihrer Unfallversicherung nicht zufrieden. Ihrer Meinung nach steht Ihnen mehr Geld zu als die Versicherung zahlen will. Nach Abschluss dieses Schadenfalls können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen.

3. Besseres Angebot bei einer anderen Versicherung

Sie haben eine private Unfallversicherung entdeckt, deren Konditionen viel besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen als die Ihres bestehenden Vertrages. Jetzt möchten Sie gerne wechseln. Kein Problem: Sie können Ihre bestehende Unfallversicherung ordentlich kündigen.

Gut zu wissen
Wenn Sie eine private Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung kündigen, können Sie sich einen Teil Ihrer bisher ein­ge­zahlten Beiträge auszahlen lassen. Der Rück­­kaufswert. Der Rückkaufswert liegt allerdings weit unter den eingezahlten Beiträgen. Da jeder Versicherungs­konzern den Rückkauf individuell behandelt, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Anbieter aufnehmen. Die Rückkaufssumme für Ihre Allianz Unfallversicherung mit Beitrags­rückzahlung können Sie bei Ihrem Allianz Vertreter oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 100 115 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) erfragen.
Doch anders überlegt?
Es kann vorkommen, dass Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft unzufrieden sind. Doch es kann sich lohnen, ein zweites Mal nachzudenken, bevor Sie Ihre private Unfallversicherung aus diesem Grund kündigen.
  • Manche Konflikte nach einem Schadensfall lassen sich klären
    Es gibt bei den Versicherern verschiedene Möglichkeiten, Konflikte bei der Schadensabwicklung zu klären. Bei der Allianz zum Beispiel können Sie sich auch an das Beschwerde­management des Versicherers wenden. Dazu können Sie entweder die Service-Rufnummer 0800 4 100 101 nutzen oder uns online Ihre Beschwerde zukommen lassen. Oder Sie nehmen Kontakt zu den Versicherungs-Ombudsleuten in Berlin auf. Sie sind unabhängig und arbeiten schnell und unbürokratisch. Die Entscheidung eines Ombudsmannes kann Versicherungs­unternehmen zur Zahlung von bis zu 10.000 Euro verpflichten. Bitte beachten Sie: Personenbezogene Daten oder Dokumente sollten Sie nicht per E-Mail verschicken.
  • Vergleichen Sie die Leistungen
    Ein günstiger Preis ist nicht alles – vergleichen Sie unbedingt auch die Versicherungsleistungen, welche je nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich ausfallen können. Wenn Sie nachlesen und nachrechnen, werden Sie oft feststellen, dass Ihnen andere Anbieter für einen günstigeren Preis meist auch weniger zu bieten haben.
  • Persönliches Beratungsgespräch
    Wenn Sie genau wissen wollen, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist, wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an die Allianz Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe.
  • Unfallversicherung an aktuelle Lebenssituation anpassen
    Sie haben die Unfallversicherung als Single abgeschlossen, sind inzwischen aber verheiratet und haben zwei Kinder? Passen Sie Ihren Vertrag auf Ihre aktuelle Lebenssituation an und stellen Sie ihn auf eine Familienunfallversicherung um. Ihre Allianz Ansprechpartner:innen vor Ort besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihren Versicherungsbedarf und machen Ihnen ein passendes Angebot.
Ordentlich oder außer­ordentlich kündigen
Für die private Unfallversicherung gilt die Kündigungspflicht, das heißt, der Vertrag kann nur durch eine aktive Kündigung Ihrerseits beendet werden. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Dafür brauchen Sie keinen speziellen Grund zu nennen. Sie können die Versicherung einfach kündigen, wenn sie nicht mehr zu Ihren aktuellen Lebensbedingungen passt. Wichtig: Sie müssen die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer bzw. des Verlängerungsjahres beachten. Private Unfallversicherungen werden in der Regel mit einjähriger oder dreijähriger Vertragslaufzeit abgeschlossen. Haben Sie die Versicherung beispielsweise am 1. Oktober abgeschlossen, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens am 30. Juni vorliegen.

Außerordentlich zu kündigen ist immer möglich und nicht an das Vertragsende gebunden. Damit die Kündigung wirksam ist, müssen Sie einen der beiden Gründe angeben, die Voraussetzung für das außerordentliche Kündigungsrecht sind: Entweder die Beitrags­erhöhung ohne Leistungsverbesserung oder Ihre Unzufriedenheit mit der Regulierung Ihres Unfallschadens. In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat  – entweder nach der Beitragserhöhung oder nach Abschluss der Schadensregulierung. Allerdings müssen zum Kündigungszeitpunkt alle Schadensfälle des Unfallvertrags abschließend bearbeitet sein.

Da der Versicherer im Fall einer außerordentlichen Kündigung Anspruch auf die komplette Jahresprämie hat, sollten Sie das Ende Ihrer Vertragslaufzeit im Auge behalten. In manchen Fällen ist eine ordentliche Kündigung sinnvoller.

Verstirbt der oder die Versicherte, endet die private Unfallversicherung automatisch. Falls es Ansprüche aus dem Zusatzbaustein Todesfallleistung gibt, wird die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.
Natürlich hat auch der Versicherer das Recht, die Unfallversicherung zu kündigen. Zum Beispiel nach der Regulierung eines Schadensfalles oder wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen.
So gehen Sie richtig vor
Wichtig ist, dass Sie Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift sowie Ihre Versicherungsnummer in jedem Fall in der Kündigung angeben. Bereits aus dem Betreff sollte deutlich hervorgehen, dass Sie kündigen möchten.
01
Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben an Ihren aktuellen Versicherer. Hierfür können Sie unsere Kündigungsvorlage nutzen.
02
Senden Sie das Schreiben fristgerecht an Ihre Versicherung. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Brief wirklich angekommen ist, senden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben
03
Ihre Versicherung wird Ihnen die Kündigung bestätigen oder sich bei Ihnen melden
04
Sorgen Sie trotz gekündigter Unfallversicherung für ausreichenden Versicherungsschutz
Einfach und unkompliziert: Versicherungsbeitrag berechnen und online abschließen.
Sie hätten vor Abschluss gerne noch eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserem Service auf.
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