Wenn Sie mit Ihrer aktuellen privaten Unfallversicherung unzufrieden sind, können Sie sie kündigen und ebenso einfach eine neue Versicherung zu besseren Konditionen abschließen. Drei gute Gründe für eine Vertragskündigung:
Ihr Versicherer hat Ihnen ein Schreiben geschickt, in dem die Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie angekündigt wird. Bei näherem Hinsehen stellen Sie fest, dass sich am Leistungsumfang aber nichts geändert hat. In solch einem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sie hatten einen Unfall und sind mit der Leistung Ihrer Unfallversicherung nicht zufrieden. Ihrer Meinung nach steht Ihnen mehr Geld zu als die Versicherung zahlen will. Nach Abschluss dieses Schadenfalls können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen.
Sie haben eine private Unfallversicherung entdeckt, deren Konditionen viel besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen als die Ihres bestehenden Vertrages. Jetzt möchten Sie gerne wechseln. Kein Problem: Sie können Ihre bestehende Unfallversicherung ordentlich kündigen.
Wenn Sie eine private Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung kündigen, können Sie sich einen Teil Ihrer bisher eingezahlten Beiträge auszahlen lassen. Der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert liegt allerdings weit unter den eingezahlten Beiträgen. Da jeder Versicherungskonzern den Rückkauf individuell behandelt, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Anbieter aufnehmen. Die Rückkaufssumme für Ihre Allianz Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung können Sie bei Ihrem Allianz Vertreter oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 100 115 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) erfragen.
Für die private Unfallversicherung gilt die Kündigungspflicht, das heißt, der Vertrag kann nur durch eine aktive Kündigung Ihrerseits beendet werden. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Dafür brauchen Sie keinen speziellen Grund zu nennen. Sie können die Versicherung einfach kündigen, wenn sie nicht mehr zu Ihren aktuellen Lebensbedingungen passt. Wichtig: Sie müssen die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer bzw. des Verlängerungsjahres beachten. Private Unfallversicherungen werden in der Regel mit einjähriger oder dreijähriger Vertragslaufzeit abgeschlossen. Haben Sie die Versicherung beispielsweise am 1. Oktober abgeschlossen, muss die Kündigung dem Versicherer spätestens am 30. Juni vorliegen.
Außerordentlich zu kündigen ist immer möglich und nicht an das Vertragsende gebunden. Damit die Kündigung wirksam ist, müssen Sie einen der beiden Gründe angeben, die Voraussetzung für das außerordentliche Kündigungsrecht sind: Entweder die Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung oder Ihre Unzufriedenheit mit der Regulierung Ihres Unfallschadens. In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat – entweder nach der Beitragserhöhung oder nach Abschluss der Schadensregulierung. Allerdings müssen zum Kündigungszeitpunkt alle Schadensfälle des Unfallvertrags abschließend bearbeitet sein.
Da der Versicherer im Fall einer außerordentlichen Kündigung Anspruch auf die komplette Jahresprämie hat, sollten Sie das Ende Ihrer Vertragslaufzeit im Auge behalten. In manchen Fällen ist eine ordentliche Kündigung sinnvoller.
Verstirbt der Versicherte, endet seine private Unfallversicherung automatisch. Falls es Ansprüche aus dem Zusatzbaustein Todesfallleistung gibt, wird die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.
Natürlich hat auch der Versicherer das Recht, die Unfallversicherung zu kündigen. Zum Beispiel nach der Regulierung eines Schadensfalles oder wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen.
Dann sollten Sie beim Versicherungswechsel auf die richtige Vorgehensweise achten:
So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
Ihre private Unfallversicherung müssen Sie in jedem Fall schriftlich kündigen. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass der Versicherer Ihr Schreiben auch wirklich innerhalb der gesetzten Frist erhält. Briefe mit fristgebundenen Inhalten sollten Sie deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Sie können Ihre Kündigung selbst formulieren oder dafür unsere Vorlage verwenden. In jedem Fall müssen diese Informationen an den Versicherer übermittelt werden:
Es kann vorkommen, dass Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft unzufrieden sind. Doch es kann sich lohnen, ein zweites Mal nachzudenken, bevor Sie Ihre private Unfallversicherung aus diesem Grund kündigen.