Kopfhörer im Straßenverkehr
Gesetzliche Grundlage: Darf man mit Kopfhörern Auto fahren?
Beim Thema Kopfhörer am Steuer greift das Prinzip "Was nicht verboten ist, ist erlaubt". Denn grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die Kopfhörer beim Autofahren verbietet.
Eine Einschränkung gibt es jedoch: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht (…) beeinträchtigt werden", heißt es in §23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie müssen also in der Lage sein, den Verkehr um Sie herum wahrzunehmen. Es kommt demnach auf die Lautstärke der Musik an und ob Sie abgelenkt werden. Solange Sie die Verkehrssicherheit wahren können, dürfen Sie beim Autofahren Kopfhörer tragen.
Gut zu wissen: Das leistet die Allianz
Unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie auch beispielsweise als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrgast/ Insasse und Inssassin oder auch als Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen im Falle eines Rechtsstreites durch die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn Sie bereits Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind, profitieren Sie in allen Tarifen von unserem Verkehrsrechtsschutz – sofern nicht abgewählt. Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, selbst wenn Ihr Fall nicht versichert sein sollte. Außerdem übernimmt Ihre Allianz Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten, sondern auch für eine außergerichtliche Schlichtung.
Telefonieren mit Kopfhörern am Steuer
Für das Telefonieren mit Kopfhörern gilt dasselbe wie für das Hören von Musik oder Podcasts: Solange Sie nicht abgelenkt sind, dürfen Sie Kopfhörer beim Autofahren tragen. Nur wenn Sie wichtige Verkehrssignale oder andere Verkehrsteilnehmende nicht mehr richtig hören können, droht Ihnen ein Verwarngeld von zehn Euro.
Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für Kopfhörer oder Freisprechanlage. Das Benutzen Ihres Handys, um zum Beispiel einen Anruf anzunehmen, ist nicht erlaubt! Dafür droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind möglich, wenn Sie mit Handy am Steuer andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden oder einen Unfall verursachen.
Welche Kopfhörer sind im Auto erlaubt?
Vorsicht bei Noise-Cancelling-Kopfhörern
Airpods, In-Ear- und Over-Ear-Kopfhörer am Steuer
Auch bei Kopfhörern, die keine aktive Geräuschunterdrückung haben, ist Vorsicht geboten. Seit einigen Jahren im Trend liegen sogenannte Airbuds oder Airpods, kabellose Kopfhörer. Genau wie die kabelgebundene Variante handelt es sich in der Regel um In-Ear-Kopfhörer, die in den Ohren sitzen. Dadurch funktionieren sie wie Ohrstöpsel und können so das Gehör einschränken. Der Gegenentwurf, sogenannte Over-Ear-Kopfhörer, sitzen – wie der Name sagt – über dem gesamten Ohr und schirmen es so gegen Geräusche von außen ab.
Egal für welche Art von Kopfhörern Sie sich entscheiden: Sie sollten darauf achten, dass Sie gut genug hören und den Straßenverkehr wahrnehmen können.
Strafen und Verwarngeld: Welche Konsequenzen können Kopfhörer beim Autofahren nach sich ziehen?
Da Kopfhörer per se nicht verboten sind, droht Ihnen entgegen einem weitläufigen Irrtum auch keine Geldstrafe oder gar ein Fahrverbot. Im Bußgeldkatalog ist das Tragen von Kopfhörern nicht aufgeführt.
Erst dann, wenn Sie abgelenkt sind oder Ihre Umgebung aufgrund der Lautstärke nicht mehr richtig wahrnehmen können, haben die Kopfhörer am Steuer Konsequenzen. Wer das Martinshorn von Einsatzfahrzeugen überhört, keine Rettungsgasse bildet und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, riskiert mindestens ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Wirkt sich das Fahren mit Kopfhörern bei einem Unfall auf die Haftung aus?