Im vorliegenden Fall waren zwei Männer am frühen Morgen zusammen auf einem E-Scooter unterwegs. Der hintere von ihnen war stark betrunken und hielt sich wie sein Vordermann am Lenker fest. Sie fuhren einen Radweg in unzulässiger Richtung entlang, bis sie von einer Polizeistreife angehalten wurden. Ein Promilletest beim Mitfahrer ergab einen Wert von 1,2 Promille, woraufhin ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Mann legte Beschwerde dagegen ein, doch diese wurde vom Landgericht Oldenburg zurückgewiesen.
Betrunken auf E-Scooter mitfahren kostet Führerschein
(12.12.2022) Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist eine schlechte Idee – umso mehr, wenn einer der beiden Fahrer betrunken ist. Das Landgericht Oldenburg hat in einem solchen Fall entschieden und dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl er "nur" Mitfahrer war. Der Knackpunkt: Der Betrunkene hat sich am Lenker mit festgehalten (Az. 4 Qs 368/22).
1,1-Promille-Grenze: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge
Der Beschuldigte habe eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) begangen, so der Beschluss des Landgerichts. Wie das Gericht klarstellte, sind E-Scooter nicht mit Fahrrädern zu vergleichen, sondern gelten grundsätzlich als Kraftfahrzeuge. Demnach muss eine absolute Fahruntüchtigkeit bereits ab einem Blutalkohol von 1,1 Promille – und nicht wie beim Fahrrad erst ab 1,6 Promille – angenommen werden. Diese Grenze habe der Beschuldigte überschritten.
Auch betrunkenes Festhalten am Lenker ist strafbar
Ausschlaggebend war jedoch der Umstand, dass sich der betrunkene Mitfahrer am Lenker des E-Scooters festgehalten hat. Auch wenn er laut eigener Aussage selbst "keine Lenkbewegungen" ausgeführt habe, sei er nach Ansicht des Gerichts dennoch am Führen des Fahrzeugs mitbeteiligt gewesen. Das gemeinsame Geradeauslenken stelle hierfür bereits einen hinreichenden Grund dar. Das Gericht sprach deshalb von einer Art "Mittäterschaft", in der beide Männer den Roller gefahren hätten.
Weiterführende Themen:
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Unsere Empfehlung
Das könnten Sie auch interessieren
Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.