Handy versichern: Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Zum Schutz von Smartphone oder Tablet genügt in manchen Fällen die reguläre Hausratversicherung. Sie deckt Schäden ab, die innerhalb der eigenen vier Wänden oder im Hotel entstehen.
- Beschädigt oder zerstört ein Dritter unabsichtlich Ihr Handy oder Tablet, übernimmt seine private Haftpflichtversicherung die Kosten. In der Regel sind Bruch- und Wasserschäden sowie Bedienungsfehler abgedeckt.
- Genauso gilt: Beschädigen Sie unbeabsichtigt das Mobiltelefon eines anderen, springt ebenfalls Ihre Privat-Haftpflicht ein.
- Mit einer sogenannten Handyversicherung sichern Sie Ihr eigenes Smartphone gegen kleinere und größere Unfälle im Alltag ab. Dazu gehören Flüssigkeitsschaden, zerbrochenes Display oder technische Defekte.
Handy mit der Hausrat versichern
Die sinnvolle Hausratsversicherung der Allianz schützt Ihre persönlichen Gegenstände – inklusive Mobilfunkgeräten wie Handys, die sich in Ihrem Zuhause befinden. Wird Ihr Smartphone oder Tablet zum Beispiel durch Feuer zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, sind Sie abgesichert und erhalten unabhängig vom Alter des Geräts den Neuwert erstattet. Das gilt in Ihrem eigenen Zuhause, aber auch wenn Sie im Hotel übernachten.
Darüber hinaus bietet die Allianz Hausratversicherung folgenden Schutz:
- "Internetschutz" (in Tarif Komfort enthalten): Onlinebanking, Onlinekäufe und Co. werden häufig über das Smartphone erledigt. Im Speicher des Geräts bewahren Sie außerdem private Fotos und andere schöne Erinnerungen auf. Mit dem Baustein "Internetschutz" werden die Kosten für Datenrettungen nach Virusbefall, Wasserschaden und mehr übernommen.
- Diebstahl aus dem verschlossenen Kfz: Ab dem Tarif Smart ist auch der Diebstahl Ihres Handys versichert, wenn Ihr verschlossenes Auto aufgebrochen wird. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen.
Handy über Haftpflichtversicherung absichern
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung – und wann nicht?
- Displaybruch durch Fremdverschulden: Sie treffen sich mit Ihrer besten Freundin zum Mittagessen und legen Ihr Smartphone auf den Tisch. In einem unachtsamen Moment stößt Ihre Bekannte das Handy von der Tischkante. Es fällt auf den Boden und das Display springt durch den Sturz. Die Privat-Haftpflicht Ihrer Freundin kommt für den Schaden auf und leistet Schadenersatz.
- Handysturz durch Eigenverschulden: Während Sie vor dem Restaurant auf Ihre Freundin warten, ziehen Sie Ihren Schal aus der Tasche. Dabei rutscht Ihr Handy mit aus der Tasche, stürzt auf den Boden und das Display birst. In diesem Fall zahlen Sie den Displayschaden selbst, da niemand anderes involviert war.
Welche Handyschäden übernimmt die Privat-Haftpflicht?
Beschädigt jemand anderes Ihr Handy oder Tablet, kann der Verursacher den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung einreichen. Zu den Schäden, die Ihre Privat-Haftpflicht erstattet, zählen:
Privat-Haftpflicht erstattet den Zeitwert des Handys
Die Leistung der privaten Haftpflichtversicherung bezieht sich immer auf den Zeitwert, also den aktuellen Wert Ihres Smartphones. Der ausgewiesene Neuwert auf dem Kaufbeleg ist für die Erstattung nicht relevant.
Liegt ein Totalschaden vor, erstattet der Versicherer den ermittelten Zeitwert. Bei weniger gravierenden Fällen begleicht er die Reparaturkosten. Bei einem gebrochenen Display können das je nach Hersteller und Reparaturort über 200 Euro sein.
Lohnt sich eine separate Handyversicherung?
Bei Handyversicherungen sind Verbraucher oft enttäuscht, da es keine Wertgarantie gibt und sie nur den Zeitwert erstattet bekommen. Melden Sie Ihrer Handyversicherung zum Beispiel im ersten Jahr einen Schaden, wird Ihnen der volle Kaufpreis ersetzt. Im zweiten Jahr sind es 80 Prozent, im dritten Jahr nur noch 60 Prozent.
Darüber hinaus ist die Deckungssumme oft begrenzt und umfasst nicht den Neuwert des Geräts. Liegt die Deckungssumme zum Beispiel bei 500 Euro, obwohl Ihr Handy 900 Euro gekostet hat, erhalten Sie maximal 500 Euro von der Versicherung. Der einzige Vorteil einer separaten Handyversicherung ist, dass Schäden, die Sie selbst verursachen abgesichert sind.
Was möchten Sie gerne wissen?
Ist mein Handyzubehör mitversichert?
Kann ich mehrere Handys versichern?
Gegen welche Schäden ist mein Handy in der Hausratversicherung versichert?
Ist der Handyschaden durch ein Haustier mitversichert?
Schäden durch zahme Haustiere (z.B. Katzen oder Hasen) sowie exotische Kleintiere (z.B. Spinnen oder Skorpione) sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Handy.
Beschädigungen durch Hunde und Pferde sind hingegen nicht versichert (mit Ausnahme von Blindenführhunden). Abgesichert sind Sie nur mit einer separaten Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Kommt das Handy eines Dritten durch Ihren Hund zu Schaden, zahlt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehaftpflichtversicherung.
Was ist, wenn ich einen Handyschaden selbst verursache und als Fremdschaden melde?
Leider häufen sich Betrugsfälle rund um Smartphone und Tablet bei Versicherungen. Viele Versicherer bestehen deshalb darauf, dass Sie Ihr kaputtes Handy einschicken. Sie prüfen dann, ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt.
Schummeln lohnt sich also nicht. Denn wer Versicherungsbetrug begeht, riskiert eine Strafe nach § 263 StGB. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.
Warum muss ich den Handyschaden trotz Privat-Haftpflicht selbst bezahlen?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlen Sie niedrigere Beiträge. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, übernehmen Sie im Schadenfall 500 Euro selbst. Ist der Schaden teurer als 500 Euro, übernimmt den Rest die Versicherung.
Wird bei einem beschädigten Handy nur das Display für 100 Euro ausgetauscht, liegen die Reparaturkosten im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet hier noch nicht.