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Junge Frau in roter Jacke trenst ein Pferd auf
Schutz für Halter und weitere Reiter

Reitbeteiligung: Was Pferde­besitzer zur Haftung wissen sollten 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt nicht nur Pferdebesitzer, sondern auch die Reitbeteiligung. Das heißt: Fügt das Pferd Dritten Schäden zu, trägt der Versicherer die Kosten oder wehrt unberechtigte Schadens­ersatzforderungen für Sie ab.
  • Von einer Reitbeteiligung ist die Rede, wenn neben dem Pferde­besitzer ein anderer Reiter das Tier gegen Bezahlung regelmäßig reitet.
  • Die Reiter einer Reitbeteiligung gelten als Mithalter des Huftiers und haften im Schadensfall genauso wie der Besitzer des Pferdes.
  • Schäden, die dem Reiter oder Besitzer selbst entstehen, sind nicht immer über die Haftpflicht abgesichert. Eine private Unfall­ver­sicher­ung kann daher sinnvoll sein.
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Definition
Brünette Frau mit geflochtenem Zopf und Karobluse steht vor einem Pferdestall neben weißem Pferd und Mann mit Karohemd.

Wenn neben dem Pferdebesitzer eine weitere Person das Nutzungsrecht für das Tier hat, spricht man von einer Reitbeteiligung. Der Begriff beschreibt den vertraglichen Rahmen der Absprache. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Reitbeteiligung auch für einen weiteren Reiter.

In der Regel übernimmt der zusätzliche Reiter einen Teil der Unterhaltskosten und Arbeiten wie Misten und Pflege. Für den Halter reduziert sich dadurch nicht nur die finanzielle Belastung, sondern auch der Arbeitsaufwand.

Für den Reiter ist die Reitbeteiligung eine kostengünstige Alternative zum eigenen Huftier. Sie kann aber auch ein Testlauf sein, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbst einen Pferd zu kaufen. Als „Fremdreiter“ können Sie ausprobieren, ob eine Reitbeteiligung oder ein eigenes Pferd besser zu Ihnen passt.

Eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd finden Sie online oder über den Bekannten­kreis

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, eine Reitbeteiligung zu finden. In sozialen Netzwerken, Foren sowie auf Online-Plattformen können Pferdebesitzer und Reiter zusammenfinden. Aber auch über Bekannte und Freunde kann eine Reitbeteiligung entstehen.

Für Reiter, die eine Reitbeteiligung suchen, lohnt es sich, gezielt Pferdehöfe in der Region abzufahren und vor Ort nachzufragen. So können Sie sich persönlich ein Bild vom jeweiligen Stall machen und besser abschätzen, ob dieser für eine Reitbeteiligung infrage kommt.

Was ist bei einer Reitbeteiligung zu beachten?

  • Sympathie: Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass die Chemie zwischen Tier und Reiter stimmt.
  • Reitstil: Haben Reiter und Halter eine ähnliche Art, das Pferd auszureiten, muss das Tier sich nicht ständig umstellen.
  • Prinzipien: Haben Sie die gleichen Ansichten, was den Umgang mit Tieren angeht?
  • Zuverlässigkeit: Beide Vertragsparteien sollten das Gefühl haben, sich auf den anderen verlassen zu können. 
  • Leistungsniveau: Entspricht das Fitnesslevel des Pferdes den Anforderungen des Reiters?
  • Versicherungen: Klären Sie vor Vertragsabschluss ab, ob Mitreiter und Reitbeteiligungen in Ihrer Pferde-Haftpflichtversicherung mitversichert sind und ob Ihre Reitbeteiligung eine Privat-Haftpflicht und eine Unfallversicherung besitzt.
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Rechtlicher Rahmen
Reitbeteiligungen unterliegen keinen gesetzlichen Bestimmungen, sondern werden immer individuell gestaltet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben ist es umso wichtiger, die Absprachen schriftlich festzuhalten. Nur so sind beide Vertragsparteien abgesichert.

Neben Kosten, Nutzungszeit, Kündigungs­fristen und Regeln im Umgang mit dem Tier, definiert der Vertrag auch die Haftungs- und Versicherungssituation.

Ein Vertrag zur Reitbeteiligung kann die Haftungsfrage ausweiten und die Reitbeteiligung zum Mithalter machen. Damit ist der zweite Reiter im Schadensfall ebenfalls haftbar. Diese Rahmenbedingung gibt Pferdebesitzern Sicherheit, wenn sie ihre Vierbeiner anderen Reitern überlassen.

Aber auch für den zusätzlichen Reiter hat eine schriftliche Erlaubnis für den Umgang mit dem Pferd Vorteile. Der Vertrag macht die Person offiziell zum Mithalter, sodass es möglich ist, sie in die Pferdehaftpflichtversicherung aufzunehmen. Dadurch ist die Reitbeteiligung ebenfalls vor möglichen Schadens­ersatzansprüchen Dritter geschützt.

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Schuldfrage 
Ein kastanienbraunes Pferd mit weißen, auslaufenden Stern steht im Stall und schaut heraus

Pferde können große Schäden anrichten. Als Besitzer eines Huftiers sind Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögens­schäden haftbar, die Ihr Pferd verschuldet – auch wenn nicht Sie selbst, sondern beispielsweise Ihre Reitbeteiligung dafür verantwortlich ist.

Haftung übernehmen Pferdehalter auch, wenn keine Person, sondern allein das Tier an dem Schaden Schuld ist. In diesem Fall greift die sogenannte Gefährdungs­haftung des Besitzers. Das heißt: Als Besitzer sind Sie für das natürliche, unberechenbare Verhalten Ihres Tieres verantwortlich. Für jeden Pferdebesitzer und Pferdehalter ist eine Pferdehaft­pflichtversicherung daher un­verzichtbar.

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Richtig absichern
Entscheidet sich ein Pferdehalter dazu, sein Tier mit anderen Reitern zu teilen, ist es wichtig vorab zu klären, wer bei einem Unfall haftet.
Junge Frau in oranger Jacke berichtigt den Sattel eines gescheckten Pferdes auf einem Reitplatz

Für die Haftung und damit auch für den Versicherungsschutz ist die Art der Nutzung entscheidend. Reiten andere Personen Ihr Pferd gelegentlich oder regelmäßig unentgeltlich, spricht man von Gastreitern oder Fremdreitern. Diese Reiter sind über Ihre Pferde­haftpflicht­versicherung mitversichert.

Anders sieht es bei einer Reitbeteiligung aus: Wer für die regelmäßige Nutzung des Pferdes bezahlt und gleichzeitig einen Teil der Pflege übernimmt, gilt als Mithalter und ist ebenfalls haftbar.

Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sind meist gemeinsam versichert

Bei modernen Pferdehaft­pflicht­versicherungen sind weitere Reiter neben dem Pferdebesitzer mitversichert. So sind sowohl Sie als auch Ihre Reitbeteiligung abgesichert. Für Schäden, die Dritten durch den Vierbeiner entstehen, kommt die Versicherung auf.

Für Eigenschäden haftet die Reitbeteiligung zum Teil selbst

Schäden, die dem Mitreiter durch Ihr Pferd entstehen, werden als Eigenschäden bezeichnet. Sie sind nicht immer von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Das heißt: Abhängig vom Versicherungsanbieter haften Sie für eigene Schäden zum Teil selbst.

Bei der Allianz sind etwa Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) mitversichert – vorausgesetzt, die mitversicherte Reitbeteiligung ist nicht Ihr Angehöriger und lebt nicht mit Ihnen im selben Haushalt. Ebenso kommt die Allianz Pferdehaftpflicht für Schmerzensgeldansprüche auf, die der Mitreiter gegen Sie als Versicherungsnehmer geltend macht.

  • Tipp: Egal, ob Pferdehalter oder Reitbeteiligung – um als Reiter rundum abgesichert zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Schadensbeispiele

Eine Haftpflichtversicherung sichert Tierbesitzer und Reiter gegenüber Schäden ab, die Dritten entstehen. Wie aber sieht der Versicherungs­schutz in konkreten Fällen aus? Ein Beispiel: Ihre Reitbeteiligung fällt vom Pferd. Wer haftet, wenn nach dem Unfall gesundheitliche Folgeschäden zurückbleiben? Wann die Pferdehaftpflicht des Tierbesitzers einspringt und wann nicht, zeigen folgende drei Beispiele:

1. Ihr Pferd verletzt die Reitbeteiligung

Während die Reitbeteiligung Ihr Pferd putzt, schlägt ein Tor laut zu. Der Vierbeiner erschrickt, tritt aus und trifft die Person am Oberschenkel. Das Bein ist gebrochen, die Reitbeteiligung kann mehrere Wochen lang nicht arbeiten. Es handelt sich um einen Eigenschaden, den die Haftpflichtversicherung nicht in allen Fällen übernimmt. Die gängige Rechtsprechung geht nicht grundsätzlich von einem Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reitbeteiligung aus, daher muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Informieren Sie sich, welche eigenen Schäden Ihre Pferdehaftpflicht konkret abdeckt.

Tipp: Für die unmittelbaren Behandlungskosten, wenn der Reiter der Reitbeteiligung vom Pferd fällt, kommt die Krankenversicherung auf. Benötigt der Geschädigte durch den Unfall langfristig Physiotherapie, muss er diese selbst zahlen. Es sei denn, er hat eine private Unfallversicherung, welche diese Folgekosten für ihn übernimmt.

2. Ihr Pferd beschädigt ein Auto beim Ausritt mit der Reit­beteiligung

Ihre Reitbeteiligung reitet mit dem Pferd aus und zerkratzt beim Vorbeireiten versehentlich ein Auto. Da das Eigentum Dritter zu Schaden gekommen ist, greift Ihre gemeinsame Pferdehaftpflicht.

3. Ihr Pferd verletzt sich durch Unachtsamkeit der Reitbeteiligung

Beim Ausritt mit der Reitbeteiligung bricht sich Ihr Pferd das Griffelbein. Infolge der Verletzung muss Ihr Tier mehrfach operiert werden und benötigt anschließend Physiotherapie. Diese Kosten sind nicht durch die Pferdehaftpflicht abgesichert. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, vorab eine Pferde-OP Versicherung abzuschließen. Die Kosten können Sie entweder mit der Reitbeteiligung teilen oder anteilig zu den monatlichen Nutzungsgebühren hinzufügen.

Übrigens: Ist das Pferd krank und kann deshalb nicht geritten werden, muss die Reitbeteiligung keine Nutzungsgebühren bezahlen. Halten Sie solche Eventualitäten vertraglich fest und besprechen Sie vorab, wie Sie in diesem Fall verfahren.

In jedem Fall empfehlenswert
Reiten bringt Freude, ist aber auch mit Risiken verbunden: Trotz bester Pflege und Fürsorge können Sie Krankheiten oder Unfälle für sich und Ihr Pferd leider nicht immer verhindern. Pferdehalter, Reiter und Pferde benötigen einen umfassenden Schutz. Egal, ob Sie auf Turnieren unterwegs sind, in Ihrer Freizeit gerne Pferde ausreiten oder ein Pony auf der Koppel stehen haben.
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Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen

Für erfahrene Reiter im Teenageralter ist eine Reitbeteiligung genauso möglich wie für Erwachsene. Wichtig ist nur, dass die Eltern den Vertrag abschließen.

Anders sieht es bei Kindern mit wenig Erfahrung oder Reiteinsteigern aus. Sie sollten nicht ohne professionelle Aufsicht auf ein fremdes Pferd steigen. Hier bietet sich eine Reitbeteiligung nur an, wenn der Besitzer gleichzeitig Reitunterricht gibt oder bei den Ausritten dabei ist. Allerdings widerspricht dies dem Wunsch der meisten Pferdehalter, die sich durch einen weiteren Reiter Entlastung erhoffen. Passender ist in diesem Fall ein Pflegepferd oder eine Pflegebeteiligung, bei der die Pflege des Tieres und nicht das Reiten im Vordergrund steht.

Dasselbe gilt übrigens für unerfahrene Pferde: Bevor Jungtiere noch nicht eingeritten sind, ist eine Reitbeteiligung nicht ideal. In diesem Fall sind ein gleichbleibender Reit- und Erziehungsstil besonders wichtig. Wer einen erfahrenen Reiter zu findet, der den Vierbeiner nicht nur reiten, sondern auch professionell zureiten kann, hat Glück – ansonsten ist eine Reitbeteiligung in diesem Fall nicht das richtige Arrangement.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Monatliche Gebühren 
Wie teuer eine Reitbeteiligung monatlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Manchen Pferdebesitzern ist es vor allem wichtig, den Arbeitsaufwand für die Pflege des Pferdes zu teilen. Sie bieten Reitbeteiligungen häufig kostenlos an.
 
Die Regel ist es aber, dass sich der zusätzliche Reiter an den laufenden Unterhaltskosten für das Tier beteiligt. Abhängig von Stall, Nutzungshäufigkeit und Ausbildungsstand des Pferdes kostet eine Reitbeteiligung in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.
Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen
Sie haben nicht mehr genug Zeit, ziehen um, wollen ein eigenes Pferd kaufen oder sind körperlich nicht mehr in der Lage, sich um den Vierbeiner zu kümmern – es gibt zahlreiche Gründe, seine Reitbeteiligung zu kündigen. Wie bei jedem anderen Vertrag gibt: Beenden Sie die Beteiligung fristgerecht und schriftlich. Die konkrete Kündigungsfrist finden Sie in der Regel in Ihrem Reitbeteiligungsvertrag. Oder Sie kontaktieren den Tierbesitzer im Vorfeld der Kündigung. Bleiben Sie dabei sachlich und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Illustration Info: Gut zu wissen
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