Reitbeteiligung: Was ist das?

Wenn neben dem oder der Pferdebesitzer:in eine weitere Person das Nutzungsrecht für das Tier hat, spricht man von einer Reitbeteiligung. Der Begriff beschreibt den vertraglichen Rahmen der Absprache. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Reitbeteiligung auch für eine:n weitere:n Reiter:in.
In der Regel übernimmt der oder die zusätzliche Reiter:in einen Teil der Unterhaltskosten und Arbeiten wie Misten und Pflege. Für den oder die Halter:in reduziert sich dadurch nicht nur die finanzielle Belastung, sondern auch der Arbeitsaufwand.
Für den oder die Reiter:in ist die Reitbeteiligung eine kostengünstige Alternative zum eigenen Huftier. Sie kann aber auch ein Testlauf sein, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbst einen Pferd zu kaufen. Als „Fremdreiter:in“ können Sie ausprobieren, ob eine Reitbeteiligung oder ein eigenes Pferd besser zu Ihnen passt.
Eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd finden Sie online oder über den Bekanntenkreis
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, eine Reitbeteiligung zu finden. In sozialen Netzwerken, Foren sowie auf Online-Plattformen können Pferdebesitzer:innen und Reiter:innen zusammenfinden. Aber auch über Bekannte und Freunde oder Freundinnen kann eine Reitbeteiligung entstehen.
Für Reiter:innen, die eine Reitbeteiligung suchen, lohnt es sich, gezielt Pferdehöfe in der Region abzufahren und vor Ort nachzufragen. So können Sie sich persönlich ein Bild vom jeweiligen Stall machen und besser abschätzen, ob dieser für eine Reitbeteiligung infrage kommt.
Was ist bei einer Reitbeteiligung zu beachten?
- Sympathie: Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass die Chemie zwischen Tier und Reiter:in stimmt.
- Reitstil: Haben Reiter:innen und Halter:innen eine ähnliche Art, das Pferd auszureiten, muss das Tier sich nicht ständig umstellen.
- Prinzipien: Haben Sie die gleichen Ansichten, was den Umgang mit Tieren angeht?
- Zuverlässigkeit: Beide Vertragsparteien sollten das Gefühl haben, sich auf den anderen verlassen zu können.
- Leistungsniveau: Entspricht das Fitnesslevel des Pferdes den Anforderungen des Reiters oder der Reiterin?
- Versicherungen: Klären Sie vor Vertragsabschluss ab, ob Mitreiter:innen und Reitbeteiligungen in Ihrer Pferde-Haftpflichtversicherung mitversichert sind und ob Ihre Reitbeteiligung eine Privat-Haftpflicht und eine Unfallversicherung besitzt.
Darum ist ein Reitbeteiligungsvertrag wichtig
Reitbeteiligungen unterliegen keinen gesetzlichen Bestimmungen, sondern werden immer individuell gestaltet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben ist es umso wichtiger, die Absprachen schriftlich festzuhalten. Nur so sind beide Vertragsparteien abgesichert.
Neben Kosten, Nutzungszeit, Kündigungsfristen und Regeln im Umgang mit dem Tier, definiert der Vertrag auch die Haftungs- und Versicherungssituation.
Ein Vertrag zur Reitbeteiligung kann die Haftungsfrage ausweiten und die Reitbeteiligung zum Mithalter oder zur Mithalterin machen. Damit ist der oder die zweite Reiter:in im Schadensfall ebenfalls haftbar. Diese Rahmenbedingung gibt Pferdebesitzern und -besitzerinnen Sicherheit, wenn sie ihre Vierbeiner anderen Reitern und Reiterinnen überlassen.
Aber auch für den oder die zusätzlichen Reiter:in hat eine schriftliche Erlaubnis für den Umgang mit dem Pferd Vorteile. Der Vertrag macht die Person offiziell zum Mithalter oder zur Mithalterin, sodass es möglich ist, sie in die Pferdehaftpflichtversicherung aufzunehmen. Dadurch ist die Reitbeteiligung ebenfalls vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.
Wer haftet für Schäden durch das Pferd?

Pferde können große Schäden anrichten. Als Besitzer:in eines Huftiers sind Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftbar, die Ihr Pferd verschuldet – auch wenn nicht Sie selbst, sondern beispielsweise Ihre Reitbeteiligung dafür verantwortlich ist.
Haftung übernehmen Pferdehalter:innen auch, wenn keine Person, sondern allein das Tier an dem Schaden Schuld ist. In diesem Fall greift die sogenannte Gefährdungshaftung des Besitzers oder der Besitzerin. Das heißt: Als Besitzer:in sind Sie für das natürliche, unberechenbare Verhalten Ihres Tieres verantwortlich. Für jede:n Pferdebesitzer:in und Pferdehalter:in ist eine Pferdehaftpflichtversicherung daher unverzichtbar.
Wie Sie bei einer Reitbeteiligung richtig versichert sind

Für die Haftung und damit auch für den Versicherungsschutz ist die Art der Nutzung entscheidend. Reiten andere Personen Ihr Pferd gelegentlich oder regelmäßig unentgeltlich, spricht man von Gastreitern und -reiterinnen oder Fremdreitern und -reiterinnen. Diese Reiter:innen sind über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert. Anders sieht es bei einer Reitbeteiligung aus: Wer für die regelmäßige Nutzung des Pferdes bezahlt und gleichzeitig einen Teil der Pflege übernimmt, gilt als Mithalter:in und ist ebenfalls haftbar.
Pferdebesitzer:innen und Reitbeteiligung sind meist gemeinsam versichert
Für Eigenschäden haftet die Reitbeteiligung zum Teil selbst
Schäden, die dem oder der Mitreiter:in durch Ihr Pferd entstehen, werden als Eigenschäden bezeichnet. Sie sind nicht immer von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Das heißt: Abhängig vom Versicherungsanbieter haften Sie für eigene Schäden zum Teil selbst.
Bei der Allianz sind etwa Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) mitversichert – vorausgesetzt, die mitversicherte Reitbeteiligung ist nicht Ihr:e Angehörige:r und lebt nicht mit Ihnen im selben Haushalt. Ebenso kommt die Allianz Pferdehaftpflicht für Schmerzensgeldansprüche auf, die der oder die Mitreiter:in gegen Sie als Versicherungsnehmer geltend macht.
Wann zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung?
1. Ihr Pferd verletzt die Reitbeteiligung
Während die Reitbeteiligung Ihr Pferd putzt, schlägt ein Tor laut zu. Der Vierbeiner erschrickt, tritt aus und trifft die Person am Oberschenkel. Das Bein ist gebrochen, die Reitbeteiligung kann mehrere Wochen lang nicht arbeiten. Es handelt sich um einen Eigenschaden, den die Haftpflichtversicherung nicht in allen Fällen übernimmt. Die gängige Rechtsprechung geht nicht grundsätzlich von einem Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter:in und Reitbeteiligung aus, daher muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Informieren Sie sich, welche eigenen Schäden Ihre Pferdehaftpflicht konkret abdeckt.
Tipp: Für die unmittelbaren Behandlungskosten, wenn der oder die Reiter:in der Reitbeteiligung vom Pferd fällt, kommt die Krankenversicherung auf. Benötigt der oder die Geschädigte durch den Unfall langfristig Physiotherapie, muss er oder sie diese selbst zahlen. Es sei denn, er oder sie hat eine private Unfallversicherung, welche diese Folgekosten für ihn oder sie übernimmt.
2. Ihr Pferd beschädigt ein Auto beim Ausritt mit der Reitbeteiligung
3. Ihr Pferd verletzt sich durch Unachtsamkeit der Reitbeteiligung
Beim Ausritt mit der Reitbeteiligung bricht sich Ihr Pferd das Griffelbein. Infolge der Verletzung muss Ihr Tier mehrfach operiert werden und benötigt anschließend Physiotherapie. Diese Kosten sind nicht durch die Pferdehaftpflicht abgesichert. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, vorab eine Pferde-OP Versicherung abzuschließen. Die Kosten können Sie entweder mit der Reitbeteiligung teilen oder anteilig zu den monatlichen Nutzungsgebühren hinzufügen.
Übrigens: Ist das Pferd krank und kann deshalb nicht geritten werden, muss die Reitbeteiligung keine Nutzungsgebühren bezahlen. Halten Sie solche Eventualitäten vertraglich fest und besprechen Sie vorab, wie Sie in diesem Fall verfahren.
Ist eine Reitbeteiligung für Kinder, Anfänger:innen und junge Pferde geeignet?
Für erfahrene Reiter:innen im Teenageralter ist eine Reitbeteiligung genauso möglich wie für Erwachsene. Wichtig ist nur, dass die Eltern den Vertrag abschließen.
Anders sieht es bei Kindern mit wenig Erfahrung oder Reiteinsteigern und -einsteigerinnen aus. Sie sollten nicht ohne professionelle Aufsicht auf ein fremdes Pferd steigen. Hier bietet sich eine Reitbeteiligung nur an, wenn der oder die Besitzer:in gleichzeitig Reitunterricht gibt oder bei den Ausritten dabei ist. Allerdings widerspricht dies dem Wunsch der meisten Pferdehalter:innen, die sich durch eine:n weitere:n Reiter:in Entlastung erhoffen. Passender ist in diesem Fall ein Pflegepferd oder eine Pflegebeteiligung, bei der die Pflege des Tieres und nicht das Reiten im Vordergrund steht.
Dasselbe gilt übrigens für unerfahrene Pferde: Bevor Jungtiere noch nicht eingeritten sind, ist eine Reitbeteiligung nicht ideal. In diesem Fall sind ein gleichbleibender Reit- und Erziehungsstil besonders wichtig. Wer eine:n erfahrene:n Reiter:in findet, der oder die den Vierbeiner nicht nur reiten, sondern auch professionell zureiten kann, hat Glück – ansonsten ist eine Reitbeteiligung in diesem Fall nicht das richtige Arrangement.
Bei einer Reitbeteiligung sind die Kosten individuell verhandelbar
Wie teuer eine Reitbeteiligung monatlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Manchen Pferdebesitzern und -besitzerinnen ist es vor allem wichtig, den Arbeitsaufwand für die Pflege des Pferdes zu teilen. Sie bieten Reitbeteiligungen häufig kostenlos an.
Die Regel ist es aber, dass sich der oder die zusätzliche Reiter:in an den laufenden Unterhaltskosten für das Tier beteiligt. Abhängig von Stall, Nutzungshäufigkeit und Ausbildungsstand des Pferdes kostet eine Reitbeteiligung in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.
Wie kann ich die Reitbeteiligung kündigen?




