Wenn neben dem Pferdebesitzer eine weitere Person das Nutzungsrecht für das Tier hat, spricht man von einer Reitbeteiligung. Der Begriff beschreibt den vertraglichen Rahmen der Absprache. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Reitbeteiligung auch für einen weiteren Reiter.
In der Regel übernimmt der zusätzliche Reiter einen Teil der Unterhaltskosten und Arbeiten wie Misten und Pflege. Für den Halter reduziert sich dadurch nicht nur die finanzielle Belastung, sondern auch der Arbeitsaufwand.
Für den Reiter ist die Reitbeteiligung eine kostengünstige Alternative zum eigenen Huftier. Sie kann aber auch ein Testlauf sein, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbst einen Pferd zu kaufen. Als „Fremdreiter“ können Sie ausprobieren, ob eine Reitbeteiligung oder ein eigenes Pferd besser zu Ihnen passt.
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, eine Reitbeteiligung zu finden. In sozialen Netzwerken, Foren sowie auf Online-Plattformen können Pferdebesitzer und Reiter zusammenfinden. Aber auch über Bekannte und Freunde kann eine Reitbeteiligung entstehen.
Für Reiter, die eine Reitbeteiligung suchen, lohnt es sich, gezielt Pferdehöfe in der Region abzufahren und vor Ort nachzufragen. So können Sie sich persönlich ein Bild vom jeweiligen Stall machen und besser abschätzen, ob dieser für eine Reitbeteiligung infrage kommt.
Für erfahrene Reiter im Teenageralter ist eine Reitbeteiligung genauso möglich wie für Erwachsene. Wichtig ist nur, dass die Eltern den Vertrag abschließen.
Anders sieht es bei Kindern mit wenig Erfahrung oder Reiteinsteigern aus. Sie sollten nicht ohne professionelle Aufsicht auf ein fremdes Pferd steigen. Hier bietet sich eine Reitbeteiligung nur an, wenn der Besitzer gleichzeitig Reitunterricht gibt oder bei den Ausritten dabei ist. Allerdings widerspricht dies dem Wunsch der meisten Pferdehalter, die sich durch einen weiteren Reiter Entlastung erhoffen. Passender ist in diesem Fall ein Pflegepferd oder eine Pflegebeteiligung, bei der die Pflege des Tieres und nicht das Reiten im Vordergrund steht.
Dasselbe gilt übrigens für unerfahrene Pferde: Bevor Jungtiere noch nicht eingeritten sind, ist eine Reitbeteiligung nicht ideal. In diesem Fall sind ein gleichbleibender Reit- und Erziehungsstil besonders wichtig. Wer einen erfahrenen Reiter zu findet, der den Vierbeiner nicht nur reiten, sondern auch professionell zureiten kann, hat Glück – ansonsten ist eine Reitbeteiligung in diesem Fall nicht das richtige Arrangement.
Reitbeteiligungen unterliegen keinen gesetzlichen Bestimmungen, sondern werden immer individuell gestaltet. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben ist es umso wichtiger, die Absprachen schriftlich festzuhalten. Nur so sind beide Vertragsparteien abgesichert.
Neben Kosten, Nutzungszeit, Kündigungsfristen und Regeln im Umgang mit dem Tier, definiert der Vertrag auch die Haftungs- und Versicherungssituation.
Ein Vertrag zur Reitbeteiligung kann die Haftungsfrage ausweiten und die Reitbeteiligung zum Mithalter machen. Damit ist der zweite Reiter im Schadensfall ebenfalls haftbar. Diese Rahmenbedingung gibt Pferdebesitzern Sicherheit, wenn sie ihre Vierbeiner anderen Reitern überlassen.
Aber auch für den zusätzlichen Reiter hat eine schriftliche Erlaubnis für den Umgang mit dem Pferd Vorteile. Der Vertrag macht die Person offiziell zum Mithalter, sodass es möglich ist, sie in die Pferdehaftpflichtversicherung aufzunehmen. Dadurch ist die Reitbeteiligung ebenfalls vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.
Pferde können große Schäden anrichten. Als Besitzer eines Huftiers sind Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftbar, die Ihr Pferd verschuldet – auch wenn nicht Sie selbst, sondern beispielsweise Ihre Reitbeteiligung dafür verantwortlich ist.
Haftung übernehmen Pferdehalter auch, wenn keine Person, sondern allein das Tier an dem Schaden Schuld ist. In diesem Fall greift die sogenannte Gefährdungshaftung des Besitzers. Das heißt: Als Besitzer sind Sie für das natürliche, unberechenbaren Verhalten Ihres Tieres verantwortlich. Für jeden Pferdebesitzer und Pferdehalter ist eine Pferdehaftpflichtversicherung daher unverzichtbar.
Entscheidet sich ein Pferdehalter dazu, sein Tier mit anderen Reitern zu teilen, ist es wichtig vorab zu klären, wer bei einem Unfall haftet.
Für die Haftung und damit auch für den Versicherungsschutz ist die Art der Nutzung entscheidend. Reiten andere Personen Ihr Pferd gelegentlich oder regelmäßig unentgeltlich, spricht man von Gastreitern oder Fremdreitern. Diese Reiter sind über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert.
Anders sieht es bei einer Reitbeteiligung aus: Wer für die regelmäßige Nutzung des Pferdes bezahlt und gleichzeitig einen Teil der Pflege übernimmt, gilt als Mithalter und ist ebenfalls haftbar.
Bei modernen Pferdehaftpflichtversicherungen sind weitere Reiter neben dem Pferdebesitzer mitversichert. So sind sowohl Sie als auch Ihre Reitbeteiligung abgesichert. Für Schäden, die Dritten durch den Vierbeiner entstehen, kommt die Versicherung auf.
Schäden, die dem Mitreiter durch Ihr Pferd entstehen, werden als Eigenschäden bezeichnet. Sie sind nicht immer von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Das heißt: Abhängig vom Versicherungsanbieter haften Sie für eigene Schäden zum Teil selbst.
Bei der Allianz sind etwa Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) mitversichert – vorausgesetzt, die mitversicherte Reitbeteiligung ist nicht Ihr Angehöriger und lebt nicht mit Ihnen im selben Haushalt. Ebenso kommt die Allianz Pferdehaftpflicht für Schmerzensgeldansprüche auf, die der Mitreiter gegen Sie als Versicherungsnehmer geltend macht.
Tipp: Egal, ob Pferdehalter oder Reitbeteiligung – um als Reiter rundum abgesichert zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Eine Haftpflichtversicherung sichert Tierbesitzer und Reiter gegenüber Schäden ab, die Dritten entstehen. Wie aber sieht der Versicherungsschutz in konkreten Fällen aus? Ein Beispiel: Ihre Reitbeteiligung fällt vom Pferd. Wer haftet, wenn nach dem Unfall gesundheitliche Folgeschäden zurückbleiben? Wann die Pferdehaftpflicht des Tierbesitzers einspringt und wann nicht, zeigen folgende drei Beispiele:
Während die Reitbeteiligung Ihr Pferd putzt, schlägt ein Tor laut zu. Der Vierbeiner erschrickt, tritt aus und trifft die Person am Oberschenkel. Das Bein ist gebrochen, die Reitbeteiligung kann mehrere Wochen lang nicht arbeiten. Es handelt sich um einen Eigenschaden, den die Haftpflichtversicherung nicht in allen Fällen übernimmt. Informieren Sie sich, welche eigenen Schäden Ihre Pferdehaftpflicht konkret abdeckt.
Tipp: Für die unmittelbaren Behandlungskosten, wenn der Reiter der Reitbeteiligung vom Pferd fällt, kommt die Krankenversicherung auf. Benötigt der Geschädigte durch den Unfall langfristig Physiotherapie, muss er diese selbst zahlen. Es sei denn, er hat eine private Unfallversicherung, welche diese Folgekosten für ihn übernimmt.
Ihre Reitbeteiligung reitet mit dem Pferd aus und zerkratzt beim Vorbeireiten versehentlich ein Auto. Da das Eigentum Dritter zu Schaden gekommen ist, greift Ihre gemeinsame Pferdehaftpflicht.
Beim Ausritt mit der Reitbeteiligung bricht sich Ihr Pferd das Griffelbein. Infolge der Verletzung muss Ihr Tier mehrfach operiert werden und benötigt anschließend Physiotherapie. Diese Kosten sind nicht durch die Pferdehaftpflicht abgesichert. Um Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, vorab eine Pferde-OP Versicherung abzuschließen. Die Kosten können Sie entweder mit der Reitbeteiligung teilen oder anteilig zu den monatlichen Nutzungsgebühren hinzufügen.
Übrigens: Ist das Pferd krank und kann deshalb nicht geritten werden, muss die Reitbeteiligung keine Nutzungsgebühren bezahlen. Halten Sie solche Eventualitäten vertraglich fest und besprechen Sie vorab, wie Sie in diesem Fall verfahren.
Wie teuer eine Reitbeteiligung monatlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Manchen Pferdebesitzern ist es vor allem wichtig, den Arbeitsaufwand für die Pflege des Pferdes zu teilen. Sie bieten Reitbeteiligungen häufig kostenlos an.
Die Regel ist es aber, dass sich der zusätzliche Reiter an den laufenden Unterhaltskosten für das Tier beteiligt. Abhängig von Stall, Nutzungshäufigkeit und Ausbildungsstand des Pferdes kostet eine Reitbeteiligung in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.