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Wasser­scha­den: Welche Ver­siche­rung zahlt?

Was im Notfall zu tun ist und wie Sie vorbeugen können
Wasserschaden: Gelbe Quietscheente schwappt mit Wasser aus überlaufender Badewanne
Wasserschäden können beispielsweise durch undichte Rohre, Hochwasser oder durch defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler entstehen. Schäden durch Wasser gehören in Deutschland zu den häufigsten Schadensfällen in der Hausratversicherung.Die fachgerechte Beseitigung der Wasserschäden kostet durchschnittlich rund 2.000 Euro. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz durch Hausrat­versicherung, Wohngebäude­versicherung und Haftpflicht­­versicherung.
Aus der Statistik "Hausratversicherung: Schäden je Gefahr" der GDV (Gesamtverband der Versicherer). Die Fälle beziehen sich auf die Schadenszahlen der Jahre 2019 bis 2021.
Welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt und ob Mieter:in oder Vermieter:in haften, hängt davon ab, wo der Wasserschaden auftritt, was ihn verursacht hat und was beschädigt wurde.

Bei Wasserschäden an Ihrem beweglichen Mobiliar zahlt die Hausrat­versicherung, wenn der Schaden durch etwa folgende versicherte Ereignisse verursacht wird:

  • Leitungswasser: darunter fällt u. a. austretendes Wasser aus einem Waschmaschinenschlauch oder einer überlaufenden Badewanne
  • Rohrbruch: z. B. ein geplatztes Rohr infolge von Frost
  • Überschwemmung: ist meist durch einen Zusatzbaustein gegen Elementargefahren versichert. Bei der Allianz sichert Sie der Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" auch gegen Schäden durch Überschwemmung ab.

Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser unerwartet ausgetreten ist und Sie sich umsichtig verhalten haben. Es ist daher ratsam, die Waschmaschine nicht anzustellen, wenn Sie das Haus länger verlassen. Wenn Ihre Versicherung allerdings "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert, leistet diese auch, wenn Sie – um bei dem Fall zu bleiben – das Haus länger verlassen haben, obwohl die Waschmaschine lief. Bei der Allianz Hausratversicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert.

Bei Schäden durch Wasser am Haus oder der Gebäudesubstanz springt die Wohngebäude­versicherung ein. Bei Mieterinnen und Mietern ist die Wohn­gebäude­versicherung des Haus­­eigentümers oder der Hauseigentümerin zuständig.  Wasserschäden durch etwa folgende versicherte Ereignisse sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

  • Leitungswasser: darunter fällt u. a. austretendes Wasser aus einem Waschmaschinenschlauch, Warmwasserspeicher oder einer überlaufenden Badewanne sowie Wasser, das in undichte Fugen in der Dusche eindringt
  • Rohrbruch: z. B. ein geplatztes Rohr infolge von Frost
  • Überschwemmung: ist meist durch einen Zusatzbaustein gegen Elementargefahren versichert. Bei der Allianz sichert Sie der Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" auch gegen Schäden durch Überschwemmung ab.
  • Rückstau: ebenfalls meist durch einen Zusatzbaustein gegen Elementargefahren versichert. Der Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" der Allianz Wohngebäudeversicherung sichert Sie auch gegen Schäden durch Rückstau ab.

Die Haftpflichtversicherung leistet bei einem Wasserschaden, wenn Sie einem oder einer Dritten Schaden zufügen und dafür haftbar sind. Das bedeutet, die Privat-Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Eigentum, sondern für Schäden, die durch Sie oder Mitversicherte an fremdem Eigentum entstanden sind. Beispiele:

Wasserschäden können äußerst unangenehm und teuer werden. Die Ursachen dafür sind vielseitig und reichen von undichten Fugen oder der defekten Wasserleitung über ein verstopftes Wasserrohr bis hin zu Hochwasser.
Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Wasserschaden bemerken. So reduzieren Sie oft das Ausmaß der Schäden. Und schließen dadurch weitere Gefahren aus.
Schritt: 01
Ist der Schaden in Ihren eigenen vier Wänden durch austretendes Leitungswasser entstanden, drehen Sie den Absperrhahn in der Wohnung oder den Haupthahn im Keller zu, damit kein Wasser nachläuft.
Schritt: 02
Drehen Sie die Hauptsicherung heraus. Das Wasser kann in Verteiler und Steckdosen laufen oder durch ältere, poröse Isolierungen dringen und Leitungen kurzschließen.
Schritt: 03
Stellen Sie wertvolle Möbel, Bücher, Computer, Fernseher und andere Gegenstände auf eine andere Etage, auf jeden Fall an einen trockenen Ort. Wenn das nicht möglich ist, legen Sie Folien unter.
Schritt: 04
Sichern Sie zum Beispiel Lackdosen und Düngemittelsäcke vor dem Wasser.
Schritt: 05
Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn, wenn diese betroffen sein könnten.
Schritt: 06
Schnappen Sie sich trockene Tücher, Lappen, Laken und Eimer und versuchen Sie so, das Wasser zu beseitigen. Rufen Sie bei einer größeren Überschwemmung eine Fachfirma oder die Feuerwehr, damit sie das Wasser abpumpen.
Schritt: 07
Belegen Sie die Schäden und mögliche Schadensquellen mit Fotos und melden Sie den Fall Ihrer Versicherung. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einem Schadensgutachter oder einer Schadensgutachterin.
Schritt: 08
Lassen Sie den Wasserschaden professionell beseitigen, nachdem der oder die Gutachter:in der Versicherung bei Ihnen war und Sie die Deckungszusage der Versicherung eingeholt haben (außer in Notfällen).
Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch beispielsweise Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden. Wir sind für Sie da.

 

Eine von vielen zufriedenen Allianz Kundinnen:

"Wir sind zu 100 Prozent zufrieden mit der Abwicklung und der Leistung! Von der Schadensmeldung bis zum vollständigen Ersatz vergingen gerade mal fünf Werktage – das ist unglaublich schnell! Super!"

– Frau P. (30), seit zwölf Jahren bei der Allianz hausratversichert
Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

Bei der Wasserschadenbeseitigung sollten Sie sich auf einen Experten oder eine Expertin setzen, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. Ihre Versicherung nennt Ihnen bei Bedarf zuverlässige Handwerksbetriebe.

Bevor die Arbeiten beginnen, sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Arbeiten sind erforderlich? (z. B. Bautrocknung, Estrich- oder Wandöffnung, Schimmelprüfung).
  • Wie lange dauert die Sanierung?
  • Wer übernimmt im Anschluss ggf. den Rückbau und die Wiederherstellung (z. B. Bodenbeläge, Wände, Möbel)?

Sind alle Schritte und Termine mit Ihnen abgesprochen, wird das Unternehmen oder der oder die Expert:in wird in der Regel bei der Beseitigung des Wasserschadens wie folgt vorgehen:

  • Leck auffinden und reparieren: Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Die Suche nach der defekten Stelle ist häufig teurer als die Sanierung. Um die defekte Stelle in einer Wand zu finden, muss der oder die Installateur:in das Rohrsystem freilegen und inspizieren. Ist die Ursache ausgemacht, muss im Anschluss die Ursache des Wasserschadens, wie ein leckes Rohr, repariert werden.
  • Gebäude trocknen: Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Zur Trocknung stellen Fachleute meist Radiallüfter auf.
  • Schimmelbildung bekämpfen: Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß. Um Gesundheits­schäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen.
  • Vorbereitende Renovierungsarbeiten: Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.

Tipp für die schnelle Schadensabwicklung: Machen Sie Fotos vor, während und nach der Sanierung. Bewahren Sie alle Berichte, Kostenvoranschläge und Rechnungen auf, um die Erstattung bei der Versicherung zu erleichtern. Lassen Sie vor und nach der Trocknung eine Feuchtigkeitsmessung durchführen und bewahren Sie die Dokumente sicher auf.

Sollte Ihr Zuhause nach einem Wasserschaden unbewohnbar sein, erstattet Ihnen die Allianz Hausratversicherung oder die Allianz Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Übernachtung in einem Hotel oder ähnlicher Unterbringung für maximal 24 Monate. Beispiel: Ihr Bad ist nach einem Wasserschaden nicht mehr benutzbar und muss grundlegend saniert werden, was etwa zwei Monate dauert. Die Allianz erstattet Ihnen für diese Zeit die Übernachtung in einem Hotel – ohne Verpflegung – bis Ihr Bad vollständig wieder nutzbar ist.

Wurden alle Ihre Fragen beantwortet? Falls nicht, finden Sie hier die passende Antwort.

Wer zahlt den Wasserschaden in einer Mietwohnung?

Das hängt zunächst davon ab, wer Verursacher:in des Wasserschadens ist.

  • Entsteht der Wasserschaden bei Ihnen in den eigenen vier Wänden, durch beispielsweise Ihre defekte Spülmaschine, springt in der Regel Ihre Hausrat für Schäden ein.
  • Kommt es bei Ihnen in der Wohnung zu einem Wasserschaden, der z. B. durch den Nachbarn oder die Nachbarin über Ihnen verursacht wird, ist es ein Schaden, den Ihr:e Nachbar:in seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung melden muss.
  • Ist der Grund des Wasserschadens aber ein undichtes Rohr im Mauerwerk des Gebäudes, so kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Schaden auf.

Siehe auch:

Wasserschaden durch Waschmaschine: Hausrat- oder Haftpflichtfall?

Ein Wasserschaden durch eine kaputte Waschmaschine fällt in der Regel unter die Deckung der Hausratversicherung. Die Versicherung kommt dabei für verschiedene Schäden auf, wie beispielsweise:

  • Beschädigung von persönlichen Gegenständen: Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel die Kosten für beschädigte persönliche Gegenstände, die durch den Wasserschaden betroffen sind. Das können zum Beispiel Möbel, Elektronikgeräte oder Kleidung sein.
  • Reparatur oder Ersatz der Waschmaschine: Die Reparatur- oder Ersatzkosten für die defekte Waschmaschine können ebenfalls abgedeckt sein, je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags. Im Hausrat­ver­sicherungs­baustein Notfallservice Zuhause der Allianz ist die Reparatur von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen mit dabei.
  1. Die private Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn Sie unbeabsichtigt Schäden an Dritten verursachen. Wenn Ihre defekte Waschmaschine ausläuft und beispielsweise einen Wasserschaden in der Wohnung Ihres Nachbarn unter Ihnen verursacht hat, könnte Ihre Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden decken. In diesem Fall sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, die dann Ihren Anspruch prüfen wird.

Wer zahlt, wenn den Wasser­schaden ein Nachbar oder eine Nachbarin verursacht?

Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin hat die Badewanne überlaufen lassen und bei Ihnen tropft das Wasser durch die Decke. Die Folge: Ihre neue Tapete löst sich von der Wand und die teure Couch hat Schaden genommen. Fest steht: Ihnen steht Schadensersatz zu. 

Bei Schäden an beweglichen Dingen wie Möbeln, Kleidung oder Bildern erstattet die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn oder der Nachbarin Ihnen den Schaden.

Das Oberlandgericht Frankfurt am Main entschied 2018 allerdings, dass der oder die Verursacher:in nicht bei allen Schäden Schadensersatz leisten muss. So ist Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar nicht verpflichtet, für die Sanierung und den Ersatz Ihrer Tapete aufzukommen. Die Urteilsbegründung: Tapeten sind fester Bestandteil des Gebäudes. Demnach handelt es sich bei einem Wasserschaden an der Tapete um einen Wohnungsmangel. In diesem Fall ist der Vermieterin oder Vermieter dafür verantwortlich, den Schaden zu beseitigen.

Kann ich bei einem Wasser­schaden die Miete mindern?

Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwort­lich ist. Wenn Ihnen als Mieter:in zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausrat­versicherung melden, aber keine Miet­minderung geltend machen.

Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihr oder ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der oder die Vermieter:in untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.

Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den Mieterschutzbund. Als Allianz Rechtsschutzkundin oder -kunde haben Sie die Möglichkeit, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin über die kostenlose telefonische Rechtsberatung zu kontaktieren. Wenn Sie keinen Allianz Rechtsschutz haben, können Sie sich gegen eine Einmalzahlung von 29,- Euro, ebenfalls telefonischen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt holen. 

Wie viel kostet eine Versicherung gegen Wasserschäden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da, wie schon hier beschrieben, es darauf ankommt, um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Versicherung greift. Eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer ist vor allem abhängig von der Größe des Hauses.

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Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bekommen Sie schon ab einem einstelligen, monatlichen Eurobetrag. Wenn Sie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz im Paket abschließen, könnten Sie gegenüber dem Einzelabschluss 5 Prozent sparen. Schließen Sie noch eine Wohngebeäudeversicherung dazu ab, könnten Sie sogar zehn Prozent sparen.

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Zahlt die Versicherung bei Wasserschäden durch undichte Fugen?

Haben Sie eine neue private Wohngebäudeversicherung bei der Allianz abgeschlossen, decken wir auch Schäden durch undichte Fugen ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder wenden Sie sich an unseren .

 

In der Regel kommt eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht für Nässeschäden auf, die durch undichte Silikonfugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand entstanden sind, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt.

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