Sie sollten bei einem Umzug die Hausrat­versicherung früh­zeitig informieren. In der Regel passen Sie die Haus­rat an, um im Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein. Sie müssen Ihre bestehende Haus­ratversicherung bei Umzug nicht kündigen, sondern nur den Vertrag an­passen. In den meisten Fällen ändern sich die Bei­träge, aufgrund der Versicherungssumme und eventuell aufgrund des neuen Wohnorts. Bei Umzug mit Hausrat­versicherung sind Sie in beiden Wohnungen geschützt. Es gilt eine Über­gangs­frist von bis zu drei Monaten.
Eigentum schützen
Wer eine Hausrat­versicherung ab­ge­schlossen hat und um­ziehen will, muss vor dem Umzug den Ver­sicherer informieren. Grund­sätzlich geht bei einem Wohnungs­wechsel die Versicherung auf die neue Wohnung über. In den meisten Fällen müssen Sie die Hausrat­versicherung anpassen.

Planen Sie einen Wohnungswechsel, müssen Sie nicht die Hausrat­versicherung der alten Wohnung kündigen. Bei Umzug über­nehmen Sie den Vertrag und passen ihn an die neuen Gegeben­heiten an. Sobald das Umzugs­datum fest­steht, sollten Sie das der Versicherung melden. Während einer Über­gangs­frist von drei Monaten besteht für die alte und neue Wohnung gleich­zeitig Versicherungs­schutz.

In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben. Behalten Sie Ihre alte Wohnung und haben Haupt- und Nebenwohnsitz, benötigen Sie meist separate Hausrat­ver­siche­rungen bei Um­zug mit zwei Wohnungen. Student:innen, die Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern behalten, sind in der Regel über deren Hausratversicherung fürs Erststudium mitversichert. Wer eine WG gründet oder mit Partnerin oder Partner zusammenzieht, kann die Hausratversicherung zusammenlegen. Ziehen Sie ins Ausland, benötigen Sie eine Hausratversicherung eines Versicherers im jeweiligen Land. Was Sie beim Umzug außer­dem beachten sollten, fasst unsere Check­liste für den Umzug zusammen.

Schutz behalten
Ihre Hausratversicherung müssen Sie in den meisten Fällen nicht kündigen. Aller­dings ändern sich wahr­scheinlich die Beiträge. Passieren kann das in folgenden Fällen, die Sie der Versicherung melden sollten:
  • Kleinere oder größere Wohnung

    Sie nennen Ihrem Versicherer die Quadrat­meter­zahl der neuen Wohnung und die Versicherungssumme. Die Allianz empfiehlt 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter. Wenn Sie in eine kleinere Wohnung ziehen, muss das aber nicht automatisch bedeuten, dass der Beitrag sinkt, es hängt auch vom Wohnort ab. 
  • Hausrat verändert sich

    Sortieren Sie beim Umzug Gegen­stände aus oder schaffen Sie neue Wert­sachen an, sollten Sie die Versicherungs­summe prüfen. Ist Ihr Hausrat nach Umzug wertvoller, zum Beispiel weil Sie sich neue Möbel angeschafft haben, droht eine Unterversicherung, wenn Sie die Versicherungssumme nicht anpassen. Im Schadensfall leistet die Versicherung dann nur anteilig die vereinbarte Leistung.
  • Personenanzahl und Versicherungssumme verändert sich

    Ziehen Sie beispiels­weise in eine WG oder mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen, legen Sie die Hausrat­versicherungen zusammen. Das heißt, dass der Vertrag, der früher begonnen hat, weiter gilt ("Prüfung älterer Rechte"). Bitte melden Sie das Ihrer Versicherung. 

    Meist wächst bei Zusammen­zug der Hausrat und die Bei­träge werden angepasst. Bei einer Trennung und Umzug in zwei Wohnungen benötigt jede Person eine eigene Hausrat­versicherung. Die Person, die als Versicherungs­nehmer:in im Vertrag steht, kann die Haus­rat­versicherung weiter­führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Wohnung oder im Haus bleibt oder umzieht.

  • Sie behalten die alte Wohnung

    Ihre Hausratversicherung nach Umzug in zwei Wohnungen können Sie be­halten. Sie be­nötigen aber eine Extra-Versicherung für die Zweit­wohnung.
  • Sie ziehen in eine andere Wohngegend

    Für die Berechnung der Beiträge der Hausratversicherung ist nach Umzug auch die neue Wohn­gegend relevant. 
Service Ihrer Allianz
Für die Hausratversicherung gilt bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In einigen Fällen können Sie mit einmonatiger Kündigungsfrist die Hausrat­versicherung nach Umzug außerordentlich kündigen oder wechseln. Das Hausrat-Sonder­kündigungs­recht bei Umzug greift in folgenden Fällen:
  • Beiträge steigen: Durch den Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich aufgrund des Wohnortes ein höherer Beitrag ergibt.
  • Hausrat kündigen wegen Zusammen­zug: Ziehen Sie zum Beispiel mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen oder grün­den Sie eine WG, dann melden Sie dies zusammen Ihrer jeweiligen Versicherung. Weitergeführt wird der Vertrag, der früher begonnen hat.
  • Auswanderung: Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, kündigen Sie Ihre Hausrat­versicherung. Eine Mit­nahme ist nicht möglich, Sie brauchen einen neuen Versicherungs­schutz im Zielland.
  • Umzug ins Pflegeheim: Bei Auflösung des Haushaltes und einem Umzug ins Pflegeheim können Sie die Hausratversicherung in den meisten Fällen kündigen. Seniorenheime bieten oft Versicherungen über die Einrichtung an. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung.
  • Im Schadensfall: Nach einem Schaden besteht die Kündigungsfrist des Sonderkündigungsrechts von einem Monat.

Gut zu wissen
Sie planen einen Umzug mit Ihrer Allianz Hausrat­versicherung oder möchten eine neue Haus­rat bei der Allianz abschließen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Sie er­reichen uns online, telefonisch oder in Ihrer Agentur vor Ort.

Sie möchten der Allianz Hausrat­versicherung Ihren Umzug melden? Im Ideal­fall kontaktieren Sie uns, sobald der Umzugs­termin feststeht. Halten Sie dafür folgende Angaben bereit und prüfen Sie gemeinsam mit dem Versicherer, ob Sie Ihre Versicherungssumme anpassen sollten:

  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Datum des Umzugs
  • Größe der Wohnung
  • Versicherungs­nummer der Hausrat­versicherung
  • Neuanschaffungen oder wegfallende Wertgegenstände
Hier können Sie uns ganz einfach online Ihren Umzug mitteilen.
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Übergangsfrist
Für die Zeit des Umzugs besteht eine Übergangsfrist. Ab Umzugstermin besteht bei der Allianz drei Monate lang Versicherungsschutz für Ihren alten und neuen Wohnraum gleichzeitig. Melden Sie daher frühzeitig Ihren Umzug Ihrer Versicherung. 

Auch für die Zeit Ihres Umzugs ist Ihr Hausrat geschützt: Es gibt eine Übergangs­frist von bis zu drei Monaten ab dem Zeit­punkt des Umzugs. In dieser Zeit ist der Hausrat in beiden Wohnungen ver­sichert. Dann geht die Haus­ratversicherung nach Umzug auf die neue Wohnung über. Selbst wenn Sie die Ver­sicherung nicht an­gleichen, besteht der Schutz weiter. Sie sollten allerdings möglichst schnell mit allen not­wendigen Informationen auf uns zukommen.

Für Schäden während des Transports kommt die Hausratversicherung nicht auf. Entscheidend ist in dem Fall, wer den Schaden verursacht:

  • Private Umzüge: Verursacht bei privaten Umzügen ein:e Umzugshelfer:in einen Schaden an Ihrem Hausrat, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung der Verursacherin oder des Verursachers dafür auf.
  • Umzugsunternehmen: Beauftragen Sie dagegen eine Spedition, ist Ihr Hausrat mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Trans­port­volumen abgesichert. Gege­ben­enfalls können Sie beim Tran­sport­dienstleister eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
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Für wen sinnvoll?
Ob Eigenheim oder Mietwohnung: Für alle ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Sie ist eine wichtige Absicherung bei Schäden an Ihrem Eigentum.

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden an Ihrem Eigen­tum auf, die beispiels­weise durch Brand, Wasser­schaden oder Einbruch entstehen. Sie schützt alle persön­lichen Besitz­tümer in Ihrer Wohnung und in dazu­gehörenden Neben­gebäuden oder Zusatz­räumen wie Schuppen, Keller oder Garage – vom Fern­seher über Garten­möbel bis hin zum Fahrrad.

Die Allianz Hausrat­versicherung leistet auch bei grober Fahr­lässigkeit, zum Beispiel wenn eine un­be­auf­sichtigt brennende Kerze einen Brand ver­ursacht. Eine Haus­ratversicherung ist keine Pflicht. Aller­dings kann der Ersatz Ihres Eigen­tums im Schaden­fall schnell teuer werden. Die Versicherung über­nimmt Kosten für die Neu­anschaffung, egal wie alt die Gegen­stände sind.

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Häufige Fragen
  • Werden Umzugsschäden von der Hausratversicherung gezahlt?

    Das kommt darauf an, wer den Schaden ver­ursacht und wo der Schaden­fall passiert. Be­schädigen Sie Ihr Eigen­tum in der alten oder neuen Wohnung, greift in der Regel die Hausrat­versicherung. Voraus­gesetzt, Sie melden den Um­zug Ihrer Ver­sicherung vorab. Transport­schäden über­nehmen die meisten Ver­sicherungen nicht.
  • Was passiert, wenn der Umzug zu lange dauert?

    Ab Zeitpunkt des Umzugs gilt eine Über­gangs­frist von bis zu drei Monaten, in denen die Hausrat­versicherung in der alten und neuen Wohnung greift. Danach geht die Hausrat­versicherung auf die neue Wohnung über. Schäden in der alten Wohnung sind dann nicht mehr versichert.
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