Umschuldung erklärt in 30 Sekunden
- Bei einer Umschuldung Ihrer Baufinanzierungwechseln Sie den Kredit- bzw. Darlehensgeber und schließen für die bestehende Restschuld einen neuen Kredit ab. Gegenüber der Prolongation profitieren Sie bei einem Umschuldungskredit im Normalfall von einem niedrigeren Zinssatz und besseren Konditionen.
- Regulär erfolgt eine Umschuldung mit Umschreiben des Grundbuchs eines Darlehens zum Ablauf der Zinsbindungsfrist. Nach 10 Jahren können Sie außerdem vom gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entwickeln sich die Zinsen günstig oder hat sich Ihre persönliche Einkommenssituation verbessert, können Sie gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigungfrühzeitig umschulden.
- Der Aufwand für eine Umfinanzierung ist meist geringer als gedacht, denn viele der benötigten Unterlagen für eine solche Anschlussfinanzierung haben Sie bereits vorliegen. In der Regel überwiegt die Zinsersparnis bei einer Kreditumschuldung die Notar- und Grundbuchkosten, weil das Darlehen bereits teilweise getilgt ist.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Umschuldung. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an. Im Zuge einer Umfinanzierung kann auch eine energetische Sanierung finanziert werden.
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Gut zu wissen
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Eine Umschuldung kann Sparpotenzial bieten. Grundsätzlich gilt: Hat sich Ihre Einkommenssituation verändert oder sind die Zinsen seit Abschluss Ihrer ersten Finanzierung günstiger, lohnt sich eine Umschuldung fast immer.
Eine Baufinanzierung vorzeitig umschulden macht dann Sinn, wenn sich die Zinssätze günstig entwickeln und die Konditionen auf dem Finanzmarkt zu Ihren Gunsten verändert haben. Auch wenn Sie ein Immobilien- oder Baudarlehen durch eine Sonderzahlung schneller abbezahlen können als gedacht oder die Darlehenssumme aufstocken wollen, kann eine Umschuldung sinnvoll sein. Dabei sind bereits geringe Unterschiede in den Zinssätzen von altem und neuem Kreditgeber entscheidend: Nach einer Faustformel lohnt sich die Umschuldung Ihres Immobiliendarlehens oder Baukredits bereits ab einer Differenz von mindestens 0,2 Prozentpunkten. Weitere Gründe können anderen Bedingungen bei einem neuen Kreditgeber sein.
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Verlängerung einer Baufinanzierung
Umschuldung oder Prolongation
Sie möchten mit Ihrem Immobiliendarlehen in die Verlängerung gehen? Führen Sie Ihren Darlehensvertrag bei demselben Anbieter fort, spricht man von Prolongation. Dabei bleiben die Vertragskonditionen in der Regel unverändert, lediglich der Zinssatz wird aktualisiert.
Kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist (mindestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung) kommt Ihr bisheriger Anbieter auf Sie zu und unterbreitet Ihnen ein Prolongationsangebot. Dies enthält neben der Höhe der bestehenden Restschuld ein Angebot für eine Verlängerung Ihres Darlehens mit aktuellem Zinssatz und verschiedenen Varianten (unterschiedliche Zinsbindungszeiten) für Ihre Anschlussfinanzierung. Eine automatische Verlängerung Ihres Immobiliendarlehens auf Basis einer dieser Varianten erfolgt nicht. Sie müssen die Prolongation aktiv annehmen oder den Kreditvertrag kündigen. Beide Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung – Prolongation und Umschuldung (Umfinanzierung) – bieten Vor- und Nachteile.
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Grundbucheintrag und Notarkosten
Kosten für die Umschuldung
Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Umschuldung hält sich meist in Grenzen. Denn verglichen mit einer möglichen Ersparnis durch den Wechsel zu einem neuen Darlehensgeber fallen die Notarkosten und Gebühren für die Änderung des Grundbucheintrags eher gering aus.
Haben Sie sich für die Umschuldung Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung für einen neuen Darlehensgeber entschieden und die Konditionen Ihres Darlehensvertrags verhandelt, fallen für den Wechsel an sich keine weiteren Gebühren an. Für die Umschuldung muss als Sicherheit für das neue Darlehen allerdings wieder eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Dieser Vorgang kann auf zwei Arten erfolgen: als Grundschuldübertragung oder als Grundschuldlöschung mit nachfolgendem Neueintrag der Grundschuld. Die Abwicklung muss über einen Notar oder eine Notarin und das Grundbuchamt erfolgen. Hierfür werden Notarkosten und Grundbuchgebühren fällig.
Grundschuldübertragung
Üblicherweise kann die bestehende Grundschuld im Grundbuch bei einer Umschuldung wieder verwendet und auf den neuen Darlehensgeber übertragen bzw. abgetreten werden (Grundschuldabtretung). Das ist günstiger und bedeutet weniger Aufwand, da kein gesonderter Notartermin nötig ist. Rechnen Sie hierfür mit etwa 0,2 bis 0,3 Prozent der Restschuld bzw. neuen Darlehenssumme (bei Aufstockung).
Grundschuldlöschung und Neueintragung
Hierfür wird die alte Grundschuld gelöscht (Grundschuldlöschung oder Grundbuchlöschung) und über eine sogenannte Grundschuldbestellung für die Anschlussfinanzierung neu ins Grundbuch eingetragen. Diese Vorgehensweise des Grundbucheintrags ist deutlich (zeit)aufwändiger für die Notarin bzw. den Notar – und damit teurer für Sie. Kalkulieren Sie in diesem Fall mit ca. 0,5 Prozent der Restschuld oder Darlehenssumme.
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