Anschlussfinanzierung kurz erklärt
- Die Allianz Anschlussfinanzierung ist die passende Lösung für Sie, wenn die Zinsbindungszeit Ihrer derzeitigen Finanzierung in den nächsten 3 Jahren oder früher ausläuft und Sie zu attraktiven Konditionen zu einem neuen Finanzpartner umschulden wollen.
- Ein Teil der Darlehenssumme haben Sie bereits bezahlt. So können Sie mit einer je nach Zinsniveau geringeren oder gleichen Rate weiter finanzieren. Besteht die Möglichkeit die Tilgung zu erhöhen, zahlen Sie Ihr Darlehen schneller zurück und sparen Zinskosten.
- Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die heutigen Zinsen bis zu 36 Monate in der Zukunft sichern. So schützen Sie sich vor einem zukünftig möglicherweise höheren Zinsniveau.
- Wenn Sie zusätzlich Ihr Haus modernisieren, umbauen oder energieeffizienter machen wollen, besteht die Möglichkeit die Anschlussfinanzierung um diesen Betrag entsprechend zu erhöhen.
Flexibilität bei einer laufenden Anschlussfinanzierung (Umschuldung)
Tilgungssatzänderung
Tilgungsaussetzung
Sondertilgung
Vorzeitiges vertragliches Rückzahlungsrecht
Anschlussfinanzierung als Umschuldung oder Prolongation
Umschuldung: Wechsel zu einem neuen Darlehensgeber
Prolongation: Verlängerung der bisherigen Baufinanzierung
Einige Monate von Ende Ihres laufenden Baukredits erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut ein Angebot für die Prolongation Ihrer Finanzierung, d.h. für eine Verlängerung zu aktuellen Zinsen mit einer bestimmten Zinsbindung. Der Tilgungssatz kann gleich bleiben oder geändert werden. Es fallen keine Notar- und Grundbuchkosten an, ebenso entfällt eine Objekt- und Bonitätsprüfung. Sie erhalten einen Anschlussvertrag oder eine Vertragsergänzung.
Wenn Sie sich dafür entscheiden das Angebot Ihres bisherigen Darlehensgebers anzunehmen und Ihre Restschuld weiter zu finanzieren, haben Sie wenig Aufwand. Bei niedrigen oder steigenden Marktzinsen bietet es sich an, eine längere Zinsfestschreibungszeit zu wählen, sogar bis zur vollständigen Rückzahlung. So sichern Sie sich langfristig den aktuellen Zinssatz.
In vier Schritten zur Umschuldung
Anfrage



Antrag

Vertrag



Auszahlung

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Was passiert mit meiner Anschlussfinanzierung zum Beispiel bei Einkommensausfall?
Sollten Sie gerade in Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Corona gekommen sein, hilft Ihnen Ihre Allianz durch diese Krise. Ob für Sie ein Tilgungssatzwechsel oder eine Tilgungsaussetzung in Frage kommt, sollten wir in einem persönlichen Gespräch klären. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine bedarfsgerechte Lösung suchen. Wenden Sie sich an Ihren Allianz Mitarbeiter, der für Ihre vertraglichen Belange zuständig ist. Nennen Sie bitte in der Korrespondenz Ihre Darlehensnummer. Kontaktdaten finden Sie in Ihren Unterlagen oder in MeineAllianz. -
Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung wird benötigt, wenn nach Ende der Zinsbindungszeit Ihres Immobiliendarlehens die verbleibende Restschuld weiter finanziert werden soll. Wird zu einem neuen Kreditgeber gewechselt, so erfolgt eine Umschuldung zu neuen Zinsen und Konditionen. Eine Abtretung der Grundschuld an den neuen Finanzierer sowie Objekt- und Bonitätsprüfungen sind erforderlich. Erfolgt die Anschlussfinanzierung beim selben Kreditinstitut, so handelt es sich um eine Prolongation, d.h. eine Verlängerung der Finanzierung zu den dann aktuellen Zinsen. -
Lohnt es sich, für die Anschlussfinanzierung den Darlehensgeber zu wechseln?
Wenn Sie Ihren Baukredit nach Ende der Zinsbindungsfrist zu günstigeren Zinsen bei einem anderen Darlehensgeber bekommen, macht sich ein Wechsel oft auch dann bezahlt, wenn er mit Kosten verbunden ist. Bei einer Umschuldung ist eine Grundschuldabtretung notwendig und eine Prüfung der Immobilie und Ihrer Bonität. -
Kann ich auch vor Ablauf der Zinsbindung den Kreditgeber wechseln?
Läuft aktuell Ihre Zinsbindung noch einige Zeit und das Zinsniveau ist inzwischen deutlich gesunken, so kann der bestehende Kreditvertrag gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Es kann sich lohnen zu einer neuen Bank oder einem neuen Darlehensgeber umzuschulden, wenn die neuen Zinsen und Konditionen entsprechend günstiger sind als die bisherigen. Grundsätzlich haben Sie die gesetzliche Möglichkeit nach 10 Jahren und 6 Monaten nach Vollauszahlung einen Darlehensvertrag zu beenden. -
Wann ist es ratsam sich mit einer Anschlussfinanzierung zu befassen?
Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des bisherigen Kredits ist es wichtig nach einer neuen Immobilienfinanzierung für die Restschuld zu schauen. Wird erwartet, dass zukünftig im Markt die Zinsen gleichbleiben oder steigen, so können Sie sich auch schon zum Beispiel 3 Jahre im Voraus damit befassen. Vielleicht kommt ein Forward-Darlehen in Frage. Erwarten Sie ein sinkendes Zinsniveau, so können Sie sich auch kurzfristig für eine Weiterfinanzierung entscheiden. -
Was passiert bei einem Darlehensgeberwechsel mit der eingetragenen Grundschuld?
Die Grundschuld wird im Normalfall durch eine sogenannte Grundschuldabtretung auf den neuen Kreditgeber übertragen. Eine andere Möglichkeit ist, dass sie gelöscht und neu eingetragen wird. Das führt jedoch zu höheren Kosten. -
Was ist ein Forward-Darlehen?
Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich den heutigen Zinssatz für Ihr zukünftiges Darlehen sichern, obwohl Sie noch eine laufende Finanzierung haben. So schützen Sie sich vor einem zukünftig eventuell steigenden Zinsniveau. Das Forward-Darlehen besteht aus einer Aufschubfrist und einer Darlehensphase. Es eignet sich als Anschlussfinanzierung, um sich ein aktuell niedriges Zinsniveau für die Zukunft zu sichern.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Umschuldung und einer Prolongation?
Eine Anschlussfinanzierung kann als Umschuldung oder Prolongation abgeschlossen werden. Bei einer Umschuldung wechseln Sie den Kreditgeber mit neuen Zinsen und Konditionen. Eine Prolongation bedeutet, dass Sie das Finanzierungsangebot Ihres bestehenden Darlehensgeber zu den dann aktuellen Zinsen annehmen.
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