Grundschuld erklärt in 30 Sekunden
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Grundschuld. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Unter einer Grundschuld versteht man die Belastung eines Grundstücks zur Finanzierung eines Baukredits oder Darlehens. Sie dient der Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers als Sicherheit und kann erst dann gelöscht werden, wenn Sie Ihren Kredit/Ihr Darlehen abbezahlt haben.
- Die Grundschuld ist wie die Hypothek ein Grundpfandrecht. Sie wird beim Notar beurkundet und über eine Grundbuchbestellung vom Grundbuchamt ins Grundbuch einer Immobilie eingetragen.
- Es gibt verschiedene Grundschuldarten, abhängig vom Gläubiger und der Art des Grundbucheintrags: Eigentümer- und Fremdgrundschuld sowie Buch- und Briefgrundschuld. Bei mehreren Grundschuld-Einträgen spielt bei einer Zwangsvollstreckung zudem noch die Rangfolge der Grundschuld eine Rolle.
Grundbucheintrag bei Grundschuld

Was ist ein Grundbuch?
Unter Wegerecht wird das Recht verstanden, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu überqueren, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein großes Grundstück in zwei kleinere Grundstücke unterteilt wird und der eine Grundstücksbesitzer sonst keinen öffentlichen Zugang zu seinem Grundstück hat.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Wie bekomme ich Einblick ins Grundbuch?
Als ernsthafter Kaufinteressent erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer oder Makler einen aktuellen Grundbuchauszug.
Wichtig: Dieser sollte zum Zeitpunkt des Kaufs allerdings nicht älter als 14 Tage sein. Bei älteren Auszügen können Sie sich nicht sicher sein, dass in der Zwischenzeit nicht noch neue Einträge hinzugekommen sind, z. B. bei finanziellen Schwierigkeiten des Verkäufers.
Alternativ können Sie die Einsicht ins Grundbuch eines Hauses auch direkt über das Grundbuchamt beantragen. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über Verhandlungen zum Kaufpreis; die entsprechende Bescheinigung erhalten Sie vom Makler. Damit können Sie per Brief oder Fax, dank elektronischem Grundbuch inzwischen aber auch online über die elektronischen Grundbuchämter einen Grundbuchauszug beantragen.
Schließlich bleibt Ihnen noch der Antrag auf Grundbucheinsicht über Ihren Notar, der Ihr berechtigtes Interesse kennt, dafür allerdings zusätzliche Gebühren berechnet.
Der Grundbucheintrag gliedert sich in drei Abteilungen:
- Abteilung I: Eigentumsverhältnisse
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Erbbaurechte, Auflassungsvormerkung)
- Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken (Sicherung einer Baufinanzierung)
Eine Grundschuld wird vom Grundbuchamt in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Kann ein Grundbucheintrag geändert werden?
Wie wird ein Grundbucheintrag gelöscht?
Grundschuld oder Hypothek

Beliebt bei Banken: die Grundschuld

Grundschuld statt Hypothek? Der folgende Vergleich zeigt, dass es gute Gründe gibt, warum die Grundschuld die Hypothek bei der Kreditabsicherung von Bauprojekten oder Immobilienkäufen fast vollständig abgelöst hat.
Die Vorteile der Grundschuld im Überblick:
- Flexible Nutzung: Eine Grundschuld wird im Gegensatz zur Hypothek nach Tilgung des Baukredits nicht automatisch gelöscht. Eine eingetragene und komplett oder auch nur teilweise zurückgezahlte Grundschuld kann somit zur Absicherung eines anderen Darlehens genutzt und an eine andere Bank abgetreten werden.
- Geringere Kosten: Eine eingetragene Grundschuld für eine Ab- oder Teilabtretung zu nutzen, ist deutlich günstiger als die Neueintragung einer Grundschuld. Gleiches gilt, wenn die Grundschuld nach kompletter Rückzahlung des Darlehens nicht gelöscht, sondern bei einer zukünftigen Kreditaufnahme wieder genutzt wird.
Die Rangfolge einer Grundschuld
Was sind Grundschuldzinsen?

Für Immobilienkäufer und Bauherren besteht kein Grund zur Sorge: Solange Sie die Raten für Ihre Baufinanzierung ordnungsgemäß und fristgerecht zurückzahlen und Ihr Darlehen tilgen, sind die Grundschuldzinsen für Sie praktisch nicht relevant.
Einmalige Nebenleistungen

Auflassungsvormerkung
Die Auflassung verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie anderen Interessenten anbietet, sie „doppelt“ verkauft oder durch den Eintrag einer Grundschuld noch als finanzielle Sicherheit nutzt. Dies ist nach einer Vormerkung nur mit Zustimmung des Käufers bzw. sogenannten Auflassungsberechtigten möglich.
War der Verkauf grunderwerbsteuerpflichtig, stellt das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer eine Bescheinigung aus, die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst wenn durch eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt ist, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, darf der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Mit der Grundschuldbestellung zur Sicherung der Finanzierung sowie der Zahlung des Kaufpreises erfolgt schließlich die endgültige Eigentümerumschreibung der Immobilie im Grundbuch und damit die Löschung der Auflassungsvormerkung.



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