Energetische Sanierung erklärt in 30 Sekunden
- Die Festlegung ambitionierter Klimaziele durch die Bundesregierung und die EU betrifft auch den deutschen Immobiliensektor. Die Lösung: die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und energieeffiziente Neubauten.
- Mehr erneuerbare Energien, weniger Treibhausgas-Emissionen, höhere Effizienzhaus-Standards: Diese neuen gesetzlichen Regelungen sollen in Deutschland Häuser und Wohnungen künftig umweltfreundlicher machen.
- Umweltschutz kostet: Wie sich Immobilienkauf und Sanierung oder auch eine größer angelegte Altbausanierung finanziell stemmen lassen und welche staatlichen Fördermittel Sie beantragen können, werden erläutert.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Neu- und Bestandsbauten. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Gesetzliche Regelungen und Klimaziele
Einsparungen und Ausbau erneuerbarer Energien
Die Europäische Union drückt aufs Tempo: Ein wichtiges Ziel ist der Ausbau erneuerbarer Energien, die zukünftig 40 Prozent der in der Europäischen Union gewonnenen Energie ausmachen sollen – in Deutschland bis 2030 sogar 80 Prozent. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll Deutschland bis 2045 sogar Treibhausgasneutralität erreichen. Also ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Abbau von Treibhausgas-Emissionen. So sieht es das Klimaschutzgesetz vom 31. August 2021 vor.
Um solch ehrgeizige Klimaschutzpläne einzuhalten, bedarf es nicht nur starker Einsparungen im allgemeinen Energieverbrauch: Neue Vorgaben, effiziente Sofortmaßnahmen und strengere Richtlinien im Gebäudesektor haben Auswirkungen auf Immobilieneigentümer:innen. So greift bei Eigentümerwechsel oder Eigentumsübergang von Bestandsimmobilien das Gebäudeenergiegesetz (§ 47 GEG 2024). Das verpflichtet Eigentümer:innen, die eine Bestandsimmobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben, zu verschiedenen energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des GEG 2024. Hierzu gehört u. a. der Austausch ineffizienter Heizungen zur Förderung der Energiewende. Diese Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden (Quelle: § 47 GEG 2024).
Deutlich mehr Solarenergie
Aufteilung des CO2-Preises
Bis Ende 2022 lag die finanzielle Belastung durch die von der Bundesregierung seit 1. Januar 2021 erhobene, sogenannte CO2-Ökostromabgabe auf fossile Brennstoffe allein auf Seiten der Mieter:innen. Je höher deren Verbrauch an Öl oder Gas, desto mehr musste jede:r Einzelne zahlen. Seit 2023 werden Vermieter:innen am CO2-Preis beteiligt. Je mehr Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, desto mehr steigt der Kostenanteil der Vermieter und Vermieterinnen.
Das Ziel: Vermieter:innen sollen nach und nach ihre Heizungsanlagen umweltfreundlich umrüsten, Mieter:innen mehr Energie sparen. Die schrittweise Erhöhung des CO2-Preises bis 2027 kann für Vermieter:innen von nicht gedämmten Gebäuden heißen, dass sie bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen müssen.
Senkung der Baukosten
Parallel zur finanziellen Unterstützung erfolgt der Abbau bürokratischer Hürden beim Wohnungsbau. Durch standardisiertes Bauen, serielles Sanieren, genormte Prozesse und mehr Digitalisierung sollen die Kosten sinken und auch energieeffizientes Bauen insgesamt günstiger werden.
Der neue Maßnahmenkatalog des Klimaschutzpakets zeigt laut Bundesregierung bereits Wirkung und macht deutlich: Immobilienkauf und energetische Sanierung bzw. energieeffiziente Neubauprojekte sind die Zukunft.