Handwerker installiert Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines Hauses.

Aktion

energetische Modernisierung*

Immobilien klima­gerecht modernisieren

Energetische Sanierung

Die Beratung zu einer Baufinanzierung erfolgt ausschließlich durch Personen mit ausgewiesener Baufinanzierungs-Expertise. Deshalb wird Ihr:e Ansprechpartner:in vor Ort bei Bedarf eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Allianz hinzuziehen.
  • Die Fest­legung ambitionierter Klima­ziele durch die Bundes­regierung und die EU betrifft auch den deutschen Immobilien­sektor. Die Lösung: die energetische Sanierung von Bestands­gebäuden und energie­effiziente Neubauten.
  • Mehr erneuer­bare Energien, weniger Treibhaus­gas-Emissionen, höhere Effizienz­haus-Standards: Diese neuen gesetzlichen Regelungen sollen in Deutschland Häuser und Wohnungen künftig umwelt­freundlicher machen.
  • Umweltschutz kostet: Wie sich Immobilien­kauf und Sanierung oder auch eine größer angelegte Altbaus­anierung finanziell stemmen lassen und welche staatlichen Förder­mittel Sie beantragen können, werden erläutert.
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Neu- und Bestands­bauten. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Baufinanzierung berechnen
Zu welchen Konditionen können Sie Ihren Wohntraum mit der Baufinanzierung der Allianz realisieren? Berechnen Sie Ihre Immobilienfinanzierung schnell, unverbindlich und online mit dem Allianz Baufinanzierungsrechner.
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Energetisch sanieren – nach­haltig profitieren
Eine energetische Sanierung senkt dauerhaft Ihre Energiekosten, steigert den Wert Ihrer Immobilie und schont zudem die Umwelt.

Sie suchen eine Bauf­inanzierung, weil Sie zum Beispiel den Erwerb einer bestehenden Immobilie und deren energetische Sanierung planen. Mit energetischen Maßnahmen können Sie eine höhere Energie­effizienz­klasse Ihrer Immobilie erreichen und so deren Wert steigern. Solche Maßnahmen können beispiels­weise sein:

  • eine neue Heizung – verbindlich geregelt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
  • neue Fenster und / oder ein neues Dach
  • Wärme­dämmung
  • Foto­voltaik-/ Solar­thermie-Anlage
  • Lüftungs­anlage mit Wärme­rückgewinnung

Mit einer Bau­finanzierung der Allianz können Sie den Kauf und die energetische Modernisierung Ihrer Immobilie finanzieren. Auch besteht die Möglichkeit, Förder­mittel der staatlichen Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) und des Bundes­amts für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) einzubinden.

Beispiel Heizungsanlage: Immobilieneigentümer:innen, die ihre fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien austauschen, können dank Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus bei Selbstnutzung der Immobilie bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Sie wollen komplette Planungs- und Zinssicherheit erreichen?

Dann finanzieren Sie in Form eines Allianz Volltilgerdarlehens. Dadurch erhalten Sie 0,10 Prozentpunkte Rabatt auf den Sollzins. So kombinieren Sie das Volltilgerdarlehen mit dem energetischen Modernisierungsdarlehen – inklusive des Darlehensbetrags für den Kauf der Immobilie. Finanzielle Flexibilität in verschiedenen Lebenslagen erhalten Sie zum Beispiel durch Tilgungssatzwechsel und Sondertilgungsmöglichkeiten.

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GEG 2024
Seit dem 01. Januar 2024 gilt das neue Gebäude­energie­gesetz "GEG 2024". Es regelt maßgeblich die energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuer­barer Energien in der Wärme­versorgung.

Zusammen mit dem bereits bestehenden GEG, das bei Um- und Ausbau oder der Sanierung von Bestandsgebäuden die Einhaltung bestimmter Energiehaus- bzw. Effizienzhaus-Standards vorsieht, gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

Neubauten müssen ab 01. Januar 2024 die Vorgaben eines Effizienzhaus 40 erfüllen. Das bedeutet: Ein Neubau darf maximal noch 40 Prozent des Jahres-Primärenergiebedards eines vergleichbaren Referenzgebäudes benötigen.

  • Jede neu eingebaute Heizungsanlage in einem Neubaugebiet muss ab dem 01. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilien außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Verschiedene Fördermöglichkeiten machen diese Investition attraktiv, beispielsweise bei Einbau einer Wärmepumpe zum Heizen. Gefördert werden alternativ auch der Anschluss an ein Wärmenetz, Heizen mit Solarthermie sowie Biomasse-, Stromdirekt- oder Hybridheizungen.
  • Bestehende Heizungsanlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie dürfen weiter genutzt und auch repariert werden. Übergangsfristen bis zum 30.06.2026 (Großstädte) bzw. 30.06.2028 gelten zudem für den Einbau neuer Heizungsanlagen in Bestandsbauten oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
  • Um die energetische Bewertung von Wohngebäuden nachvollziehbar zu machen, wurde die Berechnung des Energiebedarfs von beheizten Wohn- und Nichtwohngebäuden vereinheitlicht. Sie muss künftig nach der DIN-Norm DIN V 18599 vorgenommen werden.
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Ehrgeiziges Klimaschutz­paket der EU
Globale Erd­erwärmung, Extrem­wetter­ereignisse, Hungers­nöte oder Flucht: Bereits heute spüren wir die Aus­wirkungen der welt­weiten Klima­krise. Mit einem neuen Klimaschutz­paket soll Europa bis 2050 klima­neutral werden. Entsprechend ambitioniert sind die deutschen Klima­ziele. Doch was bedeutet das für Immobilien­eigentümer:innen?

Einsparungen und Ausbau erneuerbarer Energien

Die Europäische Union drückt aufs Tempo: Ein wichtiges Ziel ist der Ausbau erneuer­barer Energien, die zukünftig 40 Prozent der in der Europäischen Union gewonnenen Energie aus­machen sollen – in Deutschland bis 2030 sogar 80 Prozent. Geht es nach dem Willen der Bundes­regierung, soll Deutschland bis 2045 sogar Treibhausgas­neutralität erreichen. Also ein Gleich­gewicht zwischen Erzeugung und Abbau von Treibhausgas­-Emissionen. So sieht es das Klimaschutz­gesetz vom 31. August 2021 vor.

Um solch ehr­geizige Klimaschutz­pläne einzu­halten, bedarf es nicht nur starker Ein­sparungen im allgemeinen Energie­verbrauch: Neue Vorgaben, effiziente Sofort­maßnahmen und strengere Richt­linien im Gebäudes­ektor haben Auswirkungen auf Immobilien­eigentümer:innen. So greift bei Eigentümerwechsel oder Eigentumsübergang von Bestandsimmobilien das Gebäudeenergiegesetz (§ 47 GEG 2024). Das verpflichtet Eigentümer:innen, die eine Bestandsimmobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben, zu verschiedenen energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des GEG 2024. Hierzu gehört u. a. der Austausch ineffizienter Heizungen zur Förderung der Energiewende. Diese Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden (Quelle: § 47 GEG 2024).

Deutlich mehr Solarenergie

Zu den vom Wirtschafts- und Klima­schutz­ministerium veröffentlichten Sofort­maßnahmen für den Klima­schutz im Gebäude­sektor gehört die Nutzung aller geeigneten Dach­flächen für die Solarstrom­produktion. Sind alle aktuellen Beschränkungen und bürokratische Hürden weitest­gehend abgebaut, wird die Installation einer Foto­voltaik­anlage zumindest für alle gewerb­lichen Neubauten verpflichtend eingeführt. Bei privaten Neubauten sollte die Gewinnung von Solar­energie zumindest die Regel sein.

Aufteilung des CO2-Preises

Bis Ende 2022 lag die finanzielle Belastung durch die von der Bundes­regierung seit 1. Januar 2021 erhobene, sogenannte CO2-Ökostrom­abgabe auf fossile Brennstoffe allein auf Seiten der Mieter:innen. Je höher deren Verbrauch an Öl oder Gas, desto mehr musste jede:r Einzelne zahlen. Seit 2023 werden Vermieter:innen am CO2-Preis beteiligt. Je mehr Kilogramm CO2 pro Quadrat­meter, desto mehr steigt der Kosten­anteil der Vermieter und Vermieterinnen.

Das Ziel: Vermieter:innen sollen nach und nach ihre Heizungs­anlagen umwelt­freundlich umrüsten, Mieter:innen mehr Energie sparen. Die schritt­weise Erhöhung des CO2-Preises bis 2027 kann für Vermieter:innen von nicht gedämmten Gebäuden heißen, dass sie bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen müssen.

Senkung der Baukosten

Parallel zur finanziellen Unter­stützung erfolgt der Abbau büro­kratischer Hürden beim Wohnungs­bau. Durch standardisiertes Bauen, serielles Sanieren, genormte Prozesse und mehr Digitalisierung sollen die Kosten sinken und auch energie­effizientes Bauen insgesamt günstiger werden.

Der neue Maßnahmen­katalog des Klimaschutz­pakets zeigt laut Bundesregierung bereits Wirkung und macht deutlich: Immobilien­kauf und energetische Sanierung bzw. energieeffiziente Neubauprojekte sind die Zukunft.

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Energie­effizient und klima­gerecht – Erklärung
Der Begriff „Energetische Sanierung“ ist im Immobilien­sektor in aller Munde. Ein Hauskauf oder Kauf von Bestands­gebäuden ohne entsprechende Modernisierungs­maßnahmen sind heute kaum denkbar. Doch welche Einzel­maßnahmen verbergen sich konkret hinter diesem Begriff? Und unter welchen Voraus­setzungen bzw. wie kann klima­gerecht saniert werden?

Bei der Sanierung von Wohngebäuden steht Energieeffizienz inzwischen an erster Stelle. Wer sein Haus klimagerecht sanieren möchte, hat hierfür mehrere Möglichkeiten. Hohes Einsparpotenzial haben gerade bei Altbauten u. a. folgende Baumaßnahmen:

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Dämmung von Außenwänden und/oder Dach bzw. Dachsanierung
  • Erneuerung der Heizungsanlage, d.h. Einbau einer Wärmepumpe, Brennwertheizung, Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage zur Reduzierung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle) sowie der Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz auf der Basis erneuerbarer Energien (Erdwärme, Fernwärme, Wasserstoff)
  • Heizungsoptimierung, beispielsweise durch neue Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Einbau von Flächenheizungen oder Dämmung von Rohrleitungen
  • Neue Anlagentechnik, z. B. der Einbau einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage zur Wärme-/Kälterückgewinnung
Das neue Klimaschutzgesetz und die damit verbundenen Gesetzesänderungen der Bundesregierung machen derartige Sanierungsmaßnahmen nicht nur notwendig, sondern auch attraktiv. So erfüllen Sie mit der Investition in eine Wärmepumpenheizung die seit 2024 geltende GEG-Gesetzesänderung, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage mindestens mit 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der für den Betrieb von Wärmepumpen benötigte "grüne" Strom wird über die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) vom Bund mit finanziert und damit günstiger als Öl und Gas. Das verschafft Luft-Wasser-Wärmepumpen neben der Umweltfreundlichkeit einen deutlichen Marktvorteil.
Sie sind sich als Vermieter:in unsicher, wie Ihr Mietobjekt energetisch dasteht? Aufschluss über den CO2-Ausstoß eines Gebäudes bzw. die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche, gibt der „Energiepass“ oder Energieausweis. Er enthält auf mehreren Seiten Daten zu Baujahr, Energieträger und Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes sowie bei Bestandsbauten u. a. auch Vorschläge für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen. So bietet er Immobilieneigentümer:innen, die energieeffizient sanieren wollen, erste Anhaltspunkte für die Planung etwaiger Baumaßnahmen. Ein aktueller Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) muss bei der Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung vorliegen, was von den Behörden anhand der jeweiligen Registriernummer stichprobenartig kontrolliert wird.

Ein weiterer Pluspunkt einer energetischen Sanierung: Energiesparende Gebäude, die mit einer Modernisierung den Effizienzhaus-Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erreichen, können für eine derartige Sanierung staatliche Fördergelder beantragen. Nicht zuletzt müssen Um- und Ausbauten, z. B. im Rahmen einer Altbausanierung, bei Bestandsgebäuden den Effizienzhaus-Standard 70 oder 85 erfüllen. Bei Neubauten gilt seit 1. Januar 2024 sogar der KfW Effizienzhaus-Standard 40.

Weitere Informationen zur Definition der einzelnen KfW Effizienzhaus-Klassen sind im Ratgeber zur Immobilienförderung zusammengestellt.

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Kaufpreis und Sanierungs­kosten – oder nur Sanierung?
Neue gesetzliche Regelungen (Klima­gesetz) und das Klimaschutz­paket der EU setzen verstärkt Anreize für energetische Sanierungen im Gebäude­sektor. Doch wie können Käufer:innen und Immobilien­eigentümer:innen ihre Immobilien­finanzierung gestalten, wenn sowohl Kau­fpreis als auch Modernisierungs- und Sanierungs­maßnahmen nur mithilfe von Krediten und Darlehen möglich sind?
Eine klimafreundliche und nachhaltig angelegte Altbausanierung, beispielsweise, um einen bestimmten Energiehaus-Standard zu erreichen, kann schnell hohe Summen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich erreichen. Möchten Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen und diese energetische sanieren, muss die grundlegende Finanzierung des Kaufpreises gesichert sein – Mittel für eine Modernisierung inklusive . In beiden Fällen gilt: Für Projekte dieser Größenordnung ist neben einer gründlichen Planung eine solide Finanzierung besonders wichtig.

Mit der Allianz an Ihrer Seite können Sie Ihr Sanierungsvorhaben zuverlässig umsetzen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sowie Flexibilität auch während der Zinsbindungszeit z.B. durch einen Tilgungssatzwechsel. Denken Sie beim Erwerb von bestehenden Häusern und Wohnungen auch daran, dass nicht nur der Kaufpreis wichtig ist, sondern auch der Energiestandard und die damit verbundenen möglicherweise notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Das kann den Kreditbedarf erhöhen. Sie können eine Immobilienfinanzierung, ein Modernisierungsdarlehen für eine Sanierung oder beides erhalten. Für eine Finanzierung gibt es je nach Bedarf verschiedene Möglichkeiten und Darlehensvarianten:

  • Annuitätendarlehen: Hohe Planungssicherheit, sowohl als Erst- wie auch als Anschlussfinanzierung geeignet
  • Volltilgerdarlehen: Annuitätendarlehen, das zum Ende der Laufzeit vollständig abbezahlt ist
  • BestAger Finanzierung: Ab 60 Jahren können Eigentümer:innen Ihre eigengenutzte und abgezahlte Immobilie bis zu 40% des ermittelten Marktwerts beleihen. So können Sie um zum Beispiel den eigenen Lebensunterhalt sichern, energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen.

Die Vorteile einer Allianz Baufinanzierung liegen in Zins- und Planungssicherheit durch lange Zinsbindungszeiten. Hierfür können Sie sich attraktive Konditionen und Zinssätze sichern und Ihren Traum vom sanierten Eigenheim verwirklichen.

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Förder­möglichkeiten für energie­effizientes Sanieren
Die ehr­geizigen Klimaziele der Bundes­regierung sowie das umfassende Klimaschutz­paket der EU erhöhen den Druck auf Bau­wirtschaft und Immobilien­eigentümer:innen. Energetische Sanierungen von Bestands­gebäuden und der Neubau von Energie­effizienzhäusern werden zum Schutz der Umwelt voran­getrieben. Zur Umsetzung derartiger Vorhaben gibt es unter­schiedliche staatliche und regionale Förder­programme.

Verschiedene Institutionen bieten unter­schiedliche Möglich­keiten zur Förderung von energieeffizientem Sanieren oder Bauen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Immobilien­förderungen:

  • KfW Förder­mittel: Umwelt­bewusste Darlehen und Kredite bis zu 100.000 Euro der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) zur Förderung energetischer Gebäude­sanierungen nach bestimmten KfW Effizienzhaus-Klassen (Effizien­zhaus-Standard 40, 55 oder 70)
  • BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einbau oder Modernisierung einer Heizungs­anlage auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Austausch von Öl­heizungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA)
  • Regionale Zuschüsse: Neben der staatlichen Immobilien-Förderung durch KfW und BAFA, vergeben auch die Förder­banken der Bundes­länder bzw. Städte und Gemeinden kommunale Bau­kredite, Darlehen und Investitions­zuschüsse (Bauförderung) zu günstigen Konditionen.
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