Darlehen erklärt in 30 Sekunden
- Darlehen wird meist synonym mit dem Begriff "Kredit" verwendet. Es bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber Darlehensnehmer:innen in der Regel Geld für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlässt.
- Für alle Darlehensarten werden vom Darlehensgeber üblicherweise Zinsen verlangt. Dabei wird zwischen dem festgelegten Sollzins und dem effektiven Jahreszins unterschieden, der die Vergleichbarkeit verschiedener Darlehensangebote ermöglicht.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Darlehensnehmer:in Ihr Darlehen vorzeitig ablösen oder kündigen.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zu Darlehen und Darlehensarten. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Darlehen berechnen
Darlehensarten
Tilgungsdarlehen
Annuitätendarlehen
Laufzeitzinsdarlehen (LAUDA)
Fälligkeitsdarlehen (endfälliges Darlehen)
Variables Darlehen
Cap-Darlehen & Cap-Floor-Darlehen
Zusätzliche Darlehens-Konditionen und -bedingungen
Volltilgerdarlehen
Forward-Darlehen
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen, auch Nachrangfinanzierung, Nachrangiges Darlehen, Revalutierung oder Neuvalutierung genannt, ist ein "Zusatzkredit", der zur Unternehmens- und Baufinanzierung abgeschlossen werden kann, wenn die ursprüngliche Finanzierung nicht ausreicht. Es wird meist spät in einer laufenden Finanzierung, im Rahmen einer Anschlussfinanzierung ohne Anbieterwechsel, abgeschlossen, um zusätzliche Kosten z.B. für eine energetische Sanierung abzudecken. Weil zu dem Zeitpunkt schon ein großer Teil der Darlehenssumme zurückgezahlt wurde, kann die bestehende Grundschuld dann wieder als Sicherheit für den Zusatzkredit dienen.
Weil der Begriff Nachrangdarlehen nur die Art der Sicherung, nicht aber die Konditionen des Darlehens beschreibt, ist ein Nachrangdarlehen eigentlich keine eigene Darlehensform, sondern nur eine zusätzliche Bedingung oder Anforderungen an das Darlehen: Die meisten Nachrangdarlehen werden in Form eines Annuitätendarlehens abgeschlossen.
Baudarlehen
Das Baudarlehen, auch Immobiliendarlehen genannt, ist eine häufig genutzte Darlehensart in der Immobilienfinanzierung. Dabei handelt es sich um ein zweckgebundenes und in der Regel langfristiges Darlehen für den Erwerb einer Wohnung, Hausbau, Hauskauf oder die (energetische) Sanierung einer Immobilie. Das Darlehen soll einen entsprechend großen Finanzierungsbedarf decken.
Die Zweckbindung des Baudarlehens bedeutet, dass das Darlehen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden darf. Ein Darlehen zur Modernisierung einer Immobilie stattdessen z. B. für den Erwerb eines neuen Autos einzusetzen, ist vertraglich nicht zulässig. Eine weitere Besonderheit bei der Vergabe von Baudarlehen ist die sogenannte Grundschuld. Sie sichert den Darlehensgeber für den Fall ab, dass der oder die Darlehensnehmer:in seine oder ihre Schuld nicht mehr begleichen kann. Die finanzierte Immobilie wird deshalb mit einer Grundschuld, d. h. einem Grundpfandrecht des Darlehensgebers, belastet. Dieser ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer:innen z. B. dazu berechtigt, die Immobilie zu versteigern oder anderweitig zu verwerten.
Hypothekendarlehen versus Grundschulddarlehen
Hypothek und Grundschuld bezeichnen jeweils gleichermaßen das Recht eines Kredit- oder Darlehensgebers z. B. ein Grundstück oder eine Immobilie im Falle eines Zahlungsausfalls oder Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers zu versteigern bzw. zu verwerten. Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld dienen dem Darlehensgeber als Sicherheit. Während sich die Hypothek (Restschuld) eines Baudarlehens aber während der Vertragslaufzeit durch die Tilgungszahlungen stetig verringert und erlischt, sobald die Hypothek vollständig (plus Zinsen) zurückgezahlt wurde, bleibt die Grundschuld unabhängig vom Darlehen bestehen. Das heißt, die Grundschuld verringert sich nicht parallel zur Tilgung des Darlehens und bleibt sogar nach vollständiger Rückzahlung in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen, wenn sie nicht per Antrag und mit Zustimmung des Darlehensgebers aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Das Grundschulddarlehen bietet für Darlehensnehmer eine größere Flexibilität. Eine teilweise oder vollständig abbezahlte Grundschuld kann beispielsweise zur Absicherung eines weiteren Darlehens genutzt oder bei einem Verkauf der Immobilie auf den Käufer übertragen werden, wenn der Darlehensgeber dem zustimmt. Der zweite Grund, warum die Grundschuld bei der Baufinanzierung der Hypothek inzwischen den Rang abgelaufen hat, sind die geringen Kosten. Wenn Sie z. B. Ihr Darlehen nach kompletter Rückzahlung nicht aus dem Grundbuch löschen, sondern für eine zukünftige Kreditaufnahme nutzen, ist das für Sie deutlich günstiger als die Neuaufnahme einer Grundschuld.