Eigentumswohnung kaufen erklärt in 30 Sekunden
- Ob Altersvorsorge oder Anlageobjekt: Der Kauf einer Eigentumswohnung kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen, will in jedem Fall aber wohl überlegt sein.
- Denn ein Wohnungskauf ist ein großer Schritt, der nicht nur eine finanzielle Belastung darstellt, sondern im Falle einer Eigentumswohnung auch einige Rechte und Pflichten mit sich bringt.
- Achten Sie bei der Wahl der Wohnimmobilie insbesondere schon bei der Besichtigung der Eigentumswohnung auf Lage, Zustand und nicht zuletzt den Kaufpreis des Objekts.
- Prüfen Sie den vorgelegten Kaufvertrag für die Wohnung genau und nehmen Sie vorab Einsicht in wichtige Unterlagen, wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung oder die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Eigentumswohnung kaufen. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Der Grundriss
Größe der Wohnung
Ob eine Wohnung groß genug ist, hängt grundsätzlich von der Anzahl der darin lebenden Personen ab. Die Wohnfläche pro Kopf hat in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter zugenommen und liegt im Bundesdurchschnitt aktuell bei knapp 47 Quadratmetern Wohnfläche. Da in Mehrpersonen-Haushalten Räume wie Küche, Bad oder Flur gemeinsam genutzt werden, liegt die Wohnfläche pro Bewohner:in in Haushalten mit 3 oder mehr Personen bei nur knapp 31 m2, während Single-Haushalte im Schnitt gut 66 m2 beanspruchen.
Da der Kaufpreis einer Wohnung direkt von ihrer Größe abhängt, ist gerade bei Angaben zur Wohnfläche Vorsicht geboten: Terrasse, Balkon oder ausgebaute Kellerräume fließen in die Flächenberechnung mit ein, sodass Ihnen eine Wohnung mit großer Dachterrasse innen klein vorkommen kann, während eine optimal geschnittene Wohnung mit weniger Quadratmetern und ohne Balkon großzügig wirkt.
Raumschnitt und Raumaufteilung
Lichteinfall und Ausrichtung
Barrierefreiheit
Lage
Abhängig davon, ob Sie die Wohnung nach dem Kauf selbst nutzen oder vermieten wollen, können unterschiedliche Lagekriterien für Sie bzw. die Wertentwicklung Ihrer Wohnung relevant sein. Worauf sollten Sie bei der Infrastruktur einer Eigentumswohnung achten? Generell sind Wohnungen bei Eigentümer:innen und Mieter:innen fast gleichermaßen beliebt, die folgende Kriterien erfüllen:
Zustand
Historie
- Grundbuch einsehen: Ein aktueller Grundbuchauszug der Immobilie verrät Ihnen einiges über mögliche Vorbesitzer:innen der Wohnung sowie finanzielle und baurechtliche Vorbelastungen, wie Schulden und offene Hypotheken, Erbpacht oder Wegerechte.
- Kontakt mit Eigentümer:innen/Mieter:innen: Sehen Sie den Besichtigungstermin auch als Gelegenheit, mit anderen Eigentümer:innen oder Mieter:innen im Haus zu sprechen, um mehr über die Hausgemeinschaft, mögliche Schäden und Baumängel oder anstehende Sanierungsmaßnahmen zu erfahren.
- Protokolle von Eigentümerversammlungen: Aus den Protokollen der letzten Sitzungen lassen sich zusätzliche und detailliertere Informationen zur Stimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft, Problemen mit der Bausubstanz oder Dienstleister:innen wie der Hausverwaltung herauslesen. Aus ihnen geht zudem hervor, wie hoch die Instandhaltungsrücklagen sind, die alle Eigentümer:innen zahlen müssen, und ob sich in den letzten Jahren ein sogenannter Investitionsstau gebildet hat, weil z. B. notwendige Renovierungsarbeiten (noch) nicht durchgeführt wurden.
Eigentümergemeinschaft
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Mitglied der entsprechenden Eigentümergemeinschaft. Doch was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Darunter versteht man nach juristischer Definition „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“. Eine solche Wohneigentümergemeinschaft wird in der Kurzform auch als WEG bezeichnet. Aber Vorsicht: „WEG“ ist gleichzeitig die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.
Wie entsteht eine Eigentümergemeinschaft?
Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn das Eigentum an einer Immobilie aufgeteilt und die einzelnen Teile z. B. über einen Bauträger an unterschiedliche Eigentümer:innen verkauft werden.
Wer vertritt die Eigentümergemeinschaft?
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen kann der zuständigen Hausverwaltung durch einen entsprechenden Beschluss oder eine Vereinbarung eine Vertretungsmacht einräumen.
Wichtigstes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Wohnungseigentümerversammlung, auf der Beschlüsse nach dem Willen der Wohnungseigentümer:innen gefasst und in einem Protokoll zu jeder Eigentümerversammlung dokumentiert werden.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?
Der Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft unterstützt den Verwalter oder die Verwalterin bzw. die Hausverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das bedeutet: Sie prüft Kostenvoranschläge und Rechnungen für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen (Reinigung, Gärtnerarbeiten) und nimmt Stellung zum Wirtschaftsplan und dessen Abrechnung.
Kaufvertrag
Hauptbestandteile
Zu den Inhalten, die zwingend im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung stehen müssen, zählen grundlegende Angaben wie:
- Name, Adresse und Güterstand von Verkäufer:in und Käufer:in
- Kaufpreis und dessen Fälligkeitsdatum
- Beschreibung und Lage der Immobilie
- Eingetragene Belastungen (Grundbuch), etwaige Mängel
- Ausstattung der Eigentumswohnung
- Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
Um zu verhindern, dass die Wohnung vor Kaufabschluss noch finanziell belastet oder weiterverkauft wird, können Sie eine Auflassungsvormerkung in den Vertrag mit aufnehmen lassen. Haben Sie mit dem oder der Verkäufer:in eine Anzahlung vereinbart oder verbleiben bewegliche Gegenstände wie eine Küche in der Wohnung, sollte dies ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden.
Gemeinschaftseigentum
Mit dem Wohnungskauf werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Deshalb spielen noch folgende Punkte für den Kaufvertrag der Eigentumswohnung eine Rolle:
- Sondereigentum: zur Wohnung gehörende Räume wie Keller oder Garage
- Sondernutzungsrechte: Alleinige Nutzung von Gemeinschaftseigentum wie Gärten
- Gemeinschaftseigentum und Ihre Nutzungsrechte daran
- Gemeinschaftsordnung: Regelwerk zum Gemeinschaftseigentum
- Höhe des Hausgeldes, Anteil der Instandhaltungsrücklagen
- Bei Neubauten: Aktuelle Baupläne und Baubeschreibung (Bauakte)
Aus Basis dieser gesammelten Angaben übernimmt der oder die Notar:in die Ausgestaltung des Kaufvertrags. Dieser Kaufvertragsentwurf wird beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt, bei der Unterzeichnung verlesen und dann beglaubigt. Bei Eigentumswohnungen, die über einen Immobilienmakler verkauft werden, setzt unter Umständen der zuständige Makler oder Maklerin direkt den Kaufvertragsentwurf auf. Vor Ihrer Unterschrift sollten Sie nicht nur den Kaufvertrag für die Wohnung prüfen, sondern unbedingt auch folgende Unterlagen:
- Grundbuchauszug: Prüfung auf Vorbelastungen (mehr Informationen hier bzw. Wissenswertes zu Grundschuld und Grundbucheintrag)
- Verweisungs- oder Bezugsurkunde
- Teilungserklärung
TIPP: Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf in jedem Fall von einer Juristin oder von einem Juristen, einem erfahrenen Immobilienkäufer bzw. einer erfahrenen Immobilienkäuferin oder bei Neubauten von einer bausachverständigen Person gegenlesen. So vermeiden Sie, Risiken, juristische Lücken oder Ungenauigkeiten zu übersehen.
Verweisungs- oder Bezugsurkunde
Die Verweisungsurkunde, auch Bezugsurkunde genannt, ist eine Anlage zum Kaufvertrag und beinhaltet Dokumente wie Zeichnungen oder Karten und die Gemeinschaftsordnung der Eigentümer:innen. Bei einer Neubauwohnung wird zusätzlich die Baubeschreibung beigefügt.
Die Kenntnis der Verweisungsurkunde wird vom Notar oder der Notarin vorausgesetzt, sie wird beim Notartermin nicht mit verlesen.
Gemeinschaftsordnung und Hausordnung
Die Gemeinschaftsordnung (kurz: GemO) bildet einen Leitfaden bzw. eine Beschlusssammlung aller Rechte und Pflichten der Eigentümer:innen untereinander. Ihre Gültigkeit bleibt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch beim Verkauf einer Wohnung bestehen, Änderungen sind nur mit dem notariellen Einverständnis aller Eigentümer:in möglich.
Im Gegensatz zur Gemeinschaftsordnung regelt die Hausordnung das alltägliche Zusammenleben aller Parteien der Wohnanlage – Mieter:innen eingeschlossen. Die Hausordnung wird von der Eigentümerversammlung beschlossen und umfasst Vorgaben zur Nutzung der Grünflächen, der Haltung von Tieren, dem Verbot von Musik oder der Reinigung von Fluren und Treppenhaus.
Teilungserklärung
Die sogenannte Teilungserklärung einer Eigentumswohnung wird in die Wohnungsgrundbücher eingetragen und ist für alle Eigentümer:innen eines Wohnhauses verbindlich. Die Teilungserklärung enthält einen Aufteilungsplan zur Lage, Größe und Aufteilung der Immobilie, d. h. Angaben zu sämtlichen Flächen an Wohneigentum, Teileigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, das der betreffenden Wohnung zugeordnet ist.
Um die Richtigkeit des Aufteilungsplans sicherzustellen, prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die genannten Miteigentumsanteile bzw. Nutzungseinheiten baulich hinreichend voneinander abgegrenzt sind. Ist das der Fall und verfügen sie über eigene, abschließbare Zugänge (z. B. bei Tiefgarage, Kellerräumen, Gartenanlage), stellt die Bauaufsichtsbehörde für die Immobilie zudem eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrags.
Wann ist ein Wohnungskauf abgeschlossen?
Kosten
Kaufnebenkosten
Die Kaufnebenkosten beim Wohnungskauf setzen sich aus festen und flexiblen Kosten zusammen. Zu den festen Kosten gehören:
- Notarkosten: Die Notarkosten beim Immobilienkauf werden meist von den Käufer:innen übernommen und liegen bei rund einem Prozent des Kaufpreises.
- Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland und Vereinbarung mit den Verkäufer:innen können Sie hier mit ca. 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises rechnen.
- Kosten Grundbuchamt: Für die Auflassungsvormerkung sowie die finale Eigentümerübertragung im Grundbuch fallen etwa 0,5 % des Kaufpreises an.
Zu den flexiblen Kosten zählen z. B. die Maklercourtage beim Wohnungsverkauf über einen Immobilienmakler (je nach Bundesland zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises).
TIPP: Wer beim Wohnungskauf Kosten sparen will, kann beispielsweise die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen. Das gilt dann, wenn Käufer:in und Verkäufer:in der Eigentumswohnung verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, oder wenn die Wohnung an direkte Verwandte (Kinder, Enkel, Enkelinnen) verkauft wird. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften.
Baufinanzierung
Hausgeld & Rücklagen
Das Hausgeld ist vergleichbar mit den Nebenkosten, die in einer Mietwohnung anfallen. Es deckt bei einer Eigentumswohnung alle laufenden Nebenkosten und Investitionen für die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird nach einem speziellen Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer:innen einer Wohneigentümergemeinschaft umgelegt, monatlich an den zuständigen Hausverwalter entrichtet und am Ende eines Jahres mit der Jahresabrechnung verrechnet.
Das Hausgeld umfasst folgende Bestandteile:
- Instandhaltungsrücklagen: Diese werden zur Zahlung zukünftiger Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen gebildet.
- Reparatur- oder Instandhaltungskosten, die nicht mit durch die Rücklagen abgedeckt sind, z. B. kleinere laufende Reparaturen im Haus.
- Verwaltungskosten: Kosten für Kontoführung, Hausverwaltung, Post/Porto etc.
- Wasser: Versorgung und Entsorgung, Verbrauchskosten gemeinschaftlich/individuell, Grund- und Berechnungsgebühren sowie Zählerkosten.
- Heizkosten: inkl. Warmwasserverbrauch gemeinschaftlich/individuell, Grundgebühren, Wartung und Schornsteinfeger:innen.
- Reinigung & Pflege: Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Müllgebühren.
- Versicherungskosten: z. B. Beiträge Haftpflichtversicherung.
- Hausmeistervergütung: inkl. Steuern und Sozialabgaben.
- Sonstige Kosten: Strom, Beleuchtung, Aufzug, Wasch- und Hobbyräume, Schwimmbad, Sauna.
TIPP: Wohnungseigentümer:innen, die ihre Eigentumswohnung vermieten, können die Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltung auf ihre Mieter:innen umlegen.
Sonderumlagen
Versicherungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich am besten direkt beim Kauf bereits Gedanken über eine mögliche Absicherung der neuerworbenen Immobilie machen. Denn der richtige Versicherungsschutz einer Eigentumswohnung ist etwas umfassender als der einer Mietwohnung, für deren Nutzung meist eine Hausratversicherung ausreichend ist.
Diese Versicherungen sind für Wohnungseigentümer:innen und Grundbesitzer:innen empfehlenswert:
- Haus-Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Mietausfallversicherung (Mietkaution)
- Restschuldversicherung
Finanzierung
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