Baukindergeld 2021 erklärt in 30 Sekunden
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Baukindergeld. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Das Baukindergeld des Bundes ist eine staatliche Förderung, ein Zuschuss für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende bei Kauf oder Bau eines Eigenheims.
- Wer das Baukindergeld beantragt und bis Ende März 2021 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung für seine Immobilie vorliegen hat, erhält auf Antrag für jedes Kind unter 18 Jahren einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro. Der Zuschuss wird bis zu 10 Jahre lang gezahlt.
- Anspruch auf diese Bauförderung haben alle Familien bis zu einem gewissen Jahreseinkommen und mit mindestens einem Kind, das in die betreffende Immobilie mit einziehen muss.
- Der Antrag auf Baukindergeld kann für alle Immobilienkäufe oder Bauprojekte mit Genehmigung zwischen 01. Januar 2018 und 31. März 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, jedoch nur innerhalb von 6 Monaten nach Einzug.
Baukindergeld aktuell

Das Baukindergeld läuft also in diesem Jahr aus, eine weitere Verlängerung ist aktuell nicht geplant. Für Sie als Antragsteller gelten damit folgende Stichtage und Fristen:
- Unterschrift des Kaufvertrags oder Erhalt der Baugenehmigung für Ihr Eigenheim bis 31.03.2021
- Antragstellung spätestens sechs Monate nach Einzug (amtliche Meldebestätigung), aber spätestens bis 31.12.2023
Alternativen zum Baukindergeld
Wie lange reicht das Baukindergeld noch?
Das Baukindergeld endet zum 31.03.2021. Bis Ende 2023 kann es allerdings noch rückwirkend für Neubauten oder Haus- und Wohnungskäufe beantragt werden. Familien, deren Bauförderung genehmigt wurde, erhalten das Baukindergeld für maximal 10 Jahre. Danach läuft die Förderung automatisch aus.
Die Voraussetzung hierfür: dass die Fördergelder von derzeit bis zu 10 Milliarden Euro bis dahin nicht aufgebraucht sind. Da das Baukindergeld nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wird, besteht bei vielen Familien die Sorge, dass das Geld aufgebraucht ist, bevor ihr Förderantrag genehmigt wird. Wie viel Baukindergeld noch vorhanden ist? Nach derzeitigem Stand wurde bis Mitte 2020 zwar nur knapp die Hälfte der Fördermittel abgerufen; wie lange die Fördermittel aber noch über die aktuelle Legislaturperiode hinaus reichen werden, ist ungewiss.

Was ist Baukindergeld?

Rechtsgrundlage
Das zum 01. Januar 2018 eingeführte Baukindergeld soll ähnlich der 2005 abgeschafften Eigenheimzulage gezielt den Ersterwerb von Wohneigentum fördern. Familien mit Kindern oder Alleinerziehende erhalten über einen Zeitraum von 10 Jahren einen staatlichen Zuschuss für ihre selbst genutzte Wohnimmobilie. Das gilt sowohl für Neubauten wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser als auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien, d.h. den Hauskauf bzw. den Kauf einer Eigentumswohnung.
Auszahlung
Für jedes Kind unter 18 Jahren, das Kindergeld berechtigt ist und mit den Eltern/dem Elternteil in die betreffende Immobilie zieht, werden jährlich 1.200 Euro an Zuschuss ausgezahlt. Im gesamten Förderungszeitraum also für jedes Kind maximal 12.000 Euro. Das Baukindergeld ist nicht zweckgebunden und kann je nach Bedarf verwendet werden, z. B. zur Tilgung der Baufinanzierung oder die Raten für einen Bausparvertrag. Das Geld wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf das Konto der Familie überwiesen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Baukindergeld Voraussetzungen
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Kinder
- Im Haushalt des Antragstellers lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird.
- Der Baukindergeld-Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind (1.200 Euro jährlich, 10 Jahre lang).
- Die Anzahl der Kinder, für die Sie als Antragsteller einen Zuschuss erhalten können, ist vom Gesetzgeber nicht begrenzt.
- Auch ein Kind, das direkt am Tag nach der Antragstellung 18 Jahre alt wird, wird beim Baukindergeld berücksichtigt.
- Schwangerschaft: Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, gibt es kein Baukindergeld.
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Einkommen
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf beim Baukindergeld bei maximal 90.000 Euro bei Familien/Alleinerziehenden mit einem Kind liegen.
- Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Einkommensfreibetrag um 15.000 Euro.
- Das Jahreshaushaltseinkommen setzt sich aus dem zu versteuernden Einkommen des Antragstellers und dem zu versteuernden Einkommen des dazugehörigen Ehe- oder Lebenspartners zusammen.
- Zur Ermittlung des Jahreshaushaltseinkommens wird der Durchschnitt aus dem zu versteuerten Einkommen aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung gebildet.
- Der Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens erfolgt über die Einkommenssteuerbescheide der jeweiligen Kalenderjahre.
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Fristen & Stichtage
- Neubauvorhaben sind nur dann förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt wurde.
- Gleiches gilt für den Erwerb von Neubauten oder Bestandsimmobilien. Hier muss das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags im besagten Zeitraum (Januar 2018 bis März 2021) liegen.
- Die zu fördernde Wohnimmobilie muss zum Stichtag (Datum von Kaufvertragsunterzeichnung/Baugenehmigung/Beginn der Baumaßnahmen) das einzige Wohneigentum und Hauptwohnsitz der Antragsteller sein.
- Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Einzug gestellt werden – nur solche Anträge werden überhaupt geprüft.
- Wird die Förderung für den Erwerb einer zuvor selbst genutzten Immobilie beantragt (z. B. Kauf einer gemieteten Wohnung), muss der Antrag binnen sechs Monaten nach Kaufvertragsunterzeichnung erfolgen.
- Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Antragsbestätigung den Nachweis über die Einhaltung der Förderbedingungen erbringen.
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Wohneigentum
- Gefördert wird nur der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus, Eigentumswohnung).
- Zweitwohnsitze werden beim Antrag auf Baukindergeld nicht berücksichtigt.
- Der Nachweis des Wohneigentums erfolgt über einen aktuellen Grundbuchauszug.
- Der Eigentumsanteil des Antragstellers an der Förderimmobilie muss nach Grundbuch mindestens 50 % oder mehr betragen.
- Die Kosten für den Erwerb des Wohneigentums (Bausumme oder Kaufpreis) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein als der Baukindergeld-Zuschuss.
- Der Neubau oder die gekaufte Bestandsimmobilie befinden sich in Deutschland.
- Von der Baukindergeld-Förderung ausgeschlossen sind:
- der Erwerb von Wochenend- oder Ferienhäusern/-wohnungen
- die Eigentumsübertragung zwischen Ehe-/Lebenspartner oder Verwandten
- die Übertragung von Wohneigentum durch Erbe oder Schenkung
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Wichtiger Hinweis:
Neben den oben genannten Voraussetzungen für das Baukindergeld sind die Antragsteller darüber hinaus gesetzlich dazu verpflichtet…
- …die KfW zu informieren, sobald sich an der Wohnsituation der geförderten Immobilie etwas ändert, z. B. Umzug, Wohnsitzänderung, Verkauf etc.
- …alle (schriftlichen) Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen, die sie der KfW vorgelegt haben (Bestätigungen, Bescheide, Verträge) wenigstens 10 Jahre lang aufzubewahren.
Baukindergeld und Einkommensgrenzen
Rechenbeispiel
Wischen um mehr anzuzeigen
Maximal zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen aus dem Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres |
90.000 EUR |
Erhöhung (Freibetrag) für das zweite Kind | 15.000 EUR |
Einkommensgrenze für eine vierköpfige Familie | = 105.000 EUR |
Beträgt der staatliche Zuschuss in Form des Baukindergelds innerhalb von 10 Jahren insgesamt. |
24.000 EUR |
Baukindergeld beantragen

Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in das zu fördernde Wohneigentum online über das KfW-Zuschussportal erfolgen. Vor dem Einzug gestellte Anträge werden grundsätzlich abgelehnt. Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag sind eine Identitätsprüfung (Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren der Deutschen Post) sowie der Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen erforderlich. Hierfür müssen Sie spätestens drei Monate nach Antragstellung folgende Unterlagen in digitaler Form auf dem KfW-Portal hochladen:
- Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang zum Nachweis des Haushaltseinkommens von Antragsteller und Ehe-/Lebenspartner
- amtliche Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen zum Nachweis der Selbstnutzung des Hauses/der Wohnung (alternativ Meldebescheinigung bei Kauf einer gemieteten Immobilie)
- Grundbuchauszug zum Nachweis über den Erwerb des Wohneigentums
- Baugenehmigung oder Kaufvertrag

Alternativen zum Baukindergeld
Dazu zählen beispielsweise:
- das KfW-Wohneigentumsprogramm
- die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“
- Marktanreiz- oder Förderprogramme zur Heizungsoptimierung oder Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesamts Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen (Kredit oder Zuschuss)
Kommt das Baukindergeld für Sie nicht infrage oder suchen Sie nach weiteren Möglichkeiten der Bau- und Immobilienfinanzierung, finden Sie einen Überblick über Zuschüsse und Förderprogramme in unserem Ratgeber zur Immobilienförderung.
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