Familie sitzt im Wohnzimmer zwischen Umzugskartons mit Laptop und freut sich.
Staatliche Bau­förderung für Eltern mit Kindern

Wohn­eigentum für Familien

Die Beratung zu einer Baufinanzierung erfolgt ausschließlich durch ausgewiesene Experten für Baufinanzierung. Deshalb wird Ihr Ansprechpartner vor Ort bei Bedarf einen Spezialisten der Allianz hinzuziehen.
  • Beim "Wohneigentum für Familien" handelt es sich um eine Immobilienförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, die mindestens Effizienzhaus Stufe 40 erreichen.
  • Mit dem Programm fördert die KfW Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 - 240.000 Euro. Die Förderung erfolgt einkommensabhängig für selbstgenutzte Immobilien.
  • Das neue KfW-Programm Wohneigentum für Familien (Programm 300) löst das staatlich geförderte Baukindergeld als Förderprodukt ab. Letzteres ist ausgelaufen, Neuanträge für das Baukindergeld sind also nicht mehr möglich.
  • In diesem Ratgeber lesen Sie Allgemeines zum Wohneigentum für Familien, zum Baukindergeld und alternativen Fördermöglichkeiten der Immobilienfinanzierung. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
1 von 4
Erklärung
"Wohneigentum für Familien" (WEF) ist ein 2023 aufgelegter KfW-Förderkredit für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen oder einen Neubau kaufen. Zu beachten ist, welche Immobilien die KfW fördert und wer förderberechtigt ist und wie der Antrag bei der KfW funktioniert.
Familie nach Einzug, Eltern albern mit ihren zwei Kindern auf dem Boden herum
 

Das Programm Wohneigentum für Familien fördert den Neubau und Erstkauf beziehungsweise Ersterwerb selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Als Erstkauf gilt ein Kauf bis zu einem Jahr nach Bauabnahme. Förderfähig sind dabei Häuser und Eigentumswohnungen, die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Innerhalb des Programms Wohn­eigentum für Familien gibt es zwei Förderstufen: jeweils eine für klima­freundliche Immobilien ohne und mit QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) Plus oder Premium. Für beide Stufen fördert die KfW den Bau sowie den Kauf der Immobilie, die Planung und Baubegleitung (inklusive Energieberatung sowie Nachhaltigkeitsberatung) und die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen Gebäude, deren Heizungen Gas, Öl und Biomasse als Energieträger nutzen. Anders als beim Baukindergeld gibt es für den Kauf einer Bestandsimmobilie keine Fördermittel.

Gefördert werden: Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Sie sind antragsberechtigt, wenn sie die geförderte Immobilie zu mindestens 50 Prozent als Eigentümer:innen selbst bewohnen.

Keine Förderung erhalten: Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld erhalten und keine minderjährigen Kinder haben. Auch Personen, die schon ein Wohngebäude (ganz oder anteilig) in Deutschland besitzen oder deren Haushaltseinkommen zu hoch ist, sind von der Förderung durch das Wohneigentum für Familien ausgeschlossen.

Möchten Sie das Wohneigentum für Familien erhalten, müssen verschiedene Punkte erfüllt sein. So kommen Sie Ihrer KfW-Förderung Schritt für Schritt näher:

  • Schritt 1: Beauftragen Sie Fachleute für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
    Damit Sie die hohen Anforderungen an klimafreundliche Wohngebäude erfüllen, sollten Sie zunächst eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen, dieser hilft Ihnen nicht nur bei der Planung und Baubegleitung. Er erstellt für Sie auch die „Bestätigung zum Antrag“, die Sie für die Wohneigentumsförderung nach WEF brauchen. Für die Förderung nach der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ brauchen Sie zusätzlich noch eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit. Expert:innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Webseite der KfW.
  • Schritt 2: Geeigneten Finanzierungspartner finden, Kredit beantragen
    Führen Sie vor dem Abschluss irgendwelcher Kauf-, Liefer- oder Leistungsaufräge Gespräche mit einem Finanzierungspartner und dokumentieren Sie das Gespräch mit einem KfW-Formular. Haben Sie sich mit Ihrem Finanzierungspartner geeinigt, stellt dieser für Sie auch den KfW-Antrag. Als Unterlagen und Nachweise bringen Sie die Geburtsurkunden aller förderberechtigten Kinder im Haushalt, die Einkommensbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres sowie die "Bestätigung zum Antrag" der jeweiligen Energieeffizienz-Expertin oder des -experten mit.
  • Schritt 3: Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und Bauvorhaben starten
    Sobald die Zusage der KfW für Ihre WEF-Förderung vorliegt, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Baufinanzierer oder Finanzierungspartner sowie Liefer- und Leistungsverträge mit Handwerkersbetriebe abschließen und die Immobilie kaufen. Die Fördermittel sind dann für Sie reserviert.
  • Schritt 4: Abschluss des Bauvorhabens bestätigen
    Reichen Sie möglichst schnell nach Bauabschluss die sogenannte "Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei Ihrem Baufinanzierer bzw. Finanzierungspartner ein. Diese Bestätigung wird entweder von einem Expertin oder einer Expertin für Energieeffizienz (bei Neubau) oder beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger oder Fertighaushersteller für Sie ausgestellt. 
2 von 4
Zins­sätze und Lauf­zeiten
Bei dem 2023 neu aufgelegten KfW-Programm können Familien zwischen zwei Arten der Finanzierung wählen: dem Annuitätendarlehen oder dem endfälligen Darlehen. Bei beiden Varianten liegt der Zinssatz deutlich unter den Zinsen, die Sie aktuell am freien Markt für eine Baufinanzierung bekommen. Der Maximalbetrag für die zinsgünstigen Förderkredite liegt je nach Förderstufe bei 140.000 bis 240.000 Euro.
End­fälliges Darlehen

Wählen Sie für Ihren Förderkredit die Finanzierungsform eines endfälligen Darlehens, zahlen Sie während der gesamten Laufzeit der Immobilienförderung nur die (monatlichen) Zinsen. Bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren beträgt der Sollzins aktuell 1,26 % (effektiver Jahres­zins 1,27 %, Stand Juni 2023).
Der Vorteil: Während der Laufzeit einer endfälligen WEF-Förderung zahlen Sie durch den reinen Zinsanteil nur geringe monatliche Raten.

Was Sie beachten sollten: Nach Ende der Laufzeit zahlen Sie den kompletten Darlehensbetrag auf einmal zurück. Bei der Wahl dieser Finanzierungsform sollten sie sich absolut sicher sein, dass Sie die hohe Einmalzahlung zum Schluss auch wirklich finanziell stemmen können und während der Laufzeit bereits entsprechende Rücklagen bilden.

Annuitäten­darlehen

Beim Annuitätendarlehen im Rahmen des KfW-Programms Wohneigentum für Familien zahlen Sie mit Ihrer Monatsrate in den ersten Jahren ebenfalls nur den Zinsanteil auf den aufgenommenen Kreditbetrag, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre Rate zunächst niedriger. Diese tilgungsfreie Zeit dauert je nach Laufzeit des Förderkredits ein bis fünf Jahre. Danach kommt zu den Zinszahlungen auch der Tilgungsanteil hinzu. Die Zinsbindung liegt unabhängig von der jeweiligen Laufzeit des Förderkredits bei 10 Jahren.

Für Sie bedeutet das: Ihre monatliche Annuität bzw. Rate steigt mit Ablauf der tilgungsfreien Zeit einmalig sprunghaft an. Diesen Sprung müssen Sie für Ihre Baufinanzierung dringend berücksichtigen. Danach zahlen Sie eine gleichbleibend hohe Monatsrate. 

Eine lang angesetzte tilgungsfreie Zeit mit niedrigen Raten hat auch Risiken: Zum einen ist Ihre monatliche Rate nach dieser Anlaufzeit bis zum Ablauf der Zinsbindung nach zehn Jahren deutlich höher. Zusätzlich zu den höheren Raten kann eine dann evtl. folgende Anpassung der Zinssätze weitere finanzielle Belastungen bedeuten. Zum anderen bleibt ein höherer Restbetrag übrig, für den Sie eine Anschlussfinanzierung abschließen müssen. Dabei können die Konditionen für Sie deutlich ungünstiger ausfallen als zum Zeitpunkt der Erstfinanzierung. Auch das sollten Sie  bedenken und einen entsprechenden finanziellen Spielraum mit einkalkulieren.

Einen genauen Tilgungsplan können Sie mit Ihrem Finanzierungspartner ausarbeiten. Hier ein erster Überblick über die WEF (An-)Laufzeiten und Sollzinsen:

Tabelle: Lauf­zeiten und Soll­zinsen des WEF-Programms

Wischen um mehr anzuzeigen

Laufzeit der Förderung
Tilgungsfreie Anlaufzeit
Sollzins
4 - 10 Jahre 1 - 2 Jahre 0,01 %
11 - 25 Jahre 1 - 3 Jahre 0,96 %
26 - 35 Jahre 1 - 5 Jahre 1,15 %

Die Höhe des Kreditbetrags, den Sie mit dem Programm Wohneigentum für Familien von der KfW erhalten können, ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Anzahl Kinder: Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben.
  • Haushaltseinkommen: Ihr maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei einem Kind bei 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Die KfW zählt dazu Ihr zu versteuerndes Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für 2023 also die Jahre 2021 und 2020) aus Ihrem Einkommenssteuerbescheid.
  • Förderstufe: Die KfW-Förderstufe ist abhängig davon, wie nachhaltig und effizient Ihr Wohngebäude gebaut ist. Für klimafreundliche Wohngebäude ohne QNG liegen die Kreditbeträge zwischen 140.000 Euro (ein Kind) bis maximal 190.000 Euro (ab 5 Kindern). Für klima­freundliche Wohngebäude mit QNG bekommen Sie einen Kreditbetrag von 190.000 bis 240.000 Euro – abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder.

 

Wischen um mehr anzuzeigen

Anzahl Kinder
Max. Haushaltseinkommen pro Jahr
Kreditbetrag ohne QNG
Kreditbetrag mit QNG
1 Kind 60.000 € 140.000 € 190.000 €
2 Kinder 70.000 € 140.000 € 190.000 €
3 Kinder 80.000 € 165.000 € 215.000 €
4 Kinder 90.000 € 165.000 € 215.000 €
ab 5 Kindern 100.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind 190.000 € 240.000 €

Sobald die KfW Ihren Förderantrag zum Programm Wohneigentum für Familien angenommen hat, erhalten Sie 100 Prozent der vereinbarten Kreditsumme ausgezahlt. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt entweder im Ganzen oder in Teilbeträgen. Sie können die gesamte Kreditsumme innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abrufen oder die Auszahlung um maximal 24 Monate verlängern. Haben Sie den Kreditbetrag nach zwölf Monaten nicht vollständig abgerufen, berechnet die KfW ab dem 13. Monat eine sogenannte "Bereitstellungsprovision" auf den nicht abgerufenen Betrag von 0,15 Prozent pro Monat.

Eine Rückzahlung des Kredits in Teilbeträgen ist bei der KfW nicht möglich. Sie können die gesamte Kreditsumme aber in einem Betrag und vorzeitig zurückzahlen. Hierfür berechnet die KfW eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung.

Zur Absicherung des Förderkredits können unterschiedliche Sicherheiten hinterlegt werden. Deren Art und Höhe vereinbaren Sie jedoch nicht mit der KfW, sondern mit Ihrem Finanzierungspartner – also beispielsweise mit Ihrer Bank oder Ihrem Versicherer.

3 von 4
Andere Formen der Immobilien­förderung
Für Sie kommt das "Wohneigentum für Familien" der KfW nicht infrage? Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Fall eine andere Form der Bau- oder Wohnraumförderung unterstützt. Spezielle Förderinstitute, andere KfW-Förderprogramme, öffentliche Zuschüsse, Zulagen oder Kredite können Sie kombiniert und auch einzeln beantragen.

Sie suchen nach weiteren Möglichkeiten der Bau- und Immobilienfinanzierung? Dann eignen sich vielleicht folgende KfW-Förderprogramme für Ihr Bauprojekt: Das „KfW-Wohneigentumsprogramm (124)“ (Förderkredit bis zu 100.000 Euro für Neubau oder Kauf selbstgenutzten Wohnraums), das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ (Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, für Neubau und Erstkauf), oder die Förderung zum „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ (Förderkredit für Photovoltaik-Anlagen sowie Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme).

Ebenfalls interessant sind die Marktanreiz- oder Bundesförderprogramme für effiziente Gebäude (BEG) zur Heizungsoptimierung oder Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Deren Ziele: Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden dauerhaft Energiekosten einsparen und das Klima schützen. Möchten Sie Ihre Immobilie hingegen frühzeitig für altersgerechtes Wohnen umbauen, gibt es auch hierfür entsprechende Kredite oder Zuschüsse. Einen detaillierten Überblick über Zuschüsse und Förderprogramme sowie die Voraussetzungen für die Antragstellung finden Sie im Ratgeber Immobilienförderung.

4 von 4
Erklärung und Voraus­setzungen
Das Anfang 2018 aufgelegte Baukindergeld sollte gezielt den Ersterwerb von Wohneigentum fördern. Eltern mit Kindern erhielten über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren einen staatlichen Zuschuss für Ihre selbst genutzte Wohnimmobilie. Mittlerweile ist das Förderprogramm ausgelaufen, die Frist für Neuanträge endete am 31.12.2022.

Angesichts hoher Preise im Immobilien-Bereich sind insbesondere Familien und Alleinerziehende häufig auf Fördermittel angewiesen. Das wichtigste Kriterium für einen Antrag auf Baukindergeld lautete daher: Im Haushalt des Antragstellers oder der Antragstellerin lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird.

Der Baukindergeld-Zuschuss betrug dabei 12.000 Euro pro Kind (1.200 Euro jährlich, maximal 10 Jahre lang). Die Anzahl der Kinder, für die Sie als Antragsteller einen Zuschuss erhalten konnten, war vom Gesetzgeber nicht begrenzt. Nicht berücksichtigt wurden: Kinder, die direkt am Tag nach der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendeten oder solche, die im Falle einer Schwangerschaft erst nach der Antragstellung geboren wurden.

Das Baukindergeld war an das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen der Antragsteller:innen gebunden. Bei Familien mit einem Kind durfte dieses Jahreshaushaltseinkommen die Einkommensgrenze von 90.000 Euro nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöhte sich dieser Freibetrag um 15.000 Euro. Basis für die Berechnung der Einkommensgrenze waren die durchschnittlichen, jährlich zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Der Nachweis erfolgte über die Einkommenssteuerbescheide der jeweiligen Kalenderjahre.

Mit dem Baukindergeld gefördert wurde nur der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus, Eigentumswohnung). Zweitwohnsitze, Wochenend- oder Ferienhäuser wurden beim Antrag auf Baukindergeld nicht berücksichtigt. Der Nachweis des Wohneigentums erfolgte über einen aktuellen Grundbuchauszug. Der Eigentumsanteil der Antragstellerin oder des Antragstellers an der Förderimmobilie musste nach Grundbuch mindestens 50 % oder mehr betragen. Der Neubau oder die gekaufte Bestandsimmobilie mussten sich in Deutschland befinden.

Das Baukindergeld ist nicht zweckgebunden und kann nach Bedarf verwendet werden, z. B. zur Tilgung der Baufinanzierung oder für die Raten eines Bausparvertrags. Das Geld wird bis zum Auslaufen der Förderung von der KfW auf das Konto der Familie überwiesen und muss nicht zurückgezahlt werden. Danach läuft die Förderung automatisch aus.

Neubauvorhaben waren für das Baukindergeld nur dann förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt wurde. Gleiches galt für den Erwerb von Neubauten oder Bestandsimmobilien: Hier musste das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags im besagten Zeitraum liegen. Die zu fördernde Wohnimmobilie musste zum Stichtag (Datum von Kaufvertragsunterzeichnung/Baugenehmigung/Beginn der Baumaßnahmen) das einzige Wohneigentum und Hauptwohnsitz der Antragsteller:innen sein.

Der Antrag auf Baukindergeld musste spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Einzug gestellt werden – nur solche Anträge wurden überhaupt geprüft. Ausschlaggebend hierfür war die amtliche Meldebestätigung. Wurde die Förderung für den Erwerb einer zuvor selbst genutzten Immobilie beantragt (z. B. Kauf einer gemieteten Wohnung), musste der Antrag binnen sechs Monaten nach Kaufvertragsunterzeichnung erfolgen. Spätester Zeitpunkt für den Antrag war der 31.12.2022.

 

Neben den oben genannten Voraussetzungen für das Baukindergeld besteht für die Antragsteller:innen darüber hinaus eine gesetzliche Informationspflicht: Sie müssen die KfW informieren, sobald sich an der Wohnsituation der geförderten Immobilie etwas ändert, zum Beispiel durch Umzug, Wohnsitzänderung und Verkauf. Alle (schriftlichen) Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen, die Sie der KfW vorgelegt haben (Bestätigungen, Bescheide, Verträge), sind darüber hinaus wenigstens 10 Jahre lang aufzubewahren.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Träume verwirklichen
Die passende Bau­finanzierung
Wir sind gerne für Sie da
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Allianz Service jetzt kontaktieren
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Zins
Berechnen Sie Ihren individuellen Zins zur Baufinanzierung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.