Energieausweis erklärt in 30 Sekunden
- Der Energieausweis funktioniert wie eine Art Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Seit November 2020 ist er bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland verpflichtend vorzulegen.
- Potenzielle Käufer:innen eines Hauses oder einer Wohnung können sich über die Bausubstanz informieren und über ggf. empfohlene Modernisierungsmaßnahmen oder über einen Vorschlag für eine energetische Sanierung. Mietinteressenten erhalten Aufschluss über Energieverbrauch, Art der Heizung und den Energiebedarf.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Ihnen liegen verschiedene Daten und Berechnungen zugrunde, auch die Kosten für Ihre Erstellung sind unterschiedlich hoch.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Energieausweis. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Beide Varianten des Gebäudeenergieausweises, Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sind nach Ausstellung jeweils zehn Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Frist kann ein gültiger Energieausweis auch wiederverwendet werden – beispielsweise, wenn eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie in dieser Zeit mehrfach neu vermietet wird.
Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich. Ist der Energieausweis einmal abgelaufen, muss vor Verkauf oder Neuvermietung der jeweiligen Immobilie ein neuer Energieausweis beantragt werden.
Energieeffizienz und Klimaschutz
Schwächen des Energieausweises
Energieausweis erstellen und beantragen
Ausstellungsberechtigte
Das GEG schreibt bestimmte Qualifikationsanforderungen für die Aussteller:innen von Energiebedarfsausweisen für Bestandsgebäude, Neubauten und bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen bestehender Gebäude vor. Demnach sind nur Personen mit einer „baunahen“ Ausbildung ausstellungsberechtigt, z. B. Architekten und Architektinnen, (Bau-)Ingenieure und Ingenieurinnen, Techniker:innen oder Handwerker:innen, wie Heizungsbauer:innen, Schornsteinfeger:innen oder Installateure und Installateurinnen. Diese müssen meist eine entsprechende Zusatzausbildung vorweisen können, z. B. eine Zusatzausbildung zum bzw. zur Energieberater:in oder eine Fortbildung im Bereich „energiesparendes Bauen“.
Um sicherzugehen, dass Sie es mit einem seriösen Ausweisaussteller zu tun haben, sehen Sie sich am besten bei den Architektenkammern, in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder unter den Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes nach qualifizierten energetischen Sachverständigen in Ihrer Region um.
Datenerhebung
Kosten
Die Ausstellung eines Bedarfsausweises durch Sachverständige kann mehrere hundert bis zu über 1.000 Euro kosten. Abhängig von der Datenlage, vorhandenen Unterlagen des Gebäudes und ob ein Vor-Ort-Termin notwendig ist oder nicht.
Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, da er direkt beim jeweiligen Energieversorger beantragt werden kann und auf dem Zusammentragen bereits vorliegender oder abgelesener Verbrauchsdaten beruht. Einen Verbrauchsausweis für eine Immobilie erhalten Sie daher je nach Anbieter bereits ab etwa 50 Euro.