Solange Sie in Ihrer Hauptbeschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie so viele Nebenjobs haben, wie Sie möchten. Wichtig dabei ist nur, dass Ihr Einkommen zusammengerechnet 450 Euro pro Monat nicht überschreitet. Passiert das dennoch, gelten alle Ihre Jobs nicht mehr als Minijobs. Dann sind sie alle sozialversicherungspflichtig.
Ein Beispiel: In Ihrem Minijob verdienen Sie 300 Euro. Kurze Zeit später nehmen Sie einen weiteren Minijob an. Dadurch steigt Ihr Einkommen auf 500 Euro und liegt damit über der 450-Euro-Grenze. Nun müssen Sie für beide Jobs Beiträge für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung zahlen. Ebenso für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.