- Falls nahe Angehörige Ihre Pflege übernehmen, können diese sich zwischen zehn Tagen und sechs Monaten von der Arbeit freistellen lassen. Mit der Familienpflegezeit ist das sogar bis zu 24 Monate möglich. Diese Sonderform der Pflegezeit wird aber erst ab einer bestimmten Betriebsgröße angeboten.
- Unter bestimmten Bedingungen sind Ihre Angehörigen weiterhin renten-, arbeitslosen-, kranken-, unfall- und pflegeversichert.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Pflegezeit finanziell zu überbrücken – beispielsweise mit Pflegeunterstützungsgeld, Wertguthaben oder zinslosen Darlehen vom Staat.
- Die Pflegezeit kann schnell zur finanziellen Belastung werden. Es ist daher sinnvoll, bereits vor Eintreten eines Pflegefalls mit einer privaten Pflegezusatzversicherung Versorgungslücken zu schließen.
Pflegezeit: eine Auszeit für die Pflege
Pflegezeit: Kurz erklärt
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Pflegezeitgesetz: Was bedeutet Pflegezeit?
Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine Pflege zu Hause – am besten durch vertraute Personen, etwa aus der Familie. Damit Ihre Angehörigen Zeit für Sie haben, können sie sich als Arbeitnehmerin, Auszubildender oder Heimarbeiterin bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von ihrem Job freistellen lassen. Dies ist seit 2008 im Pflegezeitgesetz verankert. Zudem haben sie – zumindest wenn sie in einem größeren Betrieb ab 25 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angestellt sind – Anspruch auf Familienpflegezeit als mögliche Form der Pflegezeit und somit auf eine für bis zu 24 Monate reduzierte Arbeitszeit.
Wer gilt als nahe:r Angehörige:r?
Ihre Pflegeperson hat Anspruch auf Pflegezeit, sofern sie zu Ihren nahen Angehörigen zählt. Laut Gesetz sind dies:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
- Ehegatten, Lebenspartnerinnen
- Geschwister, Schwager und Schwägerinnen
- Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder (eigene oder des Partners bzw. der Partnerin), Schwiegerkinder und Enkelkinder
Wann haben Ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegezeit?
Wie lange haben Ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegezeit?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tagen
In einer akut aufgetretenen Pflegesituation kann jemand aus Ihrem Familienkreis bis zu zehn Tage seiner Arbeit fernbleiben und eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder sich um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. In Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist dies jedem Berufstätigen möglich - unabhängig von der Größe des Betriebs.
In der Regel erhalten pflegende Angehörige in diesem Zeitabschnitt kein Arbeitsentgelt. Eine Lohnersatzleistung wird nur dann ausgezahlt, wenn dies vertraglich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auch entfällt der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ansonsten erhalten pflegende Angehörige seit dem 1. Januar 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegekasse bezahlt nach erfolgreichem Antrag 90 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens während der Freistellung. Dafür muss kein Pflegegrad des Pflegebedürftigen vorliegen. Oft verlangt die Pflichtversicherung jedoch eine ärztliche Bescheinigung für eine baldige Pflegegrad-Einstufung des pflegenden Angehörigen.
Hinweis: Die Arbeitsverhinderung können Angehörige aufteilen. Wichtig ist, dass die Gesamtdauer von zehn Tagen pro Person während der Pflegesituation nicht überschritten wird.
6 Monate Pflegezeit bei häuslicher Pflege
Wenn Angehörigen eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegen, haben diese Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit – mit teilweiser oder vollständiger Freistellung. Im Anschluss besteht das Recht, wieder in Vollzeit in das Arbeitsverhältnis einzusteigen.
Voraussetzung ist, dass der Betrieb allerdings mehr als 15 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Um den Einkommensverlust zu mindern, und damit pflegende Angehörige auch während der Pflegezeit Geld erhalten, besteht die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens vom Staat. Pflegezeit muss beim Arbeitgeber mindestens zehn Tage im Voraus gemeldet werden. Oft ist es sinnvoll, zunächst die zehntägige Arbeitsverhinderung zu nutzen und direkt die anschließende Pflegezeit zu verkünden.
Im Idealfall wurde bei dem bzw. der pflegebedürftigen Angehörigen bereits ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) festgestellt. Falls nicht, sollte dringend ein Antrag bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Es folgt eine Begutachtung des Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Wochen.
24 Monate bei Familienpflegezeit
Wollen sich Ehepartner:innen, Kinder oder Enkel für einen längeren Zeitraum um das pflegebedürfte Familienmitglied kümmern, geschieht dies im Rahmen der Familienpflegezeit. Voraussetzung im Sinne des Familienpflegezeitgesetzes ist, dass der Betrieb mindestens 25 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf (nicht weniger als) 15 Stunden pro Woche während der Pflegephase verringern.
Wichtig: Wurde bereits vor der Familienpflegezeit Pflegezeit beansprucht, darf die Kombination von 24 Monaten nicht überschreiten.
3-monatige Begleitung in der letzten Lebensphase
Bescheinigt eine Ärztin bzw. ein Arzt dem pflegebedürftigen Angehörigen eine begrenzte weitere Lebenserwartung, können nahe Angehörige sich teilweise oder vollständig für bis zu drei Monate freistellen lassen. Die Freistellung besteht unabhängig davon, ob der Angehörige in häuslicher Umgebung betreut wird oder sich beispielsweise in einem Hospiz befindet.
Einen festen Anspruch auf diese Form der Pflegezeit gibt es aber nur, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter:innen hat.
Wie häufig können Angehörige Pflegezeit nehmen?
Die Pflegezeit lässt sich bis zu einer Höchstdauer von sechs Monaten verlängern. Dies gilt pro pflegebedürftiger Person und Familienmitglied allerdings nur einmal. Wenn ein:e Arbeitnehmer:in also bereits einige Tage oder Wochen zur Pflege beansprucht hat und das zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen will, kann der Arbeitgeber sich weigern.
Die Länge der bisherigen Pflegezeit spielt dabei keine Rolle. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von 2011 bestätigt. Auch die Familienzeit darf ein:e Angehörige:r nur einmalig pro pflegebedürftiger Person nutzen.
Achten Sie auf eine Antragsstellung der Pflegeleistung ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit. Damit sichern Sie sich für Ihre Pflegetätigkeiten Rentenanspruch. Rückwirkend können Pflegezeiten nicht mehr angerechnet werden.
Trotz Pflegezeit hat Ihre Pflegeperson weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Urlaubstage. Für jeden kompletten Monat vollständiger Freistellung kann der Arbeitgeber der beschäftigten Person den jährlichen Erholungsurlaub allerdings um ein Zwölftel kürzen.
Pflegende Angehörige genießen vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit Kündigungsschutz. Dies gilt für alle drei Arten der Freistellung – Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Die Regelung greift jedoch frühestens zwölf Wochen vor Beginn der Auszeit.
Allianz Pflegezusatzversicherung
Die Allianz Pflegezusatzversicherung kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr online abgeschlossen werden. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatzes entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Wie sind Ihre Angehörigen während der Pflegezeit abgesichert?
Kranken- und Pflegeversicherung
Oft besteht für pflegende Angehörige (Pflegepersonen) die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung (z. B. über den Ehegatten oder die Ehegattin), soweit die Gesamteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, das der oder die Pflegebedürftige als Entschädigung an die Pflegeperson für erbrachte Pflegeleistungen weitergibt, zählt nicht zum Gesamteinkommen. Auch das zinslose Darlehen, welches das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben an Personen in einer pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt, zählt nicht zum Gesamteinkommen.
Sofern keine Familienversicherung oder andere Versicherungspflichttatbestände (z. B. bei Personen, die als Witwe/Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen) in Frage kommen, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Diese Personen unterliegen in der sozialen Pflegeversicherung der Versicherungspflicht.
Die Beiträge der freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung hat der oder die pflegende Angehörige alleine zu tragen. Er oder sie kann aber bei der sozialen Pflegekasse des bzw. der pflegebedürftigen Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss erhalten. Dieser orientiert sich an der Höhe der Mindestbeiträge, die der oder die pflegende Angehörige zur Krankenversicherung bzw. zur Pflegeversicherung zu zahlen hat.
Im Falle der privaten Krankenversicherung hat der oder die Angehörige die Beiträge alleine weiter zu tragen. Aber auch er kann auf Antrag einen Zuschuss erhalten.
Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen können der Versicherungspflicht unterliegen. Bei diesen drei Versicherungen sind einige Dinge zu beachten, wenn Ihre Angehörigen Sie pflegen. Voraussetzung für eine Versicherungspflicht ist unter anderem, dass Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und Ihre Angehörigen Sie mindestens mehr als zehn Stunden pro Woche pflegen (verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage).
Ist dies der Fall,
- … können pflegende Angehörige einen beitragsfreien Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen
- … kann u. a. die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung zahlen
- … kann Schutz in der Arbeitslosenversicherung bestehen, sofern Ihre Angehörigen bereits unmittelbar vor Beginn der Pflegezeit z. B. arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Was möchten Sie zur Pflegezeit gerne wissen?
Kann die genommene Pflegezeit frühzeitig beendet werden?
Kann man die sechs Monate Pflegezeit aufteilen?
Eine Stückelung der Pflegezeit ist nicht möglich. Dies hat das BAG in einem Urteil vom 15.11.2011 entschieden. Sollte sich Ihr Arbeitgeber freiwillig für eine aufgestückelte Pflegezeit entscheiden, ist dies möglich.
Mehrere Angehörige können sich die Pflege teilen. Diese können für dieselbe zu pflegende Person Pflegezeit beanspruchen.
Öffentlicher Dienst: Gilt Pflegezeit auch für Beamte und Beamtinnen?
Pflegezeit während der Arbeitslosigkeit?
Einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, also Pflegezeit, haben nur Beschäftigte. Sollten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine:n pflegebedürftige:n Angehörige:n versorgen, besteht prinzipiell weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dem Arbeitsmarkt müssen Sie allerdings weiterhin zur Verfügung stehen.
Dies müssen Sie der Agentur für Arbeit allerdings begründen, denn ob eine Arbeitsaufnahme zumutbar und möglich ist, hängt vom Umfang der Pflege ab. Dazu empfiehlt es sich, den Pflegeaufwand für Ihre:n Angehörigen mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren.
Gilt die Pflegezeit auch für die Pflege eines minderjährigen Angehörigen?