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Mallorca-Police: Zusatz­schutz für Miet­wa­gen im Aus­land

Schutz im Ausland
Mit der Allianz Mallorca-Police ist Ihr Mietwagen im Ausland geschützt
  • Die Mallorca-Police ist ein erweiterter Schutz für die Kfz-Haftpflicht­versicherung und bietet Zusatzschutz für Mietwagen im Ausland. Fügen Sie jemand anderem einen Schaden zu, bietet sie Schutz auf deut­schem Niveau.
  • Im Ausland gelten bei Haftpflicht­schäden gegenüber Dritten teils niedrige Deckungssummen. Daher über­nehmen Miet­wagen-Ver­si­che­rungen oft nur einen Teil der Schadens­kosten. Ohne Mallorca-Police zahlen Sie den Rest selbst.
  • Im Leistungs­umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz ist die Mallorca-Police in allen Produkt­linien kostenlos enthalten.
  • Die Mallorca-Police gilt in allen Ländern Europas sowie in einigen außer­­euro­­päischen Gebieten wie den Kanaren und Azoren.
Die Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung genannt) ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie schützt vor Kosten, welche die Haftpflichtversicherung Ihres Mietwagenanbieters im Schadenfall nicht übernimmt.

Der Abschluss einer Mallorca-Police ist sinnvoll, wenn Sie in Ihrem Urlaubsland Leihwagen, Wohnmobil oder Motorrad anmieten. Denn: Verursachen Sie im Reiseland mit dem Mietfahrzeug einen Unfall, übernimmt der auslän­di­sche Autovermieter den Schaden nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung. Oft sind Scha­den­ersatz­forderungen aber höher, sodass Sie als Unfall­verursacher:in auf den restlichen Kosten sitzen­bleiben.

Zum Beispiel: Sie verursachen in Italien einen Autoun­fall mit Sachschäden in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die Haft­pflicht­ver­siche­rung der italienischen Auto­ver­mie­tung trägt die Kos­ten bis 1,12 Millionen Euro. Den Restbe­trag von 80.000 Euro übernehmen Sie selbst.

Diese Versicherungslücke schließt eine Mallorca-Police. Nur so sind Sie vor unkalkulier­baren Folgekosten geschützt. Übrigens: Die Mallorca-Police gilt natürlich nicht nur in Mallorca, sondern in ganz Europa, inklusive Türkei und Marokko.

Schutz ab dem ersten Tag, hohe Versicherungssummen, volle Abdeckung von Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Mietwagen zufügen: Diese und weitere Leistungen bietet die Mallorca-Police der Allianz Kfz-Versicherung.
  • Keine Versicherungslücke: Die Mallorca-Police springt ein, wenn die ausländische Mietwagen­ver­siche­rung Ihren Schaden nur teilweise über­nimmt und Rest­kosten bleiben, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten.
  • Hohe Versicherungssummen: Bei Unfällen und Schäden mit Miet­wagen im Ausland übernimmt die Allianz Personen­schäden bis 15 Millionen Euro und Sach­schäden bis 100 Millionen Euro.
  • Kfz-Haftpflichtschäden inklusive: Die Mallorca-Police reguliert alle Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Mietauto zufügen. Für Schäden am Leih­fahrzeug oder Totalverlust durch Diebstahl kommt sie nicht auf.
  • Versicherter Fahrerkreis: Neben Ihnen als Ver­si­cherungsnehmer:in sind auch Ehegatten und Lebenspartner:innen über die über die Mallorca-Police der Allianz Kfz-Versicherung versichert. 
  • Versicherungszeitraum: Die Police gilt ab dem ersten Tag, an dem Sie das Leihfahrzeug im Aus­land anmieten.
  • Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt: Ein Unfall mit Mietwagen im Ausland wirkt sich nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Auto­versicherung aus – und somit auch nicht auf Ihre Prämie bei der Allianz. Denn Ihr Schaden wird über die Versi­che­rung der Auto­vermietung und nicht über Ihre deutsche Kfz-Versicherung abgewickelt.
Nicht abgedeckt von der Mallorca-Police sind selbst verursachte Schäden an Ihrem Mietwagen sowie Diebstahl. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Mietwagen­anbieter, ob diese Leistungen in Ihrer Mietwagen­versicherung enthalten sind. Schließen Sie im Zweifelsfall einen zusätzlichen Vollkasko- und Diebstahl­schutz beim Mietwagen­anbieter ab, sofern er diese anbietet.
  • Sie wünschen eine persönliche Kfz-Versicherung-Beratung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.

  • Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier Ihren individuellen Tarif.

Die gesetzlichen Mindest­deckungs­summen liegen im Ausland teils unter deut­schem Niveau - und sogar deutlich unter den Deckungssummen der Allianz. Das EU-Recht gewährleistet zwar eine Mindest­deckung von 1,12 Millionen Euro pro Sachschaden und 6,07 Millionen Euro pro Personen­schaden. Das reicht bei schweren Unfällen jedoch oft nicht aus. Zum Vergleich: In Deutsch­land liegt die gesetzliche Mindest­deckung für selbst ver­schul­dete Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro, für Personen­schä­den bis 7,5 Millionen Euro. Beispiele für Reise­länder mit niedrigen gesetzlichen Min­dest­ver­sicherungs­summen:
Quelle: Council of Bureaux, Minimum Amounts of insurance coverage (Stand: Juni 2023)

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Land
Personenschäden in €
Sachschäden in €
Türkei 55.844 pro Person 5.584 pro Person
Moldawien 100.000 pro Person 100.000 pro Unfall
Griechenland 1,3 Mio. pro Person 1,3 Mio. pro Unfall
Tschechien 1,48 Mio. pro Unfall 1,48 Mio. pro Unfall
Bulgarien 5,32 Mio. pro Unfall 1,07 Mio. pro Unfall

Um eine Mallorca-Police für Kfz abzu­schließen, gibt es verschiedene Optionen:

  • In der Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police auto­matisch eingeschlossen. Für die zusätz­liche Sicherheit im Ausland entstehen Ihnen keine Extrakosten.
  • Auch in der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police automatisch enthalten - in den Tarifen Smart, Komfort und Premium.
  • Sie schließen die Mallorca-Deckung über den ausländischen Miet­wa­gen­an­bieter, als Exklusiv-Leistung Ihrer Kreditkarte (sofern dieser Ver­sicherungs­schutz beinhaltet ist und Sie den Mietwagen damit bezahlen) oder als Zusatz­leistung über Ihren Automobilclub ab.
Die Mallorca-Police der Allianz gilt innerhalb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in außer­euro­päischen Gebieten im Geltungsbereich der Euro­päischen Union (EU) – darunter zum Beispiel die Kanaren und Azoren. Einzelne Länder außerhalb der EU, etwa die Türkei (europäischer und asiatischer Teil), schließt die Allianz ebenfalls mit ein. Welche Reiseländer die Allianz Mallorca-Police u.a. ab­deckt, zeigt folgende Infografik:

Verursachen Sie mit Ihrem Mietwagen einen Blech- oder Personen­schaden, ist es gerade im Ausland wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig:

  1. Informieren Sie die ausländische Auto­vermietung umgehend über den Verkehrsunfall. Melden Sie den Schaden auch Ihrer Kfz-Versicherung in Deutschland.
  2. Fotografieren Sie den Unfallort und alle auf den ersten Blick sichtbaren Schäden am Mietfahrzeug.
  3. Protokollieren Sie den Unfallhergang und dokumentieren Sie ent­standene Un­fall­schä­den an den beteiligten Fahrzeugen mithilfe des Europäischen Unfallberichts.
  4. Notieren Sie die vollständigen Kontaktdaten des Unfall­gegners bzw. der Unfallgegnerin. Gibt es Zeugen oder Zeuginnen, sollten Sie auch deren Daten aufnehmen. Zeugen­aus­sagen können später An­halts­punkte zur Klärung der Schuldfrage liefern.
  5. Rufen Sie die örtliche Polizei und lassen Sie den Unfall­schaden auf­nehmen. Bei vielen ausländischen Kfz-Versicherungen ist die polizeiliche Aufnahme des Auto­unfalls Voraus­setzung für die Schadens­regulierung. Das gilt etwa für Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und Slo­wa­kei.

Tipp: Führen Sie zur Sicherheit Ihre Grüne Versichertenkarte mit. Dank des EU-weiten Kennzeichen­abkommens reicht das vorhandene amtliche Kennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflicht­versicherung zwar meist aus. Manche Länder, zum Beispiel Italien, bestehen jedoch teilweise weiterhin auf den Nachweis.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produkt­linien Komfort oder Premium abge­schlossen, erreichen Sie uns alter­nativ auch telefonisch unter der Allianz Schaden­hotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

So bewerten unsere Kunden und Kundinnen die Allianz Schadensfallbearbeitung

Wie lange bin ich über die Mallorca-Police abgesichert?

Wie lange eine Mallorca-Klausel gültig ist, variiert von Anbieter zu Anbieter. Einige Kfz-Versicherer nehmen die Zusatz­leistung für einen Monat kostenlos in ihre Angebote auf. Bei anderen Versicherungs­gesell­schaften ist es möglich, die Police für einen bestimmten Zeitraum abzu­schließen und bei Bedarf zu verlängern. Die Geltungsdauer kann dann zwischen einem Monat und einem Jahr liegen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflicht im Ausland sein?

Buchen Sie nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. Bei niedrigeren Erstat­tungs­summen lohnt sich der Abschluss einer Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung.

Tipp: Bevor Sie im Ausland den Mietvertrag für einen Leihwagen abschließen, sollten Sie die Mietkonditionen des An­bieters genau prüfen. Achten Sie besonders auf hohe Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden.

Reicht eine Mallorca-Police als Zusatzschutz im Ausland aus?

Für Autofahrer und Autofahrerinnen, die mit Leihwagen im Ausland unterwegs sind, ist nicht nur die Mallorca-Police von Bedeutung. Denn: Für Schäden am eigenen Mietwagen kommt die Zusatz­versicherung nicht auf. Daher kann es sinnvoll sein, sich für Auslands­reisen mit weiteren Versicherungen abzusichern. Wie zum Beispiel:

  • Um Unfallschäden am Mietfahrzeug und Totalverlust durch Diebstahl abzudecken, schließen Sie beim Miet­wagen­an­bieter vor Ort eine Vollkasko­versicherung bzw. eine Diebstahl­versicherung ab. Empfehlenswert ist ein Mietvertrag mit Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.
  • Eine Personeninsassen­versicherung schützt, wenn die Reisenden keine Unfall­versicherung haben und vorab keine Auslands­reise­kranken­ver­sicherung abschließen.
  • Bei Reisen in die USA oder in ein Land der Dritten Welt ist eine Uninsured Motorist Protection (UMP) em­pfeh­lens­wert. Der Zusatz­schutz leistet, wenn Unfallgegner unter­versichert, nicht versichert oder flüchtig sind.

Woher kommt der Name "Mallorca-Police"?

Der umgangssprachliche Begriff "Mallorca-Police" hat sich mit der Zeit einge­bürgert. Die ursprüngliche Bezeich­nung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungs­pflichtiger Fahrzeuge" war einfach zu sperrig.

Hintergrund: Mallorca zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Viele leihen sich dort einen Mietwagen aus. Da Haftpflicht­schäden in Spanien – und vielen anderen Ländern – in geringen Höhen abgesichert sind, rieten Auto­versicherer vor Urlaubs­antritt oft zum Abschluss einer entsprechenden Zusatz­versicherung. Statt den langen Namen zu verwenden, hieß der Schutz immer öfter Mallorca-Police, Mallorca-Deckung oder Mallorca-Klausel – der eigentliche Titel geriet langsam in Verges­sen­heit und wird nur noch selten verwendet.

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