Die Silvesternacht gilt als eine der gefährlichsten Nächte des Jahres. Laut Angaben der Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und der Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) verletzen sich in der Silvesternacht so viele Menschen die Hände wie an keinem anderen Tag des Jahres.
In Großstadtkrankenhäusern behandeln Ärzte laut der Statistik an Silvester rund 50 bis 60 schwere Handverletzungen. Betroffen sind vor allem Männer zwischen 15 und 30 Jahren sowie Männer zwischen 50 und 60 Jahren.
Die Ursache für Schäden und schwere Verletzungen sind meist Experimente mit Pyrotechnik, illegale Feuerwerkskörper oder Leichtsinn aufgrund von Alkoholkonsum. Wer beim Böllern zum Jahreswechsel folgende Tipps beachtet, reduziert die Gefahr von Verletzungen oder Unfällen.
Werden Sie oder eine andere Person durch einen Böller oder eine Rakete verletzt, ist schnelles Handeln gefragt. Bei schweren Verletzungen rufen Sie sofort den Notruf unter 112. Anschließend beginnen Sie mit der Erstversorgung:
Haben umherfliegende Böllerteile ein Auge verletzt, entfernen Sie Splitter oder andere Teile auf keinen Fall selbstständig daraus. Decken Sie das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage ab und bedecken Sie beide Augen mit einem Verband. So verhindern Sie, dass sich das verletzte Auge bewegt.
Explodiert ein Böller in der Hand oder geht er noch während des Anzündens los, kommt es häufig zu schweren Handverletzungen oder gar Amputationen. Stecken Splitter in der Hand, ziehen Sie diese nicht selbst heraus. Andernfalls kann es zu schweren Blutungen kommen. Ist ein Finger durch die Explosion abgerissen, suchen Sie ihn und geben ihn den Rettungskräften mit.
Verbrennungen gehören zu den häufigsten Verletzungen an Silvester. Bei kleineren Brandwunden reicht es, die betroffene Stelle zehn bis 20 Minuten mit lauwarmem Wasser zu kühlen. Ist die Wunde offen und blutet, dürfen Sie die Verletzung auf keinen Fall kühlen, sondern suchen direkt einen Arzt auf. Das gilt auch für Verbrennungen oder Verbrühungen, die größer als die Handinnenfläche des Verletzten sind.
Auch bei Silvesterunfällen gilt: Wer den Schaden verursacht, haftet dafür. Zünden Sie einen Böller, der ein Auto beschädigt, sind Sie für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Rakete statt in den Himmel an die nächste Hauswand schießen und dort Rußspuren zurückbleiben.
Knaller, Böller und Co. unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Dieses legt unter anderem fest, dass es Minderjährigen bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist, Pyrotechnik abzufeuern. Zündet ein Kind trotzdem einen Böller, der Schäden an fremdem Eigentum verursacht oder Umstehende verletzt, sind die Eltern haftbar. Verletzen Sie als Mutter oder Vater Ihre Aufsichtspflicht, weil Sie beispielsweise nicht aufpassen oder Ihrem Kind selbst einen Feuerwerkskörper geben, riskieren Sie den Schutz durch Ihre private Haftpflichtversicherung. Das heißt: Als Eltern kommen Sie für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche auf.
Grundsätzlich gilt: Der Verursacher haftet für die Begleichung des Schadens. Das Problem bei Beschädigungen durch Raketen und Co.: Oftmals ist der Schadensverursacher nicht eindeutig auszumachen. Denn häufig werden Böller von Unbekannten auf einer anderen Straße gezündet oder Sachschäden erst am nächsten Tag entdeckt.
Beobachten Sie in der Silvesternacht, wie ein Schaden durch Feuerwerkskörper entsteht, sollten Sie ihn direkt im Anschluss fotografisch festhalten. Melden Sie den Schaden anschließend der Polizei. Die Beamten können rechtliche Schritte einleiten, wenn der Verursacher sich weigert, zu zahlen.
Wer einen Silvesterunfall verursacht, ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich und muss auch den entstandenen Schaden bezahlen.
Schäden an Gegenständen, aber auch Verletzungen, die Sie versehentlich anderen Personen zufügen, melden Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Haben Sie Schaden oder Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt, übernimmt die Haftpflicht in der Regel die Kosten für Reparatur bzw. Behandlung.
Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.
Wurde in der Silvesternacht Ihr Eigentum beschädigt und der Schadensverursacher ist unbekannt, wenden Sie sich an die zuständige Versicherung. Haben Sie keine passende Versicherung abgeschlossen, kommen Sie selbst für den Schaden auf.
Legale Feuerwerkskörper oder eine ausgebrannte Rakete hinterlassen selten dauerhafte Schäden an Lack oder Karosserie eines Pkw. Zielt eine Rakete oder ein Böller direkt auf ein Auto, können unschöne Schmauchspuren die Folge sein. Mit Lackpolitur sind diese in der Regel leicht zu entfernen.
Entdecken Sie nach der Silvesternacht Beulen oder Dellen in Ihrem Auto, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Haben Sie eine Teilkasko abgeschlossen, kommt diese für Schäden durch Brand oder Explosion auf. Eine Ausnahme bilden Schäden am Stoffverdeck von Cabrios: Brandlöcher und Co. sind nicht über die Teilkasko abgesichert.
Beschädigen Unbekannte Ihr Auto in der Silvesternacht, sodass es am Folgetag tiefe Dellen oder fehlende Seitenspiegel hat, handelt es sich um Vandalismus. Für mutwillig herbeigeführte Schäden zahlt die Vollkasko. Je nach Kostenhöhe kann Ihre Vollkaskoversicherung Sie in diesem Fall allerdings in der Schadensfreiheitsklasse zurückstufen. Das heißt: Im kommenden Versicherungsjahr zahlen Sie höhere Beiträge.
Haben Sie nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, zahlen Sie Silvesterschäden aus eigener Tasche.
Hinterlässt eine Rakete oder ein Böller an der Fassade Ihres Eigenheims Schmauchspuren oder Löcher in der Isolierung, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Das gilt nicht nur für Schäden, die unmittelbar durch den Feuerwerkskörper entstehen. Sondern auch für Löschwasserschäden, wenn ein Feuerwehreinsatz erforderlich ist, weil eine Rakete Ihren Dachstuhl, Ihr Haus oder Ihre Garage in Brand steckt.
Fliegt in der Silvesternacht eine Rakete durch das offene Fenster und hinterlässt Schäden an Möbeln oder Parkett, wenden Sie sich an Ihre Hausratversicherung. Das gilt auch für den Fall, dass ein Feuerwerkskörper einen Brand auslöst, der Ihre Einrichtung zerstört.
Haben Sie sich bei der Silvesterknallerei selbst verletzt, kommt Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung für die Behandlungskosten auf.
Erleiden Sie durch den Böllerunfall Folgeschäden und benötigen beispielsweise langfristig Physiotherapie, übernimmt eine private Unfallversicherung die Behandlungskosten. Sind die Verletzungen so gravierend, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie über Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert.