Feuerwerksunfall: Das Wichtigste in Kürze
- Jedes Jahr passieren vor allem in der Silvesternacht zahlreiche Unfälle durch Feuerwerkskörper – sowohl outdoor als auch indoor. Besonders häufig kommt es zu Verletzungen und Verbrennungen an Händen und Augen.
- Neben Personenschäden können Raketen oder Knallkörper Schäden an Autos und Häusern verursachen.
- Je nach Schaden oder Verletzung kommt die Unfallversicherung, Teilkasko, Haftpflichtversicherung sowie die Wohngebäude- oder Hausratversicherung für Folgekosten eines Böllerunfalls auf.
Wer haftet bei einem Feuerwerksunfall?
Zünden Sie einen Böller, der zum Beispeil ein Auto beschädigt, sind Sie selbst für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Rakete statt in den Himmel an die nächste Hauswand schießen und dort Rußspuren zurückbleiben.
Aber wer haftet bei Personenschäden? In der Silvesternacht können viele Unfälle passieren. Es häufen sich zum Beispiel Verletzungen an der Hand und Schäden an den Augen. Rund 8000 Menschen erleiden jährlich ein Knalltrauma, das Hörschäden und Tinnitus zur Folge haben kann. Nicht immer ist man selbst dafür verantwortlich. Verletzt man sich beispielsweise durch einen versehentlich in die Nähe geworfenen Böller von jemand anderen, kann dieser dafür haftbar gemacht werden.
Hier gilt auch: Eltern haften für ihre Kinder!
Knaller, Böller, Raketen und Co. unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Dieses legt unter anderem fest, dass es Minderjährigen bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist, Pyrotechnik abzufeuern. Zündet ein Kind trotzdem einen Böller, der Schäden an fremdem Eigentum verursacht oder Umstehende verletzt, sind die Eltern haftbar. Verletzen Sie als Mutter oder Vater Ihre Aufsichtspflicht, weil Sie beispielsweise nicht aufpassen oder Ihrem Kind selbst einen Feuerwerkskörper geben, riskieren Sie den Schutz durch Ihre private Haftpflichtversicherung. Das heißt: Als Eltern kommen Sie für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche auf.
Diese Tipps sollten Sie bei Feuerwerken beachten
- Kaufen Sie nur Produkte mit CE-Zeichen und Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM).
- Transportieren Sie Böller immer in einer separaten Tasche oder Box – nicht in Jackentaschen oder am Körper.
- Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand beim Anzünden von Feuerwerkskörpern.
- Beachten Sie die Gesetzeslage. Auch Feuerwerkskörper fallen unter das Sprengstoffgesetz. Es kann bei falscher Nutzung schwere oder im schlimmsten Fall tödliche Verletzungen hervorrufen. Feuerwerk außerhalb von Silvester zu zünden benötigt daher eine Ausnahmegenehmigung.
- Feuerwerk darf in Deutschland nur in einem festgelegten Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 0 Uhr und dem 01. Januar 0 Uhr gezündet werden. Je nach Wohnort kann diese Regelung leicht abweichen. Bei unerlaubten Feuerwerk außerhalb dieser Zeit drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.
- Zünden Sie Böller und Raketen niemals in der Hand.
- Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in einer gewässerten Tonne.
- Schützen Sie Ihr Eigentum: Parken Sie Ihr Auto während der Silvesternacht in einer Garage und schließen Sie alle Fenster der Wohnung oder des Hauses.
- Lassen Sie Ihre Kinder nicht in die Nähe von Knallkörpern.
- Übriggebliebenes Feuerwerk aus den Vorjahren kann laut Gesetzgebung zwar verwendet werden, Pyrotechniker:innen warnen jedoch davor. Über die Zeit können sich sowohl durch Feuchtigkeit als auch Trockenheit die Eigenschaften der entzündbaren Stoffe verändern und es schwerer abschätzbar machen, wie das Feuerwerk reagiert.
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