Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallrente
Gesetzliche Unfallrente greift nur bei Arbeitsunfällen
Um gesetzliche Unfallrente zu beziehen, müssen Sie keine Unfallversicherung abschließen. Ob Ihnen die finanzielle Hilfe ausbezahlt wird, ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
- Leistung: nur nach Arbeitsunfällen (inklusive Unfällen auf dem Arbeitsweg) oder bei Berufskrankheiten.
- Invaliditätsgrad: dauerhaft mindestens 20 Prozent, bei landwirtschaftlichen Berufen mindestens 30 Prozent. Bei mehreren Unfällen wird die Erwerbsminderung der einzelnen Unfälle in Summe gezählt.
- Höhe der Auszahlung: je nach vorherigem Einkommen und Erwerbsminderung.
- Dauer: Liegt die Erwerbsminderung mindestens ein halbes Jahr vor, wird die Unfallrente ein Leben lang ausbezahlt – außer die Minderung der Erwerbsfähigkeit sinkt unter die 20 Prozent (bzw. 30 Prozent). Verstirbt der Rentenberechtigte infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfallrente in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden.
Private Unfallversicherung schützt auch in der Freizeit
Eine monatliche finanzielle Unterstützung in Form einer Unfallrente bekommen Sie, wenn diese Leistung in Ihrer privaten Unfallversicherung enthalten ist.
- Leistung: Unfälle aller Art (auch Freizeit- und Sportunfälle im weltweiten Ausland).
- Invaliditätsgrad: dauerhaft mindestens 50 Prozent (oder je nach Tarif).
- Höhe der Auszahlung: je nach vereinbartem Tarif – von z. B. 250 Euro bis 3.000 Euro monatlich.
- Dauer: Um die Leistung zu erhalten, darf keine Besserung der Invalidität in den nächsten drei Jahren zu erwarten sein. Sinkt die Invalidität unter 50 Prozent, erhalten Sie keine private Unfallrente mehr, ansonsten erhalten Sie die private Unfallrente ein Leben lang.
Darum ist eine zusätzliche private Unfallrente sinnvoll
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Wie hoch ist die private Unfallrente?
Die private Unfallrente ist nicht an Ihr Einkommen geknüpft, sondern wird individuell in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt. Ab dem Unfallzeitpunkt bis zu Ihrem Tod erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Summe, abhängig vom Grad der Invalidität. Der Bund der Versicherten (BdV) rät zu einer Mindestrente von 1.000 Euro pro Monat.
Bei Ihren Allianzvertreter:innen können Sie zum Beispiel auch eine Unfallrente bis zu 3.000€ pro Monat vereinbaren.
So berechnen Sie die gesetzliche Unfallrente
- Einkommen/Jahresarbeitsverdienst (JAV): Als Ausgangswert zählt Ihr Brutto-Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor dem Unfall. Die Vollrente entspricht zwei Drittel dieses Einkommens.
- Für Personen die nur wenig verdienen gilt der Mindest-JAV. Damit erhöht sich die Berechnungsgrundlage für Ihre Rente in den alten Bundesländer auf 39.480 Euro, in den neuen Bundesländern auf 37.380 Euro, auch wenn Sie davor weniger verdient haben. (Stand 2021)
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): Wenn Sie zum Beispiel eine Erwerbsminderung von 25 Prozent haben, bekommen Sie nur 25 Prozent der Unfallrente. Man spricht hier von Teilrente.
- Schwerverletzte können unter Umständen eine Erhöhung von 10 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt, die Person aufgrund Ihrer Unfallverletzung nicht mehr arbeiten kann und keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Übrigens: Ihre Unfallrente steigt, bei Erhöhung der gesetzlichen Altersrente. Steigt diese um zwei Prozent, bekommen Sie auch eine um zwei Prozent höhere Unfallrente.
Wie beantrage ich die Unfallrente?
Gesetzliche Unfallrente beantragt meist der Arbeitgeber
Ersetzt eine private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Wer hat Anspruch auf Unfallrente?
Unfallrente bekommen Sie erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind das 20 Prozent. Die private Unfallrente bekommen Sie meist ab einer dauerhaften Invalidität von 50 Prozent ausgezahlt.
Auch bei der Allianz bekommen Sie Ihre private Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität. Erleiden Sie vor Ihrem 27. Geburtstag einen schweren Unfall, verdoppeln wir die monatliche Unfallrente sogar.
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Rechenbeispiel: Wie hoch ist die gesetzliche Unfallrente?
Zur Berechnung der gesetzlichen Unfallrente werden verschiedenen Faktoren herangezogen, wie der Jahresverdienst und der Invalidität.
Hier finden Sie ein detailliertes Rechenbeispiel zur Berechnung der gesetzlichen Unfallrente:
Berechnung der Vollrente
Sie haben nach einem Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent. In den zwölf Monate vor dem Unfall haben Sie insgesamt 33.000 Euro brutto verdient. Die Vollrente entspricht immer 2/3 des vorherigen Einkommens.
33.000 €/Jahr * 2/3 = 22.000 €/Jahr
Berechnung der Teilrente
Multiplizieren Sie dazu die Vollrente mit der MdE. In unserem Beispiel erhalten Sie so 11.000 Euro bei einer MdE von 50 Prozent.
22.000 €/Jahr * 0,5 = 11.000 €/Jahr
Berechnung der Teilrente mit Zuschlag
Bekommen Sie noch keine Rente, erhalten Sie ab einer MdE von mindestens 50 Prozent eine höhere Unfallrente. Der Zuschlag beträgt 10 Prozent der Teilrente. Berechnen Sie also zunächst die Teilrente ausgehend von JAV und MdE und multiplizieren Sie die Teilrente mit dem Wert 1,1.
11.000 €/Jahr * 1,1 = 12.100 €/Jahr
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Wie hoch ist der Mindest-JAV der gesetzlichen Unfallrente nach Altersklassen?
Der JAV wird als Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Unfallrente herangezogen. Für Personen die wenig oder gar nicht verdienen gilt der Mindest-JAV. Damit erhöht sich die Berechnungsgrundlage in den alten Bundesländern auf 39.480 Euro, in den neuen Bundesländern auf 37.380 Euro, auch wenn Sie davor weniger verdient haben.
Je nach Alter erhalten Sie den folgenden gesetzlich festgelegten prozentualen Anteil der Bezugsgröße:
- bis zum 6. Lebensjahr: 25 Prozent
- 6. bis zum 15. Lebensjahr: 33 1/3 Prozent
- 15. bis 18. Lebensjahr: 40 Prozent
- 18. bis 15. Lebensjahr: 60 Prozent
- 25. bis 30. Lebensjahr: 75 Prozent
- ab dem 30. Lebensjahr: 100 Prozent (Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife 120 Prozent)
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Muss ich die Unfallrente versteuern?
Ob die Unfallrente steuerpflichtig ist, kommt darauf an, ob es sich um die private oder gesetzliche handelt. Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung müssen Sie versteuern. Die gesetzliche Unfallrente ist dagegen steuerfrei. Bekommen Sie Leistungen wie Krankengeld, kann sich Ihr Steuersatz erhöhen. -
Ist die Unfallrente pfändbar?
Ob die Unfallrente pfändbar ist, entscheidet der Einzelfall. Normalerweise gilt: Die private Unfallrente kann nicht gepfändet werden, die gesetzliche hingegen schon. -
Erhalten im Todesfall auch Hinterbliebene eine Unfallrente?
Verstirbt der Versicherungsnehmer oder die -nehmerin an den Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente an die Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Kinder). In der privaten Unfallversicherung gibt es je nach Tarif sogenannte Todesfall-Leistungen. -
Hat eine Unfallrente Einfluss auf die gesetzliche Altersrente?
Es kann sein, dass die gesetzliche Unfallrente auf die Alters- oder Erwerbsminderungsrente angerechnet wird, wenn bestimmte Beträge (Grenzbetrag) überschritten werden. Hintergrund ist, der Versicherte soll mit Unfall- und gesetzlicher Rente nicht mehr Einkommen haben, als wenn er berufstätig wäre. -
Bekomme ich von der privaten Unfallversicherung Geld, auch wenn ich eine Rente aus der Sozialversicherung erhalte?
Ja. Vorteil der privaten Unfallversicherung ist, dass sie Auszahlung der Unfallrente unabhängig von anderen Leistungsansprüchen ist. Auch wenn Sie Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- oder Rentenversicherung erhalten, hat das keinen Einfluss auf Ihre private Unfallrente.