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Eine Unfallrente stellt in der Regel eine finanzielle Absicherung dar, wenn Sie infolge eines Unfalls nur noch vermindert erwerbsfähig sind. Die Absicherung kompensiert das fehlende Einkommen. Eine private Unfallversicherung zahlt eine monatliche Unfall­rente ab einer Invalidität von 50 Prozent aus – egal, ob der Unfall in der Freizeit, im Urlaub oder auf der Arbeit passiert. Die Höhe der privaten Unfall­rente legen Sie individuell in Ihrem Versicherungsvertrag fest. Auf gesetzliche Unfallrente haben Sie nur Anspruch, wenn es sich um einen Arbeits­unfall handelt. Sie können im Versicherungsfall sowohl gesetzliche als auch private Unfallrente erhalten. Um im Notfall also umfangreich abgesichert zu sein, informieren Sie sich gerne über eine private Unfallversicherung.
Ver­gleich
Ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein falscher Schritt und schon ist es passiert: Sie haben einen schweren Unfall. Damit Sie trotz bleibender Einschränkungen weiter gut leben können, bekommen Sie lebenslang eine Unfallrente ausgezahlt. Doch wo liegt hier der Unterschied zwischen der Rente der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung? Und wann bekommt man eine Unfallrente? Wir erklären es Ihnen:
 

Um gesetzliche Unfallrente zu beziehen, müssen Sie keine Unfallversicherung abschließen. Ob Ihnen die finanzielle Hilfe ausbezahlt wird, ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

  • Leistung: nur nach Arbeitsunfällen (inklusive Unfällen auf dem Arbeitsweg) oder bei Berufskrankheiten.
  • Invaliditätsgrad: dauerhaft mindestens 20 Prozent, bei landwirtschaftlichen Berufen mindestens 30 Prozent. Bei mehreren Unfällen wird die Erwerbs­minderung der einzelnen Unfälle in Summe gezählt.
  • Höhe der Auszahlung: je nach vorherigem Einkommen und Erwerbsminderung.
  • Dauer: Liegt die Erwerbsminderung mindestens ein halbes Jahr vor, wird die Unfallrente ein Leben lang ausbezahlt – außer die Minderung der Erwerbs­fähigkeit sinkt unter die 20 Prozent (bzw. 30 Prozent). Verstirbt der Renten­berechtigte infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfallrente in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden.

Eine monatliche finanzielle Unterstützung in Form einer Unfallrente bekommen Sie, wenn diese Leistung in Ihrer privaten Unfall­versicherung enthalten ist.

  • Leistung: Unfälle aller Art (auch Freizeit- und Sportunfälle im weltweiten Ausland).
  • Invaliditätsgrad: dauerhaft mindestens 50 Prozent (oder je nach Tarif).
  • Höhe der Auszahlung: je nach vereinbartem Tarif – von z. B. 250 Euro bis 3.000 Euro monatlich.
  • Dauer: Um die Leistung zu erhalten, darf keine Besserung der Invalidität in den nächsten drei Jahren zu erwarten sein. Sinkt die Invalidität unter 50 Prozent, erhalten Sie keine private Unfallrente mehr, ansonsten erhalten Sie die private Unfallrente ein Leben lang.
Vorteile
  • Mehr als die Hälfte aller Unfälle passieren in der Freizeit. Über die gesetzliche Unfall­versicherung sind Sie jedoch nur bei Arbeitsunfällen abgesichert. Eine private Unfall­versicherung schließt diese Versicherungslücke: Die Police greift bei einem Sportunfall und wenn Sie in der Freizeit oder auf Reisen verunfallen.
  • Eine private Unfall­versicherung schützt Sie weltweit und rund um die Uhr. Haben Sie zum Beispiel im Urlaub beim Wandern einen schweren Unfall, der zu dauerhafter Invalidität führt, sind Sie über die private Unfallrente abgesichert.
  • Sie können die Absicherung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Im Fall der Fälle sind die Versicherungs­leistungen auf Ihre Lebens­umstände abgestimmt.
  • Kinder sind über die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ausreichend geschützt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich und Ihr Kind ab, wenn es nach einem Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen ist.
  • Bei der Allianz Unfallversicherung erhalten alle Kunden und Kundinnen mit Tarifen für Erwachsene das doppelte der vereinbarten Rente, falls sich das Unglück vor dem 27. Geburtstag ereignet.
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Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Unfallversicherung
Gut zu wissen

Die private Unfallrente ist nicht an Ihr Einkommen geknüpft, sondern wird individuell in Ihrem Versicherungs­vertrag festgelegt. Ab dem Unfall­zeit­punkt bis zu Ihrem Tod erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Summe, abhängig vom Grad der Invalidität. Der Bund der Versicherten (BdV) rät zu einer Mindest­rente von 1.000 Euro pro Monat.

Bei Ihren Allianzvertreter:innen können Sie zum Beispiel auch eine Unfallrente bis zu 3.000€ pro Monat vereinbaren.

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Renten­anspruch
Bei der gesetzlichen Unfallrente, manchmal auch als Verletztenrente bezeichnet, spielen folgende Faktoren eine Rolle:
  • Einkommen/Jahresarbeitsverdienst (JAV): Als Ausgangs­wert zählt Ihr Brutto-Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor dem Unfall. Die Vollrente entspricht zwei Drittel dieses Einkommens.
  • Für Personen die nur wenig verdienen gilt der Mindest-JAV. Damit erhöht sich die Berechnungs­grundlage für Ihre Rente in den alten Bundesländer auf 39.480 Euro, in den neuen Bundesländern auf 37.380 Euro, auch wenn Sie davor weniger verdient haben. (Stand 2021)
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): Wenn Sie zum Beispiel eine Erwerbs­minderung von 25 Prozent haben, bekommen Sie nur 25 Prozent der Unfallrente. Man spricht hier von Teilrente.
  • Schwerverletzte können unter Umständen eine Erhöhung von 10 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass eine Minderung der Erwerbs­fähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt, die Person aufgrund Ihrer Unfall­verletzung nicht mehr arbeiten kann und keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung hat.

Übrigens: Ihre Unfallrente steigt, bei Erhöhung der gesetzlichen Altersrente. Steigt diese um zwei Prozent, bekommen Sie auch eine um zwei Prozent höhere Unfallrente.

Unfall­rente aus­zahlen lassen
Ein Gutachten ist Voraussetzung, um die private Unfallrente anzufordern.
Um private Unfallrente zu beantragen, benötigen Sie ein ärztliches Gutachten, das den Grad Ihrer Invalidität feststellt. Dieses Dokument reichen Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Unfallversicherung ein.
Als Arbeitnehmer:in müssen Sie die gesetzliche Unfallrente in der Regel nicht selbst bei der Berufsgenossenschaft (BG) beantragen. Nach einem Arbeitsunfall ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die zuständige BG über den Vorfall informieren. Sie selbst beantragen die Unfallrente nur bei der BG, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Hierfür ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, das den Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Anschließend beantragen Sie die gesetzliche Unfallrente entweder bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Gut zu wissen
Nein, eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz, sondern ist eine mögliche Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine private Unfallrente hilft Ihnen, wenn Sie nach einem Unfall aufgrund einer bleibenden Invalidität nicht mehr voll erwerbsfähig sind. Allerdings sind oft auch Krankheiten für Berufsunfähigkeit verantwortlich. In diesem Fall sichert nur eine Berufs­unfähig­keits­versicherung Ihre Einkommensversorgung. Auf die Unfallrente aus der privaten Unfall­versicherung haben Sie hingegen lebenslangen Anspruch auf eine monatliche Rente, sobald eine unfallbedingte Invalidität von 50% bei Ihnen festgestellt wird.
Alle Vorteile der Allianz Unfallversicherung im Überblick. 
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FAQ
Häufige Fragen zur Unfall­rente
  • Wer hat Anspruch auf Unfallrente?

    Unfallrente bekommen Sie erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Bei der gesetzlichen Unfall­versicherung sind das 20 Prozent. Die private Unfallrente bekommen Sie meist ab einer dauerhaften Invalidität von 50 Prozent ausgezahlt.

    Auch bei der Allianz bekommen Sie Ihre private Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität. Erleiden Sie vor Ihrem 27. Geburtstag einen schweren Unfall, verdoppeln wir die monatliche Unfallrente sogar.

  • Rechenbeispiel: Wie hoch ist die gesetzliche Unfallrente?

    Zur Berechnung der gesetzlichen Unfallrente werden verschiedenen Faktoren herangezogen, wie der Jahresverdienst und der Invalidität.

    Hier finden Sie ein detailliertes Rechenbeispiel zur Berechnung der gesetzlichen Unfallrente:

    Berechnung der Vollrente

    Sie haben nach einem Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent. In den zwölf Monate vor dem Unfall haben Sie insgesamt 33.000 Euro brutto verdient. Die Vollrente entspricht immer 2/3 des vorherigen Einkommens.

    33.000 €/Jahr * 2/3 = 22.000 €/Jahr

    Berechnung der Teilrente

    Multiplizieren Sie dazu die Voll­rente mit der MdE. In unserem Beispiel erhalten Sie so 11.000 Euro bei einer MdE von 50 Prozent.

    22.000 €/Jahr * 0,5 = 11.000 €/Jahr

    Berechnung der Teilrente mit Zuschlag

    Bekommen Sie noch keine Rente, erhalten Sie ab einer MdE von mindestens 50 Prozent eine höhere Unfall­rente. Der Zuschlag beträgt 10 Prozent der Teilrente. Berechnen Sie also zunächst die Teilrente ausgehend von JAV und MdE und multiplizieren Sie die Teilrente mit dem Wert 1,1.

    11.000 €/Jahr * 1,1 = 12.100 €/Jahr

  • Wie hoch ist der Mindest-JAV der gesetzlichen Unfallrente nach Altersklassen?

    Der JAV wird als Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Unfallrente herangezogen. Für Personen die wenig oder gar nicht verdienen gilt der Mindest-JAV. Damit erhöht sich die Berechnungsgrundlage in den alten Bundesländern auf 39.480 Euro, in den neuen Bundesländern auf 37.380 Euro, auch wenn Sie davor weniger verdient haben. 

    Je nach Alter erhalten Sie den folgenden gesetzlich festgelegten prozentualen Anteil der Bezugsgröße:

    • bis zum 6. Lebensjahr: 25 Prozent
    • 6. bis zum 15. Lebensjahr: 33 1/3 Prozent
    • 15. bis 18. Lebensjahr: 40 Prozent
    • 18. bis 15. Lebensjahr: 60 Prozent
    • 25. bis 30. Lebensjahr: 75 Prozent
    • ab dem 30. Lebensjahr: 100 Prozent (Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife 120 Prozent)
  • Muss ich die Unfallrente versteuern?

    Ob die Unfallrente steuerpflichtig ist, kommt darauf an, ob es sich um die private oder gesetzliche handelt. Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung müssen Sie versteuern. Die gesetzliche Unfallrente ist dagegen steuerfrei. Bekommen Sie Leistungen wie Krankengeld, kann sich Ihr Steuersatz erhöhen.
  • Ist die Unfallrente pfändbar?

    Ob die Unfallrente pfändbar ist, entscheidet der Einzelfall. Normalerweise gilt: Die private Unfallrente kann nicht gepfändet werden, die gesetzliche hingegen schon.
  • Erhalten im Todesfall auch Hinterbliebene eine Unfallrente?

    Verstirbt der Versicherungsnehmer oder die -nehmerin an den Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls, zahlt die Berufs­genossenschaft eine Rente an die Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Kinder). In der privaten Unfall­versicherung gibt es je nach Tarif sogenannte Todesfall-Leistungen.
  • Hat eine Unfallrente Einfluss auf die gesetzliche Altersrente?

    Es kann sein, dass die gesetzliche Unfallrente auf die Alters- oder Erwerbsminderungsrente angerechnet wird, wenn bestimmte Beträge (Grenzbetrag) über­schritten werden. Hintergrund ist, der Versicherte soll mit Unfall- und gesetzlicher Rente nicht mehr Einkommen haben, als wenn er berufstätig wäre.
  • Bekomme ich von der privaten Unfallversicherung Geld, auch wenn ich eine Rente aus der Sozialversicherung erhalte?

    Ja. Vorteil der privaten Unfallversicherung ist, dass sie Auszahlung der Unfallrente unabhängig von anderen Leistungsansprüchen ist. Auch wenn Sie Geld von der gesetzlichen Unfall­versicherung, Kranken- oder Rentenversicherung erhalten, hat das keinen Einfluss auf Ihre private Unfallrente.
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