- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie, warum auch eine BU-Versicherung für Psychotherapeutinnen und Psychologen sinnvoll ist.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell ab. Sie zählt auch für Psychologinnen und Psychotherapeuten zu den wichtigsten Versicherungen.
- Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychologen können eine Berufsunfähigkeitsrente über ihr Versorgungswerk erhalten – allerdings häufig erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. Oft reicht diese Rente nicht aus, um den persönlichen Lebensstandard zu halten.
- Psychotherapeuten und Psychologinnen haben im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ein geringes BU-Risiko und können häufig mit günstigen Beiträgen rechnen.
- Welche BU-Beiträge für Sie anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: In die Beitragsberechnung fließen unter anderem Kriterien wie Ihr Gesundheitszustand, oftmals auch ob Sie Raucher:in oder Nichtraucher:in sind, Ihr Alter und die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ein.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychotherapeuten / Psychologinnen
BU-Versicherung für Psychotherapeuten / Psychologinnen kurz erklärt
Was bietet eine BU-Versicherung für Psychotherapeuten/Psychologinnen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet Psychotherapeutinnen und Psychologen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sie dient der finanziellen Absicherung für den Fall, dass der Therapeut bzw. die Therapeutin seinen oder ihren Beruf nicht weiter ausüben kann. Ob der Grund für die Berufsunfähigkeit eine Krankheit oder ein Unfall ist, spielt keine Rolle.
Auch wenn das BU-Risiko im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen vergleichsweise gering ist: Tritt der Leistungsfall ein, zahlt der Versicherer Ihnen die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und befreit Sie von den monatlichen Beitragszahlungen. Die BU-Versicherung zählt somit zu den wichtigsten Versicherungen – auch für Psychologen und Psychotherapeutinnen.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychotherapeuten/Psychologinnen sinnvoll?
1. Psychologen/Psychotherapeutinnen sind in günstiger Berufsgruppe
Versicherer stufen Psychologinnen und Therapeuten häufig in eine günstige Berufsgruppe (auch Risikogruppe genannt) ein. Das liegt unter anderem daran, dass sie im Vergleich zu Personen mit anderen Berufen kaum körperlichen Anstrengungen ausgesetzt sind und ein geringeres Berufsunfähigkeitsrisiko haben.
Für die Bestimmung des Risikos insgesamt und damit den zu zahlenden Beitrag, sind neben der Berufsgruppe weitere Faktoren relevant. Liegen z.B. bei einem Psychotherapeuten gewisse Vorerkrankungen vor oder übt er eine Extremsportart aus, kann es dazu führen, dass sich der Beitrag trotz einer eigentlich günstigen Berufsgruppe durch Zuschläge erhöht.
2. BU-Rente der Versorgungswerke reicht meist nicht aus
Über das berufsständische Versorgungswerk können approbierte Psychotherapeutinnen und Psychologen eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Allerdings zahlen sie meistens erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Das heißt: Das für Sie zuständige Versorgungswerk leistet in der Regel nur, wenn Sie nicht in der Lage sind, im gesamten therapeutischen Spektrum irgendeine Tätigkeit auszuüben. Im Leistungsfall müssen Sie üblicherweise auch Ihre Approbation als Therapeut:in abgeben. Zudem können Wartezeiten gelten. Die genauen Voraussetzungen für eine Leistung bei Berufsunfähigkeit sollten Sie beim jeweils zuständigen berufsständischen Versorgungswerk erfragen.
Außerdem reicht der berufsständische Berufsunfähigkeitsschutz für Psychotherapeuten und Psycholog:innen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen. Daher empfehlen Versorgungswerke ihren Mitgliedern, sich zusätzlich mit einer privaten BU-Versicherung abzusichern.
Berufsunfähigkeit kann jede Person treffen
Private Berufsunfähigkeitsversicherung und Versorgungswerke im Vergleich
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Leistungen
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Versorgungswerk
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Private Berufsunfähigkeitsversicherung
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|---|---|---|
| Erforderlicher Grad der Berufsunfähigkeit | regelmäßig nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit | meist ab 50% Berufsunfähigkeit |
| Weitere Berufstätigkeit möglich | nein, regelmäßig ist die Einstellung der Tätigkeit nachzuweisen | ja |
| Wartezeit | regelmäßig ja | in der Regel nein |
| Höhe der BU-Rente | abhängig von gezahlten Beiträgen | innerhalb bestimmter Grenzen frei wählbar (mit Nachversicherungsgarantie auch anpassbar) |
| Abstrakte Verweisung/Verweisung auf andere Tätigkeit | in der Regel nein | in der Regel nein |
| Aufgabe Approbation/Einstellung der Tätigkeit | regelmäßig ja | nein |
| Gesundheitsprüfung bei Vertragsschluss | nein | ja |
Bevor das Versorgungswerk Ihnen eine BU-Rente auszahlt, müssen Sie üblicherweise Ihre Zulassung zurückgeben.
Möchten Sie die Leistung des Versorgungswerks in Anspruch nehmen, kann es sein, dass dieses eine bestimmte Behandlung vorschreibt, um Ihre Berufsunfähigkeit abzuwenden. Bei einer privaten BU-Versicherung können Sie in der Regel selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen Sie ergreifen.
Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht für jede:n Versicherungsnehmer:in gleich. Die konkrete Beitragshöhe hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Folgende Kriterien spielen bei der Beitragsberechnung unter anderem eine Rolle:
- Berufsgruppe: Das statistische Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nicht bei jedem Beruf gleich hoch. Psychologen und Psychotherapeutinnen gehören bei den meisten Versicherern einer günstigen Berufsgruppe an. Daher können ihre BU-Beiträge häufig niedrig ausfallen.
- Alter: Junge Menschen haben normalerweise ein geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden als ältere. Daher fallen die Beiträge vieler Berufsunfähigkeitsversicherungen für jüngere Antragssteller:innen meist günstiger aus. Es kann daher sinnvoll sein, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.
- Gesundheitszustand: Um die Beiträge zu berechnen, nehmen Berufsunfähigkeitsversicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Bei bestimmten Vorerkrankungen können Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel verlangen. In bestimmten Konstellationen kann der Antrag auch abgelehnt werden. Grundsätzlich gilt: Gesunde Antragsteller:innen zahlen in der Regel günstige Beiträge.
Weitere Faktoren, die den Beitrag beeinflussen können: Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Rauchen etc.
- Höhe der BU-Rente: Je höher die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die Sie im Leistungsfall erhalten, desto höher ist der zu zahlende Monatsbeitrag.
- Versicherungsdauer: Je länger die vereinbarte Vertragslaufzeit, desto höher ist häufig der monatliche Beitrag. Trotzdem sollten Sie eine Vertragsdauer wählen, die Sie im besten Fall bis zum Rentenalter (67. Lebensjahr) absichert.
Allianz-Beitragsbeispiel einer BU für Psychotherapeuten/Psychologinnen
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychotherapeutinnen und Psychologen sind oft niedriger als Sie denken. Durch ihr häufig geringes Risiko, berufsunfähig zu werden, profitieren sie bei vielen Anbietern von günstigen Beiträgen. Zwei Beispiele:
- Eine 25-jährige angestellte Psychotherapeutin in Vollzeit kann bei der Allianz eine BU Premium bereits ab 35,69 Euro pro Monat abschließen.
- Eine 35-jährige angestellte Psychologin in Vollzeit mit 2.000 Euro BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr hat bei der Allianz im Tarif BU Premium monatliche Beitragskosten von 84,43 Euro.
Dieser Betrag gilt beispielhaft für den Tarif BU Premium unter folgenden Voraussetzungen:
Psychotherapeutin (Berufsgruppe B3), Eintrittsalter 25 Jahre, 1.000 Euro mtl. Rente bis zum 67. Lebensjahr, Versicherungsbeginn 01.01.2026, kein risikorelevantes Hobby, keine Gesundheitsrisiken, Nichtraucherin, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.
Stand: 16.12.2025
Dieser Betrag gilt beispielhaft für den Tarif BU Premium unter folgenden Voraussetzungen:
Psychologin (Berufsgruppe B3), Eintrittsalter 35 Jahre, 2.000 Euro mtl. Rente bis zum 67. Lebensjahr, Versicherungsbeginn 01.01.2026, kein risikorelevantes Hobby, keine Gesundheitsrisiken, Nichtraucherin, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.
Stand: 16.12.2025
Worauf sollten Psychologen/Psychotherapeutinnen bei der BU-Versicherung achten?
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