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Wohngebäudeversicherung bei Leerstand: Leere Wohung ohne Möbel
Versicherungsschutz für Immobilien und Hausrat bei Leerstand

Wohngebäude­ versichern bei Leerstand

Leerstand bezeichnet nicht genutzte beziehungsweise nicht bewohnte Gebäude. Eine mangelnde Überwachung von leerstehenden Immobilien führt zu verschiedenen Risiken. Wird beispielsweise ein Heizungsausfall im Winter nicht bemerkt, können dadurch ungeheizte Wasserleitungen gefrieren und platzen. Diese Schäden werden oft erst spät bemerkt, was zur Folge hat, dass Reparaturkosten höher ausfallen können. Sie müssen daher Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Leerstand bzw. vorübergehender oder dauerhafter Nichtbewohnung umgehend informieren. Gegen die spezifischen Risiken bei leerstehenden und unbewohnten Immobilien sollten Eigentümmer:innen zusätzlich verschiedene Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Bleibt ein Haus oder eine Wohnung über längere Zeit unbewohnt oder ungenutzt, gilt es oder sie als leerstehend. Für Versiche­rungen ist Leerstand von beson­derer Bedeutung, da über längere Zeit unbewohnte Gebäude höheren Risiken ausgesetzt sind. Ab wann Immo­bilien im Sinne der Versicherung als unbe­wohnt gelten, ist abhängig vom Versi­cherungs­anbieter. Üblicherweise kann ein Gebäude zwei bis drei Monate ungenutzt sein, ohne dass es als leerstehend gilt. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungs­schutz zu den vereinbarten Konditionen bestehen und deckt z. B. Urlaube oder berufliche Abwesenheiten ab. Wenn jedoch das Gebäude bzw. die Wohnung für einen längeren Zeitraum dauerhaft unbewohnt ist, liegt im Sinne der Versicherer eine erhöhte Risikosituation vor, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder sogar Kündigung führen kann.

Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung gilt eine Immobilie nach drei Monaten als leerstehend, bei der Allianz Hausratversicherung ab sechs Monaten.

Häuser und Wohnungen können aus verschiedenen Gründen unbewohnt sein. Unter anderem kann ein Grund sein, dass der oder die Eigentümer:in noch keine:n Mieter:in gefunden oder bewusst keine:n sucht oder dass die Immobilie absichtlich leer stehen gelassen wird, um von Wertsteigerungen auf dem Immobilienmarkt zu profitieren.

Die häufigsten Gründe für Leerstand sind:

  • Nutzung als Ferienhaus oder -wohnung oder Zweitwohnsitz
  • Geplanter Verkauf
  • Langzeiturlaub der Bewohner:innen
  • Anstehende Sanierung oder Renovierung
  • Mieter:innen- oder Eigentümer:innenwechsel
  • Umzug ins Pflegeheim
  • Todesfall und Erbfolge

Ohne regelmäßige Nutzung und Kontrolle einer Immobilie steigt die Wahrschein­lichkeit von Schäden, die unentdeckt bleiben – beispielsweise durch Wasser­rohr­brüche infolge von Frost, Schimmel­bildung oder Vanda­lismus. Auch das Risiko von Einbrüchen und Brand­stiftung ist bei unbe­wohnten Immo­bilien deutlich erhöht.

Versicherer berück­sichtigen diesen Gefahrenzuwachs in der Regel bei der Berechnung von Beiträgen. Melden Eigen­tümer:innen den Leerstand nicht der Versicherung, kann diese den Versicherungsschutz im Schadenfall einschränken.

Leerstand oder Unbewohntsein melden: Steht Ihr Haus oder Ihre Wohnung leer? Dann wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Allianz Berater oder Ihre Allianz Beraterin. Alternativ können Sie uns den Leerstand oder das Unbewohntsein auch unter den folgenden Rufnummern melden. 

 

Wohngebäudeversicherung: Melden Sie Ihren Leerstand ganz einfach telefonisch. Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr
Hausratversicherung: Melden Sie Ihren Leerstand ganz einfach telefonisch. Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr
Ein leerstehendes Gebäude bzw. eine unbewohnte Wohnung muss nicht zwingend versichert werden. Ist Ihr Besitz aber zu wertvoll, um im Schadenfall ungeschützt zu bleiben, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. In der Regel wird der Versicherer Ihnen einen neuen Vertrag mit angepassten Konditionen anbieten. Ist das Gebäude oder die Wohnung bereits bei Antragsstellung unbewohnt, muss dies im Versicherungsschein entsprechend vermerkt sein. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, gelten besondere Sicherheitsvorschriften bzw. Obliegenheiten, die eingehalten werden müssen. Nur so sind Eigentümer:innen im Schadensfall vollständig abgesichert. Hier erfahren Sie, was die Versicherungen der Allianz leisten und absichern.

Die Versicherungsleistungen der Allianz Wohngebäudeversicherung schützen Ihr Haus vor Kosten durch folgende Schäden:

  • Brand, Explosion, Seng- und Schmorschäden
  • Blitzeinschlag, Überspannung durch Gewitter
  • Rohrbruch
  • Sturm
  • Hagel

In der Allianz Wohngebäudeversicherung gilt Ihre Immobilie als dauerhaft leerstehend, wenn sie länger als drei Monate nicht bewohnt wird.

Haben Sie in Ihrer unbewohnten Wohnung oder Einfamilienhaus Hausrat stehen wie Möbel, elek­trische Geräte, Fahrräder oder andere Gebrauchs­gegen­stände, versichert Sie die Allianz Hausratversicherung auch gegen folgende Schäden: 

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasserschäden
  • Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vanda­lismus nach einem Einbruch

Der Versiche­rungs­schutz umfasst sämtliche Gegen­stände Ihres Hausrats in der versi­cherten Wohnung, in Gemein­schafts­räumen sowie in Garagen. Bei der Hausrat­versicherung sind vorübergehend leer­stehende Gebäude und Wohnungen bis zu sechs Monate versichert, sofern diese ansonsten bewohnt sind.  Ist bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit klar, dass die Wohnung oder das Einfamilienhaus nicht bewohnt bzw. während der Vertragslaufzeit länger als sechs Monate nicht bewohnt ist, dann ist ein extra Vertrag notwendig. In diesem sind allerdings Wertsachen wie z. B. Schmuck nicht versichert.  

Extremwetterschäden durch Überschwemmungen, etwa durch Starkregen, Lawinen oder Erdrutsche, decken Sie bei der Allianz mit dem Zusatz­baustein Extremwetterschutz ab. Diese Elementar­versi­cherung können Sie sowohl zur Hausrat- als auch zur Wohn­gebäude­versicherung der Allianz ab­schließen und sind somit gegen die finan­ziellen Folgen von Extrem­wetter­ereignissen abgesichert.
Sie sind Vermieter:in oder Eigentümer:in eines Hauses? Hier berechnen Sie die Versicherung des Gebäudes.
Schützen Sie Ihr Hab und Gut: Jetzt Beitrag in wenigen Schritten berechnen.
Absicherung gegen finanzielle Risiken durch Extremwetter: Alles Wissenswerte zum Zusatzbaustein Extremwetterschutz.
Als Eigentümer:in einer Immobilie sind Sie verpflich­tet, einen voraus­sicht­lichen oder beste­henden Leerstand unverzüglich Ihrer Versiche­rung zu melden. Nur so profitieren Sie weiterhin vom vollen Versicherungs­schutz. Welche weiteren Verpflich­tungen Sie haben, hängt von Ihrer Versi­cherung ab. Die Details finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Im Folgenden erfahren Sie, welche Verpflich­tungen Sie bei der Allianz im Hinblick auf Leerstand haben:

Damit die Allianz Wohngebäude­- und Hausratversiche­rung Ihr Gebäude und Ihren Hausrat auch bei Leer­stand voll versichert, haben Sie als Versicherte:r folgende vertraglich verein­barte Sicher­heits­vorschrif­ten zu beachten:

  • Melden Sie den Leerstand unverzüglich – entweder telefonisch oder direkt – bei Ihrem persönlichen Ansprech­partner oder Ihrer Ansprech­partnerin bei der Allianz.
  • Fenster und Türen der Immobilie müssen ordnungs­gemäß ge- und verschlos­sen sein.

In der Wohngebäudeversicherung gilt zusätzlich:

  • Wasserführende Anlagen, wie Frischwasserleitungen, Pumpen, Boiler und das Heizungssystem, haben Sie abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
  • Halten Sie insbesondere Dächer und am Wohngebäude außen angebrachte Sachen und wasserführende Anlagen in einwandfreiem Zustand. Stellen Sie Mängel fest, beheben Sie diese sofort.
  • Kontrollieren Sie Ihr leerstehendes Gebäude regelmäßig. Ist es Ihnen selbst nicht möglich, da Sie beispielsweise zu weit weg wohnen, beauftragen Sie jemanden, dies für Sie zu erledigen.
Verletzen Sie eine der oben genannten Sicherheitsvorschriften bzw. Obliegenheiten Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, riskieren Sie Konsequenzen im Schadenfall und erhalten nur teilweise oder gar keine Leistung. 
Eigentümer:innen sollten Ihre Immo­bilie bei Leerstand regel­mäßig kontrol­lieren und kleinere Schäden schnell beheben, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Steht ein Haus oder eine Wohnung dauerhaft leer, steigt unter anderem auch das Einbruchs­risiko. Zu den besten Präven­tionsmaß­nahmen gehören daher eine regel­mäßige Kontrolle und Wartung sowie das Haus oder die Wohnung trotz Leerstand bewohnt aus­sehen zu lassen. 

Für leerstehende Immobilien erhöht sich das Risiko für Schäden durch:

  • Einbruch, Vandalismus und Sabo­tage, da Einbrecher:innen oder Unbefugte bei unge­nutzten Gebäuden leichteres Spiel haben.
  • Unbemerkte Schäden aufgrund mangel­hafter Kontrolle oder Wartung, zum Beispiel durch Rohrbruch infolge von Frost oder Schimmel­bildung, besonders im Winter.
  • Brandschäden durch unent­deckte Gefahren­quellen, zum Beispiel unkon­trollierte Ablage­rungen von Unrat und Sperrmüll und der nicht kontrol­lierbare Zugang zum Gebäude. Auch die Wahrschein­lichkeit von Brand­stiftung steigt.
  • Stürme – leerstehende Gebäude sind hier oft stärker betroffen als bewohnte Immo­bilien. Bleiben kleine Angriffs­punkte für Sturmwind wie lose Dachziegel, nicht fest verrie­gelte Fenster und Türen oder beschä­digte Dachluken unbemerkt, erhöht sich das Risiko von Beschädi­gungen der Gebäude­substanz.
  • Haftungsansprüche, die Dritte an Sie stellen, wenn Sie etwa im Winter keinen Schnee räumen und Fuß­gänger:innen sich bei einem Sturz verletzen.

Mit folgenden Maßnahmen mini­mieren Sie die Schadenrisiken Ihrer leerste­henden Imm­obilie:

  • Nutzen Sie Leckagemelder, um Leitungs­wasser­schäden effektiv und frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Rauchmelder gewartet und funktions­tüchtig sind.
  • Durch regelmäßige Kontrollen und Wartungen des Gebäudes identi­fizieren Sie mögliche Gefahren­quellen rechtzeitig und reduzieren das Schadens­risiko.
  • Schalten Sie den Strom ab, um Brandschäden durch Elektrizität zu vermeiden.
  • Verschließen Sie alle Fenster und Türen, um Schäden durch Regen, Hagel oder Schnee zu verhindern und unbe­fugten Zutritt zu unterbinden.
  • Erwecken Sie möglichst den Anschein, die leerste­hende Immo­bilie sei bewohnt. Dies können Sie zum Beispiel durch regel­mäßige Garten­pflege und Briefkasten­leerung, Fenster­dekora­tionen oder eine zeitge­steuerte (Außen­-)beleuchtung erreichen. 

Die Allianz bietet mit der Wohngebäude- und Hausrat­versicherung Versicherungsschutz für Ihre leerste­hende Immo­bilie. Auch bei uns bekannt gegebenem Leerstand bieten beide Versiche­rungen im jeweiligen Tarif die gleichen Leistungen wie für bewohnte Gebäude.

Sowohl die Wohngebäude- als auch Hausrat­versicherung leisten bereits ab Tarif Basis unter anderem bei Feuer, Über­spannung durch Gewitter, Leitungswasser und Sturm.

Mit der Hausrat­versicherung ist Ihr Eigentum in einer leerste­henden Immo­bilie zudem vor Einbruch­diebstahl und Raub geschützt.

Die Allianz übernimmt bei Schäden die Kosten für Reparatur, Wieder­herstel­lung oder den Ersatz für versicherte Sachen.

Die passende Versicherung

Wie lange darf ein Haus unbewohnt bleiben?

Ein Haus kann in Deutschland prinzipiell unbegrenzt unbewohnt bleiben, aber es gibt unter anderem rechtliche oder steuerliche Faktoren, die den Zeitraum beeinflussen können. In einigen Kommunen gibt es Auflagen, dass Gebäude nicht zu lange leer stehen dürfen, um Verfall und Verwahrlosung zu verhindern.  Eine leerstehende Immobilie kann in manchen Städten oder Gemeinden zudem höhere Grundsteuern oder Gebühren nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich über die lokalen Bestimmungen und etwaige Folgen zu informieren.

Wie wirkt sich Leerstand auf den Versicherungsschutz und die Beiträge aus?

Das hängt vom Versicherungs­anbieter ab. In der Regel bleiben die Leistungen gleich, wenn ein Gebäude in Leerstand übergeht, während die Beiträge an die erhöhten Risiken angepasst werden.

Wichtig: Sie müssen den Leerstand unverzüglich Ihrem Allianz-Ansprech­partner oder Ihrer Ansprech­partnerin melden, anderenfalls riskieren Sie den Versicherungs­schutz. Geht Ihr Gebäude in Leerstand über, können die Beiträge steigen. Denn Leerstand bedeutet für Versicherer eine Gefahren­erhöhung.

Bei der Allianz Wohngebäude­versi­cherung ist Leerstand bis zu drei Monate mitver­sichert, danach können die Beiträge an die neuen Risiken angepasst werden. Die Allianz Hausrat­versi­cherung versichert Leerstand für maximal sechs Monate mit, danach gibt es in der Regel einen neuen Versicherungs­vertrag, ähnlich wie bei der Versi­cherung einer Zweit­wohnung.

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Allianz-Tarif? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre persön­liche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Ist eine Wohngebäudeversicherung bei Leerstand Pflicht?

Nein, eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorge­schrieben, auch nicht bei Leerstand. Eine Pflicht­versiche­rung für Ihr Haus gibt es nicht. Versicherte Eigen­tümer:innen leerste­hender Immo­bilien haben ihre Versi­cherung jedoch über den Leerstand zu infor­mieren. 
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