Leerstand bezeichnet nicht genutzte beziehungsweise nicht bewohnte Gebäude. Eine mangelnde Überwachung von leerstehenden Immobilien führt zu verschiedenen Risiken. Wird beispielsweise ein Heizungsausfall im Winter nicht bemerkt, können dadurch ungeheizte Wasserleitungen gefrieren und platzen. Diese Schäden werden oft erst spät bemerkt, was zur Folge hat, dass Reparaturkosten höher ausfallen können. Sie müssen daher Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Leerstand bzw. vorübergehender oder dauerhafter Nichtbewohnung umgehend informieren. Gegen die spezifischen Risiken bei leerstehenden und unbewohnten Immobilien sollten Eigentümer:innen zusätzlich verschiedene Präventionsmaßnahmen ergreifen.
Ab wann gilt eine Immobilie als leerstehend bzw. unbewohnt?
Bleibt ein Haus oder eine Wohnung über längere Zeit unbewohnt oder ungenutzt, gilt es oder sie als leerstehend. Für Versicherungen ist Leerstand von besonderer Bedeutung, da über längere Zeit unbewohnte Gebäude höheren Risiken ausgesetzt sind. Ab wann Immobilien im Sinne der Versicherung als unbewohnt gelten, ist abhängig vom Versicherungsanbieter. Üblicherweise kann ein Gebäude zwei bis drei Monate ungenutzt sein, ohne dass es als leerstehend gilt. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Konditionen bestehen und deckt z. B. Urlaube oder berufliche Abwesenheiten ab. Wenn jedoch das Gebäude bzw. die Wohnung für einen längeren Zeitraum dauerhaft unbewohnt ist, liegt im Sinne der Versicherer eine erhöhte Risikosituation vor, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder sogar zu einer Kündigung führen kann.
Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung gilt eine Immobilie nach drei Monaten als leerstehend, bei der Allianz Hausratversicherung ab sechs Monaten.
Welche Gründe können zu einem Leerstand bei Immobilien führen?
Häuser und Wohnungen können aus verschiedenen Gründen unbewohnt sein. Unter anderem kann ein Grund sein, dass der oder die Eigentümer:in noch keine:n Mieter:in gefunden oder bewusst keine:n sucht oder dass die Immobilie absichtlich leer stehen gelassen wird, um von Wertsteigerungen auf dem Immobilienmarkt zu profitieren.
Die häufigsten Gründe für Leerstand sind:
- Nutzung als Ferienhaus oder -wohnung oder Zweitwohnsitz
- Geplanter Verkauf
- Langzeiturlaub der Bewohner:innen
- Anstehende Sanierung oder Renovierung
- Mieter:innen- oder Eigentümer:innenwechsel
- Umzug ins Pflegeheim
- Todesfall und Erbfolge
Wieso sind Leerstand und Unbewohntsein für Versicherungen von besonderer Bedeutung?
Ohne regelmäßige Nutzung und Kontrolle einer Immobilie steigt die Wahrscheinlichkeit von Schäden, die unentdeckt bleiben – beispielsweise durch Wasserrohrbrüche infolge von Frost, Schimmelbildung oder Vandalismus. Auch das Risiko von Einbrüchen und Brandstiftung ist bei unbewohnten Immobilien deutlich erhöht.
Versicherer berücksichtigen diesen Gefahrenzuwachs in der Regel bei der Berechnung von Beiträgen. Melden Eigentümer:innen den Leerstand nicht der Versicherung, kann sie den Versicherungsschutz im Schadenfall einschränken.
Leerstand oder Unbewohntsein melden: Steht Ihr Haus oder Ihre Wohnung leer? Dann wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Allianz Berater oder Ihre Allianz Beraterin. Alternativ können Sie uns den Leerstand oder das Unbewohntsein auch unter den folgenden Rufnummern melden.
Beratung zum Versicherungsschutz bei Leerstand von Wohngebäuden
Wie können Sie Ihre leerstehende oder unbewohnte Immobilie versichern?
Ein leerstehendes Gebäude bzw. eine unbewohnte Wohnung muss nicht zwingend versichert werden. Ist Ihr Besitz aber zu wertvoll, um im Schadenfall ungeschützt zu bleiben, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. In der Regel wird der Versicherer Ihnen einen neuen Vertrag mit angepassten Konditionen anbieten. Ist das Gebäude oder die Wohnung bereits bei Antragstellung unbewohnt, muss dies im Versicherungsschein entsprechend vermerkt sein. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, gelten besondere Sicherheitsvorschriften bzw. Obliegenheiten, die eingehalten werden müssen. Nur so sind Eigentümer:innen im Schadensfall vollständig abgesichert. Hier erfahren Sie, was die Versicherungen der Allianz leisten und absichern.
Das leistet die Allianz Wohngebäudeversicherung
Die Versicherungsleistungen der Allianz Wohngebäudeversicherung schützen Ihr Haus vor Kosten durch folgende Schäden:
- Brand, Explosion, Seng- und Schmorschäden
- Blitzeinschlag, Überspannung durch Gewitter
- Rohrbruch
- Sturm
- Hagel
- wild lebende Tiere, wie Marder
In der Allianz Wohngebäudeversicherung gilt Ihre Immobilie als dauerhaft leerstehend, wenn sie länger als drei Monate nicht bewohnt wird.
Das leistet die Hausratversicherung
Haben Sie in Ihrer unbewohnten Wohnung oder Ihrem unbewohnten Einfamilienhaus Hausrat stehen wie Möbel, elektrische Geräte, Fahrräder oder andere Gebrauchsgegenstände, versichert Sie die Allianz Hausratversicherung auch gegen folgende Schäden:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasserschäden
- Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Gegenstände Ihres Hausrats in der versicherten Wohnung, in Gemeinschaftsräumen sowie in Garagen. Bei der Hausratversicherung sind vorübergehend leerstehende Gebäude und Wohnungen bis zu sechs Monate versichert, sofern diese ansonsten bewohnt sind. Ist bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit klar, dass die Wohnung oder das Einfamilienhaus nicht bewohnt bzw. während der Vertragslaufzeit länger als sechs Monate nicht bewohnt ist, dann ist ein extra Vertrag notwendig. In diesem sind allerdings Wertsachen wie z. B. Schmuck nicht versichert.
Versicherungsschutz gegen Extremwetterschäden
Wozu sind Sie als Eigentümer:in bei Leerstand verpflichtet?
Verpflichtungen bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung
Damit die Allianz Wohngebäude- und Hausratversicherung Ihr Gebäude und Ihren Hausrat auch bei Leerstand voll versichert, haben Sie als Versicherte:r folgende vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften zu beachten:
- Melden Sie den Leerstand unverzüglich – entweder telefonisch oder direkt – bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin bei der Allianz.
- Fenster und Türen der Immobilie müssen ordnungsgemäß ge- und verschlossen sein.
In der Wohngebäudeversicherung gilt zusätzlich:
- Wasserführende Anlagen, wie Frischwasserleitungen, Pumpen, Boiler und das Heizungssystem, haben Sie abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- Halten Sie insbesondere Dächer und am Wohngebäude außen angebrachte Sachen und wasserführende Anlagen in einwandfreiem Zustand. Stellen Sie Mängel fest, beheben Sie diese sofort.
- Kontrollieren Sie Ihr leerstehendes Gebäude regelmäßig. Ist es Ihnen selbst nicht möglich, da Sie beispielsweise zu weit weg wohnen, beauftragen Sie jemanden, dies für Sie zu erledigen.
Folgen der Nichtbeachtung der Pflichten bei Leerstand
Risiken und Prävention: Haus im Leerstand – was ist zu beachten?
Eigentümer:innen sollten ihre Immobilie bei Leerstand regelmäßig kontrollieren und kleinere Schäden schnell beheben, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Steht ein Haus oder eine Wohnung dauerhaft leer, steigt unter anderem auch das Einbruchsrisiko. Zu den besten Präventionsmaßnahmen gehören daher eine regelmäßige Kontrolle und Wartung sowie das Haus oder die Wohnung trotz Leerstand bewohnt aussehen zu lassen.
Risiken: Warum leerstehende Immobilien besonders gefährdet sind
Für leerstehende Immobilien erhöht sich das Risiko für Schäden durch:
- Einbruch, Vandalismus und Sabotage, da Einbrecher:innen oder Unbefugte bei ungenutzten Gebäuden leichteres Spiel haben.
- Unbemerkte Schäden aufgrund mangelhafter Kontrolle oder Wartung, zum Beispiel durch Rohrbruch infolge von Frost oder Schimmelbildung, besonders im Winter.
- Brandschäden durch unentdeckte Gefahrenquellen, zum Beispiel unkontrollierte Ablagerungen von Unrat und Sperrmüll und der nicht kontrollierbare Zugang zum Gebäude. Auch die Wahrscheinlichkeit von Brandstiftung steigt.
- Stürme – leerstehende Gebäude sind hier oft stärker betroffen als bewohnte Immobilien. Bleiben kleine Angriffspunkte für Sturmwind wie lose Dachziegel, nicht fest verriegelte Fenster und Türen oder beschädigte Dachluken unbemerkt, erhöht sich das Risiko von Beschädigungen der Gebäudesubstanz.
- Haftungsansprüche, die Dritte an Sie stellen, wenn Sie etwa im Winter keinen Schnee räumen und Fußgänger:innen sich bei einem Sturz verletzen.
Prävention: Welche Schutzmaßnahmen Sie für Ihre ungenutzte Immobilie vornehmen können
Mit folgenden Maßnahmen minimieren Sie die Schadensrisiken Ihrer leerstehenden Immobilie:
- Nutzen Sie Leckagemelder, um Leitungswasserschäden effektiv und frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
- Stellen Sie sicher, dass alle Rauchmelder gewartet und funktionstüchtig sind.
- Durch regelmäßige Kontrollen und Wartungen des Gebäudes identifizieren Sie mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig und reduzieren das Schadensrisiko.
- Schalten Sie den Strom ab, um Brandschäden durch Elektrizität zu vermeiden.
- Verschließen Sie alle Fenster und Türen, um Schäden durch Regen, Hagel oder Schnee zu verhindern und unbefugten Zutritt zu unterbinden.
- Erwecken Sie möglichst den Anschein, die Immobilie sei bewohnt. Dies können Sie zum Beispiel durch regelmäßige Gartenpflege und Briefkastenleerung, Fensterdekorationen oder eine zeitgesteuerte (Außen-)Beleuchtung erreichen.
Das leistet die Allianz
Die Allianz bietet mit der Wohngebäude- und Hausratversicherung Versicherungsschutz für Ihre leerstehende Immobilie. Auch bei uns bekannt gegebenem Leerstand bieten beide Versicherungen im jeweiligen Tarif die gleichen Leistungen wie für bewohnte Gebäude.
Sowohl die Wohngebäude- als auch Hausratversicherung leisten bereits ab Tarif Basis unter anderem bei Feuer, Überspannung durch Gewitter, Leitungswasser und Sturm.
Mit der Hausratversicherung ist Ihr Eigentum in einer leerstehenden Immobilie zudem vor Einbruchdiebstahl und Raub geschützt.
Die Allianz übernimmt bei Schäden die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder den Ersatz für versicherte Sachen.
Häufige Fragen zum Thema Leerstand
Wie lange darf ein Haus unbewohnt bleiben?
Ein Haus kann in Deutschland prinzipiell unbegrenzt unbewohnt bleiben, aber es gibt unter anderem rechtliche oder steuerliche Faktoren, die den Zeitraum beeinflussen können. In einigen Kommunen gibt es Auflagen, dass Gebäude nicht zu lange verwaist sein dürfen, um Verfall und Verwahrlosung zu verhindern. Eine leerstehende Immobilie kann in manchen Städten oder Gemeinden zudem höhere Grundsteuern oder Gebühren nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich über die lokalen Bestimmungen und etwaige Folgen zu informieren.
Wie wirkt sich Leerstand auf den Versicherungsschutz und die Beiträge aus?
Das hängt vom Versicherungsanbieter ab. In der Regel bleiben die Leistungen gleich, wenn ein Gebäude in Leerstand übergeht, während die Beiträge an die erhöhten Risiken angepasst werden.
Wichtig: Sie müssen den Leerstand unverzüglich Ihrem Allianz Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin melden, andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz. Geht Ihr Gebäude in Leerstand über, können die Beiträge steigen. Denn Leerstand bedeutet für Versicherer eine Gefahrenerhöhung.
Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung ist Leerstand bis zu drei Monate mitversichert, danach können die Beiträge an die neuen Risiken angepasst werden. Die Allianz Hausratversicherung versichert Leerstand für maximal sechs Monate mit, danach gibt es in der Regel einen neuen Versicherungsvertrag, ähnlich wie bei der Versicherung einer Zweitwohnung.
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Allianz Tarif? Dann wenden Sie sich einfach an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Ist eine Wohngebäudeversicherung bei Leerstand Pflicht?
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%