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Keinen Platz am Pool bekommen: Urlauber erhält Geld zurück

(11.01.2024) Für einen Urlauber auf Rhodos wurde die Liegensituation am hoteleigenen Pool zum täglichen Ärgernis. Nahezu jeden Morgen wurde er Zeuge davon, wie andere Gäste die Hotelregeln missachteten und die begrenzten Liegen weit über die erlaubten 30 Minuten mit ihren Handtüchern belegten, ohne sie zu nutzen. Er selbst und seine Familie bekamen oft keinen Platz mehr, doch das Hotelpersonal unternahm nichts dagegen. Ist das ein Reisemangel? Das Amtsgericht Hannover sagt: Ja! (553 C 5141/23)

Der verärgerte Urlauber forderte vom Reiseveranstalter eine Entschädigung dafür, dass er die Anlage nicht so nutzen konnte, wie er sich das vorgestellt hatte. Er und seine Familie befolgten immerhin die Hotelregeln und zogen daher meist den Kürzeren. Der Reiseveranstalter sah darin jedoch keinen Reisemangel, sondern argumentierte nach dem Motto: Der frühe Vogel fängt eben den Wurm. Daraufhin klagte der Mann – mit Erfolg.

Das Amtsgericht Hannover gab dem Urlauber Recht: Der Reiseveranstalter müsse zwar nicht allen Gästen eine Liege garantieren, aber das Verhältnis zur Hotelauslastung müsse stimmen. Und: Die Liegen müssten von allen Gästen faktisch auch genutzt werden können, was in diesem Fall schlichtweg nicht möglich war.

Das Gericht betonte auch, dass es nicht Aufgabe der Reisenden sei, fremde Handtücher einfach selbst zu entfernen oder sich ein Beispiel am regelwidrigen Verhalten der anderen Gäste zu nehmen. Dies sei unzumutbar, da Streit vorprogrammiert wäre. So bekam der Urlauber schließlich eine Reisepreisminderung von 15 Prozent pro Tag zugesprochen – in der Summe waren es rund 322 Euro.
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