Rechtliche Neuerungen: Das ändert sich 2023

(15.12.2022) Der Jahreswechsel geht in der Regel mit umfangreichen rechtlichen Neuerungen einher – so auch in diesem Jahr. Geprägt sind die neuen Gesetze und Regelungen zum großen Teil von der anhaltenden Energiekrise. So dürfen sich Leistungsberechtigte unter anderem über mehr Wohngeld freuen und die geplante Erhöhung der CO2-Steuer entfällt im kommenden Jahr. Was sich 2023 sonst noch ändert, lesen Sie hier.
Gerade einkommensschwache Haushalte leiden unter den stark steigenden Miet- und Energiepreisen. Um ein wenig Entlastung zu schaffen, wird das Wohngeld im Jahr 2023 deutlich erhöht. Während der durchschnittliche Wohngeldbetrag bislang bei 180 Euro pro Monat lag, steigt er im kommenden Jahr auf 370 Euro. Eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente soll zusätzlich in Form von Zuschüssen gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Mietstufen reformiert, wodurch mehr Menschen Anspruch auf die Leistung erhalten. 
Viele Rentner gehen einem Nebenjob nach, müssen dabei jedoch strenge Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Diese werden 2023 deutlich gelockert: Bei Frührentnern entfallen die Zuverdienstgrenzen gänzlich. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sich im kommenden Jahr über höhere Hinzuverdienstgrenzen freuen. 
Zum 1. Januar 2023 wird Hartz IV durch das neue Bürgergeld abgelöst. Dieses geht mit einigen Erleichterungen für Leistungsbezieher einher. So wird der Regelsatz 502 Euro betragen und damit deutlich über dem bisherigen Hartz IV Regelsatz von 449 Euro liegen. Auch sollen sich Arbeitslose im ersten Jahr voll auf die Jobsuche konzentrieren können, weshalb eine einjährige Karenzzeit für Wohnung und Vermögen greift. Ab Juli 2023 werden dann weitere Änderungen in Kraft treten: So sollen etwa Ausbildung und Umschulung stärker gefördert werden. Wer bislang Arbeitslosengeld II bezogen hat, erhält automatisch Bürgergeld. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein haben, müssen Sie diesen demnächst gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Der Umtausch erfolgt dabei im verschiedenen Stufen: So müssen bis zum 19. Januar 2023 alle Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 den Umtausch vollzogen haben. Bis zum Jahr 2033 sollen alle Autofahrer in Deutschland mit den neuen Führerscheinen ausgestattet sein. 
Bislang wurden E-Autos im Rahmen des BAFA-Umweltbonus mit maximal 9.000 Euro gefördert. Ab 2023 halbiert sich der Betrag. Darüber hinaus entfällt die Förderung für Autos mit einem Nettolistenpreis von über 45.000 Euro gänzlich. Auch Plug-In-Hybride werden ab Januar nicht mehr gefördert. Ab September 2023 wird die Förderung für Gewerbetreibende eingestellt. Die Finanzspritze steht dann nur noch Privatleuten zu.
Wer eine Photovoltaik-Anlage plant oder erst vor Kurzem eine Anlage in Betrieb genommen hat, darf sich 2023 über eine großzügigere Unterstützung freuen. So werden etwa Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt mit 8,6 Cent/Kilowattstunde gefördert. Betreiber von größeren Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt erhalten 7,5 Cent/Kilowattstunde. Die Förderung gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Lieferservice und Coffee to go sind zwar komfortabel, doch gehen damit auch große Mengen Plastikmüll einher. Um dies einzudämmen, hat die EU neue Vorschriften beschlossen. In Deutschland werden diese ab Januar 2023 umgesetzt. Mit dem Jahreswechsel müssen Restaurants und Cafés auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei darf das Essen in der Einwegverpackung nicht billiger angeboten werden als das Essen aus der umweltfreundlichen Alternative. Lediglich Pfand für die Verpackung darf gefordert werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kleinbetriebe mit weniger als fünf Angestellten und einer Ladenfläche von unter 80 Quadratmetern.
Krankmeldungen sind ab Januar 2023 mit weniger Aufwand verbunden, denn dann greift die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gelbe Zettel in Papierform gehören somit der Vergangenheit an. Stattdessen überträgt die Arztpraxis die AU in elektronischer Form an Krankenkasse und Arbeitgeber.
Bislang galt: Ehepartner dürfen im Notfall nicht automatisch medizinische Entscheidungen füreinander treffen. Dies ändert sich zum 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Notvertretungsrechts. Kann eine Person nicht mehr eigenmächtig entscheiden – etwa infolge eines unfallbedingten Komas – kann der Ehepartner dies übernehmen, sofern die Eheleute nicht getrennt leben. Das Notvertretungsrecht greift allerdings nur maximal sechs Monate lang. Auch ersetzt es keine detaillierte Patientenverfügung, in der vorsorglich die eigenen Wünsche dokumentiert werden können.

Arbeitnehmer sollten bei Ihrer ersten Lohnbescheinigung 2023 etwas genauer hinsehen und sich auch bei der Steuererklärung nicht auf bisherige Pauschbeträge verlassen, denn mit dem Jahreswechsel ändert sich einiges. Hier ein paar Beispiele:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 9.984 Euro auf 10.623 Euro.
  • Rentenbeiträge können ab 2023 komplett von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Homeoffice-Pauschale steigt von maximal 600 Euro (bei max. 120 Tagen im Jahr) auf maximal 1.000 Euro (bei max. 200 Tagen im Jahr).
  • Der Spitzensteuersatz steigt um 3.000 Euro auf 61.972 Euro pro Jahr.
  • Die Erhöhung der CO2-Steuer entfällt 2023.
  • Der Kinderfreibetrag steigt von 5.620 Euro auf 5.760 Euro.
  • Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Kind.
  • Die Verdienstgrenze im Midijob steigt von 1.600 Euro auf 2.000 Euro.
Weiterführende Themen:
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
Die passende Versicherung
Service und Kontakt
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.