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Belästigung durch Laub und Pollen

BGH: Nachbarschaftsstreit um Birken

(10.10.2019) Laub und Pollen von Bäumen des Nachbargrundstücks müssen geduldet werden. So urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 20.09.2019, nachdem ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn verlangte, drei gesunde Bäume auf dessen Grundstück zu entfernen.

 

Bäume fällen oder 230 Euro monatliche Zahlung

Im baden-württembergischen Heimsheim fühlte sich ein Grundstücksbesitzer durch Bäume auf dem Nachbargrundstück gestört. Betroffen waren drei gesunde, etwa 18 Meter hohe Birken. Blätter, Zapfen und Pollen verunreinigten das benachbarte Grundstück. Der Kläger forderte deshalb die Entfernung der Bäume oder eine monatliche Zahlung in Höhe von 230 Euro von Juni bis November. Zunächst wies das Amtsgericht Maulbronn die Klage des Nachbarn, in welcher er das Fällen der Bäume forderte, ab. Der Kläger legte allerdings Berufung ein. Das Landgericht in Karlsruhe verurteilte den Beklagten daraufhin zur Beseitigung der drei Birken.

Birken dürfen bleiben

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Birken doch stehen bleiben dürfen. Da der Beklagte die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten hat, wurde das Urteil des Landesgerichts Karlsruhe revidiert. Der BGH erklärt: Halten Bäume den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze ein und wachsen ihre Zweige auch nicht über die Grenze, muss der Nachbar natürliche Einwirkungen wie Laubabwurf und Pollenflug hinnehmen. Er kann weder die Beseitigung der Bäume noch einen finanziellen Ausgleich verlangen. 

Gut zu wissen!

Egal ob Baum oder Strauch: Wenn Sie eine neue Pflanze in den Randbereich Ihres Gartens setzten möchten, sollten Sie sich zunächst mit dem Thema Grenzabstand beschäftigen. Wenn nämlich Bäume, Sträucher und Hecken ungeahnte Ausmaße annehmen, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Deshalb gilt als Faustregel: Halten Sie mit Bäumen und Sträuchern, die bis zu zwei Meter hoch sind, einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze ein. Sollten die Pflanzen höher sein, ist sogar ein Mindestabstand von zwei Metern erforderlich. Welcher Grenzabstand einzuhalten ist, kann auch von der Pflanzenart abhängen: Bestimmte schnell wachsende und ausladende Bäume müssen je nach Bundesland bis zu acht Meter Abstand wahren. Wer die Abstandsregeln ganz genau wissen möchte, muss leider etwas tiefer in die Materie eintauchen: In jedem Bundesland sind die Grenzabstände unterschiedlich definiert.

Es ist ebenfalls wichtig, wie Sie den Abstand zur Grundstücksgrenze ermitteln. Gemessen wird der Grenzabstand von dort, wo der grenznächste Pflanzenstamm aus der Erde tritt. Bei Pflanzen, die keine Stämme, sondern eine Vielzahl von Trieben besitzen, gelten andere Regelungen. Himbeeren und Brombeeren beispielsweise können im Einzelfall auch von der Mitte aus, zwischen allen aus dem Boden austretenden Trieben gemessen werden.

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