Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Schriftform festzulegen. Werden die Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag ausreichend aufgeführt, ist kein extra Nachweis notwendig. Wenn allerdings beispielsweise nur ein mündlicher Anstellungsvertrag vorliegt, müssen die Arbeitskonditionen trotzdem zusätzlich zusammengefasst werden. Der Nachweis muss in Schriftform vorliegen, das bedeutet auf Papier. Ein digitales Dokument, zum Beispiel eine E-Mail, genügt nicht. Die elektronische Form ist in der deutschen Gesetzgebung explizit ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber muss das Schriftstück unterschreiben. Da es sich nicht um einem Vertrag, sondern um eine einseitige Erklärung handelt, ist keine Unterschrift des Arbeitnehmers nötig.