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Neues EU-Gesetz: Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen

(06.05.2024) Wenn technische Geräte kurz nach der Gewährleistungsdauer kaputtgehen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch wenig nachhaltig. Denn oftmals ist es günstiger, sich ein neues Gerät zu kaufen, als es reparieren zu lassen. Dem will die EU jetzt entgegenwirken. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur erhalten.

Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, Reparaturen grundsätzlich attraktiver zu machen und somit weniger unnötigen Elektroabfall zu erzeugen. So soll zum einen die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren pauschal um ein zusätzliches Jahr verlängert werden, nachdem eine Reparatur in der Gewährleistungszeit in Auftrag gegeben wurde. Zum anderen ist vorgesehen, dass Hersteller defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist annehmen und reparieren müssen. Dabei haben sie sicherzustellen, dass genügend Ersatzteile auf Lager sind, Anleitungen für unabhängige Werkstätten bereitgestellt werden und Reparaturkosten transparent eingesehen werden können. Sollte das Herstellerunternehmen nicht mehr existieren, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden.

Momentan umfassen die neuen Regeln Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, aber auch Smartphones oder Laptops. Es ist möglich, dass die Liste in Zukunft noch verlängert wird.

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Darüber hinaus schlägt die Richtlinie bestimmte Reparaturförderungen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können – mindestens eine Maßnahme soll jedoch für alle verpflichtend sein. Dazu zählen beispielsweise Garantie-Gutscheine oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen. Eine europaweite Plattform soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem vereinfachen, den Weg zur nächstgelegenen Werkstatt zu finden.

Da es sich bislang nur um eine Richtline der EU handelt, gelten die neuen Vorschriften nicht ab sofort. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht zu übertragen.

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