Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, Reparaturen grundsätzlich attraktiver zu machen und somit weniger unnötigen Elektroabfall zu erzeugen. So soll zum einen die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren pauschal um ein zusätzliches Jahr verlängert werden, nachdem eine Reparatur in der Gewährleistungszeit in Auftrag gegeben wurde. Zum anderen ist vorgesehen, dass Hersteller defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist annehmen und reparieren müssen. Dabei haben sie sicherzustellen, dass genügend Ersatzteile auf Lager sind, Anleitungen für unabhängige Werkstätten bereitgestellt werden und Reparaturkosten transparent eingesehen werden können. Sollte das Herstellerunternehmen nicht mehr existieren, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden.
Momentan umfassen die neuen Regeln Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, aber auch Smartphones oder Laptops. Es ist möglich, dass die Liste in Zukunft noch verlängert wird.
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