- Fügen Sie anderen Personen im Ausland aus Versehen einen Schaden zu oder beschädigen fremdes Eigentum, trägt ihr deutsche Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten.
- Voraussetzung für den Haftpflichtschutz ist, dass Sie nur vorübergehend im Ausland sind (z. B. im Urlaub) und weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Student:innen, Azubis und Schüler:innen sind bei einem längeren Praktikum oder Semester im Ausland über die Familienhaftpflicht der Eltern abgesichert.
- Besonders bei längerem Aufenthalt ist es wichtig darauf zu achten, ob der individuelle Versicherungsschutz ausreicht.
Haftpflichtversicherung Ausland: Diese Schäden übernimmt sie

Privat-Haftpflicht im Ausland: Auf den Punkt gebracht
Im Ausland wohnen: Reicht die Privat-Haftpflicht, oder benötige ich eine Reisehaftpflichtversicherung?
Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch, wenn ich einen Wohnsitz im Ausland habe?
Nein, sind Sie dauerhaft ausgewandert und haben keine deutsche Meldeadresse mehr, ist meist auch Ihre deutsche Haftpflichtversicherung nicht mehr gültig. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei den meisten Policen, dass Sie einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
Leben Sie dauerhaft im Ausland, können Sie eine Haftpflicht in Ihrem neuen Heimatland abschließen oder sich bei Ihrem bisherigen Versicherer erkundigen, ob er spezielle Auslandshaftpflichtversicherungstarife anbietet.
Schützt die Haftpflichtversicherung Studenten während Auslandssemestern?
Leben Sie als Student:in, Azubi oder Schüler:in vorübergehend im Ausland, weil Sie dort studieren oder ein Praktikum machen, sind Sie weiterhin über die deutsche Haftpflichtversicherung abgesichert.
Denn: Personen, die noch in der Erstausbildung sind, benötigen in der Regel keine eigene Haftpflichtversicherung, sondern sind weiterhin über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern versichert. Trotzdem sollten Sie Ihren Haftpflichtversicherer vorab über Ihr Auslandssemester oder -praktikum informieren und Ihren individuellen Versicherungsschutz abklären. Je nach Länge des Auslandsaufenthalts und abhängig von der Tatsache, ob der eigene Wohnsitz in Deutschland abgemeldetet wurde, könnte es sein, dass eine separate Haftpflichtversicherung für Reisen sinnvoll ist.
Leistungen, die Ihre Haftpflichtversicherung im Ausland abdecken sollte

- Dauer des Aufenthalts: Häufig schränken Versicherer die Länge des Auslandsaufenthalts ein, für den Sie Versicherungsschutz genießen. Wählen Sie daher einen Tarif, der die Dauer Ihrer Reise abdeckt. Das ist besonders wichtig bei langen Reisen wie Work and Travel oder bei einem Auslandssemester.
- Passiver Rechtsschutz: Diese Leistung sichert Sie ab, wenn der Schadenfall unklar ist, Sie verklagt werden oder es zu einem gerichtlichen Prozess kommt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflicht auch im Ausland die Gerichtskosten.
- Kautionszahlungen: In manchen Ländern sind Kautionszahlungen üblich, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und der Versicherungsfall noch nicht abschließend geklärt ist.
- Forderungsausfalldeckung: Nicht überall ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung so selbstverständlich wie in Deutschland. Ihre eigene Privat-Haftpflicht springt ein, wenn eine andere Person im Ausland Ihnen Schaden zufügt oder Ihr Eigentum beschädigt, aber selbst keine private Haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist.
Aber Achtung: Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen Sie die Person, die den Schaden verursacht hat, vor Ort auf Schadensersatz verklagen. Aufgrund der Sprachbarriere und der fremden Gesetze kostet es oft zusätzlich Zeit und Nerven, im Ausland diesen Schadenersatz einzufordern. Deshalb ist unter Umständen eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung hilfreich, die Sie mit Dolmetscher:innen und Anwälten im Ausland unterstützt. - Mietsachschäden: Im Hotel kann es schnell passieren, dass eine Lampe herunterfällt und kaputt geht. Sind Mietsachschäden in Ihrer Haftpflicht enthalten, greift diese auch bei Schäden am Mobiliar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen.
Spezielle Zusatzleistungen oder Kombitarife, beispielsweise Öltank-Versicherung oder Wohnungs-Haftpflichtschutz, benötigen Sie im Ausland nicht.
Ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?
Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung im Ausland?
Ihre Privat-Haftpflicht kommt im Ausland für alle Schäden auf, die sie auch im Inland übernimmt. Das heißt: Über Ihre private Haftpflichtversicherung sind Sie bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden weltweit abgesichert.
In der Regel ist die Deckungssumme im In- und Ausland gleich. Damit Sie bei Personenschäden ausreichend abgesichert sind, sollte sie mindestens bei fünf Millionen Euro liegen. Eine hohe Absicherung ist zum Beispiel bei Reisen in die USA wichtig. Dort sind Klagen auf hohe Schadenersatzforderungen selbst bei kleinen Schäden üblich.
Zusätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch das Hinterlegen einer Kaution, wenn Sie aufgrund eines Haftpflichtschadens dazu aufgefordert werden.
Für welche Schäden zahlt die PHV im Ausland nicht?
Weder im Ausland noch im Inland übernimmt Ihre Private Haftpflichtversicherung beispielsweise:
- Schäden an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum mitversicherter Personen (z. B. Ihrer Kinder)
- Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht (z. B. zerstörtes Mobiliar im Hotelzimmer)
- Schäden, die Sie absichtlich und vorsätzlich verursacht haben
- Schäden an (Miet-)Autos, Campingfahrzeugen, Rollern und anderen Kfz
Sonderfall: Haben Sie ein Auto und für dieses eine Kfz-Versicherung inklusive Mallorca-Police abgeschlossen, sind ausländische Mietfahrzeuge im Schadenfall auf deutschem Niveau abgesichert. Verursachen Sie zum Beispiel in Italien mit Ihrem Leihwagen einen Autounfall, deckt der Zusatzschutz Kosten ab, die der Haftpflichtversicherer des Miet-Pkw nicht übernimmt.
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