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Paar im Urlaub über die Haftpflicht im Ausland versichert
Abgesichert auf Reisen 

Haft­pflicht­ver­si­che­rung Aus­land:
Diese Schäden übernimmt sie

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Fügen Sie anderen Personen im Ausland aus Versehen einen Schaden zu oder beschädigen fremdes Eigentum, trägt ihr deutsche Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten.
  • Voraussetzung für den Haft­pflicht­schutz ist, dass Sie nur vor­über­gehend im Ausland sind (z. B. im Urlaub) und weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Student:innen, Azubis und Schüler:innen sind bei einem längeren Praktikum oder Semester im Ausland über die Familienhaft­pflicht der Eltern abgesichert
  • Besonders bei längerem Aufenthalt ist es wichtig darauf zu achten, ob der individuelle Versicherungsschutz ausreicht.
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Umzug ins Ausland
Das hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wenn Sie vorübergehend im Ausland leben und Ihre deutsche Meldeadresse beibehalten, sind Sie meist weiterhin über Ihre deutsche Privat-Haftpflicht abgesichert. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Nein, sind Sie dauerhaft ausgewandert und haben keine deutsche Meldeadresse mehr, ist meist auch Ihre deutsche Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht mehr gültig. Voraussetzung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist bei den meisten Policen, dass Sie einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben. 

Leben Sie dauerhaft im Ausland, können Sie eine Haft­pflicht in Ihrem neuen Heimatland abschließen oder sich bei Ihrem bisherigen Versicherer erkundigen, ob er spezielle Auslands­haft­pflicht­ver­si­che­rungs­tarife anbietet. 

Leben Sie als Student:in, Azubi oder Schüler:in vorübergehend im Ausland, weil Sie dort studieren oder ein Praktikum machen, sind Sie weiterhin über die deutsche Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgesichert. 

Denn: Personen, die noch in der Erstausbildung sind, benötigen in der Regel keine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung, sondern sind weiterhin über die Familienhaftpflicht  ihrer Eltern versichert. Trotzdem sollten Sie Ihren Haftpflichtversicherer vorab über Ihr Auslandssemester oder -praktikum informieren und Ihren individuellen Versicherungsschutz abklären. Je nach Länge des Auslandsaufenthalts und abhängig von der Tatsache, ob der eigene Wohnsitz in Deutschland abgemeldetet wurde, könnte es sein, dass eine separate Haftpflichtversicherung für Reisen sinnvoll ist.

Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
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Was beachten?
Andere Länder, andere Regeln: Bei Schäden im Ausland ist die Schadensabwicklung häufig kompliziert. Damit Sie auch auf Reisen umfassend abgesichert sind, sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung auf folgende Leistungen achten:
 
  • Dauer des Aufenthalts: Häufig schränken Versicherer die Länge des Auslandsaufenthalts ein, für den Sie Versicherungsschutz genießen. Wählen Sie daher einen Tarif, der die Dauer Ihrer Reise abdeckt. Das ist besonders wichtig bei langen Reisen wie Work and Travel oder bei einem Auslandssemester.
  • Passiver Rechtsschutz: Diese Leistung sichert Sie ab, wenn der Schadenfall unklar ist, Sie verklagt werden oder es zu einem gerichtlichen Prozess kommt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflicht auch im Ausland die Gerichtskosten. 
  • Kautionszahlungen: In manchen Ländern sind Kautions­zahl­ungen üblich, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und der Ver­si­che­rungs­fall noch nicht abschließend geklärt ist.
  • Forderungsausfalldeckung: Nicht überall ist der Abschluss einer privaten Haft­pflichtversicherung so selbstverständlich wie in Deutschland. Ihre eigene Privat-Haft­pflicht springt ein, wenn eine andere Person im Ausland Ihnen Schaden zufügt oder Ihr Eigentum beschädigt, aber selbst keine private Haft­pflichtversicherung hat und zahlungs­unfähig ist.

    Aber Achtung: Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen Sie die Person, die den Schaden verursacht hat, vor Ort auf Schadensersatz verklagen. Aufgrund der Sprach­barriere und der fremden Gesetze kostet es oft zusätzlich Zeit und Nerven, im Ausland diesen Schaden­ersatz einzufordern. Deshalb ist unter Umständen eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung hilfreich, die Sie mit Dolmetscher:innen und Anwälten im Ausland unterstützt.
  • Mietsachschäden: Im Hotel kann es schnell passieren, dass eine Lampe herunterfällt und kaputt geht. Sind Mietsachschäden in Ihrer Haftpflicht enthalten, greift diese auch bei Schäden am Mobiliar in Hotels und gemieteten Ferien­wohnungen.

Spezielle Zusatz­leistungen oder Kombitarife, beispielsweise Öltank-Versicherung oder Wohnungs-Haftpflichtschutz, benötigen Sie im Ausland nicht.

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Was ist versichert?
Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine der wichtigsten Versicherungen, denn Sie kommt für Schäden auf, die Sie bei anderen verursachen auf – egal ob im Inland oder im Ausland. 

Ihre Privat-Haft­pflicht kommt im Ausland für alle Schäden auf, die sie auch im Inland übernimmt. Das heißt: Über Ihre private Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie bei Personen-, Vermögens- und Sach­schäden weltweit abgesichert

In der Regel ist die Deckungssumme im In- und Ausland gleich. Damit Sie bei Personen­schäden ausreichend abgesichert sind, sollte sie mindestens bei fünf Millionen Euro liegen. Eine hohe Absicherung ist zum Beispiel bei Reisen in die USA wichtig. Dort sind Klagen auf hohe Schaden­ersatz­forderungen selbst bei kleinen Schäden üblich.    

Zusätzlich übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch das Hinterlegen einer Kaution, wenn Sie aufgrund eines Schadens dazu aufgefordert werden.

Weder im Ausland noch im Inland übernimmt Ihre Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung beispielsweise:

  • Schäden an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum mit­versicherter Personen (z. B. Ihrer Kinder)
  • Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht (z. B. zer­störtes Mobiliar im Hotel­zimmer)
  • Schäden, die Sie absichtlich und vorsätzlich verursacht haben
  • Schäden an (Miet-)Autos, Camping­fahr­zeugen, Rollern und anderen Kfz

Sonderfall: Haben Sie ein Auto und für dieses eine Kfz-Versicherung inklusive Mallorca-Police abge­schlossen, sind aus­ländische Miet­fahr­zeuge im Schaden­fall auf deutschem Niveau abgesichert. Ver­ursachen Sie zum Beispiel in Italien mit Ihrem Leih­wagen einen Auto­unfall, deckt der Zusatz­schutz Kosten ab, die der Haft­pflicht­versicherer des Miet-Pkw nicht übernimmt.

Die private Haftpflichtversicherung der Allianz deckt auch Schäden an Ferienimmobilien ab, falls sie Eigentümer:in eines Wochenend- oder Ferienhauses sind. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dieses ausschließlich für eigene private (Wohn-)Zwecke nutzen und es in einem der bedingungsgemäß festgelegten Länder befindet (EU-Staaten, Norwegen oder Island). Mitversichert sind ebenfalls zugehörige Außenanlagen, wie Gärten, Gartenhäuser und Garagen.
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Ihnen oder einem Angehörigen ist ein Unfall passiert? Sie haben ein Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl? Ihr Auto ist beschädigt, Glas zerbrochen oder Sie sind in einen Rechtsstreit geraten? Melden Sie uns Ihren Schaden, egal welcher Art: Wir helfen Ihnen schnell weiter und gestalten die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich.

SchadenDirektruf: 0800 11223344

Aus dem Ausland: 00800 11223344

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Gut zu wissen
Über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer:in abgesichert. Je nach Tarif (z. B. für Paare, Single mit Kind oder Familien) genießen darüber hinaus weitere Personen Schutz aus Ihrem Vertrag. Dazu zählen Kinder und Ehepartner, aber auch andere Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben wie ein Au-Pair.
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Häufige Fragen
  • In welchen Ländern gilt die Haftpflichtversicherung?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert. Achten Sie im Einzelfall jedoch immer auf Ihre individuellen Versicherungsbedinungen.
  • Was ist beim Schadenfall im Ausland zu beachten?

    Wenn im Ausland ein Schadenfall passiert, müssen Sie genauso handeln, wie im Inland:

    • Versuchen Sie nach Möglichkeit, den Schaden zu mindern (schalten sie z. B. die gerade auslaufende Waschmaschine ab).
    • Dokumentieren Sie den Schaden.
    • Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an. Auch dann, wenn noch keine Schadensansprüche gestellt wurden.
    • Folgen Sie für alle weiteren Schritte den Hinweisen und Anweisungen Ihres Ansprechpartners im Schadenfall.
  • Wann ist eine Auslandshaftpflichtversicherung/ Reisehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    In der Regel reicht ein private Haftpflicht aus, um im Ausland umfassend abgesichert zu sein. In einigen Ausnahmefällen hilft eine separate Reisehaftpflichtversicherung, zum Beispiel wenn die zu versichernde Person während der Zeit im Ausland keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
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