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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und Tipps für den Notfall.
Wasserschaden: Gelbe Quietscheente schwappt mit Wasser aus überlaufender Badewanne

Wasserschäden können durch beispielsweise undichte Rohre, Hochwasser oder durch defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler entstehen. Schäden durch Wasser gehören in Deutschland zu den häufigsten Schadensfällen in der Hausratversicherung.Die fachgerechte Beseitigung der Wasserschäden kostet durchschnittlich rund 2.000 Euro. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz durch Hausrat­versicherung, Wohngebäude­versicherung und Haftpflicht­­versicherung.

Aus der Statistik "Hausratversicherung: Schäden je Gefahr" der GDV (Gesamtverband der Versicherer). Die Fälle beziehen sich auf die Schadenszahlen der Jahre 2019 bis 2021.

Welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt und ob Mieter:in oder Vermieter:in haften, hängt davon ab, wo der Wasserschaden auftritt, was ihn verursacht hat und was beschädigt wurde.

Bei Wasserschäden an Ihrem beweglichen Mobiliar zahlt unsere Hausrat­versicherung, wenn der Schaden durch etwa folgende versicherte Ereignisse verursacht wird:

  • Leitungswasser: Darunter fällt u. a. austretendes Wasser aus einem Waschmaschinenschlauch oder einer überlaufenden Badewanne.
  • Rohrbruch: z. B. ein geplatztes Rohr infolge von Frost
  • Überschwemmung: ist meist durch einen Zusatzbaustein gegen Elementargefahren versichert. Bei der Allianz sichert Sie der Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" der Hausratversicherung auch gegen Schäden durch Überschwemmung ab.

Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser unerwartet ausgetreten ist und Sie sich umsichtig verhalten haben. Es ist daher ratsam, die Waschmaschine nicht anzustellen, wenn Sie das Haus länger verlassen. Wenn Ihre Versicherung allerdings "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert, leistet diese auch, wenn Sie – um bei dem Fall zu bleiben – das Haus länger verlassen haben, obwohl die Waschmaschine lief. Bei der Allianz Hausratversicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert.

Bei Schäden durch Wasser am Haus oder der Gebäudesubstanz springt unsere Wohngebäude­versicherung ein. Bei Mieterinnen und Mietern ist die Wohn­gebäude­versicherung des Haus­­eigentümers oder der Hauseigentümerin zuständig. Wasserschäden durch etwa folgende versicherte Ereignisse sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

  • Leitungswasser: Dazu zählt u. a. Wasser, das aufgrund eines Schadens an Geräten oder Leitungen austritt – etwa ein geplatzter Waschmaschinenschlauch, ein undichter Warmwasserspeicher oder eine überlaufende Badewanne.
  • Undichte Fugen: Nässeschäden durch Leitungswasser infolge undichter Fugen von Badewannen oder Duschen, die u. a. zu Schäden an der Bausubstanz führen, sind ab Tarif Komfort versichert.
  • Bruch- und Frostschäden: z. B. ein geplatztes Rohr aufgrund eines plötzlichen Temperatursturzes
  • Überschwemmung: Mit unserem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" ist Ihr Haus auch gegen Schäden durch Überschwemmung versichert.
  • Rückstau: ebenfalls meist durch einen Zusatzbaustein gegen Elementargefahren versichert. Der Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" der Allianz Wohngebäudeversicherung sichert Sie auch gegen Schäden durch Rückstau ab.

Die Haftpflichtversicherung leistet bei einem Wasserschaden, wenn Sie einem oder einer Dritten Schaden zufügen und dafür haftbar sind. Das bedeutet, die Privat-Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Eigentum, sondern für Schäden, die durch Sie oder Mitversicherte an fremdem Eigentum entstanden sind. Beispiele:

Wasserschäden können äußerst unangenehm und teuer werden. Die Ursachen dafür sind vielseitig und reichen von undichten Fugen oder einer defekten Wasserleitung über ein verstopftes Wasserrohr bis hin zu Hochwasser.

Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Wasserschaden bemerken. So reduzieren Sie oft das Ausmaß der Schäden. Und schließen dadurch weitere Gefahren aus.
Schritt: 01

Ist der Schaden in Ihren eigenen vier Wänden durch austretendes Leitungswasser entstanden, drehen Sie den Absperrhahn in der Wohnung oder den Haupthahn im Keller zu, damit kein Wasser nachläuft.

Schritt: 02

Drehen Sie die Hauptsicherung heraus. Das Wasser kann in Verteiler und Steckdosen laufen oder durch ältere, poröse Isolierungen dringen und Leitungen kurzschließen.

Schritt: 03

Stellen Sie wertvolle Möbel, Bücher, Computer, Fernseher und andere Gegenstände auf eine andere Etage, auf jeden Fall an einen trockenen Ort. Wenn das nicht möglich ist, legen Sie Folien unter.

Schritt: 04

Sichern Sie zum Beispiel Lackdosen und Düngemittelsäcke vor dem Wasser.

Schritt: 05

Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn, wenn diese betroffen sein könnten.

Schritt: 06

Mithilfe von Tüchern, Lappen, Laken und Eimern das Wasser so gut es geht beseitigen. Rufen Sie bei einer größeren Überschwemmung eine Fachfirma oder die Feuerwehr, um das Wasser abzupumpen.

Schritt: 07

Belegen Sie die Schäden und mögliche Schadensquellen mit Fotos und melden Sie den Fall Ihrer Versicherung. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einem Schadensgutachter oder einer Schadensgutachterin.

Schritt: 08

Lassen Sie den Wasserschaden professionell beseitigen, nachdem der oder die Gutachter:in der Versicherung bei Ihnen war und Sie die Deckungszusage der Versicherung eingeholt haben (außer in Notfällen).

Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch beispielsweise Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden. Wir sind für Sie da.

 

Eine von vielen zufriedenen Allianz Kundinnen:

"Wir sind zu 100 Prozent zufrieden mit der Abwicklung und der Leistung! Von der Schadensmeldung bis zum vollständigen Ersatz vergingen gerade mal fünf Werktage – das ist unglaublich schnell! Super!"

– Frau P. (30), seit zwölf Jahren bei der Allianz hausratversichert
Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

Bei der Wasserschadenbeseitigung sollten Sie sich auf einen Experten oder eine Expertin setzen, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. Ihre Versicherung nennt Ihnen bei Bedarf zuverlässige Handwerksbetriebe.

 

Bevor die Arbeiten beginnen, sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Arbeiten sind erforderlich? (z. B. Bautrocknung, Estrich- oder Wandöffnung, Schimmelprüfung).
  • Wie lange dauert die Sanierung?
  • Wer übernimmt im Anschluss ggf. den Rückbau und die Wiederherstellung (z. B. Bodenbeläge, Wände, Möbel)?

Sind alle Schritte und Termine mit Ihnen abgesprochen, wird der oder die Expert:in in der Regel bei der Beseitigung des Wasserschadens wie folgt vorgehen:

  • Leck auffinden und reparieren: Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Die Suche nach der defekten Stelle ist häufig teurer als die Sanierung. Um die defekte Stelle in einer Wand zu finden, muss der oder die Installateur:in das Rohrsystem freilegen und inspizieren. Ist die Ursache ausgemacht, muss im Anschluss die Ursache des Wasserschadens, wie ein leckes Rohr, repariert werden.
  • Gebäude trocknen: Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Zur Trocknung stellen Fachleute meist Radiallüfter auf.
  • Schimmelbildung bekämpfen: Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß. Um Gesundheits­schäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen.
  • Vorbereitende Renovierungsarbeiten: Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.

Tipp für die schnelle Schadensabwicklung: Machen Sie Fotos vor, während und nach der Sanierung. Bewahren Sie alle Berichte, Kostenvoranschläge und Rechnungen auf, um die Erstattung bei der Versicherung zu erleichtern. Lassen Sie vor und nach der Trocknung eine Feuchtigkeitsmessung durchführen und bewahren Sie die Dokumente sicher auf.

Sollte Ihr Zuhause nach einem Wasserschaden unbewohnbar sein, erstattet Ihnen die Allianz Hausratversicherung oder die Allianz Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Übernachtung in einem Hotel oder ähnlicher Unterbringung für maximal 24 Monate.

Beispiel: Ihr Bad ist nach einem Wasserschaden nicht mehr benutzbar und muss grundlegend saniert werden, was etwa zwei Monate dauert. Die Allianz erstattet Ihnen für diese Zeit die Übernachtung in einem Hotel – ohne Verpflegung – bis Ihr Bad vollständig wieder nutzbar ist.

  • Berechnen Sie jetzt in unserem Online-Rechner Ihren persönlichen Tarif zur Hausratversicherung.

  • Sie haben noch Fragen zur Hausratversicherung allgemein oder zu unseren Tarifen und Leistungen? Wir helfen Ihnen gerne.

Wurden alle Ihre Fragen beantwortet? Falls nicht, finden Sie hier die passende Antwort.

Wer zahlt den Wasserschaden in einer Mietwohnung?

Das hängt zunächst davon ab, wer Verursacher:in des Wasserschadens ist.

  • Entsteht der Wasserschaden bei Ihnen in den eigenen vier Wänden, beispielsweise durch einen Defekt Ihrer Spülmaschine, springt in der Regel Ihre Hausrat für Schäden ein.
  • Kommt es bei Ihnen in der Wohnung zu einem Wasserschaden, der z. B. durch den Nachbarn oder die Nachbarin über Ihnen verursacht wird, ist es ein Schaden, den Ihr:e Nachbar:in seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung melden muss.
  • Ist der Grund des Wasserschadens aber ein undichtes Rohr im Mauerwerk des Gebäudes, so kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Schaden auf.

Siehe auch:

Wasserschaden durch Waschmaschine: Hausrat- oder Haftpflichtfall?

Ein Wasserschaden durch eine kaputte Waschmaschine fällt in der Regel unter die Deckung der Hausratversicherung. Die Versicherung kommt dabei für verschiedene Schäden auf, wie beispielsweise:

Die private Haftpflichtversicherung greift bei

Wenn Ihre defekte Waschmaschine ausläuft und etwa einen Wasserschaden in der Wohnung Ihres Nachbarn unter Ihnen verursacht hat, könnte Ihre Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden decken. In diesem Fall sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, die dann Ihren Anspruch prüfen wird.

Wer zahlt, wenn den Wasser­schaden ein Nachbar oder eine Nachbarin verursacht?

Verursacht ein:e Nachbar:in den Wasserschaden, übernimmt in der Regel seine oder ihre private Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum. Schäden am Gebäude – etwa an Wänden oder Boden – reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters und fordert die Kosten ggf. beim:bei der Verursacher:in zurück.

Kann ich bei einem Wasser­schaden die Miete mindern?

Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwort­lich ist. Wenn Ihnen als Mieter:in zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausrat­versicherung melden, aber keine Miet­minderung geltend machen.

Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihr oder ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der oder die Vermieter:in untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.

Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den Mieterschutzbund. Als Allianz Rechtsschutzkundin oder -kunde haben Sie die Möglichkeit, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin über die kostenlose telefonische Rechtsberatung zu kontaktieren. Wenn Sie keinen Allianz Rechtsschutz haben, können Sie sich gegen eine Einmalzahlung von 29,- Euro, ebenfalls telefonischen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt holen.

Wie viel kostet eine Versicherung gegen Wasserschäden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da, wie schon hier beschrieben, es darauf ankommt, um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Versicherung greift. Eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer:innen ist vor allem abhängig von der Größe des Hauses.

Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bekommen Sie schon ab einem einstelligen, monatlichen Eurobetrag. Wenn Sie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz im Paket abschließen, könnten Sie gegenüber dem Einzelabschluss 5 Prozent sparen. Schließen Sie noch eine Wohngebäudeversicherung dazu ab, könnten Sie sogar zehn Prozent sparen.

Zahlt die Versicherung bei Wasserschäden durch undichte Fugen?

In der Regel kommt eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht für Nässeschäden auf, die durch undichte Silikonfugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand entstanden sind, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt.

Haben Sie eine neue private Wohngebäudeversicherung bei der Allianz abgeschlossen, decken wir ab dem Tarif Komfort auch Schäden durch undichte Fugen ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder .

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