- Die Hausratversicherung von der Steuer anteilig absetzen können Sie, wenn Sie zu Hause ein Arbeitszimmer haben – egal ob Mieter:in oder Eigentümer:in.
- Als Sachversicherung können Sie die Hausratversicherung nicht pauschal steuerlich geltend machen.
- Für die Absetzung eines Homeoffice gelten strenge Vorschriften.
- Um die Hausratversicherung steuerlich absetzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt einen Versicherungsnachweis vorlegen und die Größe des Arbeitszimmers angeben.
Hausratversicherung 2025 von der Steuer absetzen
Hausratversicherung steuerlich absetzen
Rechtliche Grundlage
Sachversicherungen schützen mit ihrer Versicherungssumme Sachwerte (z. B. den privaten Hausrat oder das Auto) und können nicht steuerlich geltend gemacht werden – im Gegensatz zu Vorsorgeversicherungen, die Gesundheit und Vermögen absichern. Gesetzliche Vorsorgeversicherungen sind immer absetzbar. Private Vorsorgeversicherungen und Policen, die Ihrem persönlichen Schutz dienen, können Sie teilweise abschreiben.
Hausratversicherung steuerlich absetzen: Das sind die Voraussetzungen
Wer zu Hause nachweislich ein Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt, kann die Hausratversicherung in der Einkommensteuererklärung unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben anteilig geltend machen und damit seine Finanzen aufpolstern. Die Hausratversicherung pauschal von der Einkommensteuer abzusetzen, ist dagegen nicht möglich. Dabei ist egal, ob Sie Eigentümer:in oder Mieter:in der bewohnten Wohnung sind.
Wann kann ich die Hausratversicherung absetzen?
Um die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen. Folgende Voraussetzungen will das Finanzamt dazu erfüllt sehen:
- Sie sind zum Beispiel Lehrer:in oder Außendienstmitarbeiter:in und haben in der Schule beziehungsweise in Ihrer Firma keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit.
- Sie arbeiten selbstständig oder sind angestellter Heimarbeiter oder angestellte Heimarbeiterin, und das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt Ihres beruflichen Schaffens.
- Die Nutzung des Arbeitszimmers erfolgt zu 90 Prozent beruflich.
Darüber hinaus gelten strikte räumliche Vorgaben:
- Das Homeoffice ist ein eigenständiges Zimmer. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, ein durch einen Raumteiler getrennter Bereich oder ein Durchgangszimmer zählen nicht.
- Der Arbeitsraum gehört zur Privatwohnung.
- Beruflich notwendige Gegenstände wie Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücherschrank usw. dominieren die Einrichtung.
Hausratversicherung absetzen als Student:in und Vermieter:in
Studenten und Studentinnen können die Kosten für die Hausratversicherung anteilig als Sonderausgaben absetzen, wenn sie das Arbeitszimmer nachweislich hauptsächlich zum Lernen nutzen.
Vermieter:innen, die einen Großteil ihrer Vermietungsaufgaben von zu Hause aus erledigen, können ein dafür genutztes Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Zwar ist die Vermietung eine berufliche Tätigkeit, doch die Einkünfte stammen aus der vermieteten Immobilie und nicht aus den im häuslichen Arbeitszimmer erledigten Aufgaben. Folglich ist das Homeoffice in diesem Fall nicht Mittelpunkt des beruflichen Schaffens und das Absetzen der Beiträge nicht möglich.
So setzen Sie die Hausratpolice von der Steuer ab
Wo trägt man die Hausratversicherung in der Steuererklärung ein?
Je nach Einkunftsart muss das Arbeitszimmer allerdings anders in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob Sie Ihre Daten per Post oder online als Elektronische Steuererklärung (ELSTER) einreichen:
- Selbstständige geben die Kosten in der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) unter Betriebsausgaben an. Die Versicherungsgebühren mindern den steuerpflichtigen Teil des Gewinns.
- Arbeitnehmer:innen, die für ihre berufliche Tätigkeit ein Arbeitszimmer im eigenen Haushalt benötigen, geben die Kosten der Versicherung für das Homeoffice anteilig in Anlage N unter Werbungskosten an.
- Studenten oder Studentinnen und Azubis, die ein eigenes Arbeitszimmer benötigen und dieses nahezu ausschließlich für Lernzwecke nutzen, geben die anteiligen Gebühren in der Anlage Sonderausgaben unter Berufsausbildung an.
Welchen Anteil kann ich steuerlich geltend machen?
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Beispielrechnung: Angenommene Eckdaten
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Wert
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|---|---|
| Wohnungsgröße | 80 m² |
| Größe des Arbeitszimmers | 10 m² |
| Jahresbeitrag für die Hausratpolice | 72 € |
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Berechnung:
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Größe des Arbeitszimmers x Jahresbeitrag Wohnungsgröße = steuerlich relevanter Betrag: 9 € Mit anteilig 9 Euro können Sie also Ihre Hausratpolice von der Steuer absetzen. |
Welche Nachweise benötige ich für die Steuererklärung?
Damit das Finanzamt der Anrechnung eines Arbeitszimmers stattgibt, müssen Sie folgende Angaben machen beziehungsweise Belege einreichen:
- Aufführung der Gesamtwohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers
- Daraus resultierend die Berechnung des absatzfähigen Betrags
- Nachweis der Versicherung über die geleisteten Beiträge, alternativ Versicherungsvertrag und Kontoauszug mit Abbuchung des Versicherungsbeitrags
Noch Fragen? Ein Steuerberater kann helfen
Welche Versicherungen sind außerdem steuerlich relevant?
Neben der Hausratversicherung können Sie weitere Policen in der Einkommensteuererklärung angeben.
Absetzbare Versicherungen
- gesetzliche Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
- private Vorsorgeversicherungen (z.B. Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung), private Altersvorsorge (Riester, Rürup)
- Versicherungen zum persönlichen Schutz (z.B. private Haftpflichtversicherung)
Teilweise absetzbare Versicherungen
- Rechtsschutzversicherung (nur der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz)
- Kfz-Versicherung (nur der Anteil für die Kfz-Haftpflicht)
- Hausratversicherung (nur der Anteil für ein häusliches Arbeitszimmer)
- Gebäudeversicherung (nur der Anteil für ein häusliches Arbeitszimmer)
Nicht absetzbare Versicherungen
- Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen
- Kfz-Vollkasko oder Teilkasko