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Geräteversicherung

Elektro- und Sportgeräte gegen Diebstahl und Beschädigung versichern
Allianz Geräteversicherung: Mann sitzt mit VR-Brille und Controller vor dem Sofa

Eine Geräteversicherung ist eine Absicherung für einzelne teure Elektrogeräte und Sportgeräte. Sie bietet bei diesen hochwertigen Gegenständen umfangreichen Schutz vor Beschädigung oder Verlust – ob zu Hause oder auf Reisen. Bei der Allianz können Sie Ihre Geräte und Gadgets mit dem Gegenstandsschutz weltweit versichern. Sie können bis zu zehn einzelne Gegenstände in einen Vertrag aufnehmen. Damit können Sie unter anderem Ihre Laptops, Soundsysteme, Headsets oder Spielekonsolen absichern.

Eine Geräteversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie hochwertige Elektro- oder Sportgeräte besitzen, die bei Verlust durch Diebstahl oder Beschädigung durch einen Unfall schnell hohe Kosten verursachen würden. Vor allem bei teuren Geräten, wie Drohnen oder einer teuren Skiausrüstung, die Sie regelmäßig auch außerhalb Ihrer Wohnung nutzen, ist eine separate Geräteabsicherung empfehlenswert.

Auch wenn Sie bereits eine Hausratversicherung besitzen, ist eine Geräteversicherung wie der Gegenstandsschutz sinnvoll. Durch die Hausratversicherung sind nur Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm abgedeckt. Das sind möglicherweise nicht alle Risiken, die beispielsweise für hochwertige Sportgeräte relevant sind. Wird etwa Ihre teure Skiausrüstung im Skiurlaub in Österreich vor einer Hütte geklaut, ist das kein Fall für die Hausratversicherung – der Gegenstandsschutz aber übernimmt den Schaden.

Mit einer Geräteversicherung wie unserem Gegenstandsschutz können Sie eine Vielzahl von Elektro- und Sportgeräten versichern. Im Schadenfall erhalten Sie so finanzielle Unterstützung bei der Reparatur oder Neuanschaffung. Beim Gegenstandsschutz der Allianz können Sie bis zu zehn einzelne Gegenstände in einen Vertrag aufnehmen.

  • Berechnen Sie Ihren individuellen Gegenstandsschutz für Ihre Geräte.

  • Sie haben noch Fragen zur Allianz Geräteversicherung? Wir beraten Sie gerne.

  • Der Allianz Gegenstandsschutz: Alle Infos und Leistungen

Nein. Der Allianz Gegenstandsschutz gilt nicht nur für neue Geräte, sondern auch für bereits genutzte Gegenstände. Entscheidend ist, dass das Gerät im Vertrag benannt ist und privat genutzt wird. Damit können Sie auch Ihre bestehende Ausstattung zuverlässig absichern.

Einzige Ausnahme: Wollen Sie Ihre Kamera versichern, darf das Kaufdatum nicht weiter als neun Jahre zurückliegen.

Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

  • Neuwertentschädigung
  • Versicherungsschutz rund um die Uhr
  • Versicherungsschutz zu Hause und unterwegs – weltweit

 

Ihre Tauchausrüstung im Wert von mehreren Tausend Euro wird am Flughafen bei der Gepäckausgabe gestohlen. Die Ausrüstung bleibt verschwunden. Da Sie den Allianz Gegenstandsschutz abgeschlossen haben, übernimmt die Geräteversicherung die Kosten für den Ersatz – und Sie können bald wieder abtauchen.

Ein anderes Beispiel: Beim Transport zu einem Spieleabend bei Freundinnen und Freunden läuft eine Getränkeflasche in der Tasche aus und beschädigt Ihre neue Spielekonsole. Das Gerät ist unbrauchbar. Mit dem Gegenstandsschutz im Tarif Komfort erhalten Sie die Reparaturkosten erstattet – oder bei Totalschaden den Neuwert für ein Ersatzgerät.

Der Allianz Gegenstandsschutz schützt technische Geräte, Ausrüstungsgegenstände und andere wertvolle Gegenstände. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • ein versicherter Gegenstand gestohlen wird oder durch Raub abhandenkommt.

  • ein Gerät durch einen Unfall beschädigt wird, z. B. bei einem Sturz – ab Tarif Komfort.

  • Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie etwa ausgelaufene Flüssigkeit, Sturm oder Hagel sowie Bedienungsfehler eintreten – abhängig vom gewählten Tarif.

  • Zubehör betroffen ist wie etwa Kamera-Objektive, Fahrradhelme – in der Regel bis max. 10 % der Versicherungssumme.

  • ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird.

  • das Gerät durch normale Abnutzung, Verschleiß oder Materialfehler unbrauchbar wird.

  • Schäden durch Schädlinge, Korrosion, Licht oder Feuchtigkeit entstehen.

  • Sportgeräte durch die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben beschädigt werden. 

  • Berechnen Sie Ihren individuellen Gegenstandsschutz für Ihre Geräte.

  • Sie haben noch Fragen zur Allianz Geräteversicherung? Wir beraten Sie gerne.

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Häufige Fragen zur Geräte­versicherung

Lohnt sich eine Geräteversicherung auch, wenn ich eine Hausratversicherung habe?

Ja, in vielen Fällen ist eine Geräteversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Die Hausratversicherung schützt Ihre Wertgegenstände in der Regel nur innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Im Unterschied dazu übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Regel nur Schäden, die Sie unabsichtlich an Dritten verursachen – nicht aber Schäden an Ihren eigenen Geräten.

Der Allianz Gegenstandsschutz greift dagegen auch dann, wenn Elektro- oder Sportgeräte unterwegs oder auf Reisen beschädigt werden oder verloren gehen. Damit sind Ihre wertvollsten Geräte auch außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert. Die Geräte-Versicherung ergänzt somit die klassische Hausratversicherung.

Gilt die Geräteversicherung auch im Ausland?

Ja, der Allianz Gegenstandsschutz bietet weltweiten Versicherungsschutz, je nach Tarif mit unterschiedlichen Grenzen.

Das bedeutet: Ihre versicherten Geräte sind nicht nur zu Hause, sondern auch auf Reisen oder im Urlaub abgesichert. Je nach gewähltem Tarif unterscheiden sich die genauen Leistungen und Entschädigungsgrenzen.

Wie viele Gegenstände kann ich versichern?

Mit dem Allianz Gegenstandsschutz können Sie bis zu zehn einzelne Gegenstände in einem Vertrag aufnehmen. Ab dem elften Gegenstand schließen Sie einen neuen Vertrag ab.

Ist Equipment in der Geräteversicherung mitversichert?

In der Regel ist auch das übliche Zubehör eines Geräts mit bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme im Allianz Gegenstandsschutz eingeschlossen.

Entscheidend ist, dass das Zubehör dem versicherten Gegenstand zugeordnet werden kann und einen Einzelwert von 250 Euro nicht überschreitet. Ansonsten nehmen Sie den Zubehörgegenstand einfach als separaten Einzelgegenstand in den Vertrag auf.

  • Der Gegenstandsschutz als Kameraversicherung zum Beispiel umfasst daher nicht nur das Gerät selbst, sondern in der Regel auch passendes Zubehör wie Objektive.
  • Die Geräteversicherung für Laptops umfasst ebenfalls in der Regel Zubehör wie Maus oder Netzteil.
  • Auch Gaming-Equipment, zum Beispiel ein Controller, ist in der Regel von der Geräteversicherung abgedeckt.
  • Im Bereich Sportgeräte ist beispielsweise die Taucherbrille als Teil der Tauchausrüstung in der Wassersportversicherung mit abgedeckt.

Kann ich als Unternehmen oder Firma meine Geräte versichern?

Ja, aber nicht über den Allianz Gegenstandsschutz. Für gewerbliche Nutzungen gibt es spezielle Lösungen wie die Technikversicherung für Unternehmen oder die Elektronikversicherung für Unternehmen.

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