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Rechts­schutz­versicherung kündigen oder wechseln

Vorlagen, Fristen, Tarifwechsel
Allianz Rechtsschutzversicherung kündigen: Frau und Mann sitzen am Tisch und studieren verschiedene Dokumente
  • Die meisten Rechtsschutz­versicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der regulären Vertrags­laufzeit gekündigt werden.
  • Unter Umständen steht Ihnen ein Sonder­kündigungs­recht zu. Die außer­ordentliche Kündi­gung ist beispiels­weise infolge einer Beitrags­erhöhung möglich oder wenn das versicherte Risiko weg­fällt.
  • Die Kündigung einer Versiche­rung muss in Text­form (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
  • Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz Rechtsschutz oder zu Ihrem bestehenden Tarif? , wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Eine Rechtsschutzversicherung wird immer über einen bestimmten Zeit­raum geschlossen. Oft handelt es sich dabei um Ein- oder Drei-Jahres­verträge, die Sie jeweils zum Ende der Vertrags­laufzeit kündigen können. Die wichtigste Voraus­setzung für eine erfolgreiche Kündigung ist dabei, dass Sie die Kündigungs­frist einhalten. 

Bei Rechtsschutzversicherungen beträgt diese in der Regel drei Monate zum Ende der Vertrags­laufzeit. Haben Sie beispiels­weise am 1. Oktober 2023 eine Rechts­schutz­versicherung mit einer Lauf­zeit von drei Jahren abge­schlossen, so müssen Sie diese Ende Juni 2026 kündigen. Kündigen Sie den Vertrag nicht oder verspätet, verlängert sich die Versicherung auto­matisch um ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme gilt im Übrigen bei Fünf-Jahres­verträgen. Diese können bereits vor Ende der eigentlichen Vertrags­laufzeit – frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungs­jahres – beendet werden. Derartig lange Vertrags­laufzeiten sind mittler­weile aller­dings sehr un­üblich.

Die Kündigung einer Versiche­rung muss in Text­form (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Ausschlag­gebend für den Zeit­punkt der Kündi­gung ist der Kündigungs­zugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die schriftliche Kündigung am letzten Tag der Frist in den Brief­kasten werfen. Sie muss Ihrem Versicherer bis dahin bereits vorliegen. Sind Sie sehr knapp dran, empfiehlt sich der Versand per Fax. Vergessen Sie dabei nicht, den Sende­bericht aufzuheben, um später gegebenen­falls nach­weisen zu können, dass Sie die Frist einge­halten haben. Alternativ können Sie die Kündi­gung auch per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Wenn Sie Ihre Rechtsschutz­versicherung kündigen wollen, müssen Sie sich an keine strengen inhaltlichen Vorgaben halten. Sie können das Schreiben daher getrost selbst anfertigen und müssen nicht unbedingt auf kostenlose Muster oder Vorlagen aus dem Internet zurück­greifen. Wichtig ist allerdings, dass dem Schreiben klar zu ent­nehmen ist, dass es sich um eine Kündi­gung handelt. Setzen Sie das Wort "Kündigung" daher am besten direkt in den Betreff.

Darüber hinaus sollte das Kündigungs­schreiben die folgenden Infor­mationen enthalten:

  • Name des Versicherungs­nehmers bzw. der Versiche­rungs­nehmerin
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Adresse
  • Kündigungstermin

Bitten Sie Ihren Versicherer am besten auch direkt um eine Kündigungs­bestätigung. Zwar haben Sie keinen recht­lichen Anspruch auf diese Art der Rück­meldung, doch kommen die meisten Versicherer Ihrer Bitte gerne nach.

Der neue Ver­si­cher­ungs­vertrag sollte bei einem Wechsel vor der Kündi­gung bereits unter­schrieben sein, um einen naht­losen Versicherungs­schutz zu gewähr­leisten. Es besteht sonst das Risiko im versicherungs­losen Zeit­raum bei einem Rechts­fall selbst für alle Kosten auf­kommen zu müssen. 

Sollten Sie Fragen zu einem Tarifwechsel Ihrer Allianz Rechtsschutz­versicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.

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Während Sie bei der ordentlichen Kündigung bis zum Ende der Vertrags­laufzeit weiter­zahlen müssen, können Sie den Vertrag bei einer außer­ordentlichen Kündi­gung mit sofortiger Wirkung beenden. Sie müssen darauf­hin Ihre Beiträge nicht länger ent­richten, verlieren dafür aber auch direkt den Versicherungs­schutz.

Eine außer­ordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungs­frist ist jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich, wie die folgende Auf­zählung zeigt.

Ihnen steht als Versicherungs­nehmer:in ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihre Versicherung trotz Leistungs­pflicht nicht zahlt. Melden Sie einen Ver­sicherungs­fall, der im Rahmen Ihres Tarifs gedeckt ist und der dennoch nicht beglichen wird, können Sie die Ver­sicherung fristlos kündigen.

Auch wenn die Rechtsschutz­versicherung Ihre Beiträge nach oben anpasst, steht Ihnen unter Umständen ein Sonder­kündigungs­recht zu. Von diesem können Sie inner­halb eines Monats ab Zugang des Beitrags­erhöhungs­schreibens Gebrauch machen. Als Voraus­setzung hierfür gilt aber, dass die Leistung grund­sätzlich gleich geblieben sein muss. Erhöht die Versiche­rung hin­gegen die Beiträge, aber auch den Leistungs­umfang, können Sie nicht zwingend außer­ordentlich kündigen. Dann ist ein Blick in die indivi­duellen Versicherungs­verein­barungen nötig. Im Zweifels­fall kann die Rechtsschutz­versicherung Ihre Kündi­gung ablehnen.

Sie haben auch dann das Recht, Ihre Rechtsschutz­versicherung vor­zeitig zu kündigen, wenn das versicherte Risiko gar nicht mehr existiert. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Sie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abge­schlossen haben und Ihre vermietete Immo­bilie verkaufen.

Die Rechtsschutzversicherung kalkuliert Ihren indi­viduellen Beitrag anhand des Risikos, welches Sie dar­stellen. Ändert sich das Risiko, darf die Versiche­rung Ihren Beitrag grund­sätzlich ent­sprechend anpassen. Doch sie muss sich dabei an einen bestimmten Grenz­wert halten: Erhöht die Rechts­schutz­versicherung Ihren Beitrag um mehr als zehn Prozent oder schließt sie das neue Risiko dabei aus, steht Ihnen ein Sonder­kündigungs­recht zu.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Beitrags­erhöhung ankündigt, können Sie sich nach einem neuen und günstigeren Versicherer umsehen. Immer­hin steht Ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungs­recht zu. Doch denken Sie gut nach, bevor Sie den Vertrag direkt "mit sofortiger Wirkung" kündigen. Oft ist es besser, den Vertrag erst zu einem bestimmten Stich­tag in der Zukunft zu beenden. So bleibt Ihnen genug Zeit, sich nach einer Folge­versicherung umzu­sehen, beispiels­weise eine  Rechtsschutzversicherung bei der Allianz. Denn nur mit einem lücken­losen Vertrags­wechsel können Sie eine erneute Wartezeit beim Rechtsschutz umgehen und durch­gängigen Versicherungs­schutz gewähr­leisten.

Nicht nur Sie als Versicherungs­nehmer:in können Ihren Rechtsschutz­vertrag kündigen. Auch die Versicherung selbst kann diesen unter bestimmten Umständen vorzeitig beenden. 

Häufig geschieht dies entweder bei Zahlungs­verzug, oder wenn der oder die Versicherungs­nehmer:in mehr als zwei Schäden innerhalb von zwölf Monaten meldet. Die Versicherung vermutet in diesem Fall ein hohes Konflikt­potenzial und ein entsprechend hohes Kosten­risiko.

Will die Versicherung Ihnen kündigen, gilt die folgende Frist: Das Kündigungs­schreiben muss Ihnen innerhalb von einem Monat ab Deckungs­zusage für den gemeldeten Versicherungs­fall vor­liegen. In diesem Schreiben steht häufig auch, dass laufende Rechts­streitig­keiten noch gedeckt sind. Um die Regulierung des Alt­schadens müssen Sie sich daher keine Sorgen machen.

Eine derartige Kündigung durch den Versicherer kann für Sie jedoch Nach­teile mit sich bringen: Bei zahl­reichen Versicherern müssen Sie zuvor ange­ben, wo Sie vorher versichert waren. Dabei wird häufig auch gefragt, ob Sie den Vertrag selbst gekündigt haben oder ob er durch den Vor­versicherer beendet wurde. Kreuzen Sie Letzteres an, wird Ihr Versicherungs­antrag mit großer Wahr­scheinlich­keit abge­lehnt. Zwar holen einige Versicherer keine Auskünfte über die Vorver­sicherung ein, doch sind hierfür häufig höhere Beiträge fällig.

Um einen abgelehnten Versicherungs­antrag zu vermeiden, sollten Sie Ihrer Rechts­schutz­versicherung die soge­nannte Kündigungs­umkehr vor­schlagen. Der Versicherer zieht seine Kündigung somit zurück und Sie können den Vertrag selbst beenden. Wenn Sie eigentlich bei Ihrer aktuellen Rechts­schutz­versicherung bleiben möchten, können Sie alter­nativ auch um eine Vertrags­sanierung bitten. Hierbei wird Ihr bestehender Vertrag so ange­passt, dass die Versicherung bereit dazu ist, sie weiter­hin zu versichern.

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