- Die meisten Rechtsschutzversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der regulären Vertragslaufzeit gekündigt werden.
- Unter Umständen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung ist beispielsweise infolge einer Beitragserhöhung möglich oder wenn das versicherte Risiko wegfällt.
- Die Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
- Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz Rechtsschutz oder zu Ihrem bestehenden Tarif? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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Rechtsschutzversicherung kündigen: Inhalt, Fristen und Form
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Außerordentlich kündigen
Sonderkündigungsrecht
Während Sie bei der ordentlichen Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterzahlen müssen, können Sie den Vertrag bei einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung beenden. Sie müssen daraufhin Ihre Beiträge nicht länger entrichten, verlieren dafür aber auch direkt den Versicherungsschutz.

Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich, wie die folgende Aufzählung zeigt.
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht trotz Leistungspflicht
Ihnen steht als Versicherungsnehmer:in ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihre Versicherung trotz Leistungspflicht nicht zahlt. Melden Sie einen Versicherungsfall, der im Rahmen Ihres Tarifs gedeckt ist und der dennoch nicht beglichen wird, können Sie die Versicherung fristlos kündigen.
Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung Ihre Beiträge nach oben anpasst, steht Ihnen unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Beitragserhöhungsschreibens Gebrauch machen. Als Voraussetzung hierfür gilt aber, dass die Leistung grundsätzlich gleich geblieben sein muss. Erhöht die Versicherung hingegen die Beiträge, aber auch den Leistungsumfang, können Sie nicht zwingend außerordentlich kündigen. Dann ist ein Blick in die individuellen Versicherungsvereinbarungen nötig. Im Zweifelsfall kann die Rechtsschutzversicherung Ihre Kündigung ablehnen.
Risikowegfall
Sie haben auch dann das Recht, Ihre Rechtsschutzversicherung vorzeitig zu kündigen, wenn das versicherte Risiko gar nicht mehr existiert. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Sie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihre vermietete Immobilie verkaufen.
Veränderte Gefahrenlage
Die Rechtsschutzversicherung kalkuliert Ihren individuellen Beitrag anhand des Risikos, welches Sie darstellen. Ändert sich das Risiko, darf die Versicherung Ihren Beitrag grundsätzlich entsprechend anpassen. Doch sie muss sich dabei an einen bestimmten Grenzwert halten: Erhöht die Rechtsschutzversicherung Ihren Beitrag um mehr als zehn Prozent und schließt sie das neue Risiko dabei aus, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

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