Bei Rechtsschutzversicherungen beträgt diese in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Haben Sie beispielsweise am 1. Mai 2019 eine Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, so müssen Sie diese spätestens Ende am 31. Januar 2022 kündigen. Kündigen Sie den Vertrag nicht oder verspätet, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme gilt im Übrigen bei Fünf-Jahresverträgen. Diese können bereits vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit – frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres – beendet werden. Derartig lange Vertragslaufzeiten sind mittlerweile allerdings sehr unüblich.