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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die meisten Rechtsschutzversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der regulären Vertragslaufzeit gekündigt werden.
  • Unter Umständen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung ist beispielsweise infolge einer Beitragserhöhung möglich oder wenn das versicherte Risiko wegfällt.
  • Die Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
  • Sie haben Fragen zu einem  Wechsel zur Allianz Rechtsschutz oder zu Ihrem bestehenden Tarif? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Rechtsschutzversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformularein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen!

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Rechtsschutzversicherung zu kündigen.
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  • Eine Rechtsschutzversicherung wird immer über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Oft handelt es sich dabei um Ein- oder Drei-Jahresverträge, die Sie jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigung ist dabei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. 
Frau sitzt am Schreibtisch mit Laptop und hält ein Dokumentenpapier in der Hand

 

Bei Rechtsschutzversicherungen beträgt diese in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Haben Sie beispielsweise am 1. Mai 2019 eine Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, so müssen Sie diese spätestens Ende am 31. Januar 2022 kündigen. Kündigen Sie den Vertrag nicht oder verspätet, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme gilt im Übrigen bei Fünf-Jahresverträgen. Diese können bereits vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit – frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres – beendet werden. Derartig lange Vertragslaufzeiten sind mittlerweile allerdings sehr unüblich.

Die Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Kündigungszugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die schriftliche Kündigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfen. Sie muss Ihrem Versicherer bis dahin bereits vorliegen. Sind Sie sehr knapp dran, empfiehlt sich der Versand per Fax. Vergessen Sie dabei nicht, den Sendebericht aufzuheben, um später gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Sie die Frist eingehalten haben. Alternativ können Sie die Kündigung auch per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen wollen, müssen Sie sich an keine strengen inhaltlichen Vorgaben halten. Sie können das Schreiben daher getrost selbst anfertigen und müssen nicht unbedingt auf kostenlose Muster oder Vorlagen aus dem Internet zurückgreifen. Wichtig ist allerdings, dass dem Schreiben klar zu entnehmen ist, dass es sich um eine Kündigung handelt. Setzen Sie das Wort "Kündigung" daher am besten direkt in den Betreff.

Darüber hinaus sollte das Kündigungsschreiben die folgenden Informationen enthalten:

  • Name des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Adresse
  • Kündigungstermin

Bitten Sie Ihren Versicherer am besten auch direkt um eine Kündigungsbestätigung. Zwar haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Rückmeldung, doch kommen die meisten Versicherer Ihrer Bitte gerne nach.

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Allianz - Wohngebäudeversicherung Kündigung - Illustration: Zufriedene Frau mit Stift und Zettel vorm Laptop
Allianz - Wohngebäudeversicherung Kündigung - Illustration: Zufriedene Frau mit Stift und Zettel vorm Laptop

Der neue Ver­si­cher­ungs­vertrag sollte bei einem Wechsel vor der Kündigung bereits unterschrieben sein, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es besteht sonst das Risiko im versicherungs­losen Zeitraum bei einem Rechtsfall selbst für alle Kosten aufkommen zu müssen. 

Sollten Sie Fragen zu einem Tarifwechsel Ihrer Allianz Rechtsschutzversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.

Sie wollen zur Allianz wechseln oder haben Fragen  zu Ihrem bestehenden Vertrag? Wir beraten Sie gerne.
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Haben Sie Fragen zu Wechsel oder Kündigung der Rechtschutzversicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

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Außerordentlich kündigen
Während Sie bei der ordentlichen Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterzahlen müssen, können Sie den Vertrag bei einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung beenden. Sie müssen daraufhin Ihre Beiträge nicht länger entrichten, verlieren dafür aber auch direkt den Versicherungsschutz.
Mann und Frau sitzen zusammen mit einem Anwalt am Tisch und schauen sich ein Dokument an

 

Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich, wie die folgende Aufzählung zeigt.

Ihnen steht als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihre Versicherung trotz Leistungspflicht nicht zahlt. Melden Sie einen Versicherungsfall, der im Rahmen Ihres Tarifs gedeckt ist und der dennoch nicht beglichen wird, können Sie die Versicherung fristlos kündigen.
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung Ihre Beiträge nach oben anpasst, steht Ihnen unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Beitragserhöhungsschreibens Gebrauch machen. Als Voraussetzung hierfür gilt aber, dass die Leistung grundsätzlich gleich geblieben sein muss. Erhöht die Versicherung hingegen die Beiträge, aber auch den Leistungsumfang, können Sie nicht zwingend außerordentlich kündigen. Dann ist ein Blick in die individuellen Versicherungsvereinbarungen nötig. Im Zweifelsfall kann die Rechtsschutzversicherung Ihre Kündigung ablehnen.
Sie haben auch dann das Recht, Ihre Rechtsschutzversicherung vorzeitig zu kündigen, wenn das versicherte Risiko gar nicht mehr existiert. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Sie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihre vermietete Immobilie verkaufen.
Die Rechtsschutzversicherung kalkuliert Ihren individuellen Beitrag anhand des Risikos, welches Sie darstellen. Ändert sich das Risiko, darf die Versicherung Ihren Beitrag grundsätzlich entsprechend anpassen. Doch sie muss sich dabei an einen bestimmten Grenzwert halten: Erhöht die Rechtsschutzversicherung Ihren Beitrag um mehr als zehn Prozent und schließt sie das neue Risiko dabei aus, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
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Gut zu wissen
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Beitragserhöhung ankündigt, können Sie sich nach einem neuen und günstigeren Versicherer umsehen. Immerhin steht Ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Doch denken Sie gut nach, bevor Sie den Vertrag direkt "mit sofortiger Wirkung" kündigen. Oft ist es besser, den Vertrag erst zu einem bestimmten Stichtag in der Zukunft zu beenden. So bleibt Ihnen genug Zeit, sich nach einer Folgeversicherung umzusehen, beispielsweise eine  Rechtsschutzversicherung bei der Allianz. Denn nur mit einem lückenlosen Vertragswechsel können Sie eine erneute Wartezeit beim Rechtsschutz umgehen und durchgängigen Versicherungsschutz gewährleisten.
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Wenn der Versicherer kündigt
Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer können Ihren Rechtsschutzvertrag kündigen. Auch die Versicherung selbst kann diesen unter bestimmten Umständen vorzeitig beenden. 

Häufig geschieht dies entweder bei Zahlungsverzug, oder wenn der Versicherungsnehmer mehr als zwei Schäden innerhalb von zwölf Monaten meldet. Die Versicherung vermutet in diesem Fall ein hohes Konfliktpotenzial und ein entsprechend hohes Kostenrisiko.

Will die Versicherung Ihnen kündigen, gilt die folgende Frist: Das Kündigungsschreiben muss Ihnen innerhalb von einem Monat ab Deckungszusage für den gemeldeten Versicherungsfall vorliegen. In diesem Schreiben steht häufig auch, dass laufende Rechtsstreitigkeiten noch gedeckt sind. Um die Regulierung des Altschadens müssen Sie sich daher keine Sorgen machen.

Eine derartige Kündigung durch den Versicherer kann für Sie jedoch Nachteile mit sich bringen: Bei zahlreichen Versicherern müssen Sie zuvor angeben, wo Sie vorher versichert waren. Dabei wird häufig auch gefragt, ob Sie den Vertrag selbst gekündigt haben oder ob er durch den Vorversicherer beendet wurde. Kreuzen Sie Letzteres an, wird Ihr Versicherungsantrag mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Zwar holen einige Versicherer keine Auskünfte über die Vorversicherung ein, doch sind hierfür häufig höhere Beiträge fällig.

Um einen abgelehnten Versicherungsantrag zu vermeiden, sollten Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung die sogenannte Kündigungsumkehr vorschlagen. Der Versicherer zieht seine Kündigung somit zurück und Sie können den Vertrag selbst beenden. Wenn Sie eigentlich bei Ihrer aktuellen Rechtsschutzversicherung bleiben möchten, können Sie alternativ auch um eine Vertragssanierung bitten. Hierbei wird Ihr bestehender Vertrag so angepasst, dass die Versicherung bereit dazu ist, sie weiterhin zu versichern.

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