Bei einer ordentlichen Kündigung können Sie zum Ende der Vertragslaufzeit den Vertrag schriftlich kündigen. Voraussetzung ist, dass Sie sich an die vorgegebene Kündigungsfrist halten. Diese endet in der Regel drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Ein Beispiel: Sie haben Ihren Hund zum 1. Januar letzten Jahres versichert und eine dreijährige Laufzeit festgelegt. Um die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Ihres Tieres zu kündigen, reichen Sie spätestens zum 1. Oktober nächsten Jahres die Kündigung ein. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.