Schlüsselfertig bauen erklärt in 30 Sekunden
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema schlüsselfertiges Bauen. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Unter „schlüsselfertig bauen“ wird oft „direkt bezugsfertig“ verstanden. Ob das wirklich so ist, steht im Bauvertrag. Darin wird festgelegt, ob neben dem Rohbau auch der Innenausbau und die Außenanlagen erstellt werden.
- Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt, wodurch seine Bedeutung unterschiedlich interpretiert werden kann. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen genau festzulegen und im Bauvertrag zu vereinbaren.
- Schlüsselfertig bauen wird oft von Bauträgern und Fertighausherstellern angeboten. Grundsätzlich kann jedes Fertighaus oder Massivhaus schlüsselfertig gebaut werden, zum Beispiel durch eine:n Generalunternehmer:in.
- Kaufen Sie eine Immobilie vom Bauträger, so ist dieser der oder die Bauherr:in. Sind Sie selbst der Bauherr bzw. die Bauherrin, müssen Sie auch alle Rechte und Pflichten wahrnehmen.
Was kostet ein schlüsselfertiges Haus?
Baufinanzierung bei schlüsselfertigem Bauen
Zur Finanzierung eines Bauvorhabens oder Kauf eines Hauses ist meist eine Baufinanzierung oder ein Hauskredit notwendig. Die Kosten, die über Ihr Eigenkapital hinausgehen, können Sie als Fremdkapital bei einem Kreditgeber aufnehmen. Die Bau- oder Kaufnebenkosten müssen dabei fast immer aus den eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden.
Die Auszahlung eines Darlehens beim Bauen erfolgt nach Bauabschnitt bzw. Baufortschritt auf Grundlage der nachgewiesenen und erbrachten Bauleistungen. Bestehen ein Festpreis und ein fixer Fertigstellungstermin lassen sich die Zahlungen frühzeitig planen.
Egal ob Sie sich für eine bestimmte Zinsbindung mit einem Annuitätendarlehen oder für ein restschuldfreies Volltilgerdarlehen entscheiden, lassen Sie sich beraten und klären Sie, welche monatliche Rate Sie langfristig bezahlen können. Der Zinsrechner der Allianz liefert Ihnen einen ersten Überblick über die möglichen Zinsbindungen, monatlichen Raten und Zinsen.
Bauabnahme und Schlüsselübergabe
Prüfen Sie, ob alle Bauleistungen erbracht wurden, der Innenausbau den Vereinbarungen entspricht. Sehen Sie sich Fassade, Fenster, Bodenbeläge und Außenanlagen an und gleichen Sie die Arbeiten mit dem Bauvertrag ab. Ein:e Bausachverständige:r kann Sie dabei unterstützen.
Wenn Sie Mängel oder noch nicht erfolgte Arbeiten feststellen, so dokumentiert der oder die Bauleiter:in die noch erforderlichen Maßnahmen im Bauabnahmeprotokoll. Er beauftragt anschließend die Umsetzung. Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Verjährungsfrist für Baumängel, sie beträgt fünf Jahre. Finden Sie einen weiteren Mangel, so müssen Sie nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.