Erschließungskosten erklärt in 30 Sekunden
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zu Erschließungskosten. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Bei einer Erschließung wird ein unbebautes Grundstück mit Infrastruktur ausgestattet.
- Dabei werden häufig sogenannte Erschließungskosten, auch Erschließungsbeitrag genannt, fällig.
- Erschließungskosten sind eine Kommunalabgabe.
- Die Höhe der Erschließungskosten ist von vielen Faktoren abhängig und lässt sich nicht pauschal bestimmen.
Höhe der Erschließungskosten
Die Kosten können sich aus den folgenden Faktoren zusammensetzen:
- Strom: Je nach Länge der Leitungen variieren die Kosten für den Stromanschluss etwa zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
- Gas: Der Anschluss an eine Gasleitung ist nicht zwingend notwendig bzw. je nach Baugebiet durch ein fehlendes Leitungsnetz gar nicht möglich. Ist eine Erschließung dennoch von Ihnen vorgesehen, können Kosten in Höhe von etwa 2.000 bis 3.000 Euro anfallen.
- Wasser: Die Kosten der Erschließung hängen beim Wasseranschluss von der Entfernung zur nächsten Anschlussstelle ab. Sie bewegen sich circa zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro.
- Telekommunikation: Aufwendungen für einen Telefon- oder Breitbandanschluss sind bei der Erschließung vergleichsweise niedrig. Dabei entstehen Kosten von lediglich einigen Hundert Euro.
Die Kosten müssen laut §129 BauGB zu maximal 90% von der oder dem Grundstückskäufer:in getragen werden, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Eigentümer des Grunds ist. Die Gemeinde hat nach Fertigstellung der letzten Maßnahme vier Jahre Zeit, um die Kosten für die Erschließung in Rechnung zu stellen. Nach dem Rechnungseingang sollten Sie prüfen, ob wirklich alle enthaltenen Bestandteile und Leistungen durchgeführt wurden. Ist dem nicht so, haben Sie im berechtigten Fall die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Übrigens: Erschließungskosten können Sie als Eigentümer:in nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Anschaffungskosten für Grund und Boden zählen. Einzige Ausnahme: Wenn Erschließungskosten im Rahmen von Modernisierungskosten ein zweites Mal anfallen, dürfen Sie diese steuerlich geltend machen.