Private Pflege­versicherungen: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Mit guter Pflege­vorsorge – das Leben genießen

Private Pflege­versicherungen: Ihr Plus an Pflege

  • Ob im Alter, durch Unfall oder Krank­heit: Es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz- oder lang­fristig auf Pflege ange­wiesen ist. Mit den Leistungen einer privaten Pflegevorsorge stocken Sie Ihre Pflegepflichtversicherung auf – und sichern sich mehr Selbst­bestimmt­heit und best­mögliche Lebensqualität.
  • Entlasten Sie Ihre Familie im Pflege­fall mit einer privaten Pflege­versicherung, wie z. B. den Allianz Tarifen Pflege­zusatz- oder Pflege­renten­versicherung. So schützen Sie Ihr Vermögen, vermeidet Versorgungs­lücken und sorgen für finanzielle Frei­räume.
  • Tipp: So sparen Sie bares Geld! Je jünger Sie bei Versicherungs­beginn sind, desto niedriger sind die Kosten für eine private Pflegeversicherung.
  • Die privaten Pflegeversicherungen der Allianz bieten umfassende Services und Assistance-Leistungen bei Pflege­bedürftig­keit, für Sie und Ihre Angehörigen.
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Produkte im Überblick
Private Pflege­versicherungen sorgen für ein Plus in der Pflege­versorgung, wenn Sie pflege­bedürftig werden. Zwischen diesen Allianz Pflege­versicherungs­produkte können Sie wählen:
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Vergleich: gesetzliche Pflege­versicherung & private Pflege­vorsorge
Die Pflege­pflicht­versicherung bietet als Basis­schutz keine Voll­versorgung und sichert nur einen Teil der Pflege­kosten ab. Eine private Pflege­versicherung bietet mehr Selbst­bestimmung und verringert die eigenen Kosten im Pflegefall. Sie ist eine zusätzliche Absicherung, welche die finanziellen Risiken der Pflege­bedürftigkeit abdeckt und die Pflege­pflicht­versicherung ergänzt.
Als Pflicht­versicherte:r in einer gesetzlichen Kranken­versicherung sind Sie in der sozialen Pflege­versicherung (SPV) pflicht­versichert.
Für Versicherte in der Privaten Kranken­versicherung ist die private Pflegepflicht­versicherung (PPV) die Grundabsicherung.
Die Leistungen von SPV und PPV sind gleich und reichen im Pflegefall oft nicht aus. Um diese Versorgungs­lücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge notwendig.
Die wichtige Zusatz­vorsorge für GKV- und PKV-Versicherte: Beide können ihre Versorgungs­lücken in der Pflege mit einer privaten Pflege­versicherung z. B. mit einer Pflege­zusatz­versicherung oder einer Pflege­renten­versicherung schließen.
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Pflege­versicherung privat
Die private Pflege­versicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Das kann in Form eines Pflegetage­gelds erfolgen, das monatlich ausbezahlt wird. Oder in einer Kombination mit Pflegetage­geld und einer Absicherung Ihrer Hinter­bliebenen, z.B. PflegeRente gegen Einmal­betrag.

Die private Pflegeversicherung zahlt, sobald Sie die Einstufung in einen Pflegegrad erhalten. Diesen reichen Sie bitte im Kunden­portal MeineAllianz ein. Denn nur mit einem bestätigten Pflegegrad können Sie Pflegeleistungen von Ihrer privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad und Art der Versorgung können Sie die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (bei privat krankenversicherten der Allianz) und der Pflegezusatzversicherung beantragen.

Sobald Sie sich mit dem Thema Pflegefall beschäftigen, könnte Ihnen diese Checkliste eine Hilfestellung in anstrengenden Zeiten sein.

Checkliste Pflegefall

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 Der Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegepflichtversicherung kann jetzt komplett online am PC, Tablet oder Smartphone ausgefüllt werden. Tragen Sie einfach alle Daten in unser Online-Formular ein und wir kümmern uns um die nächsten Schritte.
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Die Kosten 
Private Pflegevorsorge ist oft günstiger als man denkt! Vor allem, wenn Sie schon frühzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen. Warum das so ist, lesen Sie hier:

Wie viel die private Pflegezusatzversicherung PflegeBest monatlich kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum Beispiel Ihrem Alter bei Versicherungs­beginn, Ihrem Gesundheits­zustand und möglichen Vor­erkrankungen und der Höhe des gewählten Tages­satzes.

Bitte beachten Sie, dass es ein Höchst­aufnahme­alter im Allianz Tarif PflegetagegeldBest gibt. Grund­sätzlich können Versicherte bis zum vollendet­en 70. Lebens­jahr auf­genommen werden. Der Online-Abschluss ist in der Alters­stufe bis zum voll­endeten 60. Lebens­jahr möglich. Die Allianz ist Ihr verlässlicher Partner rund um die private Pflege­versicherung.

Lassen Sie sich persönlich beraten oder nutzen Sie die Rechner zur unver­bindlichen Berechnung einer Pflegezusatzversicherung (mit Pflegetagegeld) oder der Pflegerentenversicherung.

  • Mit der Pflegezusatzversicherung erhalten Sie ein vereinbartes Pflegetage­geld, das monatlich ausbezahlt wird.

  • Mit der Pflegerentenversicherung kombinieren Sie das Pflegetage­geld mit einer Absicherung Ihrer Hinter­bliebenen.

 

Denn die monat­lichen Kosten in Form Ihrer Beiträge für eine private Pflege­versicherung sind in der Regel geringer, je früher Ihre Versicherung beginnt. In jungen Jahren ist es zudem wahr­schein­licher, dass Sie keine gesund­heitlichen Einschränkungen haben. Sie müssen sich somit keine Sorgen machen, ob und wann Sie pflege­bedürftig werden.
Tarif PflegetagegeldBest – ­z.B. für monatlich 14,72 Euro

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Team vor Ort meldet sich umgehend bei Ihnen.
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Drei gute Gründe
Die Menschen leben länger und eine Pflege­bedürftig­keit ist heute wahr­scheinlicher denn je. Diese Entwicklung wird sich künftig noch verstärken. Hier ein paar Fakten:
Laut Bundes­ministerium für Gesund­heit wächst der Anspruch an Leistungen in der Pflege. Bis 2050 steigt die Anzahl der pflege­bedürftigen Personen in Deutschland um 42 Prozent. Wer sich früh mit den Themen Vorsorge und Absicherung eines Pflege­falls befasst, ist im Vorteil: Denn je jünger der oder die Versicherte, desto günstiger ist eine private Pflegeversicherung.
Mehr Pflegefälle erwartet
Steigender Eigenanteil

Pflege­bedürftigkeit kann viele Gründe haben. Ob durch einen Unfall, durch Krank­heit oder alters­bedingt – es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz­fristig auf Unter­stützung ange­wiesen ist, vielleicht sogar auf länger­fristige Pflege (z. B. mithilfe einer versierten Pflegekraft). Vor allem die voll­stationäre Pflege in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden: Denn die gesetzliche Pflege­kasse oder private Pflege­pflicht­versicherung übernehmen als der Pflegeversicherung-Träger nur einen Teil der Kosten: Den Rest, den sogenannten Eigen­anteil, müssen Sie selbst übernehmen.

 

Daher ist Ihre gesetzliche oder private Pflege­pflicht­versicherung nur als Basis­schutz zu sehen. Für alle weiteren Kosten müssen Sie selbst auf­kommen. Eine zusätzliche private Pflege­versicherung hält Ihnen dabei finanziell den Rücken frei und steht Ihnen im Pflegefall als Partner zur Seite.

Monatlicher Eigenanteil bei ambulanter Pflege*

Die Infografik zeigt den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil bei ambulanter Pflege für den Pflegegrad 3 über die Jahre 2021 bis 2024. Der Eigenanteil steigt jährlich an. 2021: 1.114 Euro, 2022: 1.194 Euro, 2023: 1.347 Euro, 2024: 1.740 Euro. Die Grafik verdeutlicht somit eine signifikante Kostensteigerung für pflegebedürftige Personen, die auf ambulante Pflege angewiesen sind. Die Zahlen stellen die Gesamtkosten abzüglich der gesetzlichen Leistungen dar. Die Datenquelle sind durchschnittliche Allianz intern berechnete Werte von 2021-2024.
Leistungslücken bei 3 von 4 Deutschen
Die Pflege­pflicht­versicherung ist ein Basis­schutz und bleibt nur eine Teil­kosten­versicherung. Weil drei von vier Deutschen künftig pflege­bedürftig werden und die Pflege­pflicht­versicherung Ihre Kosten im Pflege­fall nicht abdeckt, wird eine private Pflege­versicherung sinnvoll und immer wichtiger - sie kann Leistungslücken schließen.

In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung gemeint.

Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG.

Berechnungsbeispiel: Gesetzliche Leistungen und Vorsorgelücken je Pflegegrad

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

Die Infografik zeigt ein Berechnungsbeispiel der gesetzlichen Leistungen und der durchschnittlichen Versorgungslücken je Pflegegrad, mit den monatlichen Kosten für die Pflege in Euro (Stand: Januar 2024). Die Balkendiagramme stellen für die fünf Pflegegrade die durchschnittlichen Gesamtkosten und die gesetzlich abgedeckten Kosten dar, wobei die Differenz die offenen Kosten anzeigt, die privat zu tragen sind. Hier die Details pro Pflegegrad: Bei Pflegegrad 1 mit häuslicher Pflege durch Angehörige betragen die Gesamtpflegekosten 463 Euro, die gesetzliche Leistung 0 Euro und die offenen Kosten 463 Euro. Bei Pflegegrad 2 mit häuslicher Pflege durch Angehörige betragen die Gesamtpflegekosten 1.103 Euro, die gesetzliche Leistung: 332 Euro und die offenen Kosten 771 Euro. Bei Pflegegrad 3 mit Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst betragen die Gesamtpflegekosten 3.171 Euro, die gesetzliche Leistung 1.432 Euro und die offenen Kosten 1.739 Euro. Bei Pflegegrad 4 mit vollstationärer Pflege betragen die Gesamtpflegekosten 4.553 Euro, die gesetzliche Leistung 1.985 Euro und die offenen Kosten 2.568 Euro. Bei Pflegegrad 5 mit vollstationärer Pflege betragen die gesamtpflegekosten 4.783 Euro, die gesetzliche Leistung 2.215 Euro und die offenen Kosten 2.568 Euro. Die offenen Kosten steigen mit dem Pflegegrad an, wobei die höchsten offenen Kosten bei den Pflegegraden 4 und 5 entstehen. Die Grafik verdeutlicht die finanziellen Lücken, die durch gesetzliche Leistungen nicht abgedeckt werden, was die Bedeutung zusätzlicher privater Pflegeversicherungen unterstreicht.
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Häufige Fragen

Was bedeutet Pflegetagegeld?

Pflegetagegeld ist eine Pflege­zusatz­versicherung. Im Pflege­fall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflege­tage­gelds hängt davon ab, welchen Pflege­grad (bis 2017 Pflegestufe) Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Ihr Pflegetagegeld ist nicht zweck­gebunden: Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben. Ein Pflege­tage­geld bietet Ihnen eine flexible Absicherung zu günstigen Beiträgen, um Leistungs- und Pflegelücken zu schließen. Die Allianz  PflegetageldBest-Versicherung garantiert Ihnen die best­mögliche Versorgung im Pflegefall.

Wie hoch der Pflegeversicherungs-Beitragssatz einer Pflegezusatzversicherung für Sie persönlich ausfällt, können Sie im Rechner kalkulieren.

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Bei einer Pflege­renten­versicherung erhalten Sie im Pflege­fall eine lebens­lange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflege­bedürftig­keit. Zudem bieten manche Verträge die Möglich­keit zur flexiblen Kapital­entnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinter­bliebenen abhängig vom jeweiligen Vertrag eine Auszahlung im Todesfall erhalten.

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei Produkten:

Mit der Pflege­renten­versicherung PflegePolice Flexi erhalten Sie immer eine Leistung – egal ob durch die umfassende lebens­lange Pflege­absicherung, im Todes­fall, bei Beitrags­frei­stellung oder bei Kündigung. Durch die flexible Beitrags­zahlung und die garantierten Beiträge verfügen Sie über eine hohe Planungssicherheit.

Wenn Sie Ihre Pflege­vorsorge mit einer einzigen Zahlung sicher­stellen wollen, ist die PflegeRente gegen Einmalbeitrag eine gute Lösung für Sie. Im Todes­fall erhalten Ihre Hinter­bliebenen eine Leistung, auch wenn Sie pflege­bedürftig waren. Sie können Kapital bei Bedarf auch wieder entnehmen, den Pflege­schutz nach­träglich erhöhen und Unter­stützungs­leistungen nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Pflegeversicherung?

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung, wenn Sie beispiels­weise aufgrund einer Krank­heit Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 Prozent nachgehen können. Voraus­setzung dafür ist außerdem, dass Sie zum Beispiel für mindestens sechs Monate – je nach Versicherer – berufs­unfähig sind (Prognose­zeit­raum). Die Versicherung kann dann einen möglichen Verdienst­ausfall teil­weise abdecken.

Eine Pflege­versicherung zahlt Ihnen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Berufs­unfähig- und Pflege­bedürftig­keit können gleich­zeitig, oder auch unab­hängig voneinander eintreten.

Beide Versicherungen sind daher sinn­voll und in der Kombination eine sehr gute Absicherung.

Können die Beiträge zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können die Beiträge zur privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen. Zu den Vorsorge­aufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung.

  • Der steuerlich absetzbare Höchst­betrag für Vorsorge­aufwendungen liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unter­schritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorge­aufwendungen, wie der privaten Pflege­versicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugs­fähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro über­schritten, ist ein Abzug der Beiträge der privaten Pflege­versicherung nicht möglich.
  • Wo werden die Beiträge der privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung eingetragen? Im Formular "Vorsorge­aufwand" können Sie diese eintragen.
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