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Old­timer Gut­achten

Check für historische Fahr­zeuge
Oldtimer Gutachten: Blick ins Cockpit eines weißen Oldtimer-Cabrios
  • Ein Oldtimer-Gutachten brauchen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug mit H-Kenn­zeichen zulassen wollen. Auch für Kfz-Ver­sicherung, Kauf und Verkauf von Old­timern ist das Gutachten wichtig.
  • Anhand verschiedener Kriterien bestimmt eine sach­verständige Person Zustand und Origi­na­lität des Oldtimers sowie dessen Markt- und Wieder­beschaffungs­wert.
  • Verschiedene Varianten von Oldtimer-Gutachten kosten unterschiedlich viel Geld. Ein Gut­achten nach § 23 StVZO kostet mindestens 80 Euro, eine Kurz­bewertung für Old­timer gibt es ab 90 Euro. Bei voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer sind Kosten bis zu 500 Euro üblich.
  • Oldtimer-Gutachten sind zeitlich un­be­grenzt gültig. Alle zwei bis drei Jahre ist jedoch eine Aktualisierung sinn­voll, um die Wert­ent­wicklung des Old­timers zu doku­mentieren.
Die Kosten eines Oldtimer-Gutachtens liegen je nach Variante und Umfang des Gutachtens zwischen 80 und 500 Euro. Es gilt: Je auf­wendiger die Be­gut­achtung, desto teurer das Oldtimer-Gutachten.
Ein Oldtimer-Gutachten prüft und bewertet den Fahrzeug­zustand eines Oldtimers. Es bestätigt, dass Ihr Kfz der Pflege des kraft­fahr­zeug­technischen Kultur­gutes dient. Ästhetik und Technik müssen einem bestimmten ver­gangenen Zeit­geist ent­sprechen, der für die Nach­welt erhalten bleiben soll.
Zur Ein­stufung eines Kfz als Old­timer ist das Gut­achten einer amt­lich an­er­kannten sach­verständigen Person, eines Prüfers oder einer Prüf­inge­nieu­rin nötig. Beim Erstellen des Doku­ments orientieren Gut­achter:innen sich an einem gesetz­lich fest­gelegten Muster. Vor­gesehen ist eine detaillierte Prüfung von Zustand, Aus­rüstung und eventuellen Ver­än­de­rungen am Fahrzeug.

Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO darf ein Prüfingenieur oder eine Prüfingenieurin aller amt­lich anerkannten Über­wachungs­orga­nisationen erstellen. Dazu gehören:

  • Technischer Überwachungs­verein (TÜV)
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Überwach­ungs­orga­nisation frei­beruflicher Kfz-Sach­verständiger e. V. (KÜS)

Kurzbewertungen und voll­ständige Wert­gutachten für Oldtimer, die bereits mit H-Kenn­zeichen zugelassen sind, geben Sie alternativ bei spezialisierten Sach­verständigen in Auftrag.

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Wie lange ist ein Oldtimer-Gutachten gültig?

Die Gültigkeit von Oldtimer-Gut­achten ist zeit­lich nicht begrenzt. Aber: Um die Wert­entwicklung lücken­los zu doku­mentieren, lohnt sich eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre.

Nach Restaurierung oder Reparatur ist ein neues Wert­gut­achten für Old­timer sinn­voll. So behalten Sie Wert­ver­änderungen im Blick und sind im Schaden­fall abgesichert. Außer­dem ver­meiden Sie eine Unter­versicherung, wenn der Markt­wert Ihres Old­timers steigt.

Wie lange dauert die Durchführung eines Oldtimer-Gutachtens?

Die Erstellung von Old­timer-Gutachten dauert meist ein bis zwei Tage. Eine Kurz­bewertung für Oldtimer ist in der Regel schneller fertig als ein Voll­gutachten. Bei Zu­stellung per Post vergehen meist bis zu zwei Tage zusätzlich, bis das Gutachten für den Oldtimer vorliegt.

Kann ich mit einem Gutachten den Wert meines Oldtimers im Falle eines Unfalls oder Diebstahls belegen?

Ja, ein Oldtimer-Wertgutachten weist den Fahr­zeug­wert offiziell nach. Gerade bei historischen Kfz spielt die Be­wer­tung eine wichtige Rolle, um den Vermögens­wert zu sichern. Als Ver­siche­rungs­nehmer:in sind Sie für die regel­mäßige Wert­ermittlung und An­passung des Versicherungs­wertes ver­ant­wortlich. Ansonsten zahlt Ihr Ver­sicherer nach einem Auto­unfall oder Diebstahl ledig­lich den bei Vertrags­abschluss ver­ein­barten Marktwert – trotz Schaden­gutachten.

Das gilt auch, wenn der Markt­wert aufgrund einer Wert­steigerung viel zu niedrig ist. Aktualisieren Sie Ihren Ver­sicherungs­vertrag daher alle zwei bis drei Jahre durch ein neues Oldtimer-Gutachten.

Wer haftet, wenn das Gutachten des oder der Sachverständigen fehlerhaft ist?

Ob Sie die sachverständige Person für die falsche Be­ur­teilung Ihres Fahr­zeugs haft­bar machen können, hängt von der Art des Oldtimer-Gutachtens ab. Ein Beispiel:

Der ermittelte Wert des Oldtimers liegt deutlich unter dem tat­säch­lichen Marktwert. Bei einem Voll­gut­achten ist die sach­verständige Person für ihren Fehler in der Regel haftbar. Denn in diesem Fall ist die umfang­reiche Be­gut­achtung klar Auf­gabe des Prüfers oder der Prüferin. Er oder sie hätte sich intensiver mit dem Kfz befassen müssen, um Fehler zu ver­meiden. Bei einer Kurz­bewertung ist die Prüfung ober­flächlicher als bei einem voll­ständigen Wert­gutachten für Oldtimer. Vor Gericht sind die Chancen auf Schaden­ersatz entsprechend gering.

Ein Oldtimer-Gutachten ist Voraus­setzung für die Zulassung mit H-Kenn­zeichen. Auch für Kfz-Ver­sicherung und Kauf oder Verkauf eines mobilen Klassikers ist ein aktuelles Old­timer-Gutachten wichtig.
  • Oldtimer-Zulassung: Für das H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Es weist nach, dass Ihr Fahrzeug Oldtimer-Status besitzt und die HU bestanden hat. Außerdem zahlen Sie weniger Kfz-Steuer.
  • Versicherung: Wollen Sie eine Oldtimer-Versicherung ab­schließen, brauchen Sie ein aktuelles Kurz- oder Wert­gut­achten für den Oldtimer. Ihr Versi­cherer kalkuliert damit den versi­cherten Markt- oder Wieder­beschaffungs­wert und legt eine an­ge­mes­sene Ver­sicherungs­summe fest.
  • Kauf und Verkauf: Wollen Sie ein histo­risches Kfz verkaufen oder kaufen, dokumen­tiert ein Oldtimer-Gutachten alle wert­rele­vanten Fahr­zeug­kriterien. Es schafft eine neutrale Basis und Orien­tierungs­hilfe für die Preis­verhand­lungen.
  • Schadenfall: Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Oldtimer, erleichtert ein aktu­elles Wert­gutachten die Wert­bestim­mung. Auf Basis des Oldtimer-Gut­achtens kann die Kfz-Versiche­rung den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Klassikers berück­sichtigen und Sie ange­messen entschä­digen.

Wichtig: Um im Schadenfall stets den aktuellen Wert Ihres Oldtimers zu kennen, sollten Sie Ihr Oldtimer-Gutachten alle zwei bis drei Jahre aktua­lisieren beziehungs­weise neu ausstellen lassen.

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Bringen Sie so viele Infor­ma­tionen und Nachweise wie möglich zur pro­fess­ionell­en Begut­achtung mit. Wichtige Unterlagen sind:

  • Belege zur Originalität und Historie des Fahrzeugs (z. B. Aus­lief­erungs­bescheinigung)
  • Nachweise über Wartungsarbeiten und durchgeführten Restaurierungs­arbeiten (z. B. Fotos)
  • Aktuelle und historische Zulassungsdokumente (gültige Kfz-Haft­pflicht ist Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung)

Die sachverständige Person prüft bei einem Oldtimer-Gut­achten die wichtigsten Baugruppen des Fahr­zeugs (z. B. Karosserie, Motor, Brems­anlage). Die Bewertung erfolgt mit Zustands­noten.

Was wird bei einem Oldtimer-Gutachten ermittelt?

Im Oldtimer-Gutachten geht es um den Wert des Kfz. Für verschie­dene Situa­tionen (z. B. Kauf, Entschä­digung nach Schaden) gibt es verschie­dene Bemessungs­grund­lagen. Daher finden Sie in Wert­gutachten für Auto-Oldtimer unter­schied­liche Wert­defini­tionen. Die wichtigsten Begriffe:

  • Marktwert: Beschreibt den Durchschnitts­preis eines Kfz bei An- und Verkauf auf dem Privat­markt – ohne Be­rück­sichtigung der Mehr­wert­steuer oder Gewinn­spanne eines Händlers oder einer Händlerin.
  • Wiederbeschaffungs­wert: Ist die Summe, die eine geschä­digte Person nach Total­schaden oder Verlust aufwenden muss, um kurz­fristig ein gleich­artiges und gleich­wertiges Ersatz­fahrzeug zu beschaffen.
  • Wiederherstellungs­wert: Heißt die Summe, die sich aus An­schaffung und späterer Restau­rierung eines Kfz ergeben hat – egal, ob sich dieser Preis bei Verkauf tat­säch­lich am Markt erzielen lässt.

Was beinhaltet ein Oldtimer-Gutachten?

Im Gutachten gibt es verschie­dene Merkmale, die in Summe den Gesamt­wert des Fahrzeugs bestimmen. Diese Prüf­merkmale sind gesetzlich fest­gelegt und nach Haupt­bau­gruppen unterteilt:

  • Aufbau/Karosserie: Die sach­verständige Person prüft unter anderem, ob Repara­turen fachgerecht ausge­führt sind.
  • Rahmen/Fahrwerk: Anhand der Fahr­gestell­nummer ist das Fahrzeug eindeutig identi­fizierbar.
  • Motor/Antrieb: Motor und alle Teile im Motor­umfeld müssen original oder zumindest zeit­genössisch sein.
  • Bremsanlage: Gestattet ist lediglich der Umbau von mecha­nischer auf hydrau­lische Betäti­gung.
  • Lenkung: Handelt es sich nicht um das Original, muss das Lenkrad ein zeit­genös­sisches Sonder­lenkrad mit Prüfzeugnis sein.
  • Reifen/Räder: Zulässig ist zum Beispiel die Umrüstung von Diagonal- auf Radial­reifen.
  • Elektrische Anlage: Erlaubt ist unter anderem die fach­gerechte Umrüstung von 6- auf 12-Volt-Betriebs­spannung.
  • Innenraum: Muss der Original­ausführung entsprechen. Fach­gerechte Nach­rüstung von Sicherheits­gurten ist gestattet.

Der Anforderungskatalog legt fest, dass die Fahrzeug­komponenten im Original­zustand, zeitge­nössisch oder zulässig um- bzw. nachge­rüstet sein müssen. Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung ist, dass der Wagen keine offen­sicht­lichen Mängel gemäß StVZO aufweist und alle wesent­lichen Fahr­zeug­teile vorhanden sind.

Die Benotung ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung des individuellen Werts Ihres Kfz. Ihr Oldtimer-Motorrad oder -Pkw braucht jedoch keine bestimmte Zustands­note, um den Status eines historischen Fahr­zeugs zu erhalten.

Als Spezialist für Old­timer hat sich das Bewertungsschema der Firma Classic Data als Standard auf dem Markt etabliert. Es umfasst folgende Prüf­merkmale und Zustands­noten:

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Note
Zustand
Prüfmerkmale
1 Makellos
  • keine Mängel, wie neu (sehr selten)
  • keine Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik
  • komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
2

Gut

  • mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
  • seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert
  • technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren
3 Gebraucht
  • ohne größere technische und optische Mängel
  • voll fahrbereit und verkehrssicher
  • keine Durchrostungen
  • keine sofortigen Arbeiten notwendig
4 Verbraucht
  • nur eingeschränkt fahrbereit
  • sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig
  • leichtere bis mittlere Durchrostungen
  • Fahrzeug in den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt
5 Restaurierungs-bedürftig
  • mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand
  • umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich
  • Fahrzeug nicht zwingend komplett
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