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Fahrer­schutz-Versicherung

Für mehr persönliche Sicher­heit
Fahrerschutz Versicherung: Frau auf Beifahrersitz lehnt sich an Mann, der am Steuer des Pkw sitzt

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatz­baustein der Kfz-Ver­si­che­rung, der Fahrer:innen absichert. Eine Fahrer­schutz­versicherung greift bei Per­sonen­schä­den, die die Person hinter dem Lenk­rad durch einen selbst ver­schul­de­ten Un­fall erleidet – und sonst nicht ersetzt be­kommt.
  • Der Allianz FahrerSchutz deckt zum Beispiel Kosten für Schmerzens­geld, Verdienst­aus­fall und Reha-Maß­nahmen ab. Die Leistungen greifen bis zu einer Deckungs­summe von 15 Millionen Euro.
  • Die Kosten des Zusatzbausteins Allianz Fahrer­Schutz hängen unter anderem vom Alter des Fahrers oder der Fahrerin ab und betragen zwischen 35 und 64 Euro im Jahr.
  • Prinzipiell kann für jede:n Auto­fahrer:in ein Fahrer­schutz sinn­voll sein. Vor allem, wenn er oder sie ein erhöhtes Unfall­risiko hat (z. B. als Fahr­an­fänger:in) oder im Ernst­fall nicht ander­weitig abgesichert ist.
Nach einem Verkehrs­unfall übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung des Fahrers oder der Fahrerin Un­fall- und Folge­kos­ten, die eine andere Versicherung nicht erstattet (z. B. Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall). Bei der Allianz können Sie den Zusatz­baustein FahrerSchutz ab 35 Euro im Jahr abschließen. Die Leistungen der Auto­versicherung mit Fahrer­schutz auf einen Blick:
  • Sie wollen mehr zur Fahrer­schutz-Versiche­rung wissen? Unsere Team berät Sie gerne.

  • Berechnen Sie in nur wenigen Schritten Ihre Auto­ver­siche­rung der Allianz mit FahrerSchutz.

  • ... Ihr Ehepartner oder Ihre Ehe­partnerin am Steuer sitzt und einen Unfall ver­schuldet. Der FahrerSchutz schützt nicht nur Sie als versicherte Person, sondern auch alle anderen berechtigten Fahrer:innen.
  • … Sie einen Wildunfall haben. Durch den Aufprall, etwa wenn Ihnen ein Reh vors Fahrzeug läuft, verletzen Sie sich im Auto so unglücklich, dass Sie eine Haus­halts­hilfe brauchen.
  • ... bei un­be­kannten oder mittel­losen Unfall­gegnern.

  • … Sie als Autofahrer:in einen Autounfall selbst ver­schul­den und sich dabei schwer verletzen.
  • ... Sie bei Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn ab­kom­men und einen Unfall verur­sachen, bei dem Sie Verlet­zungen davon­tragen.

  • … Sie den Autounfall vorsätzlich herbei­geführt haben oder nicht angeschnallt waren.

  • … Sie zum Unfallzeitpunkt unter Drogen­ein­fluss standen. Auch bei einem Unfall mit Alkohol zahlt die Versicherung nicht.
  • … Sie den Unfall bei einem Autorennen verursachen, bei dem es auf das Erzielen einer Höchst­geschwindig­keit ankommt.

  • ... der Unfall, bei dem Sie sich ver­letzen, beim Ein- oder Aus­steigen, Be- oder Entladen Ihres Pkw passiert.

Neben der Fahrerschutzversicherung schließen Versicherte teils eine Insassen­versicherung oder Unfall­versicherung ab. Entscheiden Sie selbst, ob der Zusatz­schutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung ist.

Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll für alle, die keine Unfall­versicherung oder private Berufs­unfähig­keits­versicherung besitzen. Der Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt für körperliche Schäden der Person am Steuer und dadurch ent­steh­ende Folge­kos­ten.

Besonders für Fahrer:innen mit erhöhtem Unfall­risiko ist eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz sinn­voll. Weil die Fahrerversicherung Sie unabhängig davon schützt, ob Ihnen das Auto gehört oder nicht, lohnt sie sich vor allem für:

  • Fahranfänger:innen und Studierende, die mit dem Zusatz­schutz ihre Fahr­anfänger-Versicherung ergänzen können.
  • Viel- und Berufsfahrer:innen, die Dienstwagen nutzen oder gewerbliche Fahrten mit PKWs oder Lieferwagen durch­führen, zum Beispiel für die Diakonie.
  • Nutzer von Fremdfahrzeugen, zum Beispiel von Mietwagen oder Carsharing.
  • Selbstständige, die im Fall eines unfallbedingten Arbeitsausfalls keine Lohn­fort­zahlung erhalten.
  • Personen, die mehrere Fahrzeuge besitzen, zum Beispiel einen Oldtimer oder Young­timer zusätzlich zum Erstwagen.
  • Erfahrenere Auto­fah­rer:innen, die nicht ander­weitig ab­ge­sichert sind, zum Beispiel über eine private Unfall­ver­si­che­rung.
  • Sie haben Fragen zur Fahrerschutz-Versicherung? Wir beraten Sie gerne.
  • Schnell und unkompliziert online: Berechnen Sie hier Ihre Autoversicherung der Allianz mit FahrerSchutz.

Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Nein. Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Un­fall Ihre Fahrerschutz­-Versicherung in Anspruch, bleibt die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht unverändert. Sprich: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.

Aber: Meist ist bei einem Auto­un­fall nicht nur Ihr eigener Pkw, son­dern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, stuft der Versicherer Sie in eine schlech­tere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr Ihr Beitrag.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Beim Allianz FahrerSchutz besteht Versicherungs­schutz für den Fahrer oder die Fahrerin in den geo­graphischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören.

Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?

Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebots­erstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nach­träg­lich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht.

Um Ihren Versicherungsvertrag an­passen zu lassen, reicht bei den meisten An­bie­tern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zu­satz­schutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fra­gen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter, Ihre Ver­siche­rungs­ver­tre­terin oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.

Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber, dass der Versicherungs­schutz­ nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.

Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?

Nein. Als Zusatzbaustein können Sie den Fahrer­schutz nur bei derjenigen Versicherungs­gesell­schaft hinzubuchen, bei der Sie Ihr Auto ver­si­chert haben. Fahrer­schutz und Kfz-Versicherung sind immer gekoppelt.
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