- Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung, der Fahrer:innen absichert. Eine Fahrerschutzversicherung greift bei Personenschäden, die die Person hinter dem Lenkrad durch einen selbst verschuldeten Unfall erleidet – und sonst nicht ersetzt bekommt.
- Der Allianz FahrerSchutz deckt zum Beispiel Kosten für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reha-Maßnahmen ab. Die Leistungen greifen bis zu einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro.
- Die Kosten des Zusatzbausteins Allianz FahrerSchutz hängen unter anderem vom Alter des Fahrers oder der Fahrerin ab und betragen zwischen 35 und 64 Euro im Jahr.
- Prinzipiell kann für jede:n Autofahrer:in ein Fahrerschutz sinnvoll sein. Vor allem, wenn er oder sie ein erhöhtes Unfallrisiko hat (z. B. als Fahranfänger:in) oder im Ernstfall nicht anderweitig abgesichert ist.
Fahrerschutz-Versicherung
Kurz erklärt: Was ist eine Fahrerschutz-Versicherung?
Darum den Allianz FahrerSchutz wählen
Allianz Leistungen: Was zahlt die Fahrerschutz-Versicherung?
Bei schweren Verletzungen zahlt Ihnen die Allianz Fahrerschutz-Versicherung Schmerzensgeld. Voraussetzung ist ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall.
Im Todesfall des berechtigten Fahrers oder der berechtigten Fahrerin übernimmt die Allianz die Hinterbliebenenrente bzw. Witwen- und Waisenrente. Und sie zahlt Hinterbliebenengeld an nahe Angehörige.
Insassenversicherung & Unfallversicherung: Alternativen zum Fahrerschutz
Neben der Fahrerschutzversicherung schließen Versicherte teils eine Insassenversicherung oder Unfallversicherung ab. Entscheiden Sie selbst, ob der Zusatzschutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung ist.
Die Insassenversicherung entspricht einer privaten Unfallversicherung, die nur bei Unfällen greift, die beim Lenken, Abstellen, Pflegen, Be- und Entladen eines Fahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen passieren. Sie schützt alle Insassen des Kfz (= Fahrer:innen und Mitfahrer:innen) vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Personenschäden. Und zahlt zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall. Eine Insassenversicherung leistet unabhängig vom Verschulden. Einzige Voraussetzung ist der rechtmäßige Gebrauch des Pkw.
Ob eine Insassenversicherung sinnvoll ist, hängt vom Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung meist nicht nötig. Denn: Kfz-Haftpflicht und private Krankenversicherung decken die gleichen Leistungen (zum Beispiel Heilbehandlungskosten) ab.
Bei einer privaten Unfallversicherung vereinbaren Versicherer und versicherte Person üblicherweise eine feste Versicherungssumme (z. B. 100.000 Euro) für den Fall einer Invalidität.
Im Unterschied zur Fahrerschutzversicherung ersetzt die Unfallversicherung nicht den tatsächlich entstandenen Schaden, sondern leistet lediglich bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Übersteigen die Unfallkosten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zahlt der oder die Versicherte sie aus eigener Tasche. Im Gegensatz dazu deckt der Fahrerschutz alle Personenschäden ab, die durch den Unfall tatsächlich entstanden sind – auch in Millionenhöhe.
Zusätzlich ist die Auszahlung einer Unfallversicherung in der Regel nur bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung möglich (Invalidität). Dagegen greift der Fahrerschutz auch bei vorübergehenden Verletzungen wie zum Beispiel einem gebrochenen Bein.
Ist eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll?
Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll für alle, die keine Unfallversicherung oder private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Der Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt für körperliche Schäden der Person am Steuer und dadurch entstehende Folgekosten.
Für wen ist ein Fahrerschutz sinnvoll?
Besonders für Fahrer:innen mit erhöhtem Unfallrisiko ist eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz sinnvoll. Weil die Fahrerversicherung Sie unabhängig davon schützt, ob Ihnen das Auto gehört oder nicht, lohnt sie sich vor allem für:
- Fahranfänger:innen und Studierende, die mit dem Zusatzschutz ihre Fahranfänger-Versicherung ergänzen können.
- Viel- und Berufsfahrer:innen, die Dienstwagen nutzen oder gewerbliche Fahrten mit PKWs oder Lieferwagen durchführen, zum Beispiel für die Diakonie.
- Nutzer von Fremdfahrzeugen, zum Beispiel von Mietwagen oder Carsharing.
- Selbstständige, die im Fall eines unfallbedingten Arbeitsausfalls keine Lohnfortzahlung erhalten.
- Personen, die mehrere Fahrzeuge besitzen, zum Beispiel einen Oldtimer oder Youngtimer zusätzlich zum Erstwagen.
- Erfahrenere Autofahrer:innen, die nicht anderweitig abgesichert sind, zum Beispiel über eine private Unfallversicherung.
Was möchten Sie zur Fahrerschutz-Versicherung gerne wissen?
Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Unfall Ihre Fahrerschutz-Versicherung in Anspruch, bleibt die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht unverändert. Sprich: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.
Aber: Meist ist bei einem Autounfall nicht nur Ihr eigener Pkw, sondern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, stuft der Versicherer Sie in eine schlechtere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr Ihr Beitrag.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Beim Allianz FahrerSchutz besteht Versicherungsschutz für den Fahrer oder die Fahrerin in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?
Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebotserstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nachträglich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht.
Um Ihren Versicherungsvertrag anpassen zu lassen, reicht bei den meisten Anbietern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zusatzschutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter, Ihre Versicherungsvertreterin oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.
Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber, dass der Versicherungsschutz nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.
Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?
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