Drei ältere Männer sitzend lachend in Sportkleidung auf dem Boden, während einer von ihnen einen Basketball hochhält
Vereinsmitglieder richtig absichern

Unfall­versicherung für Vereine

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sinnvolle Absicherung: Eine Unfallversicherung für Vereine sichert alle aktiven und passiven Vereins­mitglieder, Angestellte sowie Ehrenamtliche im Schadenfall ab. 
  • Versicherte Unfälle: Der Ver­sicherungs­schutz greift bei Unfällen während Vereins­aktivitäten oder Ver­anstaltungen und auf den direkten Hin- und Rückwegen.
  • Erweiterbar: Für zusätzliche Sicherheit kann die Gruppen-Unfallversicherung mit einer Vereinshaftpflicht oder einer Rechtsschutz­versicherung für Vereine kombiniert werden. 
  • Leistungen: Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz ist eine optimale Ergänzung zu gesetzlichen Unfallversicherung und bietet eine umfangreiche Absicherung. Der Versicherungs­schutz kann mit Zusatz­bausteinen ganz nach den Be­dürfnissen Ihres Vereins angepasst werden.
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Schützen Sie Ihre Mitglieder
Ob ein Kreuzbandriss beim Fußballtrai­ning oder ein Sturz beim Klettern – im Vereinssport kann schnell ein Unfall passieren und zu längeren Beeinträchtigungen führen. Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine bietet Ihren Vereinsmitgliedern eine umfassende Absicherung vor den Folgen eines Unfalls

Tätigkeiten im Vereins­umfeld fördern soziale Bindungen und stärken die körperliche Fitness. Leider kann es während sportlicher Aktivitäten beim Training, Turnier oder Wett­kampf zu Unfällen kommen. Da es sich dabei nicht um Arbeits­unfälle handelt, zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung bei Unfällen im Verein nicht für die ent­stehenden Kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Gruppen-Unfall­versicherung abzuschließen, die alle Ihre aktiven, passiven und ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder absichert. Die Gruppen-Unfallversicherung schützt weit über den Rahmen der gesetzlichen Unfall­versicherung hinaus und bietet auch auf den Wegen vom und zum Training sowie zu anderen Vereins­aktivitäten Sicherheit.

Im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall sind die Betroffenen dann vor den mitunter enormen finanziellen Folgen abgesichert. Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz unterstützt die Versicherten in allen Phasen nach einem Unfall. Auf Wunsch können individuelle Leistungsbausteine vereinbart werden, die z. B. nach einem Unfall die optimale Behandlung und Therapie gewährleisten und organisieren, damit Ihr Vereinsmitglied bestmöglich genesen sowie in den Alltag zurückfinden kann.

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Mögliche An­wendungen
Wie auch bei der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung bietet die Unfallversicherung für Vereine umfangreiche und flexible Leistungen und schließt die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- oder Wegunfällen leistet. 
Mädchen einer Sportmannschaft in gelb-grünen Trikots umarmen sich lachend.
 

Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine schützt aktive und passive Mitglieder, Angstellte sowie neben- oder ehren­amtlich tätige Personen im Vereins­umfeld und übernimmt die Kosten bei unfall­bedingten Schadenfällen. Dank der persönlichen Unfallberatung stehen Versicherten zudem medizinisch geschulte Spezialistinnen und Spezialisten zur Seite, die beispielsweise Notfalll­eistungen und Hilfs­mittel nach einem Unfall organisieren. Zum Deckungs­umfang der Gruppen-Unfall­versicherung gehören auch Tätigkeiten der Mitglieder des Vereinsvorstands und Reisen im Vereinsauftrag. 

Folgende Absicherungsmöglichkeiten haben Vereine mit der Gruppen-Unfallversicherung der Allianz: 

Wenn ein Vereinsmitglied durch einen Unfall bleibende Schäden behält, übernimmt die Allianz die zuvor vereinbarte Invaliditätsleistung. Entsprechend dem Grad der Invalidität sowie dem gewählten Tarif, wird einmalig eine Kapital­summe ausgezahlt. Darüber hinaus vermittelt die Allianz medizinisch erforderliche Hilfsmittel wie beispielsweise Prothesen und erstattet diese im Rahmen der dafür vereinbarten Versicherungs­summe, sofern diese nicht oder nur teilweise von anderen Sozial­versicherungsträgern übernommen werden.
Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung der Allianz übernimmt auch die Kosten für unfall­bedingte kosmetische Operationen oder Be­handlungen aufgrund unfall­bedingter Beschädigung oder Verlust von Zähnen. Sofern kein anderer Kosten­träger eintritt, sind diese Kosten je nach gewählter Absicherung mit bis zu 100.000 EUR abgedeckt.
Nach einem Unfall im Vereinsumfeld stehen Ihnen persönliche Unfallberaterinnen und -berater an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Spezialisiert im medizinischen Bereichm, unterstützen Unfall­berater und -beraterinnen Sie bei  der Schaden­meldung und ­-abwicklung. Sie organisieren beispielsweise bei einem Unfall im Ausland den Rückt­ransport oder vermittelln Hilfsmittel wie z.B. einen Rollstuhl. Unsere Unfallberatung erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 89 3800-6688.
Bei einem Unfall deckt die Unfall­versicherung die Transport- Rettungs- sowie Bergungskosten, sofern kein anderer Träger dafür aufkommt. Führt ein Vereinsunfall zum Tod des verunfallten Mitglieds, sorgt die Allianz für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder auf Wunsch für die Bestattung vor Ort, sollte sich der Unfalltod im Ausland ereignet haben.
Über die genannten Kernleistungen der Gruppen-Unfall­versicherung hinaus können Sie Ihre Vereins­mitglieder, -organe  und -mitarbeitenden mit zusätzlichen Leistungs­bausteinen wie beispielsweise einer Todesfallleistung, einem Kranken­haus­tagegeld oder dem Wieder-Fit-Baustein für eine schnelle und optimale Genesung absichern.
Mögliche An­wendungen
Wie auch bei der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung bietet die Unfallversicherung für Vereine umfangreiche und flexible Leistungen und schließt die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- oder Wegunfällen leistet. 
Mädchen einer Sportmannschaft in gelb-grünen Trikots umarmen sich lachend.
 

Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine schützt aktive und passive Mitglieder, Angstellte sowie neben- oder ehren­amtlich tätige Personen im Vereins­umfeld und übernimmt die Kosten bei unfall­bedingten Schadenfällen. Dank der persönlichen Unfallberatung stehen Versicherten zudem medizinisch geschulte Spezialistinnen und Spezialisten zur Seite, die beispielsweise Notfalll­eistungen und Hilfs­mittel nach einem Unfall organisieren. Zum Deckungs­umfang der Gruppen-Unfall­versicherung gehören auch Tätigkeiten der Mitglieder des Vereinsvorstands und Reisen im Vereinsauftrag. 

Folgende Absicherungsmöglichkeiten haben Vereine mit der Gruppen-Unfallversicherung der Allianz: 

Kapital­zahlung bei unfall­bedingter Invalidität
Wenn ein Vereinsmitglied durch einen Unfall bleibende Schäden behält, übernimmt die Allianz die zuvor vereinbarte Invaliditätsleistung. Entsprechend dem Grad der Invalidität sowie dem gewählten Tarif, wird einmalig eine Kapital­summe ausgezahlt. Darüber hinaus vermittelt die Allianz medizinisch erforderliche Hilfsmittel wie beispielsweise Prothesen und erstattet diese im Rahmen der dafür vereinbarten Versicherungs­summe, sofern diese nicht oder nur teilweise von anderen Sozial­versicherungsträgern übernommen werden.
Kostendeckung bei kos­metischen Operationen
Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung der Allianz übernimmt auch die Kosten für unfall­bedingte kosmetische Operationen oder Be­handlungen aufgrund unfall­bedingter Beschädigung oder Verlust von Zähnen. Sofern kein anderer Kosten­träger eintritt, sind diese Kosten je nach gewählter Absicherung mit bis zu 100.000 EUR abgedeckt.
Unfallberatung
Nach einem Unfall im Vereinsumfeld stehen Ihnen persönliche Unfallberaterinnen und -berater an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Spezialisiert im medizinischen Bereichm, unterstützen Unfall­berater und -beraterinnen Sie bei  der Schaden­meldung und ­-abwicklung. Sie organisieren beispielsweise bei einem Unfall im Ausland den Rückt­ransport oder vermittelln Hilfsmittel wie z.B. einen Rollstuhl. Unsere Unfallberatung erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 89 3800-6688.
Such-, Rettungs- und Transportkosten
Bei einem Unfall deckt die Unfall­versicherung die Transport- Rettungs- sowie Bergungskosten, sofern kein anderer Träger dafür aufkommt. Führt ein Vereinsunfall zum Tod des verunfallten Mitglieds, sorgt die Allianz für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder auf Wunsch für die Bestattung vor Ort, sollte sich der Unfalltod im Ausland ereignet haben.
Optionale Leistungen
Über die genannten Kernleistungen der Gruppen-Unfall­versicherung hinaus können Sie Ihre Vereins­mitglieder, -organe  und -mitarbeitenden mit zusätzlichen Leistungs­bausteinen wie beispielsweise einer Todesfallleistung, einem Kranken­haus­tagegeld oder dem Wieder-Fit-Baustein für eine schnelle und optimale Genesung absichern.
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Beispielfälle
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Abgrenzung
  • die bei Vereinsaktivitäten (z.B. Sport) oder Veranstaltungen entstanden sind.
  • die sich bei satzungsmäßigen Tätigkeiten, Arbeitseinsätzen, Vereinsversammlungen oder Vereinsfeiern ereignen.
  • die auf dem direkten Weg von der eigenen Wohnung zur Vereinsveranstaltung oder während der Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen oder Turnieren passieren.
  • die privat bzw. in der Freizeit passieren und nichts mit den satzungsmäßigen Vereins­aktivitäten zu tun haben. 
  • bei denen die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg durch private oder eigen­wirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen wurde.
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Erweiterung
Eine Gruppenunfallversicherung für Vereine bietet Mitgliedern und Funktionsträger:innen Versicherungsschutz bei Unfällen jeglicher Art. Dennoch können Vereine weitere Maßnahmen ergreifen, um zusätzlichen Versicherungsschutz zu bieten. Sowohl die Vereins­haftpflicht­versicherung als auch der Vereins­rechtsschutz bieten Vereinen zusätzliche Leistungen, die durch gesetzliche Versicherungen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt sind. Die Vereinshaftpflicht versichert einen Verein gegen Sach-, Vermögens und Personenschäden, während der Vereinsrechtsschutz bei Schadenersatzforderungen greift. Die Kombination der drei Versicherungen schützt Ihren Verein vor hohen Kosten und Forderungen. 
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Häufige Fragen
  • Welche Vereine sind durch die Vereinsunfallversicherung versichert?

    Die Unfallversicherung für Vereine kann sowohl für eingetragene Vereine, als auch für Verbände wie Sport- und Musikvereine, Freiwillige Feuerwehr oder ähnliche Verbände abgeschlossen werden.
  • Gilt die Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder?

    Die Unfallversicherung für Vereinsmitglieder ist für alle aktiven und passiven Vereins­mitglieder und Funktionsträger:innen wie z.B. Vorstands­mitglieder möglich. Um die Leistungen der Gruppen-Unfall­versicherung zu beanspruchen, müssen Vereine jedoch zwingend Mitgliederlisten führen und diese strikt nach aktiven und passiven Mitgliedern trennen.
  • Unfallversicherung für Vereine – wie hoch sind die Kosten?

    Die Kosten für eine Unfallversicherung für Vereine hängen von verschiedenen Faktoren, z. B. der Vereinsart, der Anzahl der Mitglieder oder der Höhe der gewünschten Versicherungssummen ab. Wir beraten Sie gerne.
  • Schützt die Vereinsunfallversicherung auch bei Unfällen im Ausland?

    Die Vereinsunfallversicherung gilt weltweit. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung für Vereine auch dann leistet, wenn sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit im Ausland ereignet hat.
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