Ungewollte Vergiftungen zählen zu den häufigsten Unfällen im Haushalt. Kleine Kinder sind besonders anfällig dafür. Ein klassisches Beispiel ist, dass sie aus einer vermeintlichen Wasserflasche trinken, in der die Eltern Haushaltsreiniger oder chemische Politur aufbewahren.
Im Gegensatz zu einem Unfall mit offensichtlichen Verletzungen ist eine Vergiftung oft nicht als solche zu erkennen. Tückisch sind vor allem Substanzen, die normalerweise unschädlich sind und nur Probleme verursachen, wenn Sie sie über einen längeren Zeitraum oder in großen Mengen einnehmen. Andere wiederum sind so toxisch, dass bereits eine kleine Dosis ernsthafte Schäden verursacht. In folgenden Fällen sollten Sie eine Vergiftung in Betracht ziehen:
Sobald eine toxische Substanz in den menschlichen Organismus gelangt, stört oder behindert sie dessen natürliche Reaktionsabläufe. Je nach Art und Menge des Giftes können unterschiedliche Beschwerden auftreten. Typische Symptome, an der Sie eine Vergiftung erkennen können, sind:
Gelangt der Giftstoff in die Nervenbahnen, kann es zu Lähmungen im Körper oder spastischen Zuckungen kommen. Erfolgt der Giftkontakt über die Haut, sind Rötungen, Ausschlag und Pustelbildung typische Vergiftungserscheinungen. Bei chronischem Kontakt kann eine Entzündung der Haut (Dermatitis) die Folge sein. Augenkontakt mit toxischen Substanzen löst meist Juckreiz, Schmerzen und Rötung der Augen aus. Im schlimmsten Fall kann es zur Erblindung kommen.
Wie schnell die Vergiftungssymptome auftreten und mit welchen Beschwerden sie einhergehen, hängt von Art und Menge der schädlichen Substanz ab. Häufig äußern sich die Symptome schon kurz nach Kontakt mit dem Schadstoff – etwa bei Verätzungen mit Säure oder Rauchvergiftungen.
Bei anderen Substanzen zeigen sich erste Vergiftungserscheinungen wiederum erst nach mehreren Stunden oder sogar Tagen. Das liegt meist daran, dass erst ein Stoffwechselprodukt der betreffenden Substanz im Körper Beschwerden auslöst.
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Vergiftungsart | Erste-Hilfe-Maßnahme |
Einnahme oder Überdosierung giftiger Substanzen | Die Mundhöhle von Giftresten säubern und eventuell vorhandene Rückstände des Eingenommenen mit dem Finger (mit Einmalhandschuhen) oder einem Waschlappen aus dem Mund wischen. Betroffenen nichts zu trinken geben. Flüssigkeiten wie Milch beschleunigen die Giftaufnahme im Darm und ermöglichen die Verbreitung des Gifts über die Blutbahn. Erbrechen vermeiden, da eine Verätzung der Speiseröhre die Folge sein kann. |
Einatmen von Gasen (z.B. Kohlenmonoxid) | Betroffene aus der Gefahrenzone und sofort an die frische Luft bringen. Erst dort die Atmung kontrollieren, bewusstlose Personen in die stabile Seitenlage bringen und ggf. wiederbeleben. |
Augenkontakt mit Chemikalien (z.B. Säuren) | Augen umgehend mindestens zehn Minuten lang mit kaltem Wasser ausspülen. Dabei immer von der Nase weg nach außen zu den Schläfen säubern. |
Hautkontakt mit giftigen Substanzen | Betroffene Stellen gründlich mit kaltem Wasser spülen. Wichtig: Keine Kleidungsstücke entfernen, die mit der Chemikalie getränkt sind – sie könnten die darunterliegende Haut abreißen und tiefere Hautschichten verletzen. |
Nicht jede Vergiftung erfordert eine ärztliche Behandlung. Ob eine Intoxikation harmlos oder tödlich ist, kann ein Laie aber meist nicht abschätzen. Deshalb sollten Sie auch bei einer vermuteten Vergiftung einen Fachmann konsultieren: Bringen Sie das Vergiftungsopfer zum Arzt oder alarmieren Sie den Notarzt. Wenn (noch) keine Anzeichen einer Vergiftung auftreten, obwohl Sie eine solche vermuten, sollten Sie die für Ihren Wohnort zuständige Giftnotrufzentrale anrufen. Entsprechend geschulte Mitarbeiter beraten Sie, was im Einzelfall zu tun ist.
Verschiedene Vorsichtsmaßnahmen sorgen dafür, dass es erst gar nicht zu einer Vergiftung kommt. Vor allem in Haushalten mit Kindern können folgende Tipps Leben retten:
Gesundheitsschäden, die durch die freiwillige Einnahme fester oder flüssiger Stoffe (= Essen und Trinken) entstehen, gelten nicht als Unfall. Vom Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung sind sie daher ausgeschlossen. Damit sind nicht nur Vergiftungen durch verdorbene Lebensmittel gemeint, sondern auch alle anderen toxischen Substanzen, die über den Mund in den Körper gelangen – zum Beispiel falsch eingenommene Medikamente oder das versehentliche Trinken von Reinigungsmittel oder Spiritus. Bei Blutvergiftungen, die nicht unmittelbar aus einer Unfallverletzung resultieren, besteht ebenfalls kein Unfallversicherungsschutz.
Einige Kinder-Unfallversicherungen machen hier eine Ausnahme und greifen bis zu einem festgelegten Alter (z. B. zehn Jahre) bei Vergiftungen durch Verschlucken giftiger fester oder flüssiger Stoffe. Lebensmittelvergiftungen sind auch bei Kindern in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.