Sterbegeld­versicherung für Eltern oder Angehörige abschließen

Kann man eine Sterbegeld­versicherung für eine andere Person abschließen?
Es ist grundsätzlich möglich, eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person (zum Beispiel Angehörige wie Eltern oder Partner:in) abzuschließen. Dabei übernehmen Sie als Versicherungsnehmer:in die Beiträge für die Sterbegeldversicherung und sind Bezugsberechtigte:r. Im Todesfall der anderen Person steht Ihnen die Versicherungsleistung zu, um damit insbesondere die Bestattungskosten zu finanzieren.
Bei der Bestattungsvorsorge will man meist für den eigenen Todesfall vorsorgen und Hinterbliebene bei den Bestattungskosten finanziell entlasten. Einige Versicherer bieten aber auch die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung für Dritte wie Eltern, Partner:in oder andere Angehörige abzuschließen.
Eine Sterbegeldversicherung für Angehörige abzuschließen kann sinnvoll sein, wenn Sie die Bestattungskosten der anderen Person im Todesfall tragen müssten (kostentragungspflichtig sind im Regelfall die Erben und Erbinnen) und für diese finanzielle Belastung vorsorgen wollen. Sind Sie Versicherungsnehmer:in und Bezugsberechtigte:r, erfolgt im Todesfall der anderen Person (= versicherte Person) die Auszahlung der Versicherungssumme dann an Sie.
Je nach zum Beispiel Alter und Vorerkrankungen der anderen Person kommen Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung oder mit Gesundheitsprüfung in Frage. Wenn Sie sich für eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung entscheiden, muss die zu versichernde Person den Antrag in jedem Fall mitunterschreiben.
An wen erfolgt die Auszahlung der Sterbegeldversicherung für Angehörige? Sind Sie Versicherungsnehmer:in und haben eine Sterbegeldversicherung für Ihre Eltern oder andere Angehörige abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung des vertraglich festgelegten Sterbegeldes direkt an Sie, wenn Sie im Vertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen sind. Voraussetzung ist die Vorlage des Versicherungsscheins und der Sterbeurkunde.
Alternativ können Sie das Sterbegeld auch an ein Bestattungsunternehmen auszahlen lassen, bei dem Sie die individuellen Wünsche der versicherten Person hinterlegt haben. Dazu schließen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag mit dem oder der Bestatter:in ab und lassen das von Ihnen gewünschte Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigte Person in der Sterbegeldversicherung eintragen.
Sterben Sie als Versicherungsnehmer:in einer Sterbegeldversicherung für eine andere Person bevor der Todesfall der versicherten Person eintritt, geht der Vertrag auf Ihre Erben und Erbinnen über. Es besteht die Möglichkeit, schon bei Vertragsabschluss eine Vertragsnachfolge zu regeln.
Je nach Versicherer ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nur ab und bis zu einem bestimmten Alter möglich (zum Beispiel zwischen 35 und 80 Jahren). Auch die Wartezeiten bis zum vollen Anspruch der Versicherungsleistungen unterscheiden sich.
Wer eine Sterbegeldversicherung für Partner:in, ältere Angehörige oder Eltern abschließen möchte, sollte die Altersgrenzen der Versicherungsanbieter prüfen. Ab einem bestimmten Alter (zum Beispiel 75 Jahren) der zu versichernden Person, kann ein Abschluss unter Umständen nicht mehr möglich sein.
Wenn die zu versichernde Person Vorerkrankungen hat, eignen sich Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Bei diesen Tarifen gibt es eine sogenannte Wartezeit, die je nach Anbieter und Tarif meist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren beträgt. Erst nach der Wartezeit haben Sie bei Tod der versicherten Person vollen Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Eine Sterbegeldversicherung für Eltern (und ältere Angehörige) hat idealerweise eine möglichst kurze Wartezeit für einen möglichst schnellen Versicherungsschutz.
Bei der Allianz ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung für Eltern, Angehörige oder Partner:innen bis zu einem Alter von 80 Jahren möglich. Die Wartezeit beträgt 12 bzw. 6 Monate, es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die Versicherungssumme können Sie individuell von 3.000 bis 20.000 Euro festlegen.

Altersgrenzen:

  • lebenslange Beitragszahlung: 35-75 Jahre
  • abgekürzte Beitragszahlung: 35-80 Jahre
  • Einmalbeitrag: 35-70 Jahre
lebenslange oder abgekürzte Beitragszahlung bzw.  Einmalbeitrag.
Anders verhält es sich bei Verträgen, die Sie per Vollmacht oder für betreute Personen abschließen: In diesem Fall versichert sich der oder die Angehörige selbst, ist also Versicherungsnehmer:in und versicherte Person. Die bevollmächtigte oder betreuende Person stellt lediglich den Antrag im Namen des oder der Betreuten. Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung für eine andere Person abschließen, sind Sie Antragsteller:in, Versicherungsnehmer:in, zahlen die Beiträge und erhalten im Todesfall die Versicherungssumme, wenn Sie als bezugsberechtigte Person eingetragen sind.
Je früher eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge. Bei der Sterbegeldversicherung für Kinder oder jüngere Angehörige sollten Sie ebenfalls die Altersgrenzen des Versicherers beachten; viele haben ein Eintrittsalter von 40 Jahren. Bei einer Sterbegeldversicherung für jüngere Angehörige sind auf Grund des vermutlich guten Gesundheitszustands auch Tarife mit Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit geeignet. Hier muss die versicherte Person den Vertrag allerdings mitunterschreiben.
Bei der Allianz können Sie eine Sterbegeldversicherung für Ihre Kinder oder jüngere Angehörige bereits ab 35 Jahren abschließen. Die Wartezeit beträgt 12 bzw. 6 Monate, es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die Versicherungssumme können Sie individuell von 3.000 bis 20.000 Euro festlegen.
lebenslange oder abgekürzte Beitragszahlung bzw.  Einmalbeitrag.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung sein? Die Höhe der Versicherungssumme für eine Sterbegeldversicherung sollte hoch genug sein, um die voraussichtlichen Bestattungskosten begleichen zu können. Im Schnitt kostet eine Bestattung laut Aeternitas mit Grabmal und Grabanlage etwa 6.000 bis 7.000 Euro, ohne die spätere Grabpflege (Stand: März 2025). Welche Gesamtkosten tatsächlich bei einer Beerdigung entstehen, hängt von den gewählten Leistungen und deren Qualität ab: die Kosten für eine einfache Erdbestattung liegen im Durchschnitt bei rund 7.300 Euro, können je nach Ausführung aber auch über 17.000 Euro betragen. Bei einer Feuerbestattung liegen die Kosten zwischen 5.000 und rund 15.000 Euro. Bedenken Sie deshalb vor Abschluss der Sterbegeldversicherung, welche Bestattungsart Ihnen beziehungsweise der zu versichernden Person wichtig ist. Bei der Allianz können Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung für eine andere Person eine individuelle Versicherungssumme von 3.000 bis 20.000 Euro festlegen.

Quellen:

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