Bestattungsarten kurz erklärt
- In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Das heißt: Die Beisetzung des Leichnams oder der Asche muss auf einem Friedhof erfolgen. Ausnahmen gibt es nur für die Urnenbestattung, die auf speziellen Flächen im Wald oder auf See stattfinden kann.
- Es besteht die Wahl zwischen einer Erdbestattung und einer Einäscherung. Darüber hinaus gibt es Varianten der Feuerbestattung wie z. B. See- oder Baumbestattung.
- In anderen Ländern sind alternative Bestattungsformen möglich. In Deutschland sind die meisten Sonderformen nicht oder nur unter Umständen umsetzbar.
- Wer seine Angehörigen entlasten will, erstellt zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung mit Informationen zur gewünschten Beisetzungsart und schließt eine Sterbegeldversicherung für deren Finanzierung ab.
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