Bestattungsformen, Kosten und Hilfe zur Auswahl

Bestattungs­arten: Welche Möglich­keiten gibt es?

  • In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofs­zwang. Das heißt: Die Beisetzung des Leich­nams oder der Asche muss auf einem Friedhof erfolgen. Aus­nahmen gibt es nur für die Urnen­bestattung, die auf speziellen Flächen im Wald oder auf See stattfinden kann.
  • Es besteht die Wahl zwischen einer Erd­bestattung und einer Ein­äsche­rung. Darüber hinaus gibt es Varianten der Feuer­bestattung wie z. B. See- oder Baum­bestattung.
  • In anderen Ländern sind alternative Bestattungs­formen möglich. In Deutsch­land sind die meisten Sonder­formen nicht oder nur unter Um­ständen umsetzbar.
  • Wer seine Angehörigen entlasten will, erstellt zu Leb­zeiten eine Bestattungs­verfügung mit Informationen zur gewünschten Bei­setzungs­art und schließt eine Sterbegeld­versicherung für deren Finanzierung ab.
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Welche Bestattungs­arten gibt es?
In Deutschland gibt es Bestattungen in einem Sarg oder nach Kre­mation in einer Urne. Für gewöhn­lich findet die Bei­setzung auf einem Friedhof statt. Alternativ stehen einige andere Bestattungs­arten zur Auswahl.
Eine der klassischen Bestattungs­arten in Deutsch­land ist die Bei­setzung des Leich­nams im Sarg auf einem Fried­hof. Meist dürfen sich Angehörige am offenen Sarg von dem oder der Ver­storbenen ver­abschieden. Für die Zeremonie sind die Kleidung der ver­storbenen Person, die Art des Sarges und dessen Aus­stattung sowie Blumen­schmuck individuell anpassbar. Bei der Bei­setzung tragen meistens vier bis sechs Träger:innen den Sarg zum vor­gesehenen Bestattungs­ort. Eine Bestattung außerhalb eines Fried­hofs ist nur in Ausnahme­fällen möglich.

Für die Feuerbestattung bringt ein Bestattungs­institut den Leich­nam in ein Krematorium. Dort findet die Ein­äscherung der oder des Ver­storbenen statt. Kurz zuvor muss eine Rechts­medizinerin oder ein Rechts­mediziner den Leichnam bei einer zweiten Leichen­schau begutachten, um Fehler bei der Fest­stellung der Todes­ursache auszuschließen.

Die Asche wird nach der Kremation in eine Urne gefüllt. Die klassische Urnen­bestattung erfolgt auf einem Friedhof. Bei Beerdigungen auf anderen Flächen sind meist zusätz­liche Regularien zu beachten. Daher tragen die Bestattungs­arten andere Namen (z. B. Wald­bestattung, See­bestattung – auch, wenn es Feuer­bestattungen sind).

Wer sich mit der Natur verbunden fühlt, kann eine Wald­bestattung wählen. Dabei handelt es sich um eine Urnen­bestattung, die nicht auf einem Friedhof, sondern in einem dafür vor­gesehenen Wald­stück stattfindet. Die Urne ist biologisch abbau­bar, sodass der oder die Verstorbene laut Konzept der Wald­bestattung zu einem Teil des Wald­bodens wird und damit Nähr­boden für neues Leben wie Vegetation schafft.

Viele Bestattungsinstitute bieten die Möglich­keit an, verwaltet werden die Flächen unter anderem von der FriedWald GmbH oder RuheForst GmbH. Zudem gibt es zahl­reiche un­ab­hängige Bestattungs­wälder. Die Zeremonie kann mit oder ohne Trauer­gäste abgehalten werden. Eine Kenn­zeichnung des Grabes ist möglich, aller­dings gibt es keine Kerzen, Grabsteine oder Grabpflege.

Teilweise werden Wald- und Baum­bestattung synonym verwendet. Allerdings kann eine Baum­bestattung im Gegen­satz zur Wald­bestattung auch in einem Fried­hof stattfinden. Das wesent­liche Merkmal dieser Bestattungs­art ist die Bei­setzung der Asche im Wurzel­werk eines Baumes. Auch hier soll die ver­storbene Person symbolisch der Natur zurück­geführt werden. In der Regel erinnert ein Schild an die Tote bzw. den Toten.
Die Seebestattung ist eine Spezialform der Feuer­bestattung. Nach Kremation des Leich­nams kommt die Asche in eine biologisch abbau­bare, wasser­lösliche Spezial­urne und wird auf einem dafür frei­gegebenen Gebiet im Meer versenkt. Angehörige erhalten eine See­karte, auf der der Ort der Bestattung festgehalten ist. Auch eine anonyme See­bestattung ist möglich. Frei­gegebene Gebiete in Deutsch­land befinden sich in Nord- und Ostsee außer­halb der sogenannten Drei­meilen­zone (also weiter als drei Meilen von der Küste entfernt).
Eine anonyme Bestattung bietet die Möglich­keit, ohne nament­liche Kenn­zeichnung und im Regel­fall auch ohne An­ge­hörige bei­gesetzt zu werden. Dabei erfolgt die Be­stattung entweder als Sarg- oder Urnen­beisetzung auf einem dafür vor­gesehenen Areal eines Fried­hofs. Die Pflege eines individuellen Grabes entfällt, da die genaue Grab­stelle nicht bekannt ist.
Die muslimische Bestattung richtet sich nach den Riten des Islam und erfolgt traditionell als Erd­bestattung in einem Sarg. Feuer­bestattungen sind im Islam nicht üblich und meist nur in Ausnahme­fällen möglich. Besonders viel Wert wird auf eine rasche Bestattung gelegt, meist inner­halb von 24 Stunden nach dem Todesfall. Der oder die Ver­storbene wird in einem weißen Tuch, dem Kafan, bestattet und mit dem Gesicht zur Kaaba in Mekka ausgerichtet. Grab­male sind schlicht gehalten, da im Vorder­grund die Erinnerung an Allah und das Leben nach dem Tod stehen. Diese Bestattungs­art erfordert spezielle Friedhofs­areale oder Abschnitte, um den islamischen Gebräuchen gerecht zu werden.
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Was außerhalb Deutsch­lands möglich ist
In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Sprich: Es sind in der Regel nur Be­stattungs­arten zulässig, bei denen der Leich­nam oder die Asche auf einem Fried­hof bei­gesetzt werden. Aus­nahmen sind See- und Wald­bestattung. In anderen Ländern gibt es aller­dings Alternativen.
  • Luftbestattung / Flug­bestattung

    Bei der Luftbestattung verstreut man die Asche der ver­storbenen Person aus einem Flug­zeug oder Heißluft­ballon in die freie Natur. Es gibt spezielle Gebiete, in denen diese Art der Bestattung zugelassen ist. Sie symbolisiert das Frei­werden und die Rück­kehr in den Kreis­lauf der Natur. In einigen Nachbar­ländern wie der Schweiz, der Tsche­chi­schen Republik, Österreich, Frankreich oder in den Nieder­landen ist das möglich.
  • Diamantbestattung / Edel­stein­bestattung

    Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche unter hohem Druck zu einem Diamanten gepresst. Dieser Edel­stein dient als ewiges Andenken und kann beispiels­weise als Schmuck­stück getragen werden. Bekannt für Diamant­bestattungen ist die Schweiz. Aber Vorsicht in Deutsch­land: In Branden­burg beispiels­weise stellt das Tragen eines Erinnerungs­diamanten eine Ordnungs­widrigkeit dar. Wer einen ähnlichen Gegen­stand möchte, darf in Deutsch­land nur ein Objekt aus den Haaren der ver­storbenen Person herstellen lassen.
  • Ökobestattung

    Die Ökobestattung legt Wert auf einen umwelt­freundlichen Abschied. Verwendet werden biologisch abbau­bare Särge oder Urnen, chemische Konservierungs­mittel entfallen bei der Auf­bereitung des Körpers. Der Fokus liegt auf Nach­haltig­keit und Respekt vor der Natur. Diese Bestattungs­art ist auch in Deutschland möglich. Denn durch die Verwendung wasser­löslicher bzw. biologisch abbau­barer Urnen ist sie Teil der Wald-, Baum- und Seebestattung.
  • Erinnerungsbaum / Tree of Life Bestattung

    Beim Erinnerungsbaum mischt man die Asche des oder der Toten mit spezieller Erde und pflanzt daraus einen Baum. Dieser Baum dient als lebendiges An­denken und erinnert Angehörige an das Leben und Weiter­bestehen in der Natur. "Tree of Life" ist der Marken­name des gleich­namigen Unter­nehmens, das diese Bestattungs­art anbietet. Die deutsche Firma organisiert die Bei­setzung in Ländern wie der Schweiz, der Tsche­chi­schen Republik oder den Niederlanden.
  • Weltraumbestattung

    Spezialunternehmen ermöglichen die Weltraum­bestattung. Sie schicken einen Teil der Asche von Ver­storbenen ins Welt­all. Das ist in den USA und Russland erlaubt.
  • Weltreise-Bestattung

    Bei der Weltreise-Bestattung nimmt ein vertrauter Mensch die Asche des oder der Ver­storbenen mit auf Reisen. Diese Reise symbolisiert das Weiter­reisen und die Un­endlich­keit der Existenz. Oftmals besuchen Angehörige dabei spezielle Orte, die dem oder der Ver­storbenen wichtig waren. In Deutsch­land ist das möglich, die Bei­setzung muss nach der Reise dennoch auf konventionellem Weg erfolgen.
  • Kryonik

    Die Idee von Kryonik: Der Körper von unheil­bar kranken Menschen wird nach Ihrem Ableben bei sehr niedrigen Tem­pe­ra­turen gelagert. Wer sich dafür ent­scheidet, hofft auf zu­künftige medi­zinische Fort­schritte, die eine Wieder­belebung sowie die Heilung der Krank­heit er­möglichen. In Deutsch­land ist das nur mit einer umfassenden, individuellen Vor­bereitung möglich. Auch das Ein­frieren einzelner Organe oder nur des Kopfes ist möglich. In Deutsch­land ist das Lagern von toten Körpern auf Dauer nicht erlaubt, da dies als Bestattung gilt. Daher ist nach dem Ein­frieren eine Überführung, z. B. in die USA nötig.
  • Plastination

    Die Plastination wandelt den Leich­nam in ein dauer­haft halt­bares Präparat um, das z. B. zu Bildungs­zwecken oder in Aus­stellungen verwendet wird. Die Konservierung erfolgt durch den Austausch von Körper­flüssig­keiten und Fetten durch Kunst­stoffe. In Deutsch­land ist das mittels Körper­spende möglich. Am bekanntesten ist das Heidel­berger Institut für Plastination, das für die Aus­stellung "Körper­welten" verantwortlich ist.
  • Naturbestattung

    Naturbestattungen sind in Deutsch­land nur auf offiziellen Wald­friedhöfen möglich. Die beiden Unter­nehmen RuheForst und FriedWald betreiben in Deutsch­land jeweils an mehreren Orten Wald­friedhöfe und bieten dort Baum­bestattungen an. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer biologisch abbau­baren Urne unter einem Baum. Im Aus­land sind die Möglich­keiten der Natur­bestattung in der Regel zahl­reicher als in Deutsch­land. Für die Natur­bestattung sind abseits der deutschen Bestattungs­gesetze verschiedene Orte denkbar:

    • Almwiesenbestattung / Berg­wiesen­bestattung: Die Bei­setzung in den Höhen von Alm- oder Berg­wiesen soll dem oder der Ver­storbenen eine Ruhe­stätte im Einklang mit der alpinen Natur bieten.
    • Felsbestattung: Die Fels­bestattung soll eine ewige Ver­bindung mit dem stabilen und un­ver­änderlichen Charakter des Gesteins symbolisieren. Die Asche wird dabei an einem Felsen verstreut.
    • Flussbestattung: Das Verstreuen der Asche in einen Fluss soll Ver­storbene mit dem fließenden Wasser auf eine letzte Reise schicken und sie mit der Natur vereinen.
    • Wasserfallbestattung: Das Verstreuen der Asche an einem Wasserfall soll das Fort­führen und Frei­setzen der Seele inmitten der Kraft des fallenden Wassers symbolisieren.
    • Bergbachbestattung: Ähnlich der Flussbestattung soll das Ver­streuen der Asche in einen klaren Berg­bach den oder die Ver­storbene auf eine letzte Reise bis ins Meer schicken.
    • Anonyme Naturbestattung: Die anonyme Natur­bestattung findet in einem natür­lichen Umfeld statt. Der genaue Ort der Ruhe­stätte wird nicht markiert.
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Kann man sich bestatten lassen, wie man will?
In Deutschland ist die Ausformulierung der Bestattungs­gesetze Länder­sache. Das heißt, in jedem Bundes­land gelten teil­weise andere Bestimmungen. Bundes­weit besteht zwar Friedhofs­zwang, es gibt allerdings Ausnahmen.

Der Friedhofszwang ist in allen Bestattungs­gesetzen der Länder festgehalten. Demnach ist es grund­sätzlich nicht erlaubt, einen Leichnam außer­halb eines Friedhofs­geländes zu beerdigen. Außerdem dürfen Angehörige nicht über die sterb­lichen Über­reste von Ver­stor­benen verfügen. Aus­nahmen sind Bestattungen auf behörd­lich frei­gegebenen Flächen in Wäldern und auf See. Eine Übersicht der Bestattungs­gesetze der Bundes­länder bietet die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur Aeternitas.

Nicht eingeäscherte Leich­name müssen in einem Sarg bei­gesetzt werden; ledig­lich Berlin hat eine gelockerte Sarg­pflicht: Hier ist die Beerdigung in einem Leichen­tuch auf bestimmten Flächen auf einem Friedhof möglich. Nach der Kremation muss die Asche von Ver­storbenen in einer Urne bei­gesetzt werden. Bremen bietet eine Ausnahme: Hier dürfen Angehörige die Asche auf einem Privat­grundstück oder fest­gelegten öffent­lichen Flächen verstreuen.

Die Beisetzung im eigenen Garten ist in Deutsch­land grund­sätzlich nicht möglich. Nur Bremen erlaubt das Ver­streuen der Asche von Ver­storbenen auf Privat­grundstücken. Auch hier unter­stützen meist Bestattungs­unter­nehmen bei der Orga­ni­sa­tion und Durch­führung der Beisetzung.
Nein, in Deutschland dürfen Angehörige die Urne mit der Asche einer ver­storbenen Person nicht zu Hause auf­bewahren. Das verbietet die Friedhofs­pflicht, die alle Bundes­länder in ihren Bestattungs­gesetzen verankert haben. Auch in Bremen ist das unzulässig: Die Auf­bewahrung der Urne im eigenen Zuhause stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar.
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Entscheidende Faktoren
Für alle Bestattungsarten fallen je nach Aufwand unter­schiedliche Kosten an. Sie setzen sich aus Friedhofs­gebühren, Kosten für das Bestattungs­unter­nehmen und weiteren externen Kosten zusammen. Auch die Grab­art wirkt sich auf den Preis aus.

Eine Feuerbestattung ist meist günstiger als eine Bestattung im Sarg. Eine Urne kostet normaler­weise weniger als ein Sarg. Zudem wird weniger Fläche auf dem Fried­hof benötigt, die gepflegt werden muss. Auch die Zeremonie kann günstiger sein. Zum Beispiel braucht es anstelle von mehreren Sarg­träger:innen nur eine Person als Urnen­träger:in. Das Grab­mal sowie die Trauer­feiern können dagegen bei beiden Bestattungs­arten ähnliche Kosten verursachen.

Für die Beisetzung auf dem Friedhof ist es möglich, den Ort des Grabes zu wählen. Die Beerdigung in einer bestehenden Reihe (Reihen­grab) ist meist günstiger als ein frei gewählter Platz (Wahlgrab). Günstiger sind in der Regel Gemein­schafts- oder Familiengräber.

Bei der Seebestattung entfallen die Kosten für die Grab­pflege. Daher ist das Ver­streuen der Asche auf dem Meer die in Deutsch­land günstigste Bestattungs­art – vor allem, wenn es sich um eine anonyme Beerdigung ohne Trauer­feier handelt. Ein Überblick über die Bestattungs­kosten nach Bestattungsart laut Rechner des Bundes­verbandes Deutscher Bestatter e.V.:

Wischen um mehr anzuzeigen

Bestattungsart
Bestatterkosten in €
Friedhofgebühren in €
Grabmalkosten in €
Gesamtkosten in €
Feuerbestattung (Urnenbestattung) 3.200 650 810 4.660
Erdbestattung 3.300 1.300 810 5.410
Baumbestattung 3.200 1.200 0 4.400
Seebestattung 3.500 0 0 3.500
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Entscheidungshilfe
Welche Bestattungsart die richtige ist, kommt auf die individuellen Wünsche des oder der Ver­storbenen an. Im Ideal­fall ist durch eine im Vor­feld erstellte Bestattungs­verfügung alles geregelt.

Verstirbt ein nahestehender Mensch, ist das eine emotionale, aber auch finanzielle Belastung. Denn die nächsten An­ge­hörigen tragen in der Regel die Kosten für die Bei­setzung. Daher kann eine Bestattungs­vorsorge wie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein.

Sind Sie in der Pflicht, die Bei­setzung zu organisieren, müssen Sie sich für eine Bestattungs­art ent­scheiden. Prüfen Sie zunächst, ob eine Bestattungs­verfügung vorhanden ist. Folgende Punkte sind bei der Wahl einer Bestattungs­art wichtig:

  • Sarg oder Urne: Wollen sich Angehörige von der ver­stor­benen Person ein letztes Mal ver­ab­schieden, eignet sich die Erd­bestattung. Bei der Urnen­bestattung lassen sich persön­liche Momente zu Leb­zeiten etwa bei einer Rede in Erinnerung rufen.
  • Friedhof, Wald- oder Seebestattung: Für besonders natur­verbundene Menschen eignet sich die Bei­setzung im Wald oder auf See. Eine Be­erdigung auf einem kirch­lichen Fried­hof kann sich anbieten, wenn die ver­storbene Person gläubig war.
  • Individuell oder anonym: Manche Personen wollen ihren Hinter­bliebenen nach ihrem Tod nicht zur Last fallen und möchten ihnen die Grab­pflege ersparen. Andere haben vielleicht gar keine An­ge­hörigen. In solchen Situationen fällt die Wahl häufig auf ein anonymes Grab.
  • Erhalt der Grabstätte: Legen Sie fest, wie lange das Grab für das individuelle Gedenken bestehen bleiben soll.
  • Grabpflege: Ist ein dekoratives Blumen­beet auf dem Grab wichtig? Alternativ gibt es Bestattungs­arten ohne Grabpflege.
  • Grabstein-Kosten: Je aufwendiger der Grab­stein, desto höher fallen die Kosten für den Stein­metzbetrieb aus.
  • Gesamtkosten: Planen Sie eine Trauer­feier nach der Bei­setzung, wollen Sie eine Todes­anzeige in der Lokal­zeitung schalten oder Trauer­karten verschicken? Legen Sie ein Limit für die Gesamt­kosten fest und entscheiden Sie dann, welche Elemente am wichtigsten für einen pietät­vollen Abschied sind.

Die meisten Menschen in Deutschland wünschen sich eine natur­nahe Baum­bestattung. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Aeternitas aus dem Jahr 2022. Demnach wünschen sich 25 Prozent der Deutschen die Baum­bestattung in einem Bestattungs­wald. 18 Prozent möchten zwar auf dem Fried­hof bei­gesetzt werden, aller­dings ohne Grab­pflege. Mit 14 Prozent liegt das klassische Urnen­grab auf dem Friedhof auf Platz drei. Nur zwölf Prozent wählen eine traditionelle Erd­bestattung.

Fast jede:r achte Deutsche (13 Prozent) möchte die eigene Asche in der freien Natur verstreuen lassen – aller­dings ist das hierzu­lande nicht möglich. Acht Pro­zent möchten die Urne bzw. Asche im eigenen Garten ver­streuen oder bei­setzen, aller­dings ist das nur in Bremen möglich. Die See­bestattung wünschen sich sechs Prozent der Befragten, der Rest weiß es nicht.

Immer weniger Deutsche wünschen sich eine Sarg­bestattung – das spiegelt sich auch in der Statistik der vor­ge­nommenen Bestattungs­arten in Deutsch­land wider. Laut einer Erhebung der Güte­gemein­schaft Feuer­bestattungs­anlagen aus dem Oktober 2022 waren 77 Prozent aller Bestattungen in Deutsch­land eine Urnen­bestattung – 22 Prozent eine traditionelle Erd­bestattung. Fünf Jahre zuvor, im Jahr 2016, lag der Anteil an Erd­bestattungen noch bei 33 Prozent.

Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V. – Aktuelles: 

Umfrage zu Sarg- und Urnenbestattungen in Deutschland
Im Anteil der Urnen­bestattungen sind auch alternative Bestattungs­arten enthalten – die Statistik der Güte­gemeinschaft sagt über die Beliebt­heit von beispiels­weise Wald- oder See­bestattungen nichts aus. Ein Hinweis über die Art der Zere­monie liefert Aeternitas: Demnach geht die Anzahl kirch­licher Bestattungen seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zurück.
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