Ob und welche Gesundheitsfragen Sie bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung beantworten, ist je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich. Im Antrag fragen Versicherer oft nach diesen Erkrankungen und Funktionsstörungen:
- Gefäß- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Arteriosklerose)
- Krebs (z. B. Hautkrebs, Lymphom)
- Diabetes (Zuckerkrankheit)
- Erkrankungen innerer Organe (z. B. Leber, Nieren)
- Bluterkrankungen (z. B. Leukämie)
- Schwere Infektionserkrankungen (z. B. HIV/AIDS)
- Schwere Störungen des Nervensystems (z. B. Epilepsie, Multiple Sklerose)
- Erkrankungen von Knochen, Gelenken und Bewegungsapparat (z. B. Rheuma, Osteoporose, Muskelschwund)
- Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen)
Wichtig: Wer eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung abschließt, ist verpflichtet, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn Sie eine Erkrankung verschweigen oder andere falsche Angaben machen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Wie umfangreich eine Gesundheitsprüfung ausfällt, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Um den Gesundheitszustand künftiger Versicherungsnehmer:innen abzuklären, kann das Versicherungsunternehmen deren behandelnde Ärzte und Ärztinnen kontaktieren. Dafür müssen Antragsteller:innen die Mediziner:innen von ihrer Schweigepflicht entbinden. Liegen Falschangaben vor, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Stellt sich im Todesfall heraus, dass eine Vorerkrankung bei Abschluss der Absicherung bewusst verschwiegen wurde, erhalten Hinterbliebene in der Regel keine bzw. nicht die volle Versicherungsleistung.