Entlastung des Partners bei Todesfall

Wie können Eheleute mit einer Sterbe­geld­versicherung vor­sorgen?

  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Sterbe­geld­versicherung.
  • Ehepartner haben mit der Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung die Möglichkeit, für den hinterbliebenen Ehepartner oder die hinterbliebene Ehepartnerin eine würdevolle Bestattung auszurichten.
  • Eine spezielle Sterbe­geld­versicherung für Ehe­leute gibt es nicht; jede Person schließt selbst einen Vertrag ab. Im Todes­fall wird die ver­ein­barte Versicherungs­summe an den oder die Bezugs­berechtigten ausgezahlt.
  • Einige wenige Versicherungs­gesell­schaften bieten beim Abschluss von zwei oder mehr Sterbe­geld­versicherungen Ver­günstigungen an. Je nach Anbieter sind auch Über­kreuz-Verträge möglich.

Wir möchten mit diesem Ratgeber erklären, ob es eine Sterbegeldversicherung für Eheleute und Paare gibt. Die Allianz bietet eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und mit einer Wartezeit von 18 Monaten – Unfalltod ausgenommen – an.

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Partnertarife bei der Sterbeversicherung
Einige wenige Versicherer bieten Rabatte an, wenn Ehe­partner zwei Sterbegeld­versicherungen abschließen. In der Regel schließen Paare zwei reguläre Einzel­verträge ab. In Ausnahme­fällen gibt es gesonderte Partner­tarife für Eheleute.
 

Die Möglichkeit, einen gemein­samen (ver­bundenen) Ver­trag für beide Per­sonen abzuschließen – wie es zum Bei­spiel bei der Risiko­lebens­versicherung angeboten wird – gibt es bei der Sterbe­geld­versicherung nicht. Jeder Ehe­partner und jede Ehe­partnerin schließt einen eigenen Vertrag ab.

Einige Versicherungs­unter­nehmen bieten spezielle Tarife für Partner bei der Sterbe­geld­versicherung an. Dies ist aller­dings die Aus­nahme. Der Preis dafür kann geringer sein als die Ver­träge bei ver­schiedenen Versicherungs­unter­nehmen ab­zu­schließen. Abhängig von Ihrer persön­lichen Situation kann aber auch das sinn­voll sein, z. B. wenn die Ehe­partner:innen auf unter­schiedliche Leistungen Wert legen.

Ob eine Sterbegeld­versicherung für Paare empfehlens­wert ist, kommt immer auf den Einzel­fall an. Die Sterbe­geld­versicherung ist eine Möglich­keit, um zu Leb­zeiten finanziell für den Todes­fall vor­zusorgen. Mit einem passenden Vertrag haben Sie Gewiss­heit, dass hohe Beerdigungs­kosten im Fall der Fälle ab­ge­deckt sind und Ihre Hinter­bliebenen nicht zusätz­lich belasten.

Auch aus diesen Gründen kannder Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung sinn­voll sein:

  • Seit 2004 zahlen gesetzliche Kranken­kassen kein Sterbe­geld mehr. Finanzielle Unter­stützung durch Staat oder Arbeit­geber gibt es nur in Ausnahme­fällen. Umso mehr lohnt sich eine private Bestattungs­vorsorge.
  • Mit einer Sterbegeld­versicherung können beide Partner:innen zu Leb­zeiten fest­legen, wie Bestattung und Trauer­feier nach ihren Wünschen aus­ge­richtet werden sollen. So ist ein würde­voller Abschied gewähr­leistet.
  • Je nach Versicherer ist der Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung bis ins hohe Alter (z. B. Eintritts­alter bis 75 Jahre oder höher) möglich.
  • Vorerkrankungen müssen kein Ausschluss­kriterium sein – voraus­gesetzt, Sie wählen eine Sterbegeld­versicherung ohne Gesundheits­fragen. Bei Tarifen ohne Gesund­heits­prüfung ist eine Warte­zeit bis zum voll­ständigen Leistungs­umfang vor­gesehen. Aber auch bei einer Sterbegeld­versicherung ohne Warte­zeit sind die Gesundheits­fragen in der Regel nicht so detailliert wie z. B. bei einer Risiko­lebens­versicherung

Wichtig: Eine Sterbegeld­versicherung soll Bestattungs­kosten und andere Auf­wendungen nach dem Tod abdecken. Die Versicherungs­summe ist nicht darauf ausgelegt, Hinter­bliebene finanziell abzusichern. Sie möchten sicher­gehen, dass Ihrer Familie keine Versorgungs­lücke entsteht, wenn Ihnen etwas zustößt? Dann ist möglicher­weise eine Risiko­lebens­versicherung sinn­voll. Im Vergleich zur Sterbegeld­versicherung sind hier deutlich höheren Versicherungs­summen üblich. Damit kann zum Bei­spiel ein laufender Kredit oder die Aus­bildung der gemein­samen Kinder finanziert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Versicherung für Sie die passende ist, dann lassen Sie sich beraten.

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Vertragsbedingungen
Bei Abschluss einer Sterbegeld­versicherung für Ehe­paare ist die individuelle Ab­sicherung beider Partner:innen wichtig. Je nach Lebens­situation und Gesund­heits­zustand kann zum Beispiel eine Police mit zusätz­lichen Service­leistungen (z. B. Anwaltsberatung zur Testaments-Erstellung oder Organisation der Bestattung) oder ohne Gesundheits­prüfung sinn­voll sein. Außer­dem sollte die Versicherungs­summe so gewählt sein, dass sie die Kosten der gewünschten Bestattung voll­ständig abdecken kann.
Mit einer Sterbegeld­versicherung können Ehe­leute früh­zeitig für die Finanzierung ihrer Bestattungs­kosten vor­sorgen. Dabei unter­zeichnet jeder Partner bzw. jede Partnerin einen eigenen Vertrag. Bei den meisten Versicherungs­unter­nehmen ist der Abschluss im Alter von 40 bis 80 Jahren möglich. Teils liegen die Alters­grenzen darunter oder darüber. Je nach Vertrag werden die Beiträge lebens­lang oder für eine bestimmte Lauf­zeit (z. B. bis zum 65. Lebens­jahr) gezahlt. Während dieses Zeit­raums wird die ver­ein­barte Versicherungs­summe angespart. Im Todes­fall des versicherten Ehe­partners oder der Ehe­partnerin zahlt die Versicherung den Betrag an die bezugs­berechtigte Person aus.
Sterbegeldversicherungen für Ehe­leute gibt es wie bei Sterbe­geld­versicherungen sonst auch mit und ohne Gesundheits­prüfung. Wer sofortigen Versicherungs­schutz wünscht, sollte einen Ver­trag ohne Warte­zeit abschließen. In diesem Fall müssen Sie bei der Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten. Für vor­erkrankte Per­sonen kann eine Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­prüfung passend sein. Voll­ständiger Versicherungs­schutz besteht bei solchen Ver­trägen jedoch erst nach einer Warte­zeit von in der Regel ein bis drei Jahren – ab­hängig vom Anbieter. Je nach Eintritts­alter und Gesundheits­zustand können für den einzelnen Partner bzw. die Partnerin unter­schied­liche Tarife oder Anbieter passend sein.

Bei einer Sterbegeld­versicherung für Ehe­leute ist die Versicherungs­summe bei Vertrags­abschluss inner­halb eines bestimmten Rahmens frei wähl­bar. In der Regel kann ein Betrag zwischen wenigen Tausend Euro und bis zu 20.000 Euro fest­gelegt werden. Wichtig: Die Summe sollte aus­reichen, um die voraus­sichtlichen Bestattungs­kosten voll­ständig abzudecken.

Zur Orientierung: In Deutsch­land kostet eine Bestattung inklusive Grab­mal und Grab­anlage durch­schnittlich 6.000 bis 7.000 Euro – ohne spätere Grab­pflege. Je nach Art der gewünschten Bestattung können aber deut­lich höhere Gebühren entstehen. Damit die Hinter­bliebenen im Todes­fall keine zusätz­lichen Kosten tragen müssen, sollte eine realistische Versicherungs­summe für die Bestattungs­vorsorge einkalkuliert werden.

Quelle: Aeternitas, Stand 04/23

Das ist grundsätzlich möglich – voraus­gesetzt, das Versicherungs­unter­nehmen bietet diese Option bei der Sterbe­geld­versicherung für Ehe­leute an. Teil­weise kann ein Partner bzw. eine Partnerin die Sterbe­geld­versicherung gleich für beide abschließen – sogar ohne die Unter­schrift der anderen Person. Aber: Bei einer Sterbe­geld­versicherung mit Gesund­heits­prüfung ist die Unter­schrift der zu ver­sichernden Person Pflicht.
Allianz - Überkreuz-Vertrag bie Sterbegeldversicherung für Ehepaare
Allianz - Überkreuz-Vertrag bie Sterbegeldversicherung für Ehepaare

Bei einigen Anbietern können Paare eine Sterbe­geld­versicherung über Kreuz ab­schließen. Das bedeutet: Jede Ehe­partnerin und jeder Ehe­partner unter­schreibt einen eigenen Ver­trag, in dem sie oder er als Versicherungs­nehmer:in, Be­günstigte:r und Beitrags­zahler:in ein­ge­tragen ist. Als ver­sicherte Person wird aber der oder die jeweils andere fest­gelegt. Sprich: Stirbt die ver­sicherte Person, bekommen bei dieser Vertrags­art die Versicherungs­nehmer:innen ihre eigene Versicherungs­summe aus­bezahlt. Dabei fällt keine Erbschaftsteuer an.

Steuervorteile haben Über­kreuz-Verträge vor allem für un­ver­heiratete Paare. Denn bei ihnen sind Erb­schaftsteuer­freibeträge deut­lich niedriger (20.000 Euro) als bei Ver­heirateten (500.000 Euro) (Stand: 04/23). Eine Überkreuz­versicherung kann sich auch bei ver­mögenden Ehe­paaren lohnen, bei denen der Frei­betrag voraus­sichtlich bereits durch andere Vermögens­werte (z. B. Immobilie) "aufgebraucht" wäre.

Unser Produkt

Den Allianz BestattungsSchutzbrief schließen Sie als Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­fragen ab. Die Warte­zeit beträgt 18 Monate; bei Unfall­tod entfällt die Warte­zeit und es wird die Leistung in Höhe des doppelten Gesamtkapitals erbracht. Im Versicherungs­fall sind nicht nur Bestattungs­kosten, sondern auch Service­leistungen abgedeckt. Dazu zählen unter anderem eine kosten­lose anwalt­liche Erst­beratung rund um das Testament und die gesamte Organisation der Bei­setzung. Den Allianz BestattungsSchutzbrief können Sie bei abgekürzter Beitrags­zahlung bis zum Alter von 80 Jahren abschließen.

Wenn Sie über eine Sterbegeldversicherung für Eheleute nachdenken, können Sie bei der Allianz mit dem BestattungsSchutzbrief bereits ab 8,29 Euro im Monat pro Person Ihre Absicherung gestalten. Mit unserem Rechner können Sie den Beitrag Ihrer Sterbegeldversicherung unkompliziert online ermitteln.  

Eintrittsalter: 40 Jahre, Versicherungssumme: 3.000 Euro. Für die Berechnung des Beitrags pro Monat wurde eine lebenslange Beitragszahlungsdauer zugrunde gelegt. Stand Januar 2024.

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Begünstigte Person
Bei einer Sterbegeld­versicherung können Sie die bezugs­berechtigte Per­son frei wählen. Neben dem Ehe­partner oder der Ehe­partnerin kommen dafür auch andere An­gehörige oder nicht ver­wandte Personen infrage.

Die bezugsberechtigte Person bekommt im Todes­fall die Versicherungs­summe ausbezahlt. Wer bezugs­berechtigt ist, wird im Vertrag der Sterbe­geld­versicherung fest­gelegt. Auch die Reihen­folge der begünstigten Per­sonen lässt sich vertrag­lich bestimmen. Infrage kommen zum Bei­spiel:

  • Ehepartner:in
  • Kinder
  • Andere Angehörige (z. B. eigene Eltern, Geschwister)
  • Nicht verwandte Per­sonen (z. B. enge Freunde und Freundinnen)

Für Paare bietet es sich bei der Sterbe­geld­versicherung in der Regel an, den Partner bzw. die Partnerin als bezugs­berechtigte Person zu definieren. Es ist empfehlens­wert, die Bezugs­berechtigten im Vertrag der Sterbegeld­versicherung anzugeben und sich nicht auf die gesetz­liche Erbfolge zu verlassen. So ist sicher­gestellt, dass die Aus­zahlung im Todes­fall schnell und un­kompliziert erfolgt.

Ja, bei einer Sterbegeld­versicherung können Sie die bezugs­berechtigte Person nach­träglich ändern. Relevant wird das zum Beispiel, wenn das Paar sich trennt und die Versicherungs­summe im Todes­fall nicht mehr an die oder den Ex, sondern an eine andere Person (z. B. den neuen Partner, die neue Partnerin) aus­gezahlt werden soll.

Bei einem Vertrag mit wider­ruflichem Bezugs­recht ist für die Änderung ledig­lich die Unter­schrift des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin not­wendig. Bei einer Sterbegeld­versicherung mit un­wider­ruflichem Bezugs­recht wird zusätz­lich die Unter­schrift der bezugs­berechtigten Person benötigt.

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Kosten

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Sterbegeldversicherung an den Versicherer zahlen.

Wie viel eine Sterbegeld­versicherung für Ehe­leute kostet, hängt unter anderem von Anbieter, Versicherungs­summe und Eintritts­alter ab. Bei einer Sterbe­geld­versicherung mit Gesundheits­prüfung ist auch der Gesundheits­zustand bei Eintritt für den Beitrag relevant.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Sterbegeldversicherung an den Versicherer zahlen.

Bei der Beitragsberechnung spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Eintrittsalter
  • Beitragszahlungsdauer
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Gesundheitszustand (nur bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsfragen notwendig)
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