Sterbegeldversicherung für Eheleute: Kurz erklärt
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Sterbegeldversicherung.
- Ehepartner haben mit der Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung die Möglichkeit, für den hinterbliebenen Ehepartner oder die hinterbliebene Ehepartnerin eine würdevolle Bestattung auszurichten.
- Eine spezielle Sterbegeldversicherung für Eheleute gibt es nicht; jede Person schließt selbst einen Vertrag ab. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
- Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten beim Abschluss von zwei oder mehr Sterbegeldversicherungen Vergünstigungen an. Je nach Anbieter sind auch Überkreuz-Verträge möglich.
Die Sterbegeldversicherung der Allianz
Den Allianz BestattungsSchutzbrief schließen Sie als Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ab. Die Wartezeit beträgt 18 Monate; bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die Leistung in Höhe des doppelten Gesamtkapitals erbracht. Im Versicherungsfall sind nicht nur Bestattungskosten, sondern auch Serviceleistungen abgedeckt. Dazu zählen unter anderem eine kostenlose anwaltliche Erstberatung rund um das Testament und die gesamte Organisation der Beisetzung. Den Allianz BestattungsSchutzbrief können Sie bei abgekürzter Beitragszahlung bis zum Alter von 80 Jahren abschließen.
Wenn Sie über eine Sterbegeldversicherung für Eheleute nachdenken, können Sie bei der Allianz mit dem BestattungsSchutzbrief bereits ab 8,29 Euro im Monat pro Person Ihre Absicherung gestalten. Mit unserem Rechner können Sie den Beitrag Ihrer Sterbegeldversicherung unkompliziert online ermitteln.
Wer ist bei der Sterbegeldversicherung bezugsberechtigt?
Die bezugsberechtigte Person bekommt im Todesfall die Versicherungssumme ausbezahlt. Wer bezugsberechtigt ist, wird im Vertrag der Sterbegeldversicherung festgelegt. Auch die Reihenfolge der begünstigten Personen lässt sich vertraglich bestimmen. Infrage kommen zum Beispiel:
- Ehepartner:in
- Kinder
- Andere Angehörige (z. B. eigene Eltern, Geschwister)
- Nicht verwandte Personen (z. B. enge Freunde und Freundinnen)
Für Paare bietet es sich bei der Sterbegeldversicherung in der Regel an, den Partner bzw. die Partnerin als bezugsberechtigte Person zu definieren. Es ist empfehlenswert, die Bezugsberechtigten im Vertrag der Sterbegeldversicherung anzugeben und sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. So ist sichergestellt, dass die Auszahlung im Todesfall schnell und unkompliziert erfolgt.
Kann man die bezugsberechtigte Person zu einem späteren Zeitpunkt ändern?
Ja, bei einer Sterbegeldversicherung können Sie die bezugsberechtigte Person nachträglich ändern. Relevant wird das zum Beispiel, wenn das Paar sich trennt und die Versicherungssumme im Todesfall nicht mehr an die oder den Ex, sondern an eine andere Person (z. B. den neuen Partner, die neue Partnerin) ausgezahlt werden soll.
Bei einem Vertrag mit widerruflichem Bezugsrecht ist für die Änderung lediglich die Unterschrift des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin notwendig. Bei einer Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht wird zusätzlich die Unterschrift der bezugsberechtigten Person benötigt.