Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024
Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024
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Dienstleistung
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Übliche Mindestkosten
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Übliche Höchstkosten
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Arzt/Standesamt | 150 € | 300 € |
Krematorium | 250 € | 700 € |
Bestattungsunternehmen | 1.000 | 7.000 € |
Friedhofsverwaltung | 600 € | 6.000 |
Steinmetz | 1.400 € | 12.000 € |
Friedhofsgärtnerei | 300 € | 12.500 € |
Florist | 150 € | 800 € |
Bewirtung Trauergesellschaft | 250 € | 1.800 € |
Pfarrer / Trauerredner | Spende | 500 € |
Gesamtkosten | 4.100 € | 41.650 € |
Als Sterbevierteljahr werden die drei Monate bezeichnet, die auf den Sterbemonat folgen. Innerhalb dieses Zeitraums zahlt die Deutsche Rentenversicherung drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person gesetzliche Rente bezogen hat. Zusätzlich muss ein 19-seitiger Antrag auf Hinterbliebenenrente beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.
Wichtig: Die Auszahlung aus dem Sterbevierteljahr ist nicht für Bestattungskosten, sondern für den vorübergehenden Lebensunterhalt von Witwe oder Witwer vorgesehen. Die staatliche Zulage reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten der Bestattung vollständig abzudecken.
Bestattungsgeld gewährt das Versorgungsamt bei Tod eines Kriegsopfers oder weiterer Berechtigter nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dazu gehören beschädigte Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, Witwen und Waisen Gefallener und Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung.
Laut § 53 Bundesversorgungsgesetz beträgt die Auszahlung 2.063 Euro bei Tod einer Witwe oder des hinterbliebenen Lebenspartners, die mindestens ein waisenrenten- oder waisenbeihilfeberechtigtes Kind hinterlassen. In allen übrigen Fällen zahlt das Versorgungsamt 1.035 Euro.
Betriebliche Sterbekassen sind genossenschaftlich organisierte Vereine, die beispielsweise für Mitarbeitende einer Firma gegründet werden. Wenn der (ehemalige) Arbeitgeber der verstorbenen Person eine Sterbekasse unterhält oder unterhalten hat, bekommen Hinterbliebene im Todesfall Sterbegeld ausbezahlt.
Eine betriebliche Sterbegeldvorsorge bieten allerdings nur wenige Unternehmen an – in der Regel handelt es sich dabei um Mittelständler oder Familienbetriebe. Zudem reicht die Summe meist nicht aus, um alle Bestattungskosten zu begleichen.
Stirbt eine Person infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlen gesetzliche Unfallversicherungsträger Sterbegeld. Nach § 54 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII haben Hinterbliebene Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2023 lag die Auszahlung pauschal 5.820 bzw. 5.640 Euro (West/Ost).
Private Unfallversicherungen zahlen im Todesfall die Todesfallsumme, deren Höhe die versicherte Person bei Vertragsabschluss festgelegt hat. Die Todesfallleistung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Der Geldbetrag kann frei verwendet werden – unter anderem auch, um Bestattungskosten zu begleichen.
Während der Vertragslaufzeit kann der Fall eintreten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die Summe der gezahlten Beiträge höher ist als die gesamte Todesfallleistung. Das bedeutet: Sie zahlen mehr Beiträge ein als die Versicherung im Sterbefall auszahlt. Das kann zum Beispiel bei hohen Eintrittsaltern der Fall sein, da durch das erhöhte Sterberisiko auch die Beiträge höher sind.
Wichtig: Eine Sterbegeldversicherung dient nicht dem Kapitalaufbau und eignet sich auch nicht zur Absicherung von Hinterbliebenen. Für Letzteres bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Die Absicherung aus der Sterbeversicherung zielt darauf ab, eine würdevolle Beerdigung zu ermöglichen und Angehörige finanziell und ggf. organisatorisch zu entlasten.
In folgenden Situationen kann der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll sein:
Wenn folgende Punkte zutreffen, ist eine Sterbegeldversicherung eher nicht sinnvoll:
Im Unterschied zu einer Sterbegeldversicherung ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandvertrag an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl gebunden. Auf ein Treuhandkonto zahlen Sie einmalig eine Summe ein, mit der die Kosten der von Ihnen gewünschten Bestattung vollständig abgedeckt sind. Im Todesfall wird das angelegte Guthaben inklusive Zinsen an Ihren Wunschbestatter ausgezahlt. Mit dem angesparten Geld führt das Unternehmen die Beerdigung nach Ihren Vorstellungen durch.
Nachteil: Um einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, muss Ihnen kurzfristig ein hoher Geldbetrag zur Verfügung stehen. Eine Zahlung in Raten ist nur in seltenen Fällen möglich.
Anstatt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, können Sie jeden Monat eine bestimmte Summe in einen Banksparplan oder auf ein Sparkonto einzahlen. Legen Sie zum Beispiel 50 Euro im Monat zurück, haben Sie nach rund acht Jahren 5.000 Euro (ohne Zinsen) angespart.
Im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung hat die Bestattungsvorsorge in Eigenregie mehrere Nachteile:
Bei dieser Form der Einmalzahlung legen Sie den gewünschten Betrag auf einem Sparbuch an, das den Sperrvermerk „nur gegen Vorlage einer Sterbeurkunde auszahlbar“ erhält. Das Sparbuch mit Sperrvermerk wird anschließend beim Bestatter deponiert, der im Todesfall auf das angesparte Kapital zuzüglich Zinsen zugreifen kann.
Ein Sparbuch kann folgende Nachteile haben:
Richten Sie ein Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge ein, ist die eingezahlte Geldsumme zweckgebunden und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Nur die Treuhandgesellschaft kann auf das Konto zugreifen. Im Todesfall zahlt der Treuhänder das Guthaben an den Bestatter aus. So gehen Sie sicher, dass Ihr angespartes Vermögen ausschließlich dazu verwendet wird, um Ihre Beerdigungskosten zu begleichen.
Ein Treuhandkonto ist sehr sicher, hat aber auch Nachteile:
Im Unterschied zu einer Sterbegeldversicherung ist eine Sterbekasse in der Regel ein eingetragener Verein, bei dem Sie eine Versicherung zur Abdeckung von Bestattungskosten im Todesfall abschließen. Im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung hat diese Form der Bestattungsvorsorge folgende Nachteile:
Idealerweise schließen Sie eine Sterbegeldversicherung im mittleren Alter ab – ungefähr zwischen 40 und 60 Jahren. Je nach gewählter Versicherungssumme zahlen Sie für die Sterbegeldversicherung dann günstigere Beiträge.
Für junge Menschen ist eine Sterbegeldversicherung häufig noch nicht sinnvoll. Alternativ kann sich je nach Absicherungsziel z.B. eine Risikolebensversicherung oder eine private Rentenversicherung anbieten. Auch wer über 70 Jahre ist, sollte genau prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist. Denn je älter ein Versicherungsnehmer:in ist, desto höher ist die Todeswahrscheinlichkeit - und damit steigt auch der Beitrag. Zudem ist teilweise der Abschluss im Rentenalter nicht mehr möglich oder mit hohen Beiträgen verbunden.
Wichtig: Die Frage „Sterbegeldversicherung – ab wann sinnvoll?“ sollten Sie immer abhängig von Ihrer Lebenssituation klären. Wir beraten Sie gern dazu telefonisch oder bei einem Ansprechpartner vor Ort.
Auf den ersten Blick scheint eine Risikolebensversicherung im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung günstiger. Das trifft jedoch nicht immer zu. Zum Beispiel für ältere Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen, für die der Abschluss einer Risikolebensversicherung oft nur mit Einschränkungen, zu einem höheren Beitrag oder gar nicht möglich ist.
Zudem ist eine Risikolebensversicherung (RLV) in einem weiteren Szenario keine wirkliche Alternative zur Sterbeversicherung. Dann nämlich, wenn Sie erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihrer RLV sterben sollten. In diesem Fall erhalten Ihre Angehörigen kein Geld, um unter anderem die Bestattungskosten zu bezahlen.
Denn eine Risikolebensversicherung dient vielmehr dazu, Hinterbliebene im Todesfall während eines bestimmten Zeitraums finanziell abzusichern. So können finanzielle Verpflichtungen wie z.B. die Ausbildung der Kinder oder laufende Kredite für die Immobilie im Ernstfall mit der Versicherungsleistung bezahlt werden. Eine Sterbegeldversicherung hingegen zahlt im Sterbefall die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsperson, die diese zum Bezahlen der Bestattungskosten einsetzen kann. Die Versicherungsleistung ist hier an keinen Zeitraum gebunden.