• In der Regel tragen die Erben von Verstorbenen alle Aufwendungen für die Bestattung. Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Hohe Beerdigungskosten können für Angehörige zur finanziellen Belastung werden. 
  • Wie sinnvoll eine Sterbegeldversicherung ist, kommt auf die persönlichen Lebensumstände und Vorstellungen von der eigenen Bestattung an. Neben der finanziellen Entlastung von Angehörigen kann die versicherte Person zudem zu Lebzeiten genau festlegen, wie eine Beerdigung nach ihren Wünschen aussehen soll.
  • Häufig ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung im mittleren und höheren Alter sinnvoll. Sie eignet sich jedoch nicht zur Absicherung von Hinterbliebenen – hierfür bietet sich eine Risikolebensversicherung an.
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Ist für Ihre Bestattungskosten schon sinnvoll vorgesorgt?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Möchten Sie schon zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung vorsorgen und Ihre Angehörigen finanziell entlasten, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung häufig sinnvoll.
Im Schnitt betragen Beerdigungskosten inklusive Grabmal und Grabanlage 6.000 bis 7.000 Euro  – ohne spätere Grabpflege. Je nach Umfang der Beerdigung und gewünschten Leistungen können die Gesamtkosten stark variieren und auch deutlich höher sein. Wie Bestattungskosten sich zusammensetzen können, zeigt folgende Tabelle:

Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024

Aeternitas

Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024

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Dienstleistung
Übliche Mindestkosten
Übliche Höchstkosten
Arzt/Standesamt 150 € 300 €
Krematorium 250 € 700 €
Bestattungsunternehmen 1.000  7.000 €
Friedhofsverwaltung 600 € 6.000
Steinmetz 1.400 € 12.000 €
Friedhofsgärtnerei 300 € 12.500 €
Florist 150 € 800 €
Bewirtung Trauergesellschaft 250 € 1.800 €
Pfarrer / Trauerredner Spende 500 €
Gesamtkosten 4.100 € 41.650 €
In Deutschland tragen Bestattungskosten in der Regel die Erben. Vorausgesetzt, die oder der Verstorbene hat keinen Anspruch auf Sterbegeld aus privaten oder staatlichen Quellen. Möchten Sie für Ihre Bestattung vorsorgen und Hinterbliebene bzw. Erben finanziell entlasten, kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Denn Träger wie Rentenversicherung, Versorgungs- oder Sozialamt springen nur in Ausnahmefällen ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2004 kein allgemeines Sterbegeld mehr. Ausnahmen gibt es für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes: Das Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sieht die Zahlung eines pauschalen Sterbegeldes an Hinterbliebene oder sonstige Personen vor, die Bestattungskosten übernommen haben. Die Sterbebeihilfe beträgt bis zu drei Monatsgehälter der verstorbenen Person.

Als Sterbevierteljahr werden die drei Monate bezeichnet, die auf den Sterbemonat folgen. Innerhalb dieses Zeitraums zahlt die Deutsche Rentenversicherung drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person gesetzliche Rente bezogen hat. Zusätzlich muss ein 19-seitiger Antrag auf Hinterbliebenenrente  beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.

Wichtig: Die Auszahlung aus dem Sterbevierteljahr ist nicht für Bestattungskosten, sondern für den vorübergehenden Lebensunterhalt von Witwe oder Witwer vorgesehen. Die staatliche Zulage reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten der Bestattung  vollständig abzudecken.

 

Bestattungsgeld gewährt das Versorgungsamt bei Tod eines Kriegsopfers oder weiterer Berechtigter nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dazu gehören beschädigte Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, Witwen und Waisen Gefallener und Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung.

Laut § 53 Bundesversorgungsgesetz  beträgt die Auszahlung 2.063 Euro bei Tod einer Witwe oder des hinterbliebenen Lebenspartners, die mindestens ein waisenrenten- oder waisenbeihilfeberechtigtes Kind hinterlassen. In allen übrigen Fällen zahlt das Versorgungsamt 1.035 Euro.

Betriebliche Sterbekassen sind genossenschaftlich organisierte Vereine, die beispielsweise für Mitarbeitende einer Firma gegründet werden. Wenn der (ehemalige) Arbeitgeber der verstorbenen Person eine Sterbekasse unterhält oder unterhalten hat, bekommen Hinterbliebene im Todesfall  Sterbegeld ausbezahlt. 

Eine betriebliche Sterbegeldvorsorge bieten allerdings nur wenige Unternehmen an – in der Regel handelt es sich dabei um Mittelständler oder Familienbetriebe. Zudem reicht die Summe meist nicht aus, um alle Bestattungskosten zu begleichen.

Stirbt eine Person infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlen gesetzliche Unfallversicherungsträger Sterbegeld. Nach § 54 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII haben Hinterbliebene Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2023 lag die Auszahlung pauschal 5.820 bzw. 5.640 Euro (West/Ost).

Private Unfallversicherungen zahlen im Todesfall die Todesfallsumme, deren Höhe die versicherte Person bei Vertragsabschluss festgelegt hat. Die Todesfallleistung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Der Geldbetrag kann frei verwendet werden – unter anderem auch, um Bestattungskosten zu begleichen.

Auf Antrag übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung allen hierzu verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann (z. B. bei Bezug von Sozialhilfe, kleiner Rente). Sozialbestattungen werden einfach ausgerichtet. Oft werden nicht alle Gebühren übernommen, etwa für seelsorgerische Leistungen, Todesanzeige, Bewirtung der Trauergäste oder Danksagungen. Teils werden Verstorbene kremiert und in anonymen Gräbern oder Nachbarländern bestattet.

 

Eine privat abgeschlossene Lebensversicherung (z. B. Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung) zahlt bei Tod der versicherten Person die vorab festgelegte Versicherungssumme. Oft werden Lebensversicherungen im Todesfall bestimmten Personen zugedacht (z. B. Ehepartner). Ist die Person nicht gleichzeitig kostentragungspflichtig im Sinne des deutschen Erbrechts, steht die Versicherungssumme nicht zur Deckung der Bestattungskosten zur Verfügung.
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Vorteile
Eine Sterbeversicherung zahlt im Todesfall ein vertraglich festgelegtes Sterbegeld an die bezugsberechtigte Person. Dieses soll die Bestattungskosten ganz oder teilweise decken und so die Angehörigen finanziell entlasten. Je nach Versicherer können neben finanziellen auch Serviceleistungen enthalten sein. Bei manchen Anbietern können z.B. eine Beratung zu Beerdigungs- oder Testamentfragen oder organisatorische Unterstützung wie Behördengänge Teil der Leistung sein.
  • Sie müssen für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nur wenige oder keine Gesundheitsfragen beantworten.
  • Bei einer Sterbeversicherung bekommen Ihre Angehörigen die vereinbarte Versicherungssumme (plus eventueller Überschüsse) ausbezahlt, auch wenn Sie bereits kurz nach dem Abschluss bzw. nach einer eventuell vorhandenen Wartezeit versterben. Das bedeutet für Sie: Die Versicherung zahlt auf jeden Fall den vereinbarten Betrag aus, egal wie viele Beiträge Sie zuvor eingezahlt haben. 
  • Die Sterbegeldversicherung ist insoweit durch den Zugriff des Staates geschützt, als das ausbezahlte Sterbegeld nur bedingt pfändbar ist. Vorausgesetzt, die Versicherungssumme beträgt nicht mehr als 5.400 Euro (vgl. § 850b Zivilprozessordnung).
  • Sterbegeldversicherungen zählen zum Vermögen, können also Bestandteil des Schonvermögens sein. Das bedeutet: Wer Sozialleistungen beantragt, braucht diesen Teil seines Vermögens dann nicht anzugreifen, wenn es sich um eine angemessene Sterbegeldversicherung handelt und die Grenzen des zulässigen Schonvermögens dadurch nicht oder nicht wesentlich überschritten werden. Das Sozialamt kann dann beispielsweise im Pflegefall nicht auf die Sterbegeldversicherung zurückgreifen.
  • Einige Sterbeversicherungen unterstützen Angehörige im Todesfall nicht nur finanziell. Sondern auch organisatorisch, etwa bei Behördengängen oder Rückführung bei Tod im Ausland.
  • Bei privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherungen ist die Auszahlung für Hinterbliebene einkommensteuerfrei.
  • Die bezugsberechtigte Person ist bei einer Sterbegeldversicherung frei wählbar.
  • Wer die Sterbeversicherung schon in mittleren Jahren abschließt, zahlt häufig günstigere  Beiträge.

Während der Vertragslaufzeit kann der Fall eintreten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die Summe der gezahlten Beiträge höher ist als die gesamte Todesfallleistung. Das bedeutet: Sie zahlen mehr Beiträge ein als die Versicherung im Sterbefall auszahlt. Das kann zum Beispiel bei hohen Eintrittsaltern der Fall sein, da durch das erhöhte Sterberisiko auch die Beiträge höher sind.

Wichtig: Eine Sterbegeldversicherung dient nicht dem Kapitalaufbau und eignet sich auch nicht zur Absicherung von Hinterbliebenen. Für Letzteres bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Die Absicherung aus der Sterbeversicherung zielt darauf ab, eine würdevolle Beerdigung zu ermöglichen und Angehörige finanziell und ggf. organisatorisch zu entlasten.

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Passende Bestattungsvorsorge 
Sie wollen möglichst früh die Finanzierung Ihrer Bestattung sicherstellen und Ihren Angehörigen hohe Beerdigungskosten ersparen? Dann kann eine Sterbeversicherung sinnvoll sein – auch, wenn Sie bereits vorerkrankt sind.

In folgenden Situationen kann der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll sein:

  • Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung können Sie auch dann abschließen, wenn Sie Vorerkrankungen haben oder aktuell erkrankt sind. Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung ist stattdessen eine Wartezeit vorgesehen. Bevor die Versicherungssumme ausgezahlt wird, muss diese verstrichen sein.
  • Wenn im Fall Ihres Todes Ihre Angehörigen die Bestattungskosten nicht problemlos und sofort aus eigenen Mitteln bzw. aus der Erbmasse abdecken können.
  • Sie möchten frühzeitig für eine würdevolle Bestattung nach Ihren Wünschen vorsorgen. Es geht Ihnen nicht darum, Kapital aufzubauen, sondern Sie möchten Ihre Hinterbliebenen finanziell entlasten.
  • Sie sind in einem fortgeschrittenen Alter. Anders als bei vielen anderen Lebensversicherungen ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nach Rentenbeginn häufig kein Problem.
  • Eine Sterbeversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen, aber in Deutschland beigesetzt werden möchten. In diesem Fall sollte die Rückführung des Leichnams mitversichert sein.
  • Sie können keine größere Summe auf einen Schlag anlegen. Zum Beispiel, um per Einmalzahlung einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen.

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Alternative Absicherung
In jungen Jahren ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung weniger sinnvoll. Möchten Sie im Todesfall neben Bestattungskosten auch Ihren Einkommensausfall oder einen laufenden Kredit absichern, ist eine Risikolebensversicherung oft die bessere Option.

Wenn folgende Punkte zutreffen, ist eine Sterbegeldversicherung eher nicht sinnvoll:

  • Finanzielle Rücklagen reichen sicher aus, um Ihre Bestattungskosten abzudecken. Bedenken Sie: Ihre Angehörigen gehen in Vorleistung, wenn Sie die Bestattung mit dem Erbe zahlen sollen. Denn das Erbe wird erst einige Wochen oder Monate nach dem Tod eröffnet. Viele Kosten müssen aber sofort beglichen werden – unter anderem, um den Verstorbenen oder die Verstorbene innerhalb der je nach Bundesland vorgesehenen Bestattungsfrist beizusetzen. Kapital, das beispielsweise in Form einer Eigentumsimmobilie vorhanden ist, steht zur Deckung von Bestattungskosten nicht rechtzeitig zur Verfügung.
  • Ihre Bestattungskosten sind anderweitig abgedeckt. Zum Beispiel weil Sie verbeamtet sind oder über eine betriebliche Sterbevorsorge verfügen.
  • Sie sind noch jung und möchten für das Alter vorsorgen oder etwas ansparen. 
  • Sie möchten Ihre Familie absichern und  im Todesfall nicht nur Bestattungskosten, sondern weitere finanzielle Belastungen abnehmen (z. B. Einkommensausfall, Immobilienfinanzierung). Eine Risikolebensversicherung kann in diesen Fällen die bessere Option sein.
  • Sie sind bereits im sehr fortgeschrittenen Alter. Je älter Versicherungsnehmer bei Abschluss der Sterbegeldversicherung sind, desto höher fallen in der Regel die Beiträge aus. Sollten Sie sehr alt werden, kann die Summe aller Beiträge die Versicherungssumme übersteigen. Allerdings: Auch im frühen Todesfall wird die komplette Versicherungssumme ausgezahlt - auch wenn Sie bis dahin weniger eingezahlt haben. 
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Weitere Vorsorgeoptionen
Welche Alternativen zur Sterbegeldversicherung sinnvoll für Sie sein können, kommt auf Ihre Wünsche und Ihre Lebenssituation an. Mögliche Alternativen können z.B. ein Bestattungsvorsorgevertrag, Banksparplan oder Treuhandkonto sein. Eher keine Alternative ist hingegen eine Risikolebensversicherung.

Im Unterschied zu einer Sterbegeldversicherung ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandvertrag an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl gebunden. Auf ein Treuhandkonto zahlen Sie einmalig eine Summe ein, mit der die Kosten der von Ihnen gewünschten Bestattung vollständig abgedeckt sind. Im Todesfall wird das angelegte Guthaben inklusive Zinsen an Ihren Wunschbestatter ausgezahlt. Mit dem angesparten Geld führt das Unternehmen die Beerdigung nach Ihren Vorstellungen durch.

Nachteil: Um einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, muss Ihnen kurzfristig ein hoher Geldbetrag zur Verfügung stehen. Eine Zahlung in Raten ist nur in seltenen Fällen möglich.

Anstatt eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, können Sie jeden Monat eine bestimmte Summe in einen Banksparplan oder auf ein Sparkonto einzahlen. Legen Sie zum Beispiel 50 Euro im Monat zurück, haben Sie nach rund acht Jahren 5.000 Euro (ohne Zinsen) angespart.

Im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung hat die Bestattungsvorsorge in Eigenregie mehrere Nachteile:

  • Bei Privatinsolvenz sind Sparplan oder Sparkonto nicht pfändungssicher.
  • Tritt der Todesfall früher als erwartet ein, reicht das zurückgelegte Kapital möglicherweise nicht aus, um die Bestattungskosten vollständig abzudecken.
  • Die Einrichtung eines Sparkontos mit Sperrvermerk oder Abtretungserklärung bedeutet bürokratischen Aufwand.
  • Im Todesfall ist das angesparte Kapital häufig nicht kurzfristig verfügbar. Banken setzen in der Regel Vollmacht oder Erbschein voraus, bevor sie Zugriff gewähren. Zusätzlich müssen alle Erben zustimmen.

Bei dieser Form der Einmalzahlung legen Sie den gewünschten Betrag auf einem Sparbuch an, das den Sperrvermerk „nur gegen Vorlage einer Sterbeurkunde auszahlbar“ erhält. Das Sparbuch mit Sperrvermerk wird anschließend beim Bestatter deponiert, der im Todesfall auf das angesparte Kapital zuzüglich Zinsen zugreifen kann.

Ein Sparbuch kann folgende Nachteile haben:

  • Für die Einmalzahlung muss der komplette Geldbetrag zur Verfügung stehen.
  • Viele Banken bieten mittlerweile keine klassischen Sparbücher mehr an. Im Todesfall wird das angesparte Guthaben teils nicht problemlos ausgezahlt.
  • Es besteht das Risiko, dass Sie Ihr Sparziel vor dem Tod nicht erreichen.

Richten Sie ein Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge ein, ist die eingezahlte Geldsumme zweckgebunden und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Nur die Treuhandgesellschaft kann auf das Konto zugreifen. Im Todesfall zahlt der Treuhänder das Guthaben an den Bestatter aus. So gehen Sie sicher, dass Ihr angespartes Vermögen ausschließlich dazu verwendet wird, um Ihre Beerdigungskosten zu begleichen.

Ein Treuhandkonto ist sehr sicher, hat aber auch Nachteile

  • Der gesamte Geldbetrag muss bereits angespart sein.
  • Ein Treuhandkonto ist unflexibel und erzielt minimale Zinserträge. Ist die Inflation höher als der Zinssatz auf Ihr Guthaben, sinkt der Wert Ihres Ersparten auf dem Konto. Sie können sich also weniger für Ihr Geld kaufen. 

Im Unterschied zu einer Sterbegeldversicherung ist eine Sterbekasse in der Regel ein eingetragener Verein, bei dem Sie eine Versicherung zur Abdeckung von Bestattungskosten im Todesfall abschließen. Im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung hat diese Form der Bestattungsvorsorge folgende Nachteile:

  • Anders als bei Sterbegeldversicherungen besteht bei Sterbekassen kein Schutz bei Insolvenz.
  • Sterbekassen beschränken sich oft auf einen bestimmten Personenkreis oder eine Region.   

Idealerweise schließen Sie eine Sterbegeldversicherung im mittleren Alter ab – ungefähr zwischen 40 und 60 Jahren. Je nach gewählter Versicherungssumme zahlen Sie für die Sterbegeldversicherung dann günstigere  Beiträge.

Für junge Menschen ist eine Sterbegeldversicherung häufig noch nicht sinnvoll. Alternativ kann sich je nach Absicherungsziel z.B. eine Risikolebensversicherung oder eine private Rentenversicherung  anbieten. Auch wer über 70 Jahre ist, sollte genau prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist. Denn je älter ein Versicherungsnehmer:in ist, desto höher ist die Todeswahrscheinlichkeit - und damit steigt auch der Beitrag. Zudem ist teilweise der Abschluss im Rentenalter nicht mehr möglich oder mit hohen Beiträgen verbunden.

Wichtig: Die Frage „Sterbegeldversicherung – ab wann sinnvoll?“ sollten Sie immer abhängig von Ihrer Lebenssituation klären. Wir beraten Sie gern dazu telefonisch oder bei einem Ansprechpartner vor Ort.

Auf den ersten Blick scheint eine Risikolebensversicherung im Vergleich zu einer Sterbegeldversicherung günstiger. Das trifft jedoch nicht immer zu. Zum Beispiel für ältere Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen, für die der Abschluss einer Risikolebensversicherung oft nur mit Einschränkungen, zu einem höheren Beitrag oder gar nicht möglich ist

Zudem ist eine Risikolebensversicherung (RLV) in einem weiteren Szenario keine wirkliche Alternative zur Sterbeversicherung. Dann nämlich, wenn Sie erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihrer RLV sterben sollten. In diesem Fall erhalten Ihre Angehörigen kein Geld, um unter anderem die Bestattungskosten zu bezahlen.

Denn eine Risikolebensversicherung dient vielmehr dazu, Hinterbliebene im Todesfall während eines bestimmten Zeitraums finanziell abzusichern. So können finanzielle Verpflichtungen wie z.B. die Ausbildung der Kinder oder laufende Kredite für die Immobilie im Ernstfall mit der Versicherungsleistung bezahlt werden. Eine Sterbegeldversicherung hingegen zahlt im Sterbefall die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsperson, die diese zum Bezahlen der Bestattungskosten einsetzen kann. Die Versicherungsleistung ist hier an keinen Zeitraum gebunden.

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Häufige Fragen
  • Ist es als Sozialhilfeempfänger sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

    Eine pauschale Empfehlung, ob eine Sterbegeldversicherung für Empfänger von Sozialhilfe (z.B. Bürgergeld) sinnvoll ist, gibt es nicht. Das durch eine Sterbegeldversicherung angesparte Geld wird in der Regel als Schonvermögen gewertet und ist vor dem Zugriff des Sozialamts sicher. Wer nicht viel Geld zur Verfügung hat und bereits im höheren Alter ist, sollte dennoch überlegen, ob sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung rechnet.
  • Ist es als Rentner sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

    Ob eine Sterbegeldversicherung für Rentner und Senioren sinnvoll ist, sollten Sie im Einzelfall abwägen. Viele Sterbegeldversicherungen sind auch nach Rentenbeginn oder bei Vorerkrankungen abschließbar. Versicherungsschutz besteht aber erst nach Ablauf einer eventuell vorhandenen Wartezeit. Die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung können für Rentner höher ausfallen als wenn die Versicherung schon im mittleren Alter abgeschlossen wird.
Service und Kontakt
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