• Eine Bestattungsverfügung ist per Definition ein Formular, in dem Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung zu Lebzeiten formulieren können. Die Finanzierung der Bestattungs­kosten im Todesfall ist damit jedoch nicht geregelt.
  • Der Inhalt der Bestattungsverfügung ist nicht genau geregelt. Meist legen Sie die Bestattungsart, Gäste, Ort der Beerdigung, Rede, Musik und Art der Trauerfeier fest. Zudem benennen Sie eine zuständige Person, meist Ange­hörige, für die Organisation.
  • Eine Vorlage für eine Bestattungs­verfügung dient als Orientierung, welche Informationen Sie festhalten können und spart Ihnen Zeit.
1 von 6
Definition
Die Bestattungsverfügung ist eine Willens­erklärung, mit der Personen vor dem Tod festlegen können, wie die eigene Bestattung ablaufen soll. Das entlastet Ihre Hinter­bliebenen bei der Organisation der Bestattung.

Wer eine Bestattungsverfügung erstellt, sorgt für Sicher­heit: Einer­seits für sich selbst, um eine Bei­setzung nach eigenen Wünschen zu erhalten. Anderer­seits bei den Angehörigen, die sicher sein können, dass die ver­storbene Person einen würde­vollen Abschied nach ihren Vor­stellungen erhält.

Folgende Punkte können Sie in der Bestat­tungs­ver­fügung festlegen:

  • Bestattungsart: Erdbestattung im Sarg, Feuer­bestattung in einer Urne, See­bestattung oder alternative Bestattungs­arten
  • Bestattungsort und Grab­art: bestimmte Stelle auf Friedhof bei Erd­bestattung, spezieller Wald für Wald­bestattung oder See­stück bei Seebestattung
  • Grabstelle: Bepflanzung, Schmuck und Grabstein
  • Trauerfeier: Rahmen, Gäste, Trauer­musik, Religiosität
  • Finanzierung: Sterbe­geld­versicherung, hinter­legtes Kapital
  • Verantwortlichkeit: nahestehende Person und/oder Bestattungs­unter­nehmen

Wichtig: Mit der Bestattungs­verfügung können Sie auch die Finanzierung der Bei­setzung regeln, allerdings bietet sie keine Möglich­keit einer finanziellen Ab­sicherung Ihrer Bestattung. Dafür benötigen Sie beispiels­weise eine Sterbe­geld­ver­si­che­rung, auf die Sie in der Ver­fügung hin­weisen können.

Grundsätzlich ist eine Bestattungs­verfügung bindend. Die Inter­essen des oder der Ver­storbenen sind damit zum Beispiel bei Streitig­keiten vor Gericht klar ausgedrückt – die Willens­erklärung muss ein Gericht bei der Ent­scheidung im Streit­fall be­rück­sichtigen. Voraus­setzung ist aber, dass die Bestattungs­verfügung im Rahmen geltender Gesetze formuliert ist. Es dürfen beispiels­weise nur in Deutsch­land zulässige Bestattungs­arten im Schrift­stück fest­gehalten sein.

Nicht bindend ist eine Bestattungs­verfügung, wenn die Finanzierung der Bestattung den Erbinnen oder Erben bzw. den be­auf­tragten Personen nicht zumutbar ist und der oder die Verstorbene nicht selbst dafür vorgesorgt hat.

2 von 6
Sicherheit im Todes­fall
Eine Bestattungs­verfü­gung ist sinn­voll, um die eigenen Wünsche für die Bei­setzung fest­zu­legen. Sie ent­lasten damit Hinter­blie­bene und mini­mieren das Risi­ko von Meinungs­verschieden­heiten.

Volljährige Personen können eine Bestattungs­verfügung jeder­zeit erstellen. Bestattungs­wünsche direkt im Testa­ment festzu­halten ist aller­dings keine Alter­native. Denn dieses Schrift­stück öffnen Ange­hörige im Todesfall in der Regel erst nach der Bestat­tung.

Eine Bestattungs­verfügung ist sinnvoll, um individuelle Bestattungs­wünsche fest­zu­halten. Sind Ihre Vorstel­lungen sehr detailliert, halten Sie alles in dem Schrift­stück fest: von der Art der Bei­setzung über den Ablauf der Trauer­feier bis hin zur Deko­ration mit religiösen Orna­menten. Solange Sie die behörd­lichen und gesetz­lichen Bestim­mungen beachten, können Sie die gesamte Bestat­tungs­planung vorab erstellen. Sie können die Planung auch mithilfe eines Bestattungs­unter­nehmens vor­nehmen und dies in der Bestattungs­verfügung angeben.

Sollten Sie weniger konkrete Vor­stellungen haben, geben Sie eine zustän­dige Person an, die im Todes­fall die Organi­sation der Bestattung über­nimmt. Wichtig: Klären Sie mit der oder dem Zustän­digen im Vor­feld, welche Auf­gaben auf sie oder ihn zukommen.
 

In Deutschland gilt Bestattungs­pflicht. Das heißt: Der Leich­nam einer verstorbenen Person muss ordnungs­gemäß bestattet werden. Wer für die Organisation einer Bestattung zuständig ist, wenn es keine Bestattungs­verfügung gibt, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. In den meisten Ländern gilt folgende Reihen­folge bei der Bestattungs­pflicht:

1. Ehepartner:in

2. Eingetragene:r Lebens­partner:in

3. Kinder

4. Eltern

Da die genaue Regelung der Bestattungs­pflicht die Bundes­länder festlegen, können in der Reihen­folge noch entferntere Verwandte eine Rolle spielen.

3 von 6
Muster Bestattungsverfügung
Es gibt keine Vorgaben, wie eine Bestattungs­verfügung aus­zu­sehen hat. Trotz­dem sollten Sie beim Schreiben einige Punkte beachten. Ein Bestattungs­verfügung-Muster hilft Ihnen, wichtige Punkte schnell zu erkennen.
Da es keine verpflichtenden Form­vor­gaben für eine Bestattungs­verfügung gibt, können Sie das Dokument per Hand oder am PC schreiben. Achten Sie beim Verfassen auf eindeutige Formulierungen, damit es bei der Aus­legung nicht zu Streitig­keiten unter den Hinter­bliebenen kommt. Außerdem sollte deutlich werden, dass die Willens­erklärung tatsächlich von Ihnen stammt. Eine notarielle Beglaubi­gung braucht es nicht.

Auch wenn es keine bindenden Vor­schrif­ten gibt, sollten Sie folgende formalen Punkte berück­sichtigen, damit die Bestat­tungs­verfügung ihren Zweck erfüllt:

  • Achten Sie auf eine leserliche Schrift, wenn Sie die Verfügung per Hand schreiben.
  • Unterschreiben Sie das Dokument, wenn Sie es am Computer verfassen.
  • Geben Sie Ort und Datum an.
  • Verwenden Sie klare Formu­lierungen, nutzen Sie Stichpunkte.
  • Gliedern Sie die Bestattungs­verfügung in folgende Punkte: zuständige Person, Bestattungs­art, Trauer­feier, Kleidung, Dekoration, Musik, Finanzierung.
  • Legen Sie zusätzliche Infor­ma­tionen bei, zum Beispiel die Kontakt­daten des Bestattungs­unter­nehmens oder die von Ihnen gewünschte Musik.
  • Fertigen Sie Kopien an und stellen Sie sicher, dass die Bestat­tungs­ver­fügung im Todes­fall leicht auffindbar ist.
Um die Umsetzung Ihrer Bestat­tungs­ver­fügung nach Ihrem Tod sicher­zustellen, sollten Sie enge Vertraute bei der Aus­ge­staltung der Bestattungs­vorsorge in Kenntnis setzen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ver­wandten und der nahe­stehenden Person, die Sie für die Bestat­tungs­planung vorsehen. Klären Sie mit diesem Personen­kreis alle Punkte der Bestat­tungs­verfügung und stellen Sie sicher, dass die Umsetzung für die Vertrauens­person realisierbar ist. Beachten Sie dabei die ge­setz­lichen Rahmen­bedingungen und Bestimmungen vor Ort. Zusätz­lich können Sie im Testaments­register erwähnen, an welchem Ort Sie Ihre Ver­fügung hinterlegt haben.
Ja, Sie können die Bestattungs­verfügung jederzeit ändern. Das ist sinnvoll, denn möglicher­weise ändern sich Ihre Wünsche oder die gesetz­lichen Bestimmungen im Laufe der Zeit. Wenn Sie das Dokument ändern, sollten Sie es mit dem aktuellen Datum versehen und die alte Bestat­tungs­ver­fügung vernichten. So kommt es nicht zu Miss­verständ­nissen – denn die Willens­erklärung ist unbegrenzt gültig.

Bewahren Sie die Bestattungsverfügung an einem leicht zugänglichen, sicheren Ort auf. Ihre Angehörigen sollten diesen kennen und problemlos darauf zugreifen können. Um auf Nummer sicherzugehen, können Sie die Verfügung einem Anwalt oder einer Anwältin bzw. einem Notar oder einer Notarin geben und Kopien an Ihre Angehörigen verteilen. Zusätzlich können Sie die Information über den Aufbewahrungsort im Testamentsregister hinterlegen.

Wichtig: Erstellen Sie die Bestat­tungs­verfügung nicht als Teil Ihres Testaments. Dieses wird in der Regel erst nach der Bei­setzung von einem Nach­lass­gericht eröffnet.

4 von 6
Vorlage zum Aus­füllen und Down­­load
Wer auf Nummer sicher­gehen will, kann die kosten­lose Bestattungs­ver­fügung-Vorlage der Allianz nutzen. Sie finden das Doku­ment im Online-Portal Meine Allianz in der Rubrik "Vor­sorge- und Nach­lass­planer" unter dem Namen "Meine letzten Wünsche", nach­dem Sie sich dort regis­triert haben.

Mit der Bestattungs­verfügung-Vorlage müssen Sie sich keine Gedanken um den Auf­bau und die Struktur Ihrer Verfü­gung machen. In dem Doku­ment finden Sie zudem alle wichtigen Angaben und legen per Klick in ein inter­aktives Feld Ihre Wünsche fest. In zusätzlichen Frei­text­feldern können Sie das Muster durch indivi­duelle Angaben ergänzen.

Mit Klick auf den Button "Meine letzten Wünsche jetzt fertig­stellen" erstellen Sie Ihre Bestattungs­verfügung und können die aus­gefüllte Vorlage im Anschluss direkt als PDF herunter­laden und aus­drucken. Aktuell erreichen Sie die Bestattungs­verfügung-Vorlage mit Ihrem Laptop oder Smart­phone aus­schließ­lich über einen Browser.

5 von 6
Worauf Sie achten sollten
Eine Bestattungsverfügung sollte Ihre persönlichen Wünsche bestmöglich zum Ausdruck bringen. Mit folgenden Tipps gehen Sie auf Nummer sicher.
  1. Informationen einholen: Bringen Sie in Erfahrung, welche Bestattungs­arten erlaubt sind und welche Möglichkeiten es gibt, die Bestattungs­feier zu gestalten. Treffen Sie dann Ihre Auswahl.
  2. Um Rat fragen: Ein Bestattungs­unter­nehmen kann Ihnen das Angebot vor Ort aufzeigen. Fragen Sie Angehörige und Bekannte, welche Erfahrungen sie bereits gemacht haben.
  3. Prüfen lassen: Bitten Sie Ange­hörige darum, Ihre Bestattungs­verfügung zu lesen. So stellen Sie sicher, dass die Formu­lierungen verständlich sind und Sie alle Aspekte berücksichtigt haben.
  4. Vorlage verwenden: Ein Bestattungs­verfügung-Muster hilft Ihnen dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren.
  5. Sterbegeldversicherung abschließen: Kümmern Sie sich frühzeitig um die Finanzierung der Bestattung. Eine Sterbe­geld­versicherung entlastet Ihre Angehörigen bei den Bestattungs­kosten.
  6. Vollmacht erteilen: Wenn Sie jemanden mit der Organisation der Bestattung beauftragen, sollten Sie sicher­heits­halber eine Bestattungs­voll­macht für die Person ausstellen.
6 von 6
Gut zu wissen
Mit einer Bestattungsverfügung regeln Sie Art und Ablauf Ihrer Beisetzung. Die Finanzierung ist damit aber nicht geklärt. Diese können Sie beispielsweise in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag regeln.
Eine Bestattungs­verfügung können Sie ohne Mithilfe anderer Personen schrei­ben. Einen Bestattungs­vorsorge­vertrag schließen Sie dagegen mit einem Bestattungs­unter­nehmen ab. Der Vertrag beinhaltet sowohl Ihre indivi­duellen Wünsche für die Bestattung als auch die Regelung der Finanzierung. Im Unter­schied zur Bestattungs­verfügung können Sie mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag die Bestattungs­kosten absichern. Weil Sie den Vertrag mit einem Bestattungs­unter­nehmen schließen, ist die Umsetz­barkeit der Trauer­feier nach Ihren Wünschen ebenfalls geklärt. Sie gehen also auf Nummer sicher, müssen bei Abschluss aber Geld hinter­legen oder eine Sterbe­geld­versicherung angeben.
Organisatorisch und finanziell vorsorgen
Die Sterbegeld­versicherung der Allianz

Der Allianz BestattungsSchutzbrief bietet im Vergleich zu einer her­kömm­lichen Sterbegeld­versicherung mehr als nur eine Kapitalzahlung für Bestattungskosten:

  • Sie teilen uns Ihre Wünsche mit, damit die Beerdigung nach Ihren Vor­stellungen abläuft.
  • Sie erhalten zusätzlich eine Beratung von Experten und Expertinnen, die mit Ihnen alle Fragen rund um die Be­erdigung klären.
  • Trauerfall-Service für die Angehörigen: Die Bestattung wird von uns organisiert und koordiniert. Außerdem: Telefonische Beratung und Unterstützung der Hinterbliebenen rund um die Uhr. Die Kosten­über­nahme der Bestattung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Kapitals.

Den Allianz BestattungsSchutzbrief bieten wir als Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­fragen bereits ab 8,29 Euro im Monat an. Mit unserem Rechner können Sie den Bei­trag des BestattungsSchutzbriefs unkompliziert online ermitteln und beantragen.

Berechnungsgrundlage:

Eintrittsalter: 40 Jahre, Versicherungssumme: 3.000 €. Für die Berechnung des Beitrags pro Monat wurde eine lebenslange Beitragszahlungsdauer zugrunde gelegt (Stand: Januar 2024)

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feed­back
Interessieren Sie sich für eines unserer Produkte?
Persönliche Beratung und schnelle Hilfe – individuell und kompetent. Rund 8.300 Mal in Ihrer Nähe.
Ihre Nachricht an uns
Wir kümmern uns um Ihr An­liegen.